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MarkusZ
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1. Landcruiser J4, 5 und 6
BeitragVerfasst am: 28.01.2013 14:05:33    Titel:
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Klar geht das - machs net so kompliziert. Vertrag hast du mit dem Käufer erst wenn er den Zuschlag bekommen hat. Und da kommst du nur unter den von dir genannten Bedingungen raus - aber sonst...

Ebay und Paypal gehörts nicht anders. Das macht auch fast jeder Verkäufer höherpreisiger Artikel, Baumaschinen etc. . Den Laden als Werbeplattform hernehmen und dann ausserhalb verkaufen. Dann zahlt man immer noch die Einstellgebühren, das reicht auch für die - tun IMHO eh' nix für den Kunden.

Rumzicken tun die ein wenig wenn man Artikel nach der erfolgreichen Auktion zurückgibt und sie Ihre Verkaufsgebühren zurückerstatten müssen, das hatte ich auch schon. Aber vorher abbrechen - da passiert garnix. Artikel steht nicht mehr zum Kauf / defekt etc. , basta.

Früher mal wollte ich gegenüber dem Verein fair bleiben - nachdem ich aber etliche Male von deren Nichtservice bös enttäuscht wurde kenn' ich da nix mehr.
Es sind inzwischen dutzende Artikel die ich nach Ersteigerung nicht bekommen habe, keiner meiner diesbezüglichen Verkäufer wurde je gesperrt, niemand hat mir geholfen - nur Standardantworten. Die Registrierung meiner Mastercard bei Paypal geht nach zig Mails und inzwischen Jahren immer noch nicht und und und.

Also: keine Skrupel - eigene Interessen wahren - Punkt. Und bei Schererei neues Konto aufmachen.

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Hans K
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1. G5,5l sauger. G350D Prof
BeitragVerfasst am: 28.01.2013 14:20:06    Titel:
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Also Obacht dieser Beitrag kann dich sehr teuer kommen.

Lies die AGB vom Ebay mal durch und du wirst staunen.

Sobald du ein Angebot einfach stornierst hat der Bieter die Auktion praktisch gewonnen und ein Anrecht auf die Ware bzw

ein Recht auf Ausgleichszahlung wenn er ein vergleichbaren Artikel kauft.

Mit mach einen Neuen Account auf ist sehr hilfreich für deinen Gegner weil er dir den einen Betrug unterstellen kann.


Also Obacht mit der ein oder anderen Stammtisch Rede " mir kann keiner was "
Die ist nämlich wirklich nur am Stammtisch schön und hat im RL keinen Bestand

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MarkusZ
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1. Landcruiser J4, 5 und 6
BeitragVerfasst am: 28.01.2013 14:42:08    Titel:
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MarkusZ hat folgendes geschrieben:
Ja - genau.

Daher erst alle Gebote (jeden Bieter einzeln) streichen und dann die Auktion beenden, nie anders.

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t3bulli
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1. VW T3 syncro
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BeitragVerfasst am: 28.01.2013 14:51:43    Titel:
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lesen und staunen
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html


auch beim streichen der gebote, was man ja machen muss um den artikel zu beenden, hat der letzte höchstbietende ein anrecht auf den artikel.

ist leider so und ziemlich bescheuert. habe mich aber damals lange und intensiv damit auseinander gesetzt. gibt da viele vergleichsfälle. google platzt da förmlich aus den nähten. denn es ist vielen nicht bewusst. die meisten sind der meinung, wenn ich gebote streiche und den artikel beende bin ich aus dem schneider, dem ist nicht so!!!
warum fragst man sich: der verkäufer hat einen Verkaufswillen und der in dem moment höchstbietende einen Kaufwillen abgegeben, somit haben die parteien einen Vertrag.

was anderes ist, wenn du den käufer dazu bringst, das er selber sein gebot zurück nimmt! und damit natürlich jeden, der bereits geboten hat.

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MarkusZ
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1. Landcruiser J4, 5 und 6
BeitragVerfasst am: 28.01.2013 15:01:43    Titel:
 Antworten mit Zitat  

t3bulli hat folgendes geschrieben:
lesen und staunen
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html


auch beim streichen der gebote, was man ja machen muss um den artikel zu beenden, hat der letzte höchstbietende ein anrecht auf den artikel.

ist leider so und ziemlich bescheuert. habe mich aber damals lange und intensiv damit auseinander gesetzt. gibt da viele vergleichsfälle. google platzt da förmlich aus den nähten. denn es ist vielen nicht bewusst. die meisten sind der meinung, wenn ich gebote streiche und den artikel beende bin ich aus dem schneider, dem ist nicht so!!!
warum fragst man sich: der verkäufer hat einen Verkaufswillen und der in dem moment höchstbietende einen Kaufwillen abgegeben, somit haben die parteien einen Vertrag.

was anderes ist, wenn du den käufer dazu bringst, das er selber sein gebot zurück nimmt! und damit natürlich jeden, der bereits geboten hat.


Dann zeig' mir mal wo das explizit steht dass der Käufer selbst nach dem Streichen seines Gebots VOR Auktionsbeendigung noch Rechte hat - im von dir genannten Link steht davon nichts.

Ich bin halt ein altmodischer Mensch und steh' auf die drei 'B' 's - Behauptung, Beweis und Beispiel, das erste allein reicht mir nicht. Und selbst IN deinem Link steht explizit drin dass mehr als 12 Stunden vor Auktionsbeendigung Gebote gestrichen und die Auktion vorzeitig beendet werden kann:

Zitat:

Angebote läuft noch länger als 12 Stunden

Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten.


Alternativ dazu kannst du immer noch mit einem Zweitaccount /Frau / Freundin etc. ein Höchstgebot abgeben und dieses dann mit allen anderen streichen. Dann haben die vormaligen Zweit - und Drittbietenden auch keine Rechte. Woher auch ?

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Zuletzt bearbeitet von MarkusZ am 28.01.2013 15:10, insgesamt einmal bearbeitet
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Hans K
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1. G5,5l sauger. G350D Prof
BeitragVerfasst am: 28.01.2013 15:08:07    Titel:
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Ich habe mich beim Einstellen eines Artikels geirrt bzw. vertippt. Was kann ich tun?
zurück zur Übersicht

Wenn Sie sich beim Einstellen eines Artikels über bestimmte Eigenschaften oder den Zustand des Artikels im Irrtum befanden bzw. sich beim Eingeben des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt haben oder der Artikel ohne Ihr Verschulden während der Angebotsdauer beschädigt wird oder verloren geht, können Sie Ihr Angebot unter Umständen vorzeitig beenden.

Das vorzeitige Beenden eines Angebots ist rechtlich nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Lesen Sie daher die folgenden Informationen sorgfältig durch, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.

Das vorzeitige Beenden eines Angebots ist nach § 9 Abs. 11 der eBay-AGB nur zulässig, wenn Sie dazu berechtigt sind. Hierunter fallen folgende Gründe:

1. Irrtümer beim Einstellen des Artikels

Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie sich von einer verbindlichen Willenserklärung (wie das Einstellen eines Angebots auf dem eBay-Marktplatz) lösen, wenn ein so genannter Anfechtungsgrund vorliegt. Ein Anfechtungsgrund liegt vor, wenn Sie sich bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten Irrtum befanden.

In Betracht kommt:

Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung berechtigen (vgl. AG Kassel, (Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09).
Inhaltsirrtum: Sie wollten ein Angebot überhaupt nicht abgegeben, z.B. haben Sie aus Versehen einen Artikel bei eBay eingestellt, den Sie bereits vorher verkauft hatten.
Eigenschaftsirrtum: Sie haben sich über ein wesentliches Merkmal des Artikels geirrt, z.B. sind Sie irrtümlich davon ausgegangen, es handele sich um einen Nachdruck und keinen echten van Gogh.
Hinweis: Eine Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums ist jedenfalls nach Übergabe der Sache an den Käufer grundsätzlich nicht mehr möglich um nicht die Gewährleistungsansprüche des Käufers zu umgehen. Lassen Sie sich hier im Zweifel von einem Anwalt oder einer anderen Rechtsberatungsstelle beraten.

Sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt, der Sie dazu berechtigt, sich von ihrem Angebot zu lösen, können Sie dies durch das vorzeitige Beenden des Angebots und Streichung bereits vorhandener Gebote, technisch umsetzen (§ 9 Abs. 11 eBay-AGB). Sie sollten auf jeden Fall den Grund für die vorzeitige Beendigung des Angebots dem Höchstbietenden gegenüber zusätzlich gesondert in Form einer Anfechtungserklärung geltend machen.

Die Anfechtung muss dabei unverzüglich gegenüber dem Höchstbietenden erklärt werden. Geben Sie hierbei den Grund für die vorzeitige Beendigung an. Bewahren Sie die gesamte E-Mail-Korrespondenz über Ihre Anfechtung gut auf, um im Streitfall die Anfechtung beweisen zu können.

2. Unverschuldete Beschädigung oder Verlust des Artikels während der Angebotsdauer

Gemäß den eBay-Grundsätzen dürfen Sie ein Angebot auch dann vorzeitig beenden, wenn der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wird oder verlorengeht (z.B. Verlust, Diebstahl). Bitte beachten Sie, dass Sie im Streitfall beweisen müssen, dass der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wurde oder verlorengegangen ist (siehe dazu auch BGH, Urt. v. 08.06.2011, Az.: VIII ZR 305/10)

Kein Grund zur vorzeitigen Beendigung des Angebots liegt vor, wenn Sie den Artikel während der Angebotsdauer anderweitig verkaufen, verschenken oder sonst weitergeben (siehe dazu AG Nürtingen, Urt. V. 16.01.2012, Az.: 11 C 1881/11).

Wenden Sie sich in Zweifelsfällen bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.

Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbietenden unter Umständen schadensersatzpflichtig.

Weitere Informationen zum vorzeitigen Beenden von Angeboten.

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BeitragVerfasst am: 28.01.2013 15:08:56    Titel:
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wenn der höchstbietende nen Anspruch hat dann gibt halt en Kumpel ein höheres gebot ab...dann gebote streichen und dann rausnehmen ...

auch wenn sich da einer betrogen fühlt oderso ...wen juckts ?? wenn einer da die möglichkeit hat dein haus fürn euro zu ersteigern weil du zu dumm warst es richtig zu machen wird er es tun und alles dran setzen dich drtauf festzunageln auch wenns dein ende ist ...so is das nunmal Supi
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BeitragVerfasst am: 28.01.2013 15:15:23    Titel:
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Wenn ich das wirklich mache, spreche ich mit dem Käufer ab das er er der Höchstbietende ist. Er bietet einen Mondpreis, ich beende, alle sind glücklich.
Für das vorzeitige Beenden gibt es sogar ein Funktion bei ebay, wie es MarkuZ beschrieben hat. Sie bekommen ihre Provision und man kann sogar eine Bewertung abgeben.

Meist lohnt es sich aber nicht vorher zu beenden.

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sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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MarkusZ
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BeitragVerfasst am: 28.01.2013 15:23:46    Titel:
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muzmuzadi hat folgendes geschrieben:


Meist lohnt es sich aber nicht vorher zu beenden.


Ich hatte es schon mehrmals mit gewerblichen Anbietern grösserer Maschinen im Wert von 4- 5000€ zu tun die ein grosses Interesse daran hatten den Artikel unter der Hand und zu einem fiktiven - für sie günstigeren - Abrechnungspreis zu verkaufen. Benachteilig war da dann ggf. das Finanzamt :-) - tja.

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Zuletzt bearbeitet von MarkusZ am 28.01.2013 15:26, insgesamt einmal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 28.01.2013 15:26:16    Titel:
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ich hatte doch geschrieben das google platzt. also einfach mal nen paar stichwörter eingeben und lesen. wenn es dich wirklich interessiert. wenn du hier nur ein bisschen schreiben willst und dich die tatsachen nicht interessieren ist mir das auch wurscht. is ja nicht böse gemeint.
ich wollte nur drauf hinweisen, das es rechtlich bedenklich ist. auch ich war der meinung das das kein problem ist, ein angebot zu beenden. und es ist auch so, das es sicher wege gibt, das unlauter zu beenden. keine frage. aber es ist nun auch mal so, sollte der höchstbietende nicht "dein bekannter" sein, hast du nen problem bei der streichung und beendigung. nicht mehr und nicht weniger wollte ich damit sagen.
aber auch nochmal zum lesen gibt es hier was
http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm
und auch hier
http://www.test.de/Ebay-Auktionen-Kauf-Vertrag-trotz-Abbruch-4321722-0/
und schätzungsweise auf tausend weiteren seiten.

auch bin ich froh das dieses problem nicht viele kennen. denn wenn das so wäre würden viele ihre 1€ artikel im nachhinein einfordern von beendeten angeboten.

mehr werde ich da jetzt nicht schreiben, wen es wirklich interessiert findet tausend und mehr seiten zu lesen im netz.

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BeitragVerfasst am: 28.01.2013 15:35:08    Titel:
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MarkusZ hat folgendes geschrieben:
Ich hatte es schon mehrmals mit gewerblichen Anbietern grösserer Maschinen im Wert von 4- 5000€ zu tun die ein grosses Interesse daran hatten den Artikel unter der Hand und zu einem fiktiven - für sie günstigeren - Abrechnungspreis zu verkaufen. Benachteilig war da dann ggf. das Finanzamt :-) - tja.

Bei mir war es zuletzt ein Satz gebrauchte Winterräder für 40 € an privat mit Bewertung. Winke Winke In der Liga spiele ich. Grins

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sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)


Zuletzt bearbeitet von muzmuzadi am 28.01.2013 15:35, insgesamt einmal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 28.01.2013 15:35:08    Titel:
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Tja - wie immer im Leben beissen den Dümmsten die Hunde.

In Würdigung aller Links scheint es mir immer noch so dass die Beendigung einer Auktion nach vorheriger 'Absicherung' über ein Höchstgebot über einen weiteren Account recht sicher sein dürfte.

Natürlich gibt es weitere Möglichkeiten um sich gegen Ansprüche abzusichern - ist der Artikel z.B. tatsächlich defekt hilft es dem Käufer oft wenig wenn er ihn dennoch bekommt...

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BeitragVerfasst am: 28.01.2013 15:43:16    Titel:
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Nur weil man Ehrlich ist müssen einen nicht unbedingt die Hunde beißen.


Winke Winke Winke Winke

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BeitragVerfasst am: 28.01.2013 15:53:51    Titel:
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Hans K hat folgendes geschrieben:
Nur weil man Ehrlich ist müssen einen nicht unbedingt die Hunde beißen.


Winke Winke Winke Winke



wiso haste jetzt "den dümmsten " durch "Ehrlich" ersetzt ? is das das selbe ? rotfl
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...und hat diesen Thread vor 4750 Tagen gestartet!


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3. Ex Suzuki Samurai-Viagra Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
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BeitragVerfasst am: 28.01.2013 16:11:45    Titel:
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Bitte keine Diskussion mehr Ja es ist doch ein Verkaufs Fred Smile

Ich mache seit 13 Jahren eBay und man kann mit Gründen bis 12Std vor ende nach streichen aller Bieter ein Angebot beenden. Oder wenn es 5 Bieter sind auch die Höchstbieter (1. , 2.) streichen und an den dritten Verkaufen durch Gebot vorzeitig beenden (bis 12Std. vor ende).
Aber bitte jetzt nicht weiter machen Ja Danke YES

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