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 Bin neu hier


Mit dabei seit Ende 2012 Wohnort: Leipzig Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4698 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. IFA W50 LA/A/C 2. Bergmeister 3-Gang 28er |
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Verfasst am: 24.09.2012 03:14:08 Titel: TÜV für Anhänger |
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...möglichst ohne diesen auf Zweikreisbremse aufrüsten zu müssen.
Es handelt sich um einen schnuckeligen kleinen NVA-Anhänger. Laut Zulassungspapier meines LKW darf ich bis zu 1,5to auch ungebremst ziehen. Das ginge also mit jenem Anhänger. Aber wie kriege ich den durch beim TÜV?
Danke! | _________________ Der Affe (von den Besuchern): "Wie gut, dass die alle hinter Gittern sind." |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 24.09.2012 10:51:28 Titel: |
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Gar nicht, ab 750kg zGG ist eine Bremse vorgeschrieben - siehe §41 (11) StVZO.
Ablasten auf 750kg oder Bremse nachrüsten. Anders gehts nicht. | |
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 müder holznagel fetischist


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Hückeswagen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. BJ 42 (verkauft :( ) 2. Subaru Forster BJ 1998 |
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Verfasst am: 24.09.2012 11:03:05 Titel: |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 24.09.2012 11:16:42 Titel: |
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Vollkommen wurscht, besagter Paragraph regelt das für alle einachsigen Anhänger, egal mit welcher Anhängevorrichtung und hinter welchem . | |
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 Urgestein


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 24.09.2012 11:18:32 Titel: |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2012 Wohnort: Helmstedt Status: Verschollen
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Verfasst am: 24.09.2012 11:38:42 Titel: |
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Wie schon geschrieben wurde, kommt es auf die Erstzulassung des Anhängers an.
Was damals so schon gefahren werden durfte, darf heute auch noch. Bestandsschutz.
Sofern der Anhänger keine Zulassung hat oder hatte, wirds nichts. | |
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 Bin neu hier


Mit dabei seit Ende 2012 Wohnort: Leipzig Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4698 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. IFA W50 LA/A/C 2. Bergmeister 3-Gang 28er |
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Verfasst am: 25.09.2012 14:31:49 Titel: |
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Vielen Dank für die Resonanz!
Leider sind die Papiere verschollen. Wäre aber schade drum das Ding zu verschrotten.
Na mal schauen, was die Teile für eine Aufrüstung kosten.
Abgesehen davon ist das schon ein merkwürdiges Gesetz...
750kg ungebremste Anhängelast sind für nen PkW ja schon recht viel, für nen LkW, der das 10-fache wiegt hingegen eher nix.
Man sollte halt nicht durch die Kante nageln wie ein Wahni. | _________________ Der Affe (von den Besuchern): "Wie gut, dass die alle hinter Gittern sind." |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 30.09.2012 19:47:20 Titel: |
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Bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30km/h,
darf die Achslast,des ungebremsten Anhängers bis zu 3t betragen.
Ansonsten darf bei einem ungebremsten Anhänger,der nach dem 1.1.1994 in Verkehr gekommen ist,
die Achslast 750 kg nicht überschreiten.
Also einen Anhänger von vor 1994 besorgen.
Der Auszug von Wikipedia ist schlichtweg falsch.
Hätte der Autor seinen eigenen Textnachweis mal lieber selber gelesen. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 30.09.2012 19:52:04 Titel: |
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Es ist doch noch etwas komplizierter.
Es gibt unterschiedliche Vorschriften für Anhänger
und Lastzüge.
Der Wikiartikel gillt für Lastzüge. | _________________ autoteam-essen.de |
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