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EU Fahrzeuge zulassen

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ruedi
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...und hat diesen Thread vor 4943 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 02.02.2012 13:00:10    Titel: EU Fahrzeuge zulassen
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Hallo,
wenn ich ein stark umgebautes fahrzeug aus einem eu land kaufe bei demm die umbauten eingetragen sind muss ich das fahrzeug dann in deutschland nur tüven oder alles neu eintragen lassen?
z.b.
oder
ich weiss zwar nicht ob da alles eingetragen ist aber tuhn wir mal einfach so haben ja auch nummernschilder.

mfg
rüdi
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 02.02.2012 13:24:15    Titel:
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Für ein Fahrzeug was aus einem EU- oder auch Nicht-EU-Mitgliedsstaat eingeführt wird, brauchst Du eine sog. COC (Certificate of Conformity) vom Fahrzeughersteller.

Da sind die tech. Details des "Urfahrzeugs" drin festgehalten.

Alles andere, also jedes zusätzliche An- und Umbauteil, muss in D nach den Vorgaben der StVZO neu begutachtet und abgenommen werden. Für einige Sachen, bspw. lichttechnische Einrichtungen, sind Ausnahmegenehmigungen möglich.


Das mit der deutschen Straßenzulassung für die beiden genannten Fahrzeuge ist nicht Dein Ernst, oder? rotfl rotfl

Vergiss es.
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ruedi
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...und hat diesen Thread vor 4943 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 02.02.2012 14:18:28    Titel:
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danke für die schnelle antwort,habe ich mir schon gedacht anders währe es ja auch zu einfach.
die fahrzeuge hatte ich halt grad als beispiel bei mobile gefunden.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 02.02.2012 14:31:18    Titel:
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Sir Landy hat folgendes geschrieben:


Alles andere, also jedes zusätzliche An- und Umbauteil, muss in D nach den Vorgaben der StVZO neu begutachtet und abgenommen werden. Für einige Sachen, bspw. lichttechnische Einrichtungen, sind Ausnahmegenehmigungen möglich.




Da ja die Gesetzliche Grundlage für die StVZO eine EU-Richtlinie ist, und wenn das Fahrzeug nach Umbau der EU-Richtlinie noch entspricht müsste das Fahrzeug eigentlich einfach so zugelassen werden, HU machen und fertig. Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel und der Klageweg wird wahrscheinlich erst vor dem EUGH enden.
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Klingel
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BeitragVerfasst am: 03.02.2012 09:08:36    Titel:
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das importierte Fahrzeug braucht, um einen deutschen "Brief" zu bekommen, eine Vollabnahme nach §21

Quelle: TÜV
KFZ Vollabnahmen gem. § 21 StVZO:
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.

Bei welchen Fahrzeugen muss eine Vollabnahme durchgeführt werden?
Zum Beispiel Fahrzeuge, deren deutscher Brief verfallen ist oder Fahrzeuge die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.

Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer sogenannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum ( z.B. USA/Kanada) ist immer eine Vollabnahme erforderlich!

Wer kann eine Vollabnahme durchführen?
Jeder amtlich anerkannte Sachverständige einer technischen Prüfstelle, der über die entsprechende Befugnis zur Durchführung des § 21 verfügt.




Was und nach welchen Kriterien wird geprüft?

•Der Sachverständige prüft zum einen den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, da ja nach erfolgter Zulassung eine Plakette für 2 Jahre erteilt wird. Dies entspricht in etwa der technischen Überprüfung bei einer normalen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO.
•Außerdem wird die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften abgecheckt, hier geht es unter anderem auch um das Abgasverhalten, Geräuschgrenzwerte, Bremsanlage, Beleuchtungseinrichtungen etc. Dabei sind natürlich die Grenzwerte und Vorschriften einzuhalten, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten.

Eventuell nötige Umrüstungen des Fahrzeuges (z. B. Scheinwerfer, Rückstrahler, Typenschild etc.) werden vom Sachverständigen vor Ort festgelegt.

Genauere Informationen dazu finden Sie auch unter Importfahrzeug-Richtlinie.
•Bei gebrauchten Fahrzeugen muss auch eine Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden.
•Zuletzt müssen die technischen Daten für die Erstellung des deutschen Kraftfahrzeugbriefes festgelegt werden. Der Sachverständige ist hierbei verpflichtet, diese Informationen aus gesicherten Quellen zu beziehen, also nicht aus Briefkopien etc, sondern z.B. von unserem Datenblatt-Service.
Alle Angaben zum Fahrzeug-Brief, die sich nicht beschaffen lassen, müssen durch eine Messung ermittelt werden, z.B. eine Geräuschmessung.

wo ein Offroader........da auch Wege YES

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Fuchs89
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BeitragVerfasst am: 03.02.2012 11:37:10    Titel:
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OT: Der gelbe Jimny ist cool Love it
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Forcierer
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BeitragVerfasst am: 11.03.2013 20:55:21    Titel:
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Vollabnahme beim TÜV gibts ja nun nicht mehr. Jetzt wollte ich COC Papiere für einen EU Import beantragen und der Händler meinte (nachdem er beim Importeur nachgefragt hatte) das ich die COC Papiere nur im Ursprungsland beantragen kann. Ist das wirklich so? Wer hats schon gemacht?

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BeitragVerfasst am: 11.03.2013 21:00:24    Titel:
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Vollabnahme gibts nach wie vor, und die COC gibts beim Fahrzeughersteller. Egal, für welchen EU-Markt das Fahrzeug mal gefertigt wurde.
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StefanR
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1. '15 Jeep Wrangler Rubicon Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 11.03.2013 21:41:06    Titel:
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kurz zum Thema Vollabnahme:

Wenn ich ein Fahrzeug kaufen will, das im März 2006 zum letzten mal TÜV hatte.. Dann sind 84 Monate (7 Jahre) um und der Datensatz würde diesen Monat (am Ende?) aus dem System gelöscht werden. So mein Kenntnisstand.
Der (alte) Brief ist in dem Fall jedoch noch vorhanden.

Reicht dann eine erneute HU oder muss es eine (teurere) Vollabnahme sein?

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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 12.03.2013 00:25:40    Titel:
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Vollabnahme, aber es zählt nicht die HU, sondern wann er abgemeldet wurde, ab da 7 Jahre
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Forcierer
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BeitragVerfasst am: 12.03.2013 09:11:27    Titel:
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Sir Landy hat folgendes geschrieben:
die COC gibts beim Fahrzeughersteller. Egal, für welchen EU-Markt das Fahrzeug mal gefertigt wurde.


wenn du mir da jetzt noch sagen könntest wo genau ich die bekomme, angenommen es ist ein Fiat, den ich in Frankreich kaufe und in Deutschland zulassen möchte.

Der Fiat Vertragshändler in D sagt ich muss in F fragen. Ist das jetzt richtig oder muss ich in I fragen?

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BeitragVerfasst am: 12.03.2013 10:44:43    Titel:
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Forcierer hat folgendes geschrieben:
Sir Landy hat folgendes geschrieben:
die COC gibts beim Fahrzeughersteller. Egal, für welchen EU-Markt das Fahrzeug mal gefertigt wurde.


wenn du mir da jetzt noch sagen könntest wo genau ich die bekomme, angenommen es ist ein Fiat, den ich in Frankreich kaufe und in Deutschland zulassen möchte.

Der Fiat Vertragshändler in D sagt ich muss in F fragen. Ist das jetzt richtig oder muss ich in I fragen?



Vielleicht bei Fiat Deutschland.


Fiat Group Automobiles Germany AG, Hanauer Landstr. 176, 60314 Frankfurt


Anforderung von Bescheinigungen
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huebi
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1. Defender 110 CSW, 200 Tdi
BeitragVerfasst am: 12.03.2013 12:15:18    Titel:
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Richtig interessant wird es mit Gebrauchtfahrzeugen, die im EU-Ausland mit einer nationalen Betriebserlaubnis zugelassen sind, also keine EU-Betriebserlaubnis haben.
Wenn in England z.B. eine andere betriebserlaubnisfrei Nockenwelle in ein Auto eingebaut wird, erlischt auch dort sofort die EG-Betriebserlaubnis.
Nur gilt dann automatisch nationales englisches Recht und diese Vorschriften sind dann einfach nur ein Witz im Vergleich zum EU-Recht.
So beschraenken sich z.B. die Abgasvorschriften auf einen maximalen CO-Gehalt von 4,7% im Leerlauf.
Ein moderner Motor laesst sich mit so einem Wert gar nicht mehr zum Leben erwecken. rotfl
Hier mal ein beeindruckendes Beispiel eines zugelassenen Dragsters in der Klasse ProMod, der locker 7er Zeiten auf die 1/4 Meile fahrt:

Link zu Youtube (neues Fenster)
Aus Datenschutzgründen, können nur angemeldete Nutzer das Video direkt hier sehen.


Hier kommt dann das Eu-Recht voll zum Tragen und der Wagen muss auch hier zugelassen werden.
Eine Vollabnahme ist natuerlich, wie auch profilierte Reifen, notwendig.
Wesendlich mehr als eine Vollabnahme fuer hiesige Fahrzeuge kostet, darf das dann auch nicht kosten, denn das Fahrzeug hat ja schon eine gueltige Betriebserlaubnis in der EU.
Was halt mit deutschem Recht kollidiert, darf dann ueber Ausnahmeregelungen legalisiert werden.

Umgekehrt gilt das natuerlich auch: Wenn ein (verkehrssicheres Renn-)Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist oder war, muss es auch in jedem anderen EU-Land zugelassen werden.
Dies gilt ausdruecklich auch, wenn das Fahrzeug nur vorruebergehend, also mit, im EU-Vergleich hier in Deutschland extrem einfach zu bekommenden, Kurzzeitkennzeichen zugelassen war.

Aufwaendig bleibt die Zulassung etwas besonderer Fahrzeuge aber trotzdem immer.
Nur so wird sie dann manchmal ueberhaupt erst moeglich.

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BeitragVerfasst am: 12.03.2013 13:16:42    Titel:
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123 hat folgendes geschrieben:

Vielleicht bei Fiat Deutschland.

Fiat Group Automobiles Germany AG, Hanauer Landstr. 176, 60314 Frankfurt


das war nur ein Beispiel. Genau das hatte aber der Vertragshändler in D versucht und das ging wohl nicht.

Habe gerade bei der Deutschlandvertretung nachgefragt. Denen war das auch neu. Sie wollen sich jetzt kümmern, da ich normal das schon über einen Vertragshändler machen sollte.

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BeitragVerfasst am: 12.03.2013 17:07:02    Titel:
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gerade hat die Deutschlandvertretung bei mir zurück gerufen. Sie haben mich wieder an den deutschen Vertragshändler verwiesen, nachdem sie mit ihm gesprochen haben. Jetzt kann er es auf einmal doch. Grins

Sie wollen für die Papiere 250,- Euro

Hat das schon mal jemand gemacht? Ist der Preis normal? Ist ja nur ein Ausdruck.

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