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KBA veröffentlichungen
woher bekomme / finde ich die ?

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Trooper
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...und hat diesen Thread vor 4530 Tagen gestartet!


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1. 88er W160 SD33T
2. Defender 130
BeitragVerfasst am: 10.03.2013 09:41:50    Titel: KBA veröffentlichungen
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Ich hab auf der Seite von KBA.de eine bezeichnung von einer Bekanntmachung gefunden . Aber ich kann damit nix anfangen bzw hab ich damit nix finden können . Es geht darum das ich herraus finden will welche anforderungen der gesetzgeber an eine bestimmte Fahrzeugart stellt ...




darum gent es : ZFA (DA50) VkBl. 2007 S.696



kann mir jemand sagen wo ich das finde ?


mit suchbegriffen hab ich bei google auch nach vielen stunden und herrumprobieren nix gefunden .
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 10.03.2013 09:55:22    Titel:
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Im Verkehrsblatt
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Kini
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Mit dabei seit Ende 2005
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Fahrzeuge
1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 10.03.2013 10:29:33    Titel:
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http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&ved=0CDYQFjAB&url=http%3A%... [Link automatisch gekürzt]

Kini

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"Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
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2. Defender 130
BeitragVerfasst am: 10.03.2013 10:44:37    Titel:
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danke.

das hilft mir aber nicht weiter . Die seite kenn ich schon denn genau daher hab ich ja die bezeichnung .


da steht ja nur das es das gibt und welche ziffer im schein stehen muss und eben diese quelle dazu.


was ich aber wissen möchte ist was im diesem "ZFA (DA50) VkBl. 2007 S.696 " geschrieben steht weil ich wissen muss wie so ein fahrzeug beschaffen sein muss damit es als solches gilt .


ich will es halt genau wissen und dem tüv anhand des gesetzestextes klarmachen was geht und was nicht damit die irgendwelche hirnfürze gleich steckenlassen und wissen was sie dürfen , können und müssen.



im verkehrsblatt hab ich auch gesucht aber mit der bezeichnung nix finden können ....
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BeitragVerfasst am: 10.03.2013 11:07:46    Titel:
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kost 2,50

http://www.verkehr-data.com/docs/artikelsuche.php?Fvkbl&id=18376&anzahl=1&seitenzahl=1


mal so grundsätzlich, da wird ja nur eine EU-Richtlinie veröffentlich die gibts umsont von der EU
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Trooper
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1. 88er W160 SD33T
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BeitragVerfasst am: 10.03.2013 11:10:15    Titel:
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ah ok danke


sicher das das da drin steht was ich suche ?


wenn ja dann nehm ich das .
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BeitragVerfasst am: 10.03.2013 11:21:10    Titel:
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es ist die Seite aus dem Verkehrsblatt die Du im ersten posting genannt hast.

von hier http://www.verkehrsblatt.de/docs/archiv.php?item=a11-1-o-o-1a deine Seite und Jahr eingeben

nach da http://www.verkehrsblatt.de/docs/archivanzeige.php dort auf "Link" da kommt dann die schon gepostete Seite
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BeitragVerfasst am: 10.03.2013 11:22:44    Titel:
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habs grad mal runtergeladen bringt mir aber auch nix ....wie gesagt ich suche ja die genaue vorschrift wie so ein fahrzeug auszusehen hat und welche anforderungen es erfüllen muss ...Das muss es doch iwo geben ...ich meine der TÜV zb muss ja auch iwo nachlesen können ob das alles so richtig ist was die so abnehmen oder werden solche entscheidungen nur nach bauchgefühl getroffen ???

hier is doch alles immer haarklein geregelt würde mich wundern wenn es da nix zu gibt ...nur wo ????


@123

ja is klar - ich ging ja auch davon aus das da drin steht was ich wissen will rotfl ok ist nicht so aber iwo muss es doch was geben ...
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BeitragVerfasst am: 10.03.2013 11:27:18    Titel:
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lade das mal hoch über picr.de oder ähnlichen
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BeitragVerfasst am: 10.03.2013 11:33:25    Titel:
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BeitragVerfasst am: 10.03.2013 11:41:09    Titel:
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man sollt es schon lesen können
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BeitragVerfasst am: 10.03.2013 11:43:38    Titel:
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http://www.verkehr-data.com/shop/download/usrfile/20130310-2f8e40135b05eab6742f9cead4446dbf/2007-183.pdf


da ist es
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BeitragVerfasst am: 10.03.2013 12:00:04    Titel:
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das hilft wirklich nicht weiter, was soll es den werden?
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BeitragVerfasst am: 10.03.2013 12:21:06    Titel:
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selbstfahrende Arbeitsmaschine Seilwinde


hab auch schon mit dem tüver gesprochen und der ist dem gegenüber eigentlich recht offen aber erzählt halt auch nen quatsch weil er es nicht genau weis ...vll findet er es ja wo das steht aber drauf verlassen will ich mich nicht ...
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BeitragVerfasst am: 10.03.2013 13:02:01    Titel:
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Kann sein das so was garnicht möglich ist

„selbstfahrende Arbeitsmaschine“ ein Fahrzeug mit
eigenem Antrieb, das speziell für die Verrichtung von
Arbeiten konstruiert und gebaut und bauartbedingt
nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern
geeignet ist. Eine Maschine, die auf einem
Kraftfahrzeugfahrgestell montiert ist, gilt nicht als
selbstfahrende Arbeitsmaschine

Quelle Seite 26


Zitat:
Die Legaldefinition, was eine "selbstfahrenden Arbeitsmaschine" (SAM) ist, findest Du in § 2 Nr. 17 FZV. Früher gab es dazu eine Dienstanweisung zu § 18 StVZO(Alt), in der die als SAM anerkannten Arbeitsmaschinen aufgeführt waren. Diese ist zwar seit dem Inkrafttreten der FZV nicht mehr gültig, jedoch lehnen sich die Zulassungsstellen nach wie vor an sie an.


von hier


Wortlaut §2 Nr 17

Zitat:
17.selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind


Da wird man nix schriftliches finden wie sowas auszusehen hat, wenn steht etwas in erwähnten "Alten" Dienstanweisung.

Meine persönliche Einschätzung, selbst wenn der Kofferraum voll mit Seilwinde ist, solang das Ding wie ein Pkw aussieht wird das nix werden.

das Problem wird nicht der TÜVer sein sondern deine Zulassungsstelle.
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