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TÜV abgelaufen - €75,- und 2 Punkte ???
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Trooper
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1. 88er W160 SD33T
2. Defender 130
BeitragVerfasst am: 31.10.2012 11:01:00    Titel:
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was heist jetzt eigentlich das nach mehr als 2 monaten gründlicher grprüft wird ? was wird da mehr geschaut wie sonst ?
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reihensechszylinder
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BeitragVerfasst am: 31.10.2012 11:15:12    Titel:
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keine Ahnung! im Umkehrschluss würde das ja bedeuten, dass normalerweiße nicht so genau hingeschaut wird ... Hau mich, ich bin der Frühling

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...schraub nie an einem Ding, das ging...
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Trooper
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1. 88er W160 SD33T
2. Defender 130
BeitragVerfasst am: 31.10.2012 11:19:27    Titel:
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ja stimmt die bemängeln ja auch keine fehlenden batteriepolabdeckungen oder nen winzigen riss in den rücklichtern ....nein machen sie nicht... rotfl
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Baloo
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1. LR110, F250
BeitragVerfasst am: 31.10.2012 11:36:44    Titel:
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In der letzten ADAC Zeitung war ein eher desillusionierender Bericht über diese sogenannte Zusatzprüfung.
Zusammenfassendes Fazit: Ist nur Abkassieren... Ich bin der apokalyptische Reiter und komme über Dich

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MarkusZ
Moses hatte doch Beleuchtung...
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1. Landcruiser J4, 5 und 6
BeitragVerfasst am: 31.10.2012 11:39:14    Titel:
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Bei mir waren die Herren in grün - weiss vor zwei Wochen am Gartenzaun (Töchterchen war wohl zu schnell unterwegs und ich sollte sie am Blitzerfoto identifizieren) und haben meinen zugelassenen und auf dem Grundstück stehenden 750kg - Hänger entdeckt (z.Zt defekt und TÜV ca. 11 Monate drüber). Den nehm' ich derzeit nur im Garten hinterm Bagger her um Brennholz zu karren.

'Das gibt eine saubere Anzeige hat der eine von beiden gemeint" - sich alles aufgeschrieben. Ist jetzt 14 Tage her und seitdem hab' ich nichts mehr gehört. Keine Kontrollaufforderung bekommen, keine Anzeige - nix.

Ich bin trotzdem recht sicher daß die Polizisten recht hatten.

-----

Daß es bei der Abmeldung eines weit TÜV - überzogenen Fahrzeugs seitens der Zulassungsstelle Scherereien gibt kann ich bestätigen, ist jedenfalls bei uns so (Bayern). Natürlich ist die Bestrafung eines Halters der so etwas (Ausserverkehrsetzung eines Kfz ohne TÜV) durch Abmeldung in Ordnung bringen will vollkommen hirnrissig.

Daher habe ich - als das zuletzt der Fall war - die TÜV - Plakette abgekratzt und den Fahrzeugschein 'verloren' gemeldet (vorher im Ofen entsorgt :-) ). Ist zwar auch nicht ganz rechtens (wegen der eidesstattlichen Versicherung über den Verlust) und kostet ein paar Euro, aber wenn das Ding verbrannt ist ists ja nicht gelogen :-) .

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Henning
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BeitragVerfasst am: 31.10.2012 11:43:24    Titel:
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Mein 9 Jahre TÜV-überfälliger Anhänger hatte nach ca. 7 Minuten ne Plakette rotfl
3 Minuten davon brauchte ich um die Nebelschlußleuchte zum Leben zu erwecken Smile

Zusätzlicher Prüfaufwand ist mir nicht aufgefallen Heiligenschein

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Henning
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Forcierer
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...und hat diesen Thread vor 4671 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 31.10.2012 13:10:55    Titel:
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ich laß nochmal nachfragen, womöglich hat er die 20% Mehrkosten mit einer Strafe verwechselt. Die 20% mehr spende ich gern, wenns ohne Punkte geht.

@Henning: die 75,- hab ich von hier: www.bussgeldkatalog.ws

Ach ja, es geht nur um angemeldete Fahrzeuge. Abgemeldete habe ich noch was rumstehen mit kein TÜV seit mehr als 20 Jahren. Da muss ich wahrscheinlich ein Jahresgehalt, Führerschein, Perso und Reisepaß abgeben. Hau mich, ich bin der Frühling

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Zuletzt bearbeitet von Forcierer am 31.10.2012 13:15, insgesamt einmal bearbeitet
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Trooper
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BeitragVerfasst am: 31.10.2012 13:14:29    Titel:
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die 20% sind doch ne günstige sache für bis zu 8monate sorgenfrei ( punktefrei ) herrumzufahren ....so fährt man alle 32 monate zum tüv und zahlt nen hunny ...mir solls recht sein Heiligenschein
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Henning
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BeitragVerfasst am: 31.10.2012 13:27:27    Titel:
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Forcierer hat folgendes geschrieben:

@Henning: die 75,- hab ich von hier: www.bussgeldkatalog.ws


Da steht doch auch:
Zitat:
Wenn der TÜV abgelaufen ist und das seit mehr als 8 Monaten gibt es neben 40 Euro Bußgeld, sogar 2 Punkte in Flensburg.





Hier stehen auch 40€ und 2 Punkte Ja
http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html

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Henning
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BeitragVerfasst am: 31.10.2012 13:28:40    Titel:
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Zitat:
Wenn die Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überschritten wird, kostet Sie das 75 EUR Strafe und 2 Punkte in Flensburg.



AU gibt es doch nicht mehr, bzw ist Teil der HU Grins

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siggi109
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BeitragVerfasst am: 31.10.2012 13:48:01    Titel:
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Hans K hat folgendes geschrieben:
Aber auch nur wenn du damit im öffentlichen unterwegs bist.

Warum sollte es jemand Jucken wenn das KFZ 10 Jahre in der Garage steht.


Hab hier einen Roller im Schaufenster der hat schon seid 8 Jahren keinen TÜV mehr ...


Gruss






woher soll den die zulassungsbehörde wissen das man mit dem fahrzeug nicht am strassenverkehr teilnimmt.
weil es zugelassen ist,könnte man ja........... Vertrau mir erkundigen und,notfalls,sofort abmelden..............

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SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

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mein teiledealer ?? natürlich
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Toxic4x4
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BeitragVerfasst am: 31.10.2012 18:34:34    Titel:
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Lemming hat folgendes geschrieben:
Wichtig ist dabei dass das Fahrzeug in der Garage oder auf Privatgrund steht welcher nicht öffentlich zugänglich ist.
Solange das der Fall ist, keine Gefahr für die Öffentlichkeit oder Umwelt ausgeht juckt das niemanden.


Das ist leider falsch: ein zugelassenes Auto muss zwingend TÜV haben, egal, ob es im Hof, in der Garage, auf der Strasse oder im Wohnzimmer steht!

Gruß,
Andreas
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BeitragVerfasst am: 31.10.2012 20:53:18    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Toxic4x4 hat folgendes geschrieben:
Lemming hat folgendes geschrieben:
Wichtig ist dabei dass das Fahrzeug in der Garage oder auf Privatgrund steht welcher nicht öffentlich zugänglich ist.
Solange das der Fall ist, keine Gefahr für die Öffentlichkeit oder Umwelt ausgeht juckt das niemanden.


Das ist leider falsch: ein zugelassenes Auto muss zwingend TÜV haben, egal, ob es im Hof, in der Garage, auf der Strasse oder im Wohnzimmer steht!

Gruß,
Andreas


Wenns Fahrzeug jahrelang nonstop im Ausland war - z.B. am Zweitwohnsitz in Spanien, Weltreise etc. - dann können die einem bei Rückkehr bzw. Abmeldung auch nix, auch wenn der TÜV fünf Jahre drüber ist.

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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 31.10.2012 21:19:30    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Toxic4x4 hat folgendes geschrieben:
Lemming hat folgendes geschrieben:
Wichtig ist dabei dass das Fahrzeug in der Garage oder auf Privatgrund steht welcher nicht öffentlich zugänglich ist.
Solange das der Fall ist, keine Gefahr für die Öffentlichkeit oder Umwelt ausgeht juckt das niemanden.


Das ist leider falsch: ein zugelassenes Auto muss zwingend TÜV haben, egal, ob es im Hof, in der Garage, auf der Strasse oder im Wohnzimmer steht!

Gruß,
Andreas


es mag sein das nach "Gesetzestext" ein zugelassenes Auto TÜV habem muß. Wenn aber der Eigner es sich leisten kann ein Auto ungenutzt auf eigenem Grund und Boden, nicht in öffentlichen Straßenland nutzend, im Garten, Garage, Halle, Wohnzimmer oder Keller "Zugelassen" stehen hat und der KFZ-Steuer und Versicherungspflicht nachkommt - interessiert es keine Sau. Natürlich gibt es Übereifrige Zeitgeister bei Polizei, Ordnungsamt etc. die ein Fass aufmachen "wollen" wenn im denunzierten Gehöft soch ein eklatanter Verstoß festgestellt wird - die haben aber keinen Erfolg.
Ich hab da so ein bissel praktische Erfahrung was geht und was nicht

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BeitragVerfasst am: 31.10.2012 21:34:38    Titel:
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sicherlich gib es immer "Möglichkeiten", und wo kein Kläger, da kein Richter...
Ich wollte nur die gültige Rechtslage widergeben. Was ihr daraus macht, ist Euch überlassen!
Aber btt, der TÜV kann keine Bußgelder verhängen und meldet meines Wissens nach auch keine Verstöße an O-Amt, StV-Amt oder sonst wen...

Gruß,
Andreas

P.S.: ich habe den Fall grade selbst durch: Vitara mit 6 Monate TÜV abgelaufen, in der Einfahrt stehen gehabt und trotzdem einen DEB und ne Mängelmeldung im Briefkasten... Anruf beim V-Amt unter Hinweis auf ausstehende Reparatur und noch nicht eingetroffenes Ersatzteil hat den Sachbearbeiter davon überzeugt, von einer weiteren Verfolgung abzusehen Heiligenschein
Glück, streng nach Gesetz war der Verstoß vollendet und ahndungsfähig...
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