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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 01.11.2012 07:19:11 Titel: |
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Doch, ist so.
Wenn die HU zu lange überzogen ist, gibt es eine Strafe bzw. irgendwann auch Punkte. ob das Auto in der Garage steht, in 1000 Teile zerlegt ist oder rumfährt ist egal.
Der TÜV sollte das normalerweise nicht melden, zumindest nicht, wenn er "anständig" ist. Der TÜV kann das ja auch nicht ahnden, er kann höchstens Meldung an die entsprechende Stelle (Verkehrsbehörde, Polizei, ect.) machen.
Oder man wird erwischt, was bei auf Privatgrund abgestellten Autos unwarscheinlich ist.
Ein Freund von mir hat das gerade so erlebt:
Ein Umbau hat sich unerwartet zu einem Langzeitprojekt hingezogen. An Abmelden hat er nicht gedacht, eigentlich hätte es schnell gehen sollen. War aber wegen technischer Probleme nicht möglich.Auf der Zulassungsstelle (wegen der Eintragung der getüvten Umbauten) hat er gleich einen Mängelbericht mitgekriegt, die seit zwei Jahren überfällige HU nachzuholen. Sonst 200€strafe und vier Punkte.
Ich würde ganz schnell alle eingemotteten Autos abmelden. So lange keiner was mitkriegt, stört sich niemend daran das kein TÜV mehr drauf ist. Nur wenn, wird 's blöd.
Es gibt übrigens bei der Punktezählung m.W. eine Klausel, die es unmöglich macht, von auf 18 Punkte in einem Rutsch zu klettern. Ist ein bissl kompliziert. | |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2010 Wohnort: Seebruck am Chiemsee Status: Verschollen
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Verfasst am: 01.11.2012 10:48:38 Titel: |
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Trooper hat folgendes geschrieben: | was heist jetzt eigentlich das nach mehr als 2 monaten gründlicher grprüft wird ? was wird da mehr geschaut wie sonst ? |
Ich habe regelmäßig mit TÜV und Co. zu tun und kann deshalb bestätigen, daß zumindest hier bei uns absolut KEINE andere Prüfung durchgeführt wird, egal ob HU überzogen oder nicht.
Was mir allerdings aufgefallen ist, daß diese (seit Juli glaube ich) verschärften Prüfbedingungen schon durchgezogen werden, aber halt für jeden. Zwei Beispiele von letzter Woche:
1. Kunde kommt mit VW Lupo und einem Prüfbericht, schwere Mängel. Der einzige Punkt war "Hupe ohne Funktion"
2. Kundin kommt mit Renault Clio, auch durchgefallen wegen schwerer Mängel. Das eine war "Leuchtweitenregulierung rechts ohne Funktion" und das zweite "Kennzeichenleuchte defekt".
Ich muss aber auch mal sagen, dass ich sehr viele TÜV- und DEKRA-Prüfer kenne und das sind (oh Wunder!) alles Menschen aus Fleisch und Blut und man kann mit denen allen reden. Nur ist es wie so oft im Leben, der Ton macht die Musik, bzw. das Auto macht die Musik. Und wenn da so eine verranzte Müllkippe auf vier Rädern auf der Grube steht und mir bei jedem Handgriff ein Pfund Dreck in den Nacken bröselt, dann würde ich vielleicht auch ein bißchen genauer hinschauen. Denn wenn der Pflegezustand schon scheixxe ist, dann wird der technische Zustand vielleicht auch nicht 1a sein.
Aber hier gehts ja um Strafe für überzogenen TÜV und mir hat einer unsere Prüfer gesagt, dass der TÜV 100%ig keine Strafen kassiert und auch keine Meldungen an irgendwelche Behörden macht wegen überzogenem TÜV o.ä. | |
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 Dyneema? Nur palettenweise!

Mit dabei seit Anfang 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. was man so alles bissle braucht |
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Verfasst am: 01.11.2012 11:08:26 Titel: |
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wenn ich das so alles mitlese, ....
ich glaub bei euch laufen die falschen prüfer rum, solltet mal andere auswählen.....! | _________________ Sex ist geil - aber bist du schon mal einen Unimog gefahren ?
Jeep - einst gebaut für den Krieg, heut für den Krieg auf Deutschlands Strassen |
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 Urgestein


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 01.11.2012 11:39:53 Titel: |
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granyi6 hat folgendes geschrieben: | wenn ich das so alles mitlese, ....
ich glaub bei euch laufen die falschen prüfer rum, solltet mal andere auswählen.....! |
............die falschen prüfer laufen eher bei dir in der gegend rum................wenn die nälich
überprüft werden (was neuerdings durchaus der fall ist) sind sie nämlich nach verwarnung
schlimmstenfalls raus !!!!
es MUSS jeder mangel vermerkt werden und jeder mangel ist ein grund die plakette zu verweigern !!!!
da es keine ,,geringen mängel,, mehr gibt (die eigentlich niemand behoben hat) sind alle mängel eben mängel die zur
verweigerung der plakette beitragen.  | _________________
SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich  |
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 Quetscheschäff


Mit dabei seit Mitte 2009 Wohnort: schöneiche Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO 2. Nissan Pickup D40 |
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Verfasst am: 01.11.2012 12:03:10 Titel: |
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siggi109 hat folgendes geschrieben: | granyi6 hat folgendes geschrieben: | wenn ich das so alles mitlese, ....
ich glaub bei euch laufen die falschen prüfer rum, solltet mal andere auswählen.....! |
............die falschen prüfer laufen eher bei dir in der gegend rum................wenn die nälich
überprüft werden (was neuerdings durchaus der fall ist) sind sie nämlich nach verwarnung
schlimmstenfalls raus !!!!
es MUSS jeder mangel vermerkt werden und jeder mangel ist ein grund die plakette zu verweigern !!!!
da es keine ,,geringen mängel,, mehr gibt (die eigentlich niemand behoben hat) sind alle mängel eben mängel die zur
verweigerung der plakette beitragen.  |
das kann ich so auch bestätigen und ich hab grad einen aktuellen Prüfbericht vor mir. da gibt es Mängel und Hinweise
kann mal jemand mit einem Paragrafen untermauern, das eine auf privatem Grund stehendes Auto eine gültige HU haben muß? das mag ich ja sonst auch nicht glauben. da kann der Staat doch nur froh sein, wenn ich trotzdem weiter die Steuern bezahl und das Fahrzeug nicht nutze. | |
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 01.11.2012 13:34:22 Titel: |
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jeepgärtner hat folgendes geschrieben: |
kann mal jemand mit einem Paragrafen untermauern, das eine auf privatem Grund stehendes Auto eine gültige HU haben muß? das mag ich ja sonst auch nicht glauben. da kann der Staat doch nur froh sein, wenn ich trotzdem weiter die Steuern bezahl und das Fahrzeug nicht nutze. |
Zitat: |
Es gilt nach der StVZO die Grundregel der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr nach § 16 StVZO:
(1) Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist.
Um nun diese Zulassung zu erhalten, muss die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug gem. § 19 StVZO gegeben sein.
Da das Fahrzeug angemeldet ist, muss auch die Betriebserlaubnis erhalten werden. Auch die tatsächliche Nutzung im Straßenverkehr kommt es dabei nicht an. Es handelt sich dennoch um ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im Sinne der Zulassungsordnung, solange eben die Zulassung besteht, das Fahrzeug also "angemeldet" ist.
Die hierfür bestehende "TÜV-Pflicht" ergibt sich wiederum aus § 29 StvZO. Danach haben Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen, diese in regelmässigen Zeitabständen zur Hauptuntersuchung vorzustellen. |
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/TUeV-Pflicht-__f96827.html
Die TÜV-Pflicht steht nicht in der StVO, deren Wirkungsbereich sich auf öffentlich zugängliche Flächen beschränkt,
sondern in der StVZO, die überall in Deutschland, auch auf privatem Grund, Wirkung hat. | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2012 Wohnort: Karlskron Status: Verschollen
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Verfasst am: 01.11.2012 15:49:15 Titel: |
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siggi109 hat folgendes geschrieben: | granyi6 hat folgendes geschrieben: | wenn ich das so alles mitlese, ....
ich glaub bei euch laufen die falschen prüfer rum, solltet mal andere auswählen.....! |
............die falschen prüfer laufen eher bei dir in der gegend rum................wenn die nälich
überprüft werden (was neuerdings durchaus der fall ist) sind sie nämlich nach verwarnung
schlimmstenfalls raus !!!!
es MUSS jeder mangel vermerkt werden und jeder mangel ist ein grund die plakette zu verweigern !!!!
da es keine ,,geringen mängel,, mehr gibt (die eigentlich niemand behoben hat) sind alle mängel eben mängel die zur
verweigerung der plakette beitragen.  |
Das mag ja alles sein , lediglich verlangt der Gesetzgeber und der Tüv ja neuerdings ein Auto im Perfekten Zustand , und da trägt der Satz wer was finden will findet auch was sehr viel mehr Bedeutung ,
Somit wären ja alle Fahrzeuge die eine Prüfstelle verlassen und eine Plakette Tragen in Perfektem Mangelfreien zustand.
Das ist genau so unmöglich wie die neuen Vorschriften , die mal wieder sehr Lobby abhängig genehmigt wurden ( irgendwie muss der Neufahrzeugabsatz ja angekurbelt werden )
Um es Deutlich zu sagen tut mir der Prüfer Leid , macht er seinen Job für seinen Arbeitgeber gut , wird er ständig mit seinen Kunden ärger haben , andersherum genauso.
Was in diesem Land vor sich geht ist schier Lächerlich und nur noch eine Fassade nach außen .
Ps : Tatsächlich schaffte am Dienstag in einem Vertrags Autohaus ein !! Prüfer genau 68 Fahrzeuge in 6 Stunden zu Prüfen
natürlich waren alle 100% io und bekamen eine Plakette
Ich frage mich wer diesen Irrsin auf dauer trägt ? Mit gesundem Menschenverstand hat das nix zum tun  | _________________ Das Leben ist zu Kurz ich habe nur das eine |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. 88er W160 SD33T 2. Defender 130 |
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Verfasst am: 01.11.2012 16:52:16 Titel: |
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das wären ja etwas weniger als 6 min pro auto ...abzüglich 5 min für papierkram , plakette, schein beschriften ist da doch so viel zeit ...also meine letzte HU mitm der im großen und ganzen recht inordnung ist hat mal locker ne halbe stunde gedauert ....also nur bis der wieder aus seiner grube kahm
aber es ist halt so manche autos sollen auf die straße und andere am liebsten direkt aufn schrott oder nach afrika...dann verdient wenigstens der geliebte ali noch was dran  | |
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 Das alte Autoleiden plus Gicht..


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 01.11.2012 17:05:52 Titel: |
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Passt doch ! 68 Autos in 6 Std. sind je Fahrzeug 5Min 18sec Zeit. Davon mindestens 4 Min einhämmern der Daten und ausdrucken des Protokolls. Und angenommen bei einem Großkunden vereinbarter Preis von HU/AU zu 69€ sind das 4692€, in 6 Stunden. Passt doch. Der TÜVer freut sich, das Autohaus/Werkstatt freut sich, der Kunde freut sich. Und nach der Aktion fährt der TÜVer zum nächsten Autohaus/Werkstatt und macht noch mal 6 Std. | _________________ ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung ! |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. 88er W160 SD33T 2. Defender 130 |
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Verfasst am: 01.11.2012 17:09:59 Titel: |
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kann das Ofroadforum sowas nich auchmal veranstallten ???meinetwegen aufm schrottplatz in sontra - die haben sicher auch ne hebebühne oder nen stapler zum drunterschauen ...so stichprobenartig
500 Geländewagen und ein prüfer der das an einem tag schaffen will ...jeder zahlt 50 euro für den massenrabatt und pro auto 2 minuten inclu schreiberei und alle sind zufrieden  | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 01.11.2012 18:23:19 Titel: |
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Trooper hat folgendes geschrieben: | kann das Ofroadforum sowas nich auchmal veranstallten ???meinetwegen aufm schrottplatz in sontra - die haben sicher auch ne hebebühne oder nen stapler zum drunterschauen ...so stichprobenartig  |
Gibts beim Snow&Glow...
Nach dem großen Erfolg von "Dyneema palettenweise zu 50 Pfennig der Meter" im Sommer (man konnte alte DM-Bestände sinnvoll verwerten) gibts nun im Winter ein Special mit Gefälligkeitsgutachten und Hauptuntersuchungen "12 Mon. bezahlen, 24 Mon. bekommen".
Außerdem Gyros  | |
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 01.11.2012 18:29:18 Titel: |
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Sir Landy hat folgendes geschrieben: |
Außerdem Gyros  |
Drehspieß mit Solarstrom angetrieben
Reihe oder parallel geschaltet  | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
Zuletzt bearbeitet von am 01.11.2012 18:33, insgesamt einmal bearbeitet |
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 Das alte Autoleiden plus Gicht..


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 01.11.2012 18:32:17 Titel: |
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Reihe, damit´s knusprig wird - und Granny verdrahtet mit seinen Sklaven | _________________ ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung ! |
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 Indernettschlaumeier


Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: bei Coburg Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ford F 250 Lariat SuperDuty 2. Chrysler C300 3. Citroen C3 4. 1400er Suzuki Intruder 5. Honda VFR 6. BMW GS1150 |
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Verfasst am: 02.11.2012 11:36:46 Titel: |
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vinzenz hat folgendes geschrieben: | Toxic4x4 hat folgendes geschrieben: | Lemming hat folgendes geschrieben: | Wichtig ist dabei dass das Fahrzeug in der Garage oder auf Privatgrund steht welcher nicht öffentlich zugänglich ist.
Solange das der Fall ist, keine Gefahr für die Öffentlichkeit oder Umwelt ausgeht juckt das niemanden.
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Das ist leider falsch: ein zugelassenes Auto muss zwingend TÜV haben, egal, ob es im Hof, in der Garage, auf der Strasse oder im Wohnzimmer steht!
Gruß,
Andreas |
es mag sein das nach "Gesetzestext" ein zugelassenes Auto TÜV habem muß. Wenn aber der Eigner es sich leisten kann ein Auto ungenutzt auf eigenem Grund und Boden, nicht in öffentlichen Straßenland nutzend, im Garten, Garage, Halle, Wohnzimmer oder Keller "Zugelassen" stehen hat und der KFZ-Steuer und Versicherungspflicht nachkommt - interessiert es keine Sau. Natürlich gibt es Übereifrige Zeitgeister bei Polizei, Ordnungsamt etc. die ein Fass aufmachen "wollen" wenn im denunzierten Gehöft soch ein eklatanter Verstoß festgestellt wird - die haben aber keinen Erfolg.
Ich hab da so ein bissel praktische Erfahrung was geht und was nicht |
Übrigens ziemlicher Blödsinn den Du da erzählst...
Wenn Anzeigentatbestand festgestellt, hat der Beamte keine andere Möglichkeit (wenn er korrekt arbeitet) als die Anzeige zu schreiben. Sonst macht er sich strafbar. Wo das Ding dabei steht, was er zufällig oder auch nicht sieht weil er bei Dir aufm Hof steht weil er Nachbar angerufen hat nachdem Du Altöl (rein fiktiv) in den Bach neberm Haus gekippt hast oder sonstwas, ist vollkommen irrelevant.
Und mir is bisher kein Fall bekannt, bei dems Eingestellt wurde, nur weil das Ding halt aufm Hof stand und nich auf der Straße... | _________________ Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!!! |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Norge Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux Arctic Trucks 37" 3. Unimog U1750L 4. Volvo TGB 11/11 Panzerjäger 5. Volvo BV202 |
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Verfasst am: 02.11.2012 11:45:53 Titel: |
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Deshalb steht so ein Fahrzeug dann ja auch nicht einsehbar auf dem Privat-Grund.
Oder......er trægt keine Schilder.
Steht das Fahrzeug aber auf privatem Grund.....mit Schildern.....und abgelaufenem TÜV und ist dazu noch von der
Ordnungsmacht von öffentlichen Grund aus einsehbar, so wird der fleissige Beamte zu seinen Utensilien greifen und eine
Anzeige schreiben.
Über Logik in Zusammenhang mit deutscher Bürokratie wollen in diesem Zusammenhang nicht philosophieren.  | _________________ The Survival of the fittest.
...............Charles Darwin
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