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 Schwerstarbeiter


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Bielefeld Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4713 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LR90ST/HT 300Tdi 2. Golf IV Fahriant 3. nen zerlegter SIII Ambulance Hybrid |
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Verfasst am: 18.09.2012 15:14:34 Titel: |
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Update,
ich hab jetzt mal mit diversen Leuten gesprochen, zuerstmal hab ich rausgefunden, dass es über die Rechtschutz auch nen Anwaltstelefon gibt. Dem habe ich den Fall geschildert und der hat mich dann aber leider derbe zurückgeworfen. Es gab wohl in 11.2010 nen Urteil vom BGH, dass Umzug nen vom Kunden zu verantwortender Mangel oder sowas ist und man dann auch, wenn der Anbieter den Anschluss da nicht zur Verfügung stellen kann, weiter bezahlen muss. So ähnlich habe ich es auch bei denen in den AGB's gefunden.
Hm, allerdings habe ich ja ne Bestätigung des Umzugs von denen bekommen und keine Nachricht, dass es nicht verfügbar sei. Ich hätte, wenn die mitgeteilt hätten, dass es nicht verfügbar ist, ja schon viel eher kündigen können. Das habe ich aber leider erst nach mehrmaligem Nachfragen meinerseits rausgefunden.
Nun denn, ich hatte schon kurz überlegt, die Brocken einfach hinzuschmeißen, da ich auch keinen Bock mehr auf weitere graue Haare habe. Wenn die ihrerseits mitgeteilt hätten, dass es nicht geht, ok. Hätte ich zwar nicht korrekt gefunden weiterhin zahlen zu müssen aber so scheint es wohl deutsche Rechtsprechung zu sein. Da die mich aber im Dunkeln darüber gelassen haben, geht das Spiel wohl in die nächste Runde.
Also habe ich die gute Frau von der Inkasso einfach mal angerufen und ihr den Sachverhalt erklärt. Sie konnte es voll nachvollziehen und meinte ich solle ihr einfach einen Widerspruch zukommen lassen und sie leitet das dann weiter.
Na schaun wir mal, was draus wird.
Kann man so'n Widerspruch eigentlich auch per Mail schicken? Ggf. mit der Bitte um Bestätigung?
Frank | _________________ Du böses, böses Auto du!
VT - #13 |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2012 Wohnort: Hillerse
| Fahrzeuge 1. Granny 5,2 : Fendt 412 Vario TMS, Rasentrecker: Kleintransporter |
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Verfasst am: 18.09.2012 15:29:59 Titel: |
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Ja kannst du mit ner lesebenachrichtigung oder besser eben Bestätigung. | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Norge Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux Arctic Trucks 37" 3. Unimog U1750L 4. Volvo TGB 11/11 Panzerjäger 5. Volvo BV202 |
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Verfasst am: 18.09.2012 15:33:33 Titel: |
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Nein....Widerspruch immer per Einschreiben u. Rückschein. EMail mit Lesebestätigung ist nicht rechtsgültig.
Wenn du 1000% sicher gehen willst, dann schickst du ZWEI Widersprüche auf den Weg.
Einen an die Gegenpartei einen an dich selbst.
Den an dich selbst verwahrst du nach Eingang ungeøffnet in deinen Akten.
Mvh
Christian | _________________ The Survival of the fittest.
...............Charles Darwin
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 Schwerstarbeiter


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Bielefeld Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4713 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LR90ST/HT 300Tdi 2. Golf IV Fahriant 3. nen zerlegter SIII Ambulance Hybrid |
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Verfasst am: 18.09.2012 16:12:46 Titel: |
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So, hab es vorab per Mail geschickt und hau ihn dann gleich nochmal per Einschreiben raus. | _________________ Du böses, böses Auto du!
VT - #13 |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 18.09.2012 16:23:21 Titel: |
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Ich vermute mal, das wird beim Inkassounternehmen ungeöffnet im Papierkorb landen. Das Inkassounternehmen treibt nämlich nur die Forderungen im Namen des Telefonanbieters ein, der Vertrag besteht zwischen Dir und dem Anbieter.
Falls der Anbieter nicht schriftlich bestätigt hat, dass er nach dem Umzug einen gleichwertigen Anschluss am neuen Wohnort zur Verfügung stellt, wird ein Widerspruch wohl nichts bringen. Die Tatsache, dass der Anbieter _nicht_ mitgeteilt hat, dass _kein_ Anschluss verfügbar ist, heißt nicht, dass ein Anschluss hergestellt wird. Das sog. konkludente Handeln (etwas tun, indem man "nichts" tut) gibt es bei Verbraucherverträgen nicht. | |
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 Schwerstarbeiter


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Bielefeld Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4713 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LR90ST/HT 300Tdi 2. Golf IV Fahriant 3. nen zerlegter SIII Ambulance Hybrid |
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Verfasst am: 18.09.2012 20:20:34 Titel: |
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Naja, ne Bestätigung, dass er meinen Anschluss schaltet hab ich ja schriftlich bekommen, Verfügbarkeit habe ich vorher online geprüft und die wurde mir beim Umzugsauftrag ja auch nochmal telefonisch bestätigt.
Solange mir also nicht mitgeteilt wird, dass die mir da keinen Anschluss anbieten können, habe ich ja davon auszugehen, dass es geht, in den AGBs sichern die mir schliesslich 98,5% Verfügbarkeit pro Jahr zu. Wenn der Anschluss also nicht besteht habe ich (nach meiner bescheidenen Meinung) ein Recht auf Minderung.
Übrigens habe ich in den AGBs noch folgenden Passus gefunden:
"Der Anbieter ist weiter zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit dem Kunden berechtigt, soweit die vom Anbieter bei einem anderen Tele-kommunikationsunternehmen anzumietende Teilnehmeranschlussleitung von diesem Telekommunikationsunternehmen aus von dem Anbieter nicht zu vertretenden Gründen nicht bereitgestellt oder das Vertragsverhältnis gekündigt wird.."
Das heißt für mich, dass die in diesem Fall also den Vertrag hätten kündigen können, was sie ja nicht gemacht haben. Denn irgendwann hat mir mal einer auf (mehrmalige) Nachfrage mitgeteilt, dass die den Umzug storniert haben, weil die Telekom die Leitung nicht zur Verfügung stellt oder sowas
Oh man, wenn ich überlege ich wäre in der Zeit, die ich mich mit dem Ganzen Sch..ß hier beschäftige Malochen gegangen, wäre das alles schon zig mal bezahlt...
Hatte ich eigentlich erwähnt, dass die den Anschluss bis zur endgültigen Kündigung in meiner alten Wohnung geschaltet gelassen haben, was habe ich denn davon wohl zu halten? | _________________ Du böses, böses Auto du!
VT - #13 |
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