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Unfall mit geliehenem Auto - Versicherung Wie und Was?


 
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grafe
Behind Flashi in Morocco


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...und hat diesen Thread vor 6832 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 18.11.2006 16:05:31    Titel: Unfall mit geliehenem Auto - Versicherung Wie und Was?
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Man stelle sich folgendes Szenario vor:

Man leiht sich ein Auto einer befreundeten Werkstatt (ohne Vertrag, man hat den Schlüssel und ein mündliches Einverständnis zum fahren), man fährt und knallt einem Anderem (im speziellen einem Holländer Unsicher ) hinten drauf, d.h. man ist definitiv schuld.

Beide Autos sind so beschädigt, dass keines mehr fahren kann (im speziellen hat der geliehene Wagen, ein Sprinter, definitv den Kühler, Stossstange, Motorhaube und beide Kotflügel eingebüßt).

Wecle Möglichekiten der Schadensregulierung für den Holländer und für den "Leihwagen" gibt es?

Läuft das über Kasko/Haftpflicht des Fahrzeughalters, sprich der Werkstatt, oder gibt es ebenfalls eine Abrechnungsmöglichkeit über die Haftpflicht des Fahrers?

btw ich bin nicht gefahren, aber jemand der immermal für uns fährt und das immer mit geliehenen Transportern jat diesmal scheinbar etwas geträumt Hau mich, ich bin der Frühling

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gurukaeng
Bratwurst-Reporter
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BeitragVerfasst am: 18.11.2006 17:00:52    Titel:
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soweit ich weiß, ist das Sache der Versicherung des Fahrzeughalters. Man versichert ja selbst auch sein eigenes Auto und nicht seine Fahrkünste...
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basti2212
Freizeitsportler
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BeitragVerfasst am: 18.11.2006 19:09:07    Titel:
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in anderen ländern dieser welt kannste deine fahrkünste versichern, in deutschland must und kannst du nur dein auto versichern ... die haftpflicht des halters von dem verunfalltem fahrzeug ist "dran"

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Gruß Basti
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chrissy
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BeitragVerfasst am: 18.11.2006 22:04:01    Titel:
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Schuld ist in erster Linie der Fahrer des hinteren Fahrzeugs. Auch ein mündlicher Leihvertrag ist ein Vertrag.

Den Schaden des Holländers muß die Versicherung des Werkstattfahrzeuges bezahlen. Den Schaden des Sprinters die Vollkasko, wenn eine besteht.
Dann kann die Werkstatt vom Fahrer die Selbstbeteiligung verlangen.

Wenn die Werkstatt keine Vollkasko abgeschlossen hat, kann sie gegen den Verursacher vorgehen, im schlimmsten Falle muß der das beschädigte Fahrzeug bezahlen.

Die Privathaftpflicht des Schädigers übernimmt davon gar nichts.

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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 18.11.2006 22:37:49    Titel:
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ein bekannter hatte sich mal den recht neuen vw bus eines anderen entfernten bekannten zum umzug geliehen.
es gab nur einen mündlichen vetrag.
der baute natürlich einen unfall und hatte auch schuld.
die haftpflicht und vollkasko des halters hat anstandslos gezahlt.

aber: der halter hat sich die mehrkosten durch gestiegene versicherungsprämien durch eine klage wiedergeholt. am ende lief es auf einen vergleich hinaus nach dem die mehrkosten von einem zeitraum von 10 jahren zu zahlen waren, im endeffekt waren das mehrere 1000 euro.

wenn man der versicherung gleubwürdig machen kann, dass man dem fahrer das fahren nicht gestattet hat, dann zahlt die versicherung zwar, holt sich aber alles vom fahrer wieder. das ist aber schwer zu machen, weil das rumliegen und zzugänglich machen eines schlüssels schnell als grobe fahrlässigkeit ausgelegt werdenkann. dann zahlt die versicherung zumindest den kaskoschaden nicht.
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landygreg
Tulpenknicker
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BeitragVerfasst am: 18.11.2006 23:55:14    Titel:
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Die Haftpflicht des Sprinters zahlt den Holländer.
Wenn Vollkasko auch den des Sprinters.
Bei grober Fahrlässigkeit zahlen die zwar auch den Haftpflichtschaden am Holländer,
holen sich aber dann beim Fahrer das Geld wieder.
Bei Teilkasko/Vollkasko muss der Besitzer des Sprinters seine Wertminderung/Reparatur und erhöhte Prämien vom Fahrer selber wieder holen.

Greggy

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