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Was ist möglich, sinnvoll und legal?

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otto1
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1. ja, hab ich
BeitragVerfasst am: 15.11.2012 15:17:48    Titel:
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Sag mal, hast Du eigentlich Gorlis Tip mit der Homepage von mayerosch gelesen? Haschs au verstande? ;)

Das ist doch schon mal eine Basis für die weitere Suche: http://offroadreifen.com/gutachten/e42001-1160118O01.pdf

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Schönen Gruß

René


Denken ist wie Googlen, nur krasser!
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...und hat diesen Thread vor 4665 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 15.11.2012 15:36:55    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Gelesen? Ja!
Verstanden? Nicht wirklich.

Was soll ich mit den Reifendaten?
Abrollumfang und Durchmesser sind ja schön und gut,
aber ich weiss ja, dass ich grösser werde.
Und die Daten hatte ich schon vorher gekannt.
Das sind sowieso rechnerische Grössen und nicht gemessene.
Jeder Reifenrechner Zum Aufklappen einfach anklicken  liefert dir diese Ergebnisse.

Ob er nun 2%, 3% oder 4% grösser ist, wird einen Unterschied beim TÜV machen.
Nur wo ist die Grenze.

Dein gelinktes Dokument ist interessant, bezieht sich allerdings auf die Serienfelge.
Die besitze ich nicht, werd ich auch nicht kaufen.....sondern eine aus dem Zubehörprogramm.
Die Reifengrösse 235/60R16 im PDF ist dann auch wieder so ein Exot, wo es kaum was gibt.

Ich denke ich mach mal einen Termin und frage mich durch die Grössen.
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muzmuzadi
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1. SUZUKI SAMURAI
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3. QEK Junior
BeitragVerfasst am: 15.11.2012 16:00:46    Titel: Re: Was ist möglich, sinnvoll und legal?
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Sternspechtler hat folgendes geschrieben:
Wie sind da die TÜVs mit theoretischen Abklärungen?
"Ich würde gerne ..... montieren. Tragen Sie mr das ein?"

So ist der richtige Weg. Er sagt dir dann was und wie. Wenn abgeblockt wird nicht gleich aufgeben, anderen Prüfer suchen.
Einzelabnahmen können im Westen der TÜV und im Osten die DEKRA machen, denn darauf wird es hinauslaufen.

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sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Gorli
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1. ML 270CDi W163
2. Mountainbike
BeitragVerfasst am: 15.11.2012 18:13:41    Titel:
 Antworten mit Zitat  

*Was soll ich mit den Reifendaten?
Abrollumfang und Durchmesser sind ja schön und gut,
aber ich weiss ja, dass ich grösser werde. *


Damit hast Du Grundlagen die Du dem Pruefer vorlegen kannst... Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass sehr wohl ne ganze Menge geht, aber wichtig ist: Dem Pruefer das Leen so einfahc wie moeglich machen und selber die noetig werdenden Unterlagen beschaffen und alles zusammen fein saeuberlich gemappt mitnehmen. Der Pruefer freut sich wenn er saubere Dokumentation vor sich liegen hat, signalisiert es ihm ebenso, dass der Kunde sich offensichtlich der problematik bewusst ist, sich damit beschaeftigt hat und nicht mal aufs Blaue hinaus ein : "Will ich haben... " in die Welt posaunt. Bei meinem Bruder hat sein Auftreten und die mitgefuehrte Dokumentation durchaus den Unterschied zwischen Eintragen und Nichteintragen gemacht.... Pruefer moegen verstaendlicherweise keine Krawallbrueder... Da mein Bruder nicht diesem Auftreten entsprach bekam er ne Eintragung, die einem anderen auf Grund des Fahrzeuges und Auftretens verweigert wurde. Ermessensspielraum des Pruefers ;)


Worauf ich am Ende hinauswill... Wenn Du eh weisst was groesser wird und wieviel: Unterlagen zusammensuchen!

Originalunterlagen des Fahrzeugherstellers ueber alle! ab Werk orderbaren/freigegebenen Rad-Reifenkombinationen ist SEHR von Vorteil! Dabei geht es darum die maximal moeglichefreigegebene Herstellerreifengroesse vorlegen zu koennen an der sich dann die 8% berechnen lassen. Waere doch doof, wenn Du wegen ungenuegendem Nachweis auf 8,3% komsmt und somit keine Eintragung erfolgt, waehrend die ABweichung im geunstigen Falle nur 7,6% waere und somit eintragungsfaehig...

Unterlagen ueber die Reifen und Felgen die Du haben moechtest. es ist SCHEISSEGAL wie gross der Reifen gemessen ist, verbindlich sind in erster Linie die Herstellerangaben!!

Ein Tachoprotokoll hilft Dir schonmal festzustellen ob eine Tachoangleichung ueberhaupt noetig wird oder ob die Abweichung die neuen Reifen mit abdeckt. Ausserdem sieht sowas der Pruefer gerne, er wills eigentlich sowieso sehen....


Irgendwas hab ich bestimmt noch vergessen zu sagen aber momentan faellt mir grad nix weiter ein ausser: Mit dne Unterlagen Termin amchen, alles mit dem Pruefer durchsprechen, Danach seine Liste abarbeiten und am Ende ueber die Eintragung freuen.




AHHH genau Edith sagt: Die eigentliche Reifengroesse aus der Liste is voellig shcnuppe, die kannste vergessen fuer immer und weig.. bei der Kalkulation von groesseren Raedern etc pp ist nur der Durchmesser/Abrollumfang entscheidend. NUR!!! diese Zahl interessiert erstmal zur Ermittlung der Abweichung! Daher ists egal ob das ne 11 Zoll, 18 Zoll oder 24 Zoll Felge ist. Wichtig ist: Durchmesser 1 Meter ( zB). Bei Dir wirds einiges wneiger sein, es geht ums Beispiel. Denn anhand des Durchmesser/Abrollumfanges kannst Du dem Pruefer, ungeachtet der Felgengroesse, nachweisen, dass Dein Fahrzeug diesen Durchmesser bautechnisch ueberhaupt verwenden kann. Bzw um genau zu sein, unter welchen baulichen Veraenderungen die Montage von Reifendurchmesser X moeglich und eintragungsfaehig ist.



Ps, nicht krumm nehmen bitte. Ich beschaeftige mich mal mehr mal weniger seit ueber 10 Jahren mit dieser Problematik am G. Da kommen halt Sachen zusammen "die man einfach weiss" ohne sie (in meinem Falle) unbedingt so erklaeren zu koennen, dass sie jemand versteht, der sich "mal eben groessere Raeder" draufbauen will. Dennoch denke ich, haben meine Texte einen gewissen Hintergrund der durchaus Beachtung verdient und einem weiterhilft, selbst wenn man den Grund nicht gleich versteht.

Winke Winke

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...und hat diesen Thread vor 4665 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 15.11.2012 19:49:01    Titel:
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Hallo Gorli

Vielen vielen Dank für diese wunderbare und aufschlussreiche Erklärung.
Du hast die Zusammenhänge super erklärt und jetzt weiss ich auch was
Ich zu tun habe.
Nach deinen Angaben und dem PDF von Mayerosch dürfte meinen angestrebten
Reifenkombinationen nichts im Wege stehen.
Ich werde alle mir zur Verfügung stehenden Dokumente zusammentragen.
Ich denke, je mehr amtliche Dokumente (Gutachten, COC, etc) desto besser.

Noch ne kurze Frage:
Wo kann ich ein Tachoprotokoll anfertigen lassen? Boschdienst?

O.k. Noch eine Smile
Wenn ich mir eine Felge passend zu meinem Fzg. Ausgesucht habe,
dann sind im Gutachten oder der ABE meistens nur die vom Fzg.Hersteller
angegebenen Reifengrössen darin vermerkt, nicht aber meine gewünschte
Sondergrösse, die ich eintragen lassen möchte.
Wie komme ich aus dieser Misere raus?
Wie verhält sich das beim TÜV?

P.S.
Wenn es so kompetente Leute wie dich in meinem Captiva-Forum geben würde,
wäre vieles leichter.
Zum Glück habe ich mal eine Lehre bei einem Autohersteller gemacht...so sind mir
viele Zusammenhänge klar. Smile ....aber halt nicht alles traurig
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muzmuzadi
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BeitragVerfasst am: 15.11.2012 19:55:09    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sternspechtler hat folgendes geschrieben:

Wenn ich mir eine Felge passend zu meinem Fzg. Ausgesucht habe,
dann sind im Gutachten oder der ABE meistens nur die vom Fzg.Hersteller
angegebenen Reifengrössen darin vermerkt, nicht aber meine gewünschte
Sondergrösse, die ich eintragen lassen möchte.
Wie komme ich aus dieser Misere raus?

Deshalb Einzelabnahme mit einem wohlgesonnen, berechtigten Prüfer und deinen zusammengetragenen Unterlagen aus denen ersichtlich ist das es möglich ist. Wenn der Prüfer es genau so sieht erstellt er dir das Prüfprotokoll. Fertig.

Sonst würde ja das Felgengutachten/ABE ausreichen. Grins

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BeitragVerfasst am: 15.11.2012 22:42:43    Titel:
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und das Tachoprotokoll, das er eventuell sehen will...woher bekomm ich das?
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reinhard
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BeitragVerfasst am: 15.11.2012 23:28:42    Titel:
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Tachoprüfprotokoll gibts normalerweise beim TÜV, DEKRA, Bosch Dienst, VDO.....
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Gorli
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BeitragVerfasst am: 16.11.2012 05:13:57    Titel:
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Gutachten fuer die Felgegroesse X fuer Dein Auto gibs vom Felgenhersteller.
Gutachten fuer den Reifen auf Felgegroesse X gibt es dann vom Reifenhersteller in dem er bestaetigt, dass Reifen Y fuer Felgegroesse X geprueft und freigegeben ist...
Die Freigabe eines Reifens auf einer Felgegroesse hat erstmal nichts mit der Freigabe auf dem Auto zu tun, das sind genaugenommen 2 unterschiedliche Dinge...

Quasi:
Felgegroesse X darf aufs Auto: Ja oder Nein
Reifen Y darf auf Felgegroesse X: Ja oder Nein

erst dann kommt: unter welchen Bedingungen passt Reifen Y aufs Auto.... Das ist dann die Abnahme ansich in der der Pruefer prueft ob und welche baulichen Veraenderungen noetig sind und wenn ob diese korrekt durchgefuehrt wurden. Freigaengigkeit, Radabdeckungen, Tachoanpassung usw usf...

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KingIce
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BeitragVerfasst am: 16.11.2012 08:34:33    Titel:
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Zitat:
Tachoprüfprotokoll gibts normalerweise beim TÜV, DEKRA, Bosch Dienst, VDO.....


....oder ADAC Winke Winke

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94er XJ "Miss America", 4l HO, 4 Zoll Lift, 33er, AX-15, NP231 mit AA SYE, Bilstein 5100, Napier Fenderflares, Dachträger, leicht verbogene Karosserie :-)
99er XJ "Der Hamster" 4l HO, 2,5 Zoll Lift, 31er, AW-4, NP231 mit AA SYE, Bilstein'd and JhonnyJointed....und das aufklappbare Eigenheim auf dem Dach.
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...und hat diesen Thread vor 4665 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 16.11.2012 09:36:59    Titel:
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Danke für Eure kompetente Hilfe.
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Mottek
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2. Suzuki Vitara 2.0 16V
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5. Anthrotech Trike
BeitragVerfasst am: 17.11.2012 22:33:09    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Eine weitere Informationsquelle findest du bei SGS 4x4.
Dort gibt es fahrzeugspezifische Tabellen mit zulässigen Reifen-/Felgenkombinationen.
Für die Felgen gibt es normalerweise die passenden Gutachten und nötige Umbauarbeiten und ob eine Tachoüberprüfung notwendig ist steht auch dabei

z.B. auch für deinen Captiva...

]V[ottek
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BeitragVerfasst am: 21.11.2012 19:57:02    Titel:
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Hallo
Was hat eigentlich der Abgaswert mit dem Räderdurchmesser zu tun?

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Howdy
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BeitragVerfasst am: 22.11.2012 09:39:07    Titel:
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Ein geänderter Raddurchmesser, verändert den Abrollumfang eines Reifens. Ein anderer Abrollumfang verändert die Gesamtübersetzung. Die Einstufung von Fahrzeugen in ihre Abgasklassen erfolgt durch Praxistests (PKW, denn bei LKW reicht ein Motortest auf dem Prüfstand) eines Testwagens, der eine definierte Schadstoffgrenze bei einer bestimmten Drehzahl (1000 U/min) und Geschwindigkeit nicht überschreiten darf. Montierst Du größere Reifen, erreichtst Du diese Geschwindigkeit bei einer geringer Drehzahl, somit stimmt Geschwindigkeit und Drehzahl mit dem Abgasgutachten nicht mehr überein. Das gleiche nur umgekehrt würde auch für kleiner Reifen gelten. Die EU Richtlinie M6 über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen lässt aber Abweichung bis zu 8% zu, so dass kein neues Abgasgutachten erfolgen muss.

Das wirklich Interssante dieser Verordnung ist, dass sich die 8% nicht, wie immer von den Prüfdiensten behautet, auf den Abrollumfang bezieht, sondern auf das Übersetzungsverhältnis, welches über die die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen alter und neuer Reifengröße berechnet werden soll. Nun frage ich mich, ob es wirklich so ist, dass sich mit jedem Prozent der Abrollumfangveränderung auch die Geschwindigkeit proprotional ändert?

Auszug aus der M6:
6.1.2. Fahrzeugtypen mit verschiedenen Gesamtübersetzungsverhältnissen

Die für einen Fahrzeugtyp erteilte Betriebserlaubnis darf unter den nachstehenden Bedingungen auf solche Fahrzeugtypen ausgedehnt werden, die sich von dem genehmigten Typ lediglich durch die Gesamtübersetzungsverhältnisse unterscheiden:

M15 6.1.2.1.
Für jedes Übersetzungsverhältnis, das bei den Prüfungen des Typs I und des Typs VI benützt wird, ist das Verhältnis E=(V1-V2)/V1 zu ermitteln; hierbei bezeichnen bei einer Motordrehzahl von 1 000 U/min V1 und V2 die Geschwindigkeit des genehmigten Fahrzeugtyps bzw. des Fahrzeugtyps, für den die Ausdehnung beantragt wird.

M15 6.1.2.2.
Ist jedes Übersetzungsverhältnis E <=8 %, so wird die Erweiterung der Typgenehmigung ohne Wiederholung der Prüfungen Typ I und Typ VI erteilt.

6.1.2.3.
Ist für mindestens ein Übersetzungsverhältnis E >=8 % und für jedes Übersetzungsverhältnis E<= 13 %, so sind die Prüfungen Typ I und Typ VI zu wiederholen; sie dürfen jedoch in einem Laboratorium durchgeführt werden, das der Hersteller M12 vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Technischen Dienstes auswählt. Das Prüfprotokoll ist dem für die Betriebserlaubnisprüfungen zuständigen Technischen Dienst zu übersenden.

(Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1970L0220:20070101:DE:PDF )



Grüße
Reinhard
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1. ja, hab ich
BeitragVerfasst am: 22.11.2012 13:33:40    Titel:
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Gorli hat folgendes geschrieben:
.... es ist SCHEISSEGAL wie gross der Reifen gemessen ist, verbindlich sind in erster Linie die Herstellerangaben!!....


Nach Auskunft der GTÜ war das mal. Mit Aufgabe der Fabrikatsbindung gelten die Werte der ETRTO/ T&RA, denn die müssen die Hersteller erfüllen um den Reifen in Verkehr zu bringen.

Wobei ich nicht abstreiten will, dass ein Prüfer kurz vor der Rente noch immer nach dem alten Schema arbeitet. Ätsch

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Schönen Gruß

René


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