Hallo lieber Besucher - Meld Dich kostenlos an und mach mit!
Offroad Forum :: Deutschlands größtes markenübergreifendes und werbefreies Allradforum
Login:    
Zulassungsproblem Navara D40
Bitte dringend Hilfe

Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter =>

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Nissan Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ThorstenD
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008
Wohnort: bei Bremen


BeitragVerfasst am: 09.02.2013 14:10:58    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Kini hat folgendes geschrieben:
Was isn jetz mit der Steuer?

Gibt es da nen zuständigen Paragraphen?

Kini


Ich kenn keinen, daher war ich von Sir Landys Aussage etwas verwundert. Aber er müsste ja einen beisteuern können?!

_________________
GR-uß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
jeepgärtner
Quetscheschäff
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2009
Wohnort: schöneiche
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO
2. Nissan Pickup D40
BeitragVerfasst am: 10.02.2013 10:09:59    Titel:
 Antworten mit Zitat  

heute in der berliner zeitung:

der Defender Crew Cab ist steuerrechtlich kein LKW, weil die Ladefläche nur unwesentlich länger ist als der Fahrgastraum und das Fahrzeug nach dem erscheinungsbild unzweifelthaft ein PKW rotfl

Entscheidung aus dem August 12, BFH-Az.: II R 7/11, wohl jetzt veröffentlicht.

rechtssicherheit ist doch was feines Vertrau mir Hau mich, ich bin der Frühling
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 11.02.2013 11:39:33    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ThorstenD hat folgendes geschrieben:
Kini hat folgendes geschrieben:
Was isn jetz mit der Steuer?

Gibt es da nen zuständigen Paragraphen?

Kini


Ich kenn keinen, daher war ich von Sir Landys Aussage etwas verwundert. Aber er müsste ja einen beisteuern können?!


Dann steuer ich mal...

KraftStG

§2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden

1. Unter den Begriff Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes fallen Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.

2. Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,

2.(1)richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften;

2.(2)sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.


Wenn die Zulassungsbehörde einen LKW zulässt (Fahrzeugschein => LKW xxxxxxxxxx), ist das Fahrzeug auch wie ein LKW zu besteuern.


Dergestalt in Kraft getreten am 12.12.12
Nach oben
ChristianNO
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007
Wohnort: Norge
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Toyota Hilux Arctic Trucks 37"
3. Unimog U1750L
4. Volvo TGB 11/11 Panzerjäger
5. Volvo BV202
BeitragVerfasst am: 11.02.2013 12:27:17    Titel:
 Antworten mit Zitat  

mit dem kleinen Zusatz.....

Zitat:

§ 18 wird wie folgt geändert:

b) Folgender Absatz 12 wird angefügt:

„(12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden."



http://www.buzer.de/gesetz/10377/a178396.htm

_________________
The Survival of the fittest.
...............Charles Darwin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 11.02.2013 12:55:57    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ChristianNO hat folgendes geschrieben:
mit dem kleinen Zusatz.....

Zitat:

§ 18 wird wie folgt geändert:

b) Folgender Absatz 12 wird angefügt:

„(12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden."



http://www.buzer.de/gesetz/10377/a178396.htm


Und, weiter? Unsicher

> oder = 3 Sitzplätze außer Fahrersitz...LKW-Besteuerung mit Großfamilien-Sitzausstattung ging noch nie und wird auch nie gehen...zu Recht...
Nach oben
Kini
Unterirdisch!
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Neumarkt
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 12.02.2013 00:12:22    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Jede Doppelkabine hat 5 Sitzplätze....


Kini

_________________
"Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!

auf twitter von @haekelschwein


Kein Popel mehr.


Straßen sind Ausdruck unseres Unvermögens, eigene Wege zu finden!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
MF
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006
Wohnort: Groß Sarau
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 12.02.2013 07:00:03    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Moin

Kurze 4x4, zB ein 90'er Defender würden da schon profitieren.

Ist also noch nicht perfekt aber schon ein Fortschritt. Smile

Gruß Mario

_________________
Galloper Exceed LWB 2.5TDIC
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
ChristianNO
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007
Wohnort: Norge
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Toyota Hilux Arctic Trucks 37"
3. Unimog U1750L
4. Volvo TGB 11/11 Panzerjäger
5. Volvo BV202
BeitragVerfasst am: 12.02.2013 07:10:38    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Kini hat folgendes geschrieben:
Jede Doppelkabine hat 5 Sitzplätze....


Kini



Meiner nicht.....ich hab nur zwei Sitze.

_________________
The Survival of the fittest.
...............Charles Darwin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
jeepgärtner
Quetscheschäff
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2009
Wohnort: schöneiche
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO
2. Nissan Pickup D40
BeitragVerfasst am: 12.02.2013 07:11:20    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ChristianNO hat folgendes geschrieben:
Kini hat folgendes geschrieben:
Jede Doppelkabine hat 5 Sitzplätze....


Kini



Meiner nicht.....ich hab nur zwei Sitze.


dito Smile
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Kini
Unterirdisch!
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Neumarkt
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 12.02.2013 08:49:31    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ja na, is klar, ne...


jeepgärtner hat folgendes geschrieben:
und ich laß noch meine Sitze austragen und führe den vor Nee, oder? naja, immerhin zwei Jahre gespart Smile



Kini

_________________
"Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!

auf twitter von @haekelschwein


Kein Popel mehr.


Straßen sind Ausdruck unseres Unvermögens, eigene Wege zu finden!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
jeepgärtner
Quetscheschäff
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2009
Wohnort: schöneiche
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO
2. Nissan Pickup D40
BeitragVerfasst am: 12.02.2013 14:03:23    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@Kini

wolltest du jetzt mutmaßen ich hätte garkeine Sitze Heiligenschein



@Partolfahrer

Das mit dem Hänger ist nicht überall so. in z.b. Brandenburg benötigt man eine Sondergenehmigung, die man sich bei der Zulassungsstelle für ca. 80-100,- als Jahresgenehmigung für Privatpersonen ausstellen lassen kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Patrolfahrer
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2009
Wohnort: Burkhardtsdorf
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Nissan Patrol K160
2. Nissan Pickup D22Navara
BeitragVerfasst am: 23.02.2013 21:28:16    Titel:
 Antworten mit Zitat  

jeepgärtner hat folgendes geschrieben:


@Partolfahrer

Das mit dem Hänger ist nicht überall so. in z.b. Brandenburg benötigt man eine Sondergenehmigung, die man sich bei der Zulassungsstelle für ca. 80-100,- als Jahresgenehmigung für Privatpersonen ausstellen lassen kann.


Hallo Jeepgärtner

Das gäng ja mal noch mit den 80-100€ als Jahresgenehmigung Nee, oder?

habe eine Preislisteliegen, die allerdings von 2009 ist, danach würdest du in Sachsen 180€ für eine Jahresgenehmigung(12Monate) zahlen, heute sicherlich mehr. Da macht es keinen Unterschied ob privat oder gewerblich.

Hatte mir damals, als ich noch den Patrol hatte, beim zust. Landratsamt eine Genehmigumg geholt die hat mich für ein halbes Jahr 36€ gekostet. War ein Sonderpreis die der zuständige Mitarbeiter da gemacht hatte(man wollte ja auch Vereinsarbeit unterstützen Smile , da ich auf versch.Traktorentreffen war) Als die Kreisreform kahm und das Landratsamt neu gestalltet wurde hatte ich nochmals eine Genehmigung beantragt und 129€ für 6Monate bezahlt.

Wie schon geschrieben, das Schreiben hat unser Ortssheriff (über 1Jahr) im Internet recherchiert und unserem Vereinschef übergeben.

Patrolfahrer
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Highpower
Leader of Navara Knowledge
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2013
Wohnort: Stuttgart
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. BMW E 12 S 1 S - M 88, Nissan Navara D 40 , Fiat Punto.
BeitragVerfasst am: 16.07.2013 08:56:06    Titel: Besteuerung der Pick Up nach Lust und Laune???
 Antworten mit Zitat  

Hallo in die Runde.

Ich habe meine D 40 im Februar 2013 zugelassen und mich vorher beim Finanzamt erkundugt:

Die Dame vom Amt erläuterte mir sachkundig: " dass es exakt darauf ankommt wie das Verarbeitungsprogramm bei der Zulassungsstelle das Fahrzeug an Hand des vorgegebenen Fahrzeug Schlüssels, einspeist. Dabei ist festzuhalten , dass alle Fahrzeug Halter, die jetzt dadurch betroffen sind und die Versicherung als LKW und die Steuer als Pkw bezahlen müssen, wenn das bereits in Arbeit befindliche Programm der Zulassungsstellen kommt ( doch wann das kommt steht in den Sternen), automatisch berücksichtig werden sollen und angeblich die Mehrzahlungen zurückbekommen würden. " Zitat Ende.

Ich bin selbst davon betroffen und habe nicht locker gelassen. Dann erfuhr ich, dass die " Long Bed " ( 10 cm längere Ladefläche) / King Cap Ausführungen immer schon die LKW Besteuerung bekommen hätten / würden.

Fakt ist auch, dass ein Lkw bis maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgwicht auch an Sonn- und Feiertagen mit Anhänger fahren darf, wenn das zulässige Gesamtgewicht des ganzen Zuges 6 Tonnen nicht überschreitet. Wobei das z.GG im Kfz / Anhänger Fahrzeugschein als Summe, als auch das tatsächliche Zuggewicht gelten. Das ist auch der Grund warum Nissan für Deutschland beim Navara D 40 auf 5,8 Tonnen zulässiges Zug Gesamtgewicht ( Serie) begrenzt hat. Also darf der Nissan Navara ZUG nicht mehr als 5,8 Tonnen wiegen!! Nchträglich aufgelastete Fahrzeuge sind somit aussen vor!!!!!!

Des weiteren gilt nach meiner persönlichen Erfahrung mit den Finanzämtern, das ein Rückzahlungsanspruch nur dann besteht, wenn gegen einen entsprechenden Steuerbescheid schon einmal ein"Wiederspruch" eingelegt worden ist. Also werde ich gegen meinen nächste Steuerbescheid diesen "Wiederspruch " (innerhalb eines Monat) praktizieren, auch wenn das im Moment ohne Erfolg ausgehen dürfte.
Nach dem Motto; mühsam ernährt sich das Eichhörnchen, lasse ich keine Ruhe. Es kostet mich ausser ein paar Briefe an das Finazamt, ja nichts.

Aber auch - nur gemeinsam sind wir stark; KÖNNEN WIR WAS BEWEGEN!!!!!!
Also, auf in den Kampf Torrero!!!!

Mit freundlichen Grüßen

Highpower





Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Nix, gar nix.... Was als Fahrzeugart in den Papieren steht, das gilt als Steuerberechnungsgrundlage.

LKW-Versicherung bis 1to Nutzlast ist schon rel. teuer, das ist halt die Klasse der Sprinter-Ducato-Transit-Treter, die gerne mal die Kuh fliegen lassen und dann irgendwo einschlagen... Grins

_________________
HighPower, Schnelle Motoren - seziert und frisiert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Highpower
Leader of Navara Knowledge
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2013
Wohnort: Stuttgart
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. BMW E 12 S 1 S - M 88, Nissan Navara D 40 , Fiat Punto.
BeitragVerfasst am: 18.07.2013 17:47:42    Titel: Besteuerung der Pick Up nach Lust und Laune???
 Antworten mit Zitat  

Hallo Tom,

Wenn das Auto kein Geschäftsauto ist, also auf Dich privat zugelassen ist; KANNST DU JEDEN ZULÄSSIGEN ANHÄNGER im Bereich des zulässigen Gesamtgewichtes des gesamten Zuges, an jeden Sonn - und Feiertag den Du auf diesen Planeten erleben wirst , fahren. Dies ist momentan die Rechtssprechung. Aber bitte nicht überladen, sonst steht die Fuhre.!!!! Und dein Führerschein bekommt ernste Falten.

Mit freundlichen Grüssen
Highpower


terranotom hat folgendes geschrieben:
hm.... ja wenn es wieder was neues gibt, schaun wir mal...

Aber: wenn ich ihn wieder rückschlüssle, dann darf ich aber Sonntags keinen Anhänger mehr ziehen.... und die Versicherung steigt auch wieder... mh... mal schlau machen.....

_________________
HighPower, Schnelle Motoren - seziert und frisiert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Highpower
Leader of Navara Knowledge
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2013
Wohnort: Stuttgart
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. BMW E 12 S 1 S - M 88, Nissan Navara D 40 , Fiat Punto.
BeitragVerfasst am: 31.07.2013 08:44:28    Titel: Zulassung Navara D 40 DK 120, 140, 170 Km .
 Antworten mit Zitat  

Hallo Leute.

Wenn man lange genug an der Schraube dreht. kommt man irgend wann an das Ende des Gewinde's.

Das Nachfolgende gilt für die Navara DK, Pick Up, D 401 der Leistungsklasse 120, 140 und 170 KW Motorleistung.

Die Geschichte mit der LKW Zulassung ist immer noch Problem behaftet schon wegen dem Sonntagsfahrverbot mit dem Anhänger. Die Polizei kann also im vobei Fahren das amtl. Kennzeichen lesen und auch am Sonntag die Daten der Zulassungstellen abfragen und weiß schon 20 Sekunden später welches Auto mit einer PKW oder LKW Zulassung eben vorbeigefahren ist. Ausreden sind zwecklos. Meistens steht die "Fuhre" und die Strafe tut richtig weh.

Die LKW Zulassung, damit die Besteuerung, hängt von dem Fahrzeugschlüssel den der Navara als DK hat , ab. Der leitende Finanzbeamte, ist somit "Herr seiner Zuständigkeit" und "kann" entscheiden, ob die Bezeichnung im Kfz.-Brief "LKW offener Kasten" für Ihn zur LKW Zulassung ausreicht oder nicht. So wird im Regierungsbezirk CALW die genannte Bezeichnung als ausreichend zur LKW Zulassung angesehen. Im Regierungsbezirk Stuttgart und Tübingen eben nicht. Da helfen die Wiedersprüche nur wenig. Wenn man diese Hürde geschaft hat bleibt das Sonntags Fahrverbot.

Der einzige Weg aus dieser " Regelung" ist die Umschlüsselung vom LKW zum Pkw. Dabei umgeht man die Sontagsfahrverbot "Falle" und auch die Preis Hürden, bei der Versicherung.

Der Weg dahin geht über ein "Gutachten" welches die Ümschlüsselung bei der Typ - Prüfstelle, erfolgreich durchführen lässt. Allerdings geht der Weg immer noch einmalig nach Bayern. Kostenpunkt zwischen 600,00 und 1000,00 € Das erscheint mir als generelle Lösung dieser Zulassungshürde, als der beste Weg.

Ich habe die Bezeichnung des Gutachtens. Meinen nächsten Navara werde ich Umschlüsseln. Auch den Jetzigen. Das steht für mich fest.

Gruß Highpower





Highpower hat folgendes geschrieben:
Hallo Tom,

Wenn das Auto kein Geschäftsauto ist, also auf Dich privat zugelassen ist; KANNST DU JEDEN ZULÄSSIGEN ANHÄNGER im Bereich des zulässigen Gesamtgewichtes des gesamten Zuges, an jeden Sonn - und Feiertag den Du auf diesen Planeten erleben wirst , fahren. Dies ist momentan die Rechtssprechung. Aber bitte nicht überladen, sonst steht die Fuhre.!!!! Und dein Führerschein bekommt ernste Falten.

Mit freundlichen Grüssen
Highpower


terranotom hat folgendes geschrieben:
hm.... ja wenn es wieder was neues gibt, schaun wir mal...

Aber: wenn ich ihn wieder rückschlüssle, dann darf ich aber Sonntags keinen Anhänger mehr ziehen.... und die Versicherung steigt auch wieder... mh... mal schlau machen.....

_________________
HighPower, Schnelle Motoren - seziert und frisiert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Nissan Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter =>
Seite 3 von 4 Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen || Nach oben
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Forensicherheit

316856 Angriffe abgewehrt

Zeit für Seitenerstellung: 0.387  Sekunden 

Software: phpBB © phpBB Group :: Extensions: flashman.TV :: Impressum + Rechtliches :: Datenschutzerklärung :: Das Team im Überblick :: Filter- und PN-Ignorier-Einstellungen