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otto1
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1. ja, hab ich
BeitragVerfasst am: 22.11.2012 13:55:26    Titel:
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Gorli hat folgendes geschrieben:
.... es ist SCHEISSEGAL wie gross der Reifen gemessen ist, verbindlich sind in erster Linie die Herstellerangaben!!....


Nach Auskunft der GTÜ war das mal. Mit Aufgabe der Fabrikatsbindung gelten die Werte der ETRTO/ T&RA, denn die müssen die Hersteller erfüllen um den Reifen in Verkehr zu bringen.

Für die im Thread genannten Größen:

235/50 R19 max. Diameter in Service 729mm
235/60 R18 max. Diameter in Service 751mm
235/70 R16 max. Diameter in Service 750mm

Quelle: ETRTO Standards Manual

Wobei ich nicht abstreiten will, dass ein Prüfer kurz vor der Rente noch immer nach dem alten Schema arbeitet. Ätsch

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Schönen Gruß

René


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Gorli
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1. ML 270CDi W163
2. Mountainbike
BeitragVerfasst am: 22.11.2012 19:06:01    Titel:
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Rennt Dein Pruefer mit nem Zollstock ums Auto? Meiner guckte bisher immer auf die Daten die der Hersteller nach Norm auf den Reifen zu pressen hat und die stehen in den besagten Papieren...


Winke Winke

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Club der Ehemaligen



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Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 4665 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 25.01.2013 08:42:09    Titel:
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So, jetzt hab ich mal alles in einem schönen Ordner zusammengestellt und werde einen
Beratungs-Termin beim TÜV vereinbaren.

Inhalt:
- Kopie des COC-Dokument
- Gutachten für geplante Felge (2 Versionen mit identischen Daten) 6.5x16 et40
- Gutachten von Mayerosch für Umrüstgrössen auf Serienfelge 6.5x16 et46
- Ausdruck der Reifendatenblätter (Mayerosch) 235/70R16 BFG AllTerrain und General Grabber AT2
- Excelanalyse zur Abweichung des Durchmessers/Abrollumfangs und Tachoabweichung in %
von der derzeit montierten 235/50R19 Reifengrösse zu allen Reifen im COC und genannten
Sonder-Grössen in den Felgengutachten

hab ich was vergessen?
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otto1
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1. ja, hab ich
BeitragVerfasst am: 25.01.2013 11:23:52    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Gorli hat folgendes geschrieben:
Rennt Dein Pruefer mit nem Zollstock ums Auto? Meiner guckte bisher immer auf die Daten die der Hersteller nach Norm auf den Reifen zu pressen hat und die stehen in den besagten Papieren...


Winke Winke


Ne Gorli- der kann lesen! Und schaut demzufolge in der ETRTO nach. Prospekte vom Hersteller sind nur buntes Papier...

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Schönen Gruß

René


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...und hat diesen Thread vor 4665 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 25.01.2013 13:54:55    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zitat:

So, jetzt hab ich mal alles in einem schönen Ordner zusammengestellt und werde einen
Beratungs-Termin beim TÜV vereinbaren.

Inhalt:
- Kopie des COC-Dokument
- Gutachten für geplante Felge (2 Versionen mit identischen Daten) 6.5x16 et40
- Gutachten von Mayerosch für Umrüstgrössen auf Serienfelge 6.5x16 et46
- Ausdruck der Reifendatenblätter (Mayerosch) 235/70R16 BFG AllTerrain und General Grabber AT2
- Excelanalyse zur Abweichung des Durchmessers/Abrollumfangs und Tachoabweichung in %
von der derzeit montierten 235/50R19 Reifengrösse zu allen Reifen im COC und genannten
Sonder-Grössen in den Felgengutachten

hab ich was vergessen?


Zusätzlich habe ich heute Unbedenklichkeitsbescheinigungen für mein Fzg. bekommen:

- BFG AllTerrain TA/KO 235/70R16
- General Grabber AT2 235/70R16
- Falken Wildpeak A/T AT01 235/70R16
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Gorli
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1. ML 270CDi W163
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BeitragVerfasst am: 25.01.2013 16:32:44    Titel:
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Und jetzt Otto1, Was steht in Deiner geliebten ETRTO? das was der Reifenhersteller getan hat um die Reifen in den Verkehr zu bringen. WO also ist das Problem was der Reifen angeblich hat, wenn Dein Pruefer ja doch nur in die ETRTO guckt? Nee, oder?

Ich versteh im Moment absolut nich was MICH diese ETRTO ueberhaupt angehen sollte was die Reifeneintragung betrifft.... Alles was ich brauche habe ich auf dem Reifen stehen bzw in meinen Gutachten falls noetig.

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BeitragVerfasst am: 18.02.2013 19:21:32    Titel:
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HILFE.....
Könntet ihr mir nochmal helfen, bitte?

Ich war heute beim TÜV und ich habe ihm freundlich wie ich bin
Alle vorhanden Unterlagen geordnet vorgelegt.
Dabei waren:
- COC
- ABE und Gutachten der Felge
- Eintragungsbescheinigung des Reifenherstellers BF Goodrich
- Reifendatenblätter gemäss ETRTO

Das Gutachten der Felge enthält natürlich nicht den 235/70R16,
sondern nur 225/70R16 und 235/65R16 und ein paar kleinere.

Die ABE enthält sogar den Passus, dass eine Abnahme mit den Reifengrössen
des Gutachtens nicht notwendig ist, auch wenn diese nicht in den Papieren eingetragen sind.

Der TÜV-Prüfer meinte, dass die Abweichung zum kleinsten Serienrad 3,9% betrage und das
Sei ihm zu viel. Ich sollte schauen dass ich ein Vergleichsgutachten einer anderen Felge
vorlegen könne.

Der Tuningbetrieb bei dem ich das Tachoprotokoll mit dem Serienrad machen wollte,
meinte, dass das keinen Sinn mache, da der TÜV das Protokoll der neuen Bereifung sehen wolle
und ich mir die Kosten für das erste Protokoll sparen könne.

Was mach ich jetzt?
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Gorli
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1. ML 270CDi W163
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BeitragVerfasst am: 18.02.2013 22:27:43    Titel:
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wie kommt er auf den Trichter vom kleinsten Serienrad? er moechte bitte nach dem Groessten schauen und den als Referenz hernehmen.
Ausserdem ist das egal welche Reifengroesse im Felgengutachten ansich steht. Denn darin geht es eigentlich nur darum, die Felge auf dem Fahrzeug einzutragen. Der Reifenhersteller gibt gibt dann vor, auf welchen Felgen seine Reifen gefahren werden duerfen und der Pruefer schaut ob alles ohne zu schleifen funktioniert. Die Abweichung der Reifendurchmesser/des Reifenabrollumfanges darf bis zu 8% betragen. Gegebenenfalls ist dann eine Tachoangleichung noetig was aber das Tachoprotokoll zeigt.

Hat der Pruefer denn gesagt, warum ihm die 3,9% zuviel seien??

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BeitragVerfasst am: 19.02.2013 07:07:28    Titel:
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Nein hat er nicht.
Er meinte bis 3% ist kein Problem, darüber sei es ihm zu kritisch.
Schliesslich müsse auch mal jemand das Fzg. mit dem höheren Reifen-Querschnitt in der Langzeiterprobung
gefahren haben um das Fahrverhalten etc. zu beurteilen.

Er hat mir folgende Daten der Serienräder auf einen Zettel geschrieben:

215/70R16 2159mm
235/60R17 2178mm
235/55R18 2181mm
235/50R19 2193mm

235/70R16 2245mm 3,9%


Meine eigene Berechnungstabelle hat vom derzeitigen Serienrad 235/50R19 gerechnet und daraus
ergibt sich eine Erhöhung des Umfangs von nur 2,6%.

Also ich hab die Reifen jetzt trotzdem bestellt.
Dann werde ich noch das Tachogutachten machen lassen und ich könnte wetten, dass der Tacho nicht
angeglichen werden muss.
Dann sehen wir weiter. Grundsätzlich müsste ich mit dem ganzen Radsatz eh nicht zum TÜV, hätte ich eine
Grösse aus dem Gutachten gewählt.
Ich hab jetzt auch mal Ronal...den Felgenhersteller angeschrieben, wie es mit der Grösse 235/70R16 aussieht.

Der TÜVler meinte ja auch, dass nach einer Anpassung die anderen Reifen aus dem Schein gestrichen werden.
Warum das? Das sind dann doch alles kleinere Räder...der Tacho würde dann gemäss seiner 3,9% Rechung eben
diese 3,9% voreilen...was ja i.O. ist.
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HPF
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BeitragVerfasst am: 19.02.2013 08:09:08    Titel:
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Was hältst du davon, mal den Tüv-Prüfer zu wechseln?

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BeitragVerfasst am: 19.02.2013 08:12:01    Titel:
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Ist wie beim Arzt.....eine Zweit- oder Drittmeinung ist durchaus sinnvoll.

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The Survival of the fittest.
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BeitragVerfasst am: 19.02.2013 09:04:14    Titel:
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Ja, ist sicher die naheliegenste Lösung.

Der Termin gestern war ja ein Beratungstermin "ob überhaupt und wenn wie".
Ich werde das Gefühl nicht los, dass eine Beratung auf theoretischem Niveau nicht so optimal ist.

Da ich mich innerhalb normaler Grenzen bewege, werde ich nun die Reifen+Felgen montieren,
das Felgengutachten mit ABE einpacken, die Reifenfreigabe von BFG und das Tachoprotokoll und eine
Einzelabnahme beim TÜV beantragen. Fertig.

Das scheint mir einfacher, als mein zuerst eingeschlagener "theoretischer" Weg.
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Gorli
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BeitragVerfasst am: 19.02.2013 18:49:00    Titel:
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nein nein, so falsch ist der nicht. Auch wenn Du Dich innerhalb der Grenzen bewegst, muss der Pruefer ja noch die Abnahme machen wenn kein entsprechendes Gutachten vorliegt.
Jedenfalls ist die Meinung des Pruefers: Reifengroesse waere ihm zu kritisch. Diese darf er imho haben, selbst wenn er damit Unrecht haette/hat/haben wuerde. Anderer Pruefer ist also die wahrscheinliche Loesung, eventuell jemanden der Erfahrung mit Gelaendewagen hat, also G, Defender, Patrol usw usf... Das waere dann nen Gluecksfall denn die sind "etwas mehr" gewohnt als der 0815 Pruefer (ohne jemanden beleidigen zu wollen).

Ich sehe nach wie vor gute Chancen, dass Du die Eintragung kriegst. Nur der Weg wird etwas steiniger.

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BeitragVerfasst am: 11.03.2013 14:06:14    Titel:
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So Leute,

die Sache ist erfolgreich abgeschlossen.....Reifen+Felgen sind abgenommen, Papiere müssen noch angepasst werden.

Was habe ich aus der Sache gelernt?

1. TÜVler sind auch nur Menschen
2. Manche sind Morgenmuffel andere sind um 08:00 schon wach und gut gelaunt
3. Ab +3% Umfangabweichung will der TÜV definitiv ein Tachoprotokoll (hatte ich)
4. Ab 7% Umfangabweichung will der TÜV eine Abgas-Neueinstufung (nicht notwendig)
5. Ein Beratungstermin auf theoretischem Niveau führt nicht zu einem befriedigenden Ergebnis

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Justin
Der mit ohne Lappen
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1. Mitsubishi Pajero V20 3000 V6
2. Mitsubishi Pajero V20 3500
3. Mitsubishi Pajero L040 3.0l V6
4. '03 Mitsubishi L200 Liberty
5. 91er Mitsubishi Lancer GLX
6. Honda Civic EG4
7. Mitsubishi Pajero V80 3.8l
BeitragVerfasst am: 11.03.2013 16:30:50    Titel:
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Der schönste Captiva. Love it

_________________
Grüße, Justin




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