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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Toyota FJ Cruiser |
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Verfasst am: 06.07.2021 19:13:40 Titel: |
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Timhilux hat folgendes geschrieben: | ...Für vorne gibts die Vorschrift dass es mit der Unterkante nicht höher als 2m über dem Boden sein darf, .. |
Hast Du dazu einen Link? | |
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Moses hatte doch Beleuchtung...
Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Garage Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Landcruiser J4, 5 und 6 |
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Verfasst am: 06.07.2021 19:33:41 Titel: |
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Cookie II. hat folgendes geschrieben: | Timhilux hat folgendes geschrieben: | ...Für vorne gibts die Vorschrift dass es mit der Unterkante nicht höher als 2m über dem Boden sein darf, .. |
Hast Du dazu einen Link? |
$10:
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
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Mehr steht da net über die Anbringungshöhe als 200mm überm Boden was vor der Rechtschreib und Grundrechenreform noch 20cm waren. | _________________ Hell is empty and the devils are here |
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Goldener User des Jahres!
Mit dabei seit Mitte 2005
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Verfasst am: 07.07.2021 12:31:56 Titel: Re: Hilfe benötigt kleines Kennzeichen (US) bei Zulassung ve |
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jenzz hat folgendes geschrieben: | Rammidodgi hat folgendes geschrieben: | ...und auch das kleine Kennzeichen für hinten eingetragen... |
Ist ja nun nicht der erste RAM 1500, selbst in KA.
Welche Grösse genau ist denn in den Papieren eingetragen?
Wunschkennzeichensuche in KA gibt unendlich viele Kombinationen mit je zwei Buchstaben und zwei Zahlen. Damit kommt man schon recht weit. Wo die Zulassungsstellen extrem protektionistisch unterwegs sind mittlerweile, sind eben die ganz kurzen Kombinationen wie KA-V 8.
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Ich zitier mich nochmal selbst. Die Frage, welche Grösse denn eingetragen ist, ist leider weiter unbeantwortet. Bei der Gelegenheit erweitere ich mal um die Frage: was war denn der Lösungsvorschlag der Zulassungsstelle?
Es ist übrigens in solchen Fällen manchmal gar kein schlechter Schachzug, einen Zulassungsdienst mit sowas zu beauftragen, dann allerdings auch klar benennen was die eigene Erwartung ist. | _________________ https://www.instagram.com/zebradisco/
Owning a fully kitted 4x4 doesn't make you an "offroader" or "overlander" just like owning a piano doesn't make you a "musician" |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 08.07.2021 11:42:55 Titel: Re: Hilfe benötigt kleines Kennzeichen (US) bei Zulassung ve |
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jenzz hat folgendes geschrieben: | Ich zitier mich nochmal selbst. Die Frage, welche Grösse denn eingetragen ist, ist leider weiter unbeantwortet. Bei der Gelegenheit erweitere ich mal um die Frage: was war denn der Lösungsvorschlag der Zulassungsstelle? |
Ich mutmaße mal: 280x200mm
Ich mutmaße mal ausführlich weiter: der RAM hat ja nach wie vor keine eg-Typgenehmigung, sondern wird mittels Einzelabnahme nach §21 zugelassen. Das macht in der Regel der Importeur, der auch das Abgasgutachten hat.
Da sitzt also irgendwo ein aaS der im Jahr dutzende Fahrzeuge vom gleichen Typ abnimmt, und ich vermute, der trägt bei jedem seinen Standarttext ein. Eben auch dieses "KENNZEICHEN HINTEN MAX. 280x200MM".
Daran sind die Zulassungsstellen aber nicht gebunden, den Gesetzestext hab ich ja zitiert.
Desweiteren passt beim RAM (wie ich schon vermutet habe) problemlos ein einzeiliges Kennzeichen - meinen gerade erfolgten Messungen an einem '19er RAM nach gehen 5 Zeichen in Norm- und 6 Zeichen in FE-Engschrift.
Und damit gibt es keinerlei Grund ein verkleinertes Kennzeichen auszugeben - Aussehen hin oder her. Mir ist schon klar, dass das kleine Kennzeichen auf einem Ami besser aussieht...
Es gibt Zulassungsstellen, die das sehr kundenfreundlich handhaben. Wie hier in Friesland.
Zitat: "Bei der Kfz-Zulassungsbehörde Friesland genügt es auch, wenn eine entsprechende Eintragung bereits in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist."
Im Kreis Segeberg hingegen wird alles dafür getan, kein verkleinertes Kennzeichen ausgeben zu müssen.
Somit gibt es meiner Meinung nach aktuell drei Möglichkeiten.
1. Unser Schlicki liefert für seine Behauptung...
Scap hat folgendes geschrieben: | Wenn der TÜV es eingetragen hat muss die Zulassung es akzeptieren. |
...eine belastbare Rechtsgrundlage nach -
2. Zulassung in anderem Landkreis oder Bundesland, wo das kein Problem ist. Anschließend Umschreibung unter Mitnahme des Kennzeichens
3. damit leben und ein einzeiliges Kennzeichen montieren
PS: Baden-Württemberg hat im April mit 33% für Grün gestimmt - geliefert wie bestellt, würde ich sagen Ich wäre froh da überhaupt noch einen RAM besitzen zu dürfen... | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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