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TÜVeintragung unterschiede LKW /PKW

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norskgutt
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...und hat diesen Thread vor 4679 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 10:31:38    Titel: TÜVeintragung unterschiede LKW /PKW
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Hallo,
es gibt doch einen Unterschied zwischen LKW und PKW was Eintragungen und die gesetzlichen Richtlinien angeht. Wo genau ist das den festgelegt? Speziell würde es jetzt um Motoreintragung, Abgas und Geräuschverhalten gehen. Ich erinnere mich noch an die Aussage (ist aber leider schon 8 Jahre her) eines Prüfers als ich anfragte wegen Motoreintragung das es mit einem LKW viel einfacher sei als bei einem PKW.
Kann mir einer weiterhelfen?

Beste Grüße norskgutt

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ChristianNO
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 10:36:48    Titel:
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Ja...sollte es sein.

Beim LKW hängt z.B die Euro-Einstufung nur am Motor, nicht wie beim PKW am gesamten Fahrzeug.

Ich konnte so z.B durch den Nachweis von original Mercedes-Teilen, die es für meinen Motor gibt, meinen
Motor von Euro 0 auf Euro 2 bringen. (OM366A --> OM366LA, Ladeluftkühler und geänderte ESP)

Gruss

Christian

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norskgutt
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 11:04:43    Titel:
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Hallo Christian,
das klingt schon mal richtig gut, weisst Du wo das den genau steht, im Gesetz, /Artikel?
Da hätten wir nämlich schon das erste Problem gelöst:-)

Danke schonmal vorweg! Winke Winke

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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 12:03:16    Titel:
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Was machst Du Dir denn selbst für Probleme die ganze Zeit? Wenn bei Dir LKW-offener Kasten drinsteht, kann Dir das Abgasdingense wurscht sein. Wenn Du dazu noch ohne Dieselkat unterwegs bist erst recht. Dann kriegst halt die Abgasnorm vom 2,7er eingetragen, bzw. spielts bei nem Lkw sowieso keine nennenswerte Rolle.

Geh doch einfach zu Deinem TÜVer und frag, was er genau braucht. Diese Liste arbeitest dann ab. Zuviel Info (auch für den Prüfer) is mindestens genausoschlecht, wie zu wenig Info! Nich, dass Du den da noch auf Ideen bringst am Ende. Supi

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norskgutt
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 16:31:06    Titel:
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Hallo Bert,
das Gespräch mit dem Tüver läuft schon:-)
Es ist die Ermittlung der Geschwindigkeit, wiegen des Fahrzeuges und ermitteln des Stand und Fahrgeräusches nötig. Dann sieht er noch Probleme mit dem Bodylift(hab einen mit 1cm verbaut!!nein keine 0 vergessen Hau mich, ich bin der Frühling ) und meinen Reifen. Und zusätzlich hat der Terrano eben eine bessere Abgasnorm und da ist er nicht sicher das mein Auto dies mit den Reifen (es sind 30x9,5 x 15 montiert)schafft. Bisher klingt dies für mich alles ganz einfach stark nach PKW. Der Prüfer ist echt super und macht sich auch viel Mühe. Aber er hat ebe nicht so viel mit LKWs zu tun. Deshalb meine Frage, wenn ich in dem Bereich was anschuppsen kann um dieses Geräuschgutachten rum zu kommen...
Darüberhinaus nicht jede Info die ich habe muss ich ja an Ihn weitergeben, aber man kann nicht genug Infos haben Ja

Beste Grüße norskgutt

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ChristianNO
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 16:37:41    Titel:
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Geræuschgutachten ist nun nicht sooooo schlimm.

Das ist deutlich günstiger als wenn du nen Abgasgutachten brauchst.

Bei meinem BV202 haben wir auch ein Geræuschgutachten gemacht, weil er nen anderen Motor drin hatte
als der für den es ein Gutachten in Deutschland gab.

Mvh

Christian

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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 17:01:52    Titel:
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Und nicht vergessen: Eintragung im Brief als Lkw heißt noch nicht, dass das Fahrzeug wie ein Lkw besteuert wird. Die Finanzämter werden da immer restriktiver. Für den F-350 bekam ich zunächst auch einen Pkw-Steuerbescheid. Begründung "Der hat 6 Sitzplätze". Nach Vorstellung bei der Zulassung ("mein Gott, ist der riesig") war das zwar dann geklärt, aber die Hürden sind teilweise hoch.
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 17:22:46    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Fahrzeuge bis Herstellungsdatum/Erstzulassung Mitte 2004 kann man als ZM zulassen. Dann fällt bei Motoränderung das Abgasgutachten weg.

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Gruß Rainer
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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 17:51:28    Titel:
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Lange Rede, kurzer Sinn: Komm vorbei! Ätsch

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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 20:32:07    Titel:
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ChristianNO hat folgendes geschrieben:

Beim LKW hängt z.B die Euro-Einstufung nur am Motor, nicht wie beim PKW am gesamten Fahrzeug.



Das gillt für Nutzfahrzeuge ab 3,5t zGg und steht hier:
http://www.umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de/umweltdaten/public/theme.do?nodeIdent=2363#f3

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BeitragVerfasst am: 25.10.2012 20:33:18    Titel:
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rainer4x4 hat folgendes geschrieben:
Fahrzeuge bis Herstellungsdatum/Erstzulassung Mitte 2004 kann man als ZM zulassen. Dann fällt bei Motoränderung das Abgasgutachten weg.


Und worauf basiert das?

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BeitragVerfasst am: 26.10.2012 09:04:15    Titel:
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Dirty Duck hat folgendes geschrieben:
Und nicht vergessen: Eintragung im Brief als Lkw heißt noch nicht, dass das Fahrzeug wie ein Lkw besteuert wird. Die Finanzämter werden da immer restriktiver. Für den F-350 bekam ich zunächst auch einen Pkw-Steuerbescheid. Begründung "Der hat 6 Sitzplätze". Nach Vorstellung bei der Zulassung ("mein Gott, ist der riesig") war das zwar dann geklärt, aber die Hürden sind teilweise hoch.


Du hasts ja gut, die Tante hat gemessen, die Flächen berechnet - sogar die Radkästen rausgerechnet- trotzdem war die Ladefläche größer, geschaut und gesagt : " Naja sie haben aber nur 32% Zuladung vom zgG. , 6 Sitze und 160km/h Spitze das ist eindeutig ein PKW". Hab ihn jetzt im Nachbarkreis zugelassen, da gings problemlos.

Aber es waren trotz Lkw Zulassung 1173€ fällig und wenn du da nur EU1 oder Emmisionklasse unbekannt drin stehen hast wird das zum Problem.

Aber grundsätzlich darf sich die Abgasnorm - egal ob LKW oder PKW - nicht verschlechtern die Eintragung der Reifen ist rel. einfach zu rechtfertigen: Reifen XY auf Felge XY in Kombination mit geänderter Achsübersetzung XY Hau mich, ich bin der Frühling

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(B.Buschmann,Geschäftsführer Brabus)
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BeitragVerfasst am: 26.10.2012 15:13:06    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
Und worauf basiert das?

Mein TÜVtler hats gesagt. Für Quads lässt sich das nachlesen im Amtsblatt Nr. 19. Damit liessen sich auch Quads mit deutlich mehr als 15PS zulassen
Auszug: §47 StVZO: Abgasverhalten: in §47 StVZO gibt es derzeit keine Abgasvorschriften für lof Zugmaschinen mit Fremdzündung

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Gruß Rainer
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BeitragVerfasst am: 29.10.2012 21:06:09    Titel:
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ich war gestern beim tüv fragen wegen felgen eintragen.
wenn er als lkw läuft darf man bis 2 % an jeder seite mehr eintragen lassen.als pkw sind es 4%.

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suche alle möglichen f20 -f65 ersatzteile und fahrzeuge.wer was hat bitte anbieten.
und alles zum Minicruiser
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 30.10.2012 22:39:39    Titel:
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