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TÜV Eintragung bei einem Firmenfahrzeug
wie muss man das machen?


 
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BeitragVerfasst am: 21.02.2013 22:22:01    Titel: TÜV Eintragung bei einem Firmenfahrzeug
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hat sich ja einiges geändert und es gibt ja gar keinen richtigen Brief mehr. Ich hab das Problem ich habe einen Neuwagen und da wurde versehentlich die AHK mit 2t eingetragen. Nun hab ich vom Hersteller die Papiere das ich 2,5t ziehen darf, muss das aber eintragen lassen. Das Problem: das Fahrzeug ist ein Firmenwagen. Was muss ich denn jetzt alles zum eintragen lassen mitnehmen? Brauchen die überhaupt den Brief, wenn sie eh nix rein schreiben?

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BeitragVerfasst am: 21.02.2013 22:30:19    Titel:
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Moin,

es gibt keinen Unterschied zwischen Firmenwagen und Privatwagen. Dem Amt ist das egal. Ich musste Reifen eintragen lassen. Und wenn ich mich recht erinnere, hatte ich beide Zulssungsteile dabei.

Beste Grüße
Lars
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BeitragVerfasst am: 21.02.2013 22:32:05    Titel:
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habe normal braucht man dann doch auch eine Vollmacht, wenn man nicht der Eigentümer ist. Wie geht das wenn da die Firma drin steht?

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nicolas-eric
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BeitragVerfasst am: 21.02.2013 22:52:36    Titel:
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Dann lass dir mit Firmen Briefkopf ne Vollmacht ausstellen.

Ich würde einfach so zum TÜV fahren.
Da fragt auch keiner ob du der Besitzer bist oder nicht.
Hauptsache du hast den Kfz Schein dabei.
Das gibt dann vom tuv ein Abnahme Protokoll.
Meist steht da doch drauf, dass man das nicht sofort in die Papiere übertragen lassen muss.
Das führst du einfach immer mit und gut ist's.

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BeitragVerfasst am: 21.02.2013 23:07:08    Titel:
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Wer Papiere hat, ist Eigentümer. Nur wenn man ein Fahrzeug zulassen will, braucht man ne Vollmacht. Ich hatte auch nix dabei, mich hat keiner nach etwas gefragt. Papiere dabei und gut.
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BeitragVerfasst am: 21.02.2013 23:12:37    Titel:
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Beim TÜV brauchst du nur Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein). Da es sich um eine Änderungsabnahme gem. §19(3) StVZO (bzw. sogar nur §13 FZV weil die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nicht erloschen ist) handelt und keine Daten die in der Zulassungsbescheinigung Teil II dokumentiert sind geändert werden müssen, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) nicht von der Bank oder dem Eigentümer angefordert werden, da die Änderung ein Schriftstück ergibt welches im Fahrzeug bis zur nächsten Befassung der Fahrzeugpapiere (Halterwechsel etc.) mitgeführt werden kann / muss.

aber die Frage ist: wer hat den fehlerhaften Eintrag denn gemacht?? Hats nur die Zulassungsbehörde versemmelt (was ich nicht glauben kann, da die nur den Datensatz vom KBA kopieren bzw. aus dem COC Papier (Konformitätserklärung des Herstellers) abschreiben ... oder hast du jetzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers bzw. Freigabe für eine Anhängelasterhöhung vorliegen??? Liegt der Fehler bei der Zulassungsbehörde (du hast schon 2,5t aber die ham sich vertippt) dann musst du auch nur zu denen ohne TÜV --- hast du jetzt eine Herstellerbescheinigung und es handelt sich um eine Anhängelasterhöhung, musst du zum TÜV!

Kannst mir gern deine ZLB I schicken und ich sag dir wo der Fehler liegt Winke Winke

So!

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BeitragVerfasst am: 21.02.2013 23:15:18    Titel:
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HamburgerJunge hat folgendes geschrieben:
Wer Papiere hat, ist Eigentümer.


Das stimmt so, seit Einführung der europäschen Fahrzeugpapiere, nicht mehr ... wer den Kaufvertrag unterschrieben in der Hand hält ist Eigentümer des Fahrzeuges --- steht sogar auf den neuen Papieren drauf (kleingedruckt)

"kein Eigentumsnachweis blablabla"

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BeitragVerfasst am: 21.02.2013 23:17:01    Titel:
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oder hast du gar ein Teilegutachten vorliegen??

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