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Verkehrskonflikt

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 4733 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 30.08.2012 20:47:56    Titel:
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Als er das Foto gemacht hat waren wir ja schon ca.500 -600 m weiter wo der Verkehr etwas zum stocken kam, und der Abstand war wieder richtig!

Aber ok, werde mal schauen ob was kommt! wenn was kommen sollte in welchem Zeitraum könnte was kommen? Also wie viel Wochen ca.?
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marienthaler
Der letzte Offroader?
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1. Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder? Disco1 300TDi
BeitragVerfasst am: 30.08.2012 20:48:20    Titel:
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da passiert gar nix,wenn der hingeht erklären die dem gleich,das ne evt. Anzeige eh keine Chance hat....

selbst mit Frau auf dem Beifahrersitz,is ja kein unabhängiger Zeuge...



wenn Der dann noch erzählt,er hat dich mit dem Handy fotografiert,bezahlt er noch Strafe wegen Handybenutzung beim Fahren Ätsch


aber bei solchen "unsicheren" Fahrern lieber nen paar Meter mehr Abstand lassen,die wissen ja nicht was sie tun,und fährst du drauf haste eh die A-Karte Vertrau mir

@Fazer: mach dich nicht verrückt,da kommt nix,was solldas Foto denn beweisen,außer das Er mit dem Handy im Auto zugange war..... rotfl rotfl

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jeepgärtner
Quetscheschäff
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1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO
2. Nissan Pickup D40
BeitragVerfasst am: 30.08.2012 21:21:21    Titel:
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ich glaub, das fotografieren hat schon alles bewirkt, was es sollte: das Fahrverhalten überdenken (bzw. hier drauf hin gewiesen zu wreden).
war da früher auch viel hektischer drauf, bis ich meine sehr negativen Erfahrungen machen mußte.
und wenn mich jetzt mal einer nervt, dann sag ich mir: was solls, er wird seine Gründe haben, so zu fahren. Und wenn man da viele Dinge im Straßenverkehr mit einem Lächeln abtut, anstatt mit dem Messer zwischen den Zähnen, fährt viel entspannter.
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bueti
Erntehelfer
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1. Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder? Land Rover Defender TD5
2. Lila Plakette - Ich nehme mal an,sowas bekommen Raumschiffe, Flaschengeister und Freimaurer. Fahrrad
BeitragVerfasst am: 30.08.2012 21:38:06    Titel: Re: Verkehrskonflikt
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Dirty Duck hat folgendes geschrieben:
fazer2 hat folgendes geschrieben:

Was kann mich erwarten? weil ich habe eigentlich nix großartiges verbrochen!


Natürlich läßt sich nichts von dem, was passiert ist, beweisen (das Foto kann der Vordermann, wie flashi schon geschrieben hat, allenfalls auf Facebook posten). Gäbe es aber Zeugen, würde Dich vermutlich ein Strafverfahren wegen Nötigung erwarten. Und da spaßen Richter nicht. 60 Tagessätze sind da gleich weg (sprich rund 3 Monatsgehälter Geldstrafe).
Dazu natürlich 3-9 Monate Führerscheinentzug, gerne auch mit der Auflage, den Schein komplett neu machen zu müssen.
Die Formen der Nötigung im Straßenverkehr gehören mit zum dämlichsten, was man sich bei einem Autofahrer vorstellen kann.
Tip für's nächste Mal: Wenn jemand Dich nervt, weil er zu langsam vor Dir herfährt, entweder a) runter von der Straße und im Graben überholen (Du hast ja einen Jeep), das ist dann höchstens eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld oder b) auf der Autobahn über den Standstreifen überholen (auch Ordnungswidrigkeit, 50 Euro und 1 Punkt)
-


Oder eine 5min pause einlegen ;)

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granviaje.ch
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Kini
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1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 31.08.2012 00:53:51    Titel:
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Ich seh das so, wie einige andere auch hier:

Das Foto ist nur als "erzieherische Maßnahme" zu gebrauchen und zu verwerten.

Ich hab das auch sehr gern gemacht, wie ich noch ein "normales" Fotohandy hatte, statt so nem Sch...-Smart-Fon.

Wenn mir auf der Autobahn einer von hinten faast in den Kofferraum geschossen ist und gemeint hab, ich komm an dem Laster schneler vorbei, wenn er möglichst lang seine Lichthupe btätigt, hab ich dann, wenn der mich überholt hat, ganz gemütlich ein Foto aus dem FEnster gemacht.

Es ist nie ein Fopto was geworden, aber es hat nie einer gemeint, er muß sich dann vor mich stzen und bremsen und so scheiß. Das ist mir seit den modernen Zeiten schon passiert...

Kini

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"Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
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Panther
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1. Enduro
BeitragVerfasst am: 31.08.2012 01:14:14    Titel:
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Da wird bestimmt nichts nachkommen! Das war ein Bluff!

Wenn mir jemand auf die **** geht, greife ich auch zum Handschuhfach, nehme mir etwas, was wie n Zettel o.ä.aussieht, und schreibe mir dann mit nem "Luftkuli" das Kennzeichen auf... Hau mich, ich bin der Frühling


Das gibt innere Zufriedenheit Grins

Also, keine Panic.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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...und hat diesen Thread vor 4733 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 31.08.2012 05:59:20    Titel:
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Danke für die Antworten, ihr habt recht ich werden meine Fahrweise ändern!
MfG.
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colli1979
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1. LandRover Freelander 2
BeitragVerfasst am: 31.08.2012 09:37:40    Titel:
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das wird sicher nichts kommen. Was auch?
und immer dran denken: blinken und hupen als Überholhinweis ist erlaubt (zumindest einmalig was aber bei den modernen Komfortblinkern nicht mehr geht)
auch wenn es immer um Raser (man suche mal die Definition raus), Schnellfahrer und Drängler geht. steht auf der anderen -NIE kontrollierten Seite, das man nicht grundlos als Verkehrshindernis aufzutreten hat. Somit, sollte das Auto einen Defekt haben das man statt 100 nur 70 fahren kann -> Warnblinklicht an & an die Seite stellen zum Warten auf den Abschleppdienst. Sollte man sich unwohl und nicht in der Lage fühlen, sein Fahrzeug zu führen -> Warnblinker an und Notarzt rufen. Aber NICHT grundlos mit 70 auf ner 100er Landstraße fahren.
nur meine Einstellung. Ja, auch ich rege mich auf über Schleicher und schleiche denen dann hinter her, nein, ich drängle eher sehr selten, Ja, ich fahre mit 140 über die Landstraße wenn es der Verkehr zulässt, ja, ich habe Kinder - die sind dann aber nicht dabei.
so, lets dresch

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Grüße Colli
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flashman
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1. Landcruiser HZJ105 Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
2. Volvo XC90 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D
4. Opel Monty 3.5 V6 LPG Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
5. Air Patrol 2.0 Rallye Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 31.08.2012 11:05:28    Titel:
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colli1979 hat folgendes geschrieben:
das wird sicher nichts kommen. Was auch?
und immer dran denken: blinken und hupen als Überholhinweis ist erlaubt (zumindest einmalig was aber bei den modernen Komfortblinkern nicht mehr geht)


Du verwechselst grade Blinker und Lichthupe. Lichthupe ist erlaubt, Blinker ist sogar erforderlich...Mehr als "einmal". Ja

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colli1979
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1. LandRover Freelander 2
BeitragVerfasst am: 31.08.2012 11:17:43    Titel:
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sorry, jetzt wo Du es schreibst lese ich auch den Unterschied - verdammt...

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Grüße Colli
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Club der Ehemaligen



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...und hat diesen Thread vor 4733 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 31.08.2012 11:44:11    Titel:
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colli1979 hat folgendes geschrieben:
Aber NICHT grundlos mit 70 auf ner 100er Landstraße fahren.


Warum nicht??? Mir sind da keine Urteile bekannt das 70 zu langsam sind!
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colli1979
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1. LandRover Freelander 2
BeitragVerfasst am: 31.08.2012 11:58:24    Titel:
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wozu auch irgendwleche Urteile auf die man sich als Schleicher berufen könnte? Schleicher werden im Normalfall ja nichtmal geahndet, weil es einfacher ist den mit etwas weniger Abstand hinterfahrenden zu ahnden. Ansonsten der gerne zitierte §1 aus der StVO:
§ 1
Grundregeln.(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Und nein, ein Schleicher schädigt und gefährdet mich meist auch nicht. Allerdings fühle ich mich in einigen fälllen in denen kein offensichtlicher Grund gegeben ist behindert/belästigt (überspitzt gesagt, es nervt halt stellenweise. je nach meiner Tagesform und Lust am Fahren). Und ja, ich bin rücksichtsvoll unterwegs. bin noch keinem ins Auto gefahren, achte am Wegesrand auf evtl. auftretende Gefahren.

Dazu OT: Das dürfte irgendwann mal spannend werden, wenn in ferner Zukunft tatsächlich mal blackboxen in jedem Kfz eingebaut sind. Dann geth es nämlich von Rechtsverdreher aus los, Warum so langsam, Unfall vermeidbar bei normalem Tempo usw. (Meine Lieblingsangabe: Fahre ich mit 80, springt mir das Reh ins Auto, wäre ich gefahren was max. erlaubt ist ohne besondere Beschränkungen, wäre ich schon lange weg gewesen und das Reh hinters Auto gesprungen...)

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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 31.08.2012 14:15:20    Titel:
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Das Problem bei den "Schleichern", die im übrigen durchaus auch angehalten und verwarnt werden (is übrigens dienlich, da vielleicht in so einem Fall mal anzurufen, kann ja auch argumentieren, dasses dem Vordermann vielleicht nicht gut geht oder ähnliches), ist der Nachweis. Zeugenaussagen sind schön, WENN denn welche da sind. Und auch da steht halt meist Aussage gegen Aussage. Und Abstand wird immer gefilmt, nicht nur fotografiert. Und das über eine Strecke, die sich die meisten nicht vorstellen können (bez. stationären an ner BAB z.b.), da sieht man doch recht genau, ob einer auf ein anderes Fahrzeug "aufläuft" weil das vor ihm auf die linke Spur zuckelt oder ob er auf nem Meter hintendranhängt und drängelt (was halt eben doch meistens eher der Fall ist). Dazu kommt, dass sehr viele, und das beobachte ich jeden Tag, selbst wenn in weitem Abstand vor ihnen einer die Spur wechselt, bis zur letzten Sekunde auf dem Gas bleiben und dann wie wild bremsen, anstatt einfach ne Zeit vorher vom Gas zu gehen und draufzuzurollen.

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BeitragVerfasst am: 31.08.2012 16:03:16    Titel:
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flashman hat folgendes geschrieben:
colli1979 hat folgendes geschrieben:
das wird sicher nichts kommen. Was auch?
und immer dran denken: blinken und hupen als Überholhinweis ist erlaubt (zumindest einmalig was aber bei den modernen Komfortblinkern nicht mehr geht)


Du verwechselst grade Blinker und Lichthupe. Lichthupe ist erlaubt, Blinker ist sogar erforderlich...Mehr als "einmal". Ja


Außerhalb der geschlossenen Ortschaft ist die Lichthupe und auch die Hupe als Überholsignal erlaubt, also um dem Vordermann die Überhjolabsicht kund zu tun.

Beides berechtigt allerdings nicht, den vorgeschriebenen Abstand einzuhalten.


Kini

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BeitragVerfasst am: 31.08.2012 17:31:29    Titel:
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Kini hat folgendes geschrieben:
Beides berechtigt allerdings nicht, den vorgeschriebenen Abstand einzuhalten.
Kini


Doch, den vorgeschriebenen Abstand darfst immer einhalten! rotfl

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