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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 24.09.2012 11:14:35 Titel: |
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben: | Wenn ein Freund bei einem Kleinbetrieb (ohne Entlohnug als Freundschaftsdienst) aushilft und er hat den entsprechenden Führerschein, dann darf er das auch.
Das war zumindest die Aussage vom Juristen vom hier ansässigen Bauernverband.
Das hatten wir uns mal bestätigen lassen. |
Kommt drauf an, wie genau:
wenn Fuchs89 die Schlepper und Anhänger des LoF-Betriebes bewegt - dann ja.
Aber mit seinem Schlepper die Anhänger des LoF-Betriebes - oder mit seinem Schlepper und seinen Anhängern - Tätigkeiten für den Bauern ausführen - nein. In beiden Fällen gilt die Folgekennzeichenregelung nicht.
nicolas-eric hat folgendes geschrieben: | Bei den Kugelköpfen für die Ackerschiene wäre ich vorsichtig. Die werden nur mit einem Bolzen in ein Loch der Schiene eingeschraubt.
Ich habe zumindest noch keinen mit Zulassung gesehen, das taugt nur für Privatgelände. |
Aber klaro sind die zugelassen, e-Prüfzeichen...drück mich! | |
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Verfasst am: 24.09.2012 12:40:56 Titel: |
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der Kugelkopf kann ja ne Zulassung haben, hilft aber nichts wenn die Ackerschiene keine hat, und die hat in der Regel eben keine, weil sie nur eingehängt ist und kein Fahrzeugspezifisches Teil ist
manche Leute stellen sich das alles etwas zu einfach vor
wir haben 2012 nicht mehr 1950, da ging das noch alles | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 24.09.2012 14:19:11 Titel: |
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: | der Kugelkopf kann ja ne Zulassung haben, hilft aber nichts wenn die Ackerschiene keine hat, und die hat in der Regel eben keine, weil sie nur eingehängt ist und kein Fahrzeugspezifisches Teil ist |
Ja, ja...wird gerne behauptet (vorzugsweise in Unimog-Foren), stimmt trotzdem nicht
Ich "stell mir das nicht einfach vor", sondern hab selbst einen MB Trac und einen Steyr, beide mit Kugelkopf an der Ackerschiene. Und bei beiden ist selbiger eingetragen.
Und dazu bedarf es keinem "Gefälligkeitsgutachten" und keiner Zeitreise nach anno 1950, sondern lediglich einem Prüfingenieur der im Studium mal aufgepasst hat und noch in der Lage ist, anhand des auf der Ackerschiene und dem Dreipunkt (bzw. auf deren Typenschild) angebrachtem D-Wert die Anhängelast zu berechnen.
Beim Steyr wären das übrigens knapp 50.000kg...schwächtes Glied ist der Kugelkopf  | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Stemmen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Runicon 2. Porsche Diesel 218 |
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Verfasst am: 24.09.2012 15:09:51 Titel: |
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Bei älteren Traktoren steht da sowas nicht drauf.
Weder bei unserem Deutz, noch auf dem Porsche Diesel. | _________________
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 Großer Diktator


Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Göttingen Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 4709 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Suzuki Jimny VVT +85mm '05 2. Deutz D-4006 '71 3. Honda CB250RS '86 4. Yamaha SR500 '80 5. Fahrrad für viel Dreck 6. Fahrrad für weniger Dreck 7. Fahrrad für ohne Dreck 8. Ford Kuga Ecoboost '19 |
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Verfasst am: 24.09.2012 15:11:16 Titel: |
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Hallo zusammen und vielen Dank für die Beiträge!
@Sir Landy Vielen Dank für deinen ersten Beitrag hier im Thread, der meine Befürchtungen mit entsprechenden Verweisen bewahrheitet hat.
@nicolas-eric Eine Möglichkeit wäre tatsächlich, den Trecker auf einen Landwirt zuzulasen und quasi "in seinem Auftrag" alle Fahrten zu tätigen, das finde ich jedoch unsauber und möchte ich nicht.
Nochmal @Sir Landy Wegen des Kugelkopfes auf der Ackerschiene habe ich meinen TÜV-Onkel des Vertrauens interviewt, der sogar nochmal nachgeschlagen hat und mir dann erläutert hat, dass die alten Ackerschienen zuviel Spiel haben, sprich nicht hinreichend verdrehgesichert sind, wenn man bremst. Er hat mir allerdings auch angeboten, dass ich eine Abstützung auf die Ackerschiene schweißen könne und diese oben, mittig abstützen - wie eigentlich alle Geräte hinten am Trecker befestigt werden - und diese gemäß §21 abzunehmen.
Davon abgesehen finde ich Kugelköpfe irgendwie nicht so cool, habe mal gelesen, dass diese in Deutschland grundsätzlich nur bis 3,5 t zuälssig sind und erwiesenermaßen auf schroffem Terrain dem Zugmaul mit Öse klar unterlegen sind.
Wegen der Fahrerlaubnis: Der Schlepper ist ein Deutz D-4006 mit ~3,2 t zGG; ich habe den BE Schein und darf daher soviel anhängen, wie der Trecker ziehen darf. Ob auch zwei Anhänger weiß ich nicht, aber einen (Zweiachs) auf jeden Fall.
Danke euch und Gruß | _________________
Navigator, Bedenkenträger, Protokolleur und Innovationsbeauftragter beim Матт Еагле Раллы Комбинат |
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 Müllsammler


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: klosterneuburg Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Hyundai Terracan |
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Verfasst am: 24.09.2012 15:54:20 Titel: |
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kugelköpfe gibts auch zur montage direkt am traktor. habe bei meinen steyr solche, die alternativ zum zugmaul montiert werden.
die auf der ackerschiene montierten kugelköpfe sind vielleicht zulässig, aber alles andere als gut.
zur zulassungsfrage kann ich als österreicher nicht wirklich was beitragen ...
mfg g. | _________________ Unterschätze niemals die Dummheit des Vorbesitzers und die seines Schraubers. Die eigene aber auch nicht.
kostbaresvonvogl.at |
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