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4-kantrohrschweller und Tüv ?


 
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Trooper
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...und hat diesen Thread vor 4484 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. 88er W160 SD33T
2. Defender 130
BeitragVerfasst am: 24.04.2013 17:59:11    Titel: 4-kantrohrschweller und Tüv ?
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Hallo


Will meinen Jeep verkaufen und ein Käufer hatte bedenken ob er wegen der schweller die ich durch 120x60 Vierkantrohr ersetzt wurden durch den TÜV kommt .


es geht um nen XJ mit uniframe karosse .


es geht mir auch nicht um nen speziellen tüv wo ich nachfragen könnte sondern allgemein. hat da wer Erfahrung ?
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samse2101
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1. 2003 Liberty Red River 2,8 CRD
2. 2003 Liberty Ltd 3,7l
3. 2002 Grand Cherokee 4,7l
BeitragVerfasst am: 24.04.2013 18:09:26    Titel:
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Stehn sie seitlich irgendwo über? Verändern sie dadurch die Gesamtbreite/-höhe/-länge des Fahrzeuges? (Scharfe) Kanten -> Fußgängerschutz?

Wenn nein: Dann soll er mir mal erst sagen warum der Tüv meckern sollte... Ätsch

Winke Winke

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Alle sagten: "Das geht nicht." Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.
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Trooper
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...und hat diesen Thread vor 4484 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. 88er W160 SD33T
2. Defender 130
BeitragVerfasst am: 24.04.2013 18:18:22    Titel:
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nein stehn nicht über und verändern nix und scharfe kanten auch nicht .
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nicolas-eric
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1. Jeep Runicon
2. Porsche Diesel 218
BeitragVerfasst am: 24.04.2013 18:24:21    Titel:
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Mehrere bekannte ZJ Fahrer haben sowas in der Art gemacht.
Da gabs nie Probleme.
Das sollte beim XJ genauso sein.

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Gorli
ich Idiot...
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1. ML 270CDi W163
2. Mountainbike
BeitragVerfasst am: 24.04.2013 20:40:47    Titel:
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Solange die Fahrzeugabmessungen unveraendert bleiben (Breite) sowie keine Kanten oder Ecken Fussgaenger bedrohen koennten ist alles gruenes Licht.

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otto1
Weit weg von Allem
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Fahrzeuge
1. ja, hab ich
BeitragVerfasst am: 25.04.2013 06:42:16    Titel:
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Jein!
Solange der aaS entweder verständnisvoll oder - wie unser Gorli- technisch ein "ewig Gestriger" ist, gibt es grünes Licht. Problematisch wirds bei denen, die modernen Automobilbau kennen. Da kommt dann gleich "Veränderung des Chrashverhaltens" ins Gespräch. Und eh unser Bauarbeiter wieder meckert: Klar wird die Karre steifer, aber das Problem ist (oder gesehen wird), dass die Kräfte dadurch stärker an die Insassen weitergeleitet statt abgebaut werden. Ausserdem kann man es auch von der Seite sehen, dass der "Partnerschutz" nicht mehr gegeben ist. Sprich, wenn Dir einer in die Seite fährt ist der bei dem mehr kaputt wenn er gegen das 4kant- Profil kracht, als wenn er in den Originalschweller einschlagen würde. Das darf lt. Gesetz ja nicht sein. ;)

Wir hatten das Prozedere nämlich schon bei einem 280GE durch. Da hilft dann nur noch Prüferwechsel.

_________________
Schönen Gruß

René


Denken ist wie Googlen, nur krasser!
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reinhard
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1. Starex 4WD
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BeitragVerfasst am: 25.04.2013 09:39:43    Titel:
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Ist eintragungspflichtig, hatte das mal vor 1,5 Jahren in einem anderen Forum durchdiskutiert, nachdem ich Schwierigkeiten bei der HU hatte - Prüfer hat dann nach längerer Diskussion beide Augen zugedrückt.

In meinem Fall habe ich die orignal Einstiegshilfen, die etwas über die Karrosserie standen gegen 4-Kantrohre, die weiter innnen liegen und an den original Halterungen befestigt sind, ersetzt.




Grüße
Reinhard
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Terranoman
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BeitragVerfasst am: 25.04.2013 10:18:18    Titel:
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@Reinhard: Mit welcher Begründung wollte der Prüfer das Eintragen?

Thomas

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Club der Ehemaligen



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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 25.04.2013 10:26:35    Titel:
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Die Seitenschweller sind bei XJ und ZJ Teile des tragenden Karosserieaufbaus, da beide keinen getrennten Rahmen mehr besitzen, sondern sog. "Unibodies" haben, wo der Rahmen durch entsprechende Rahmenunterzüge aus Blech als Teil der Karosserie ersetzt wurde.
Als Teil der tragenden Struktur wirkt sich jede Veränderung an den Schwellern auf die Statik der Karosserie aus. Es kann z.B. durch zu steife Schweller (also z.B. Vierkantrohre) zu Rissen in den Schweißnähten der Stehbleche kommen, weil die Karosserie sich nicht mehr richtig verwinden kann.
Bei XJ und ZJ zählt übrigens auch die Heckklappe zur tragenden Struktur.
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reinhard
Offroader
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3. VS1400 Intruder
BeitragVerfasst am: 25.04.2013 10:58:32    Titel:
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Terranoman hat folgendes geschrieben:
@Reinhard: Mit welcher Begründung wollte der Prüfer das Eintragen?


Hallo Thomas,

das übliche Totschlagargument: "Alles was am Fahrzeug angebaut wird und nicht ohne Werkzeug zu demontieren ist, ist eintragungspflichtig, bzw. sollte zumindest eine ABE Bescheinigung haben." Ich hab dann dem Prüfer vorgeschlagen die Untersuchung für 10 Minuten zu unterbrechen, damit ich die Rohre demontieren kann - es war dann doch nicht mehr notwendig. Smile Achja, dass der Unterfahrschutz der Originale sein könnte - ist er nicht -, hat er problemlos geschluckt. Also, es kommt halt auch wie immer auf den Prüfer und seine Launean, aber muss ohne Eintragung immer wieder mit nervigen Diskussionen rechnen, die natürlich auch seine Zeit dauern. Kann mich noch ganz gut an die 4. HU und die Zeitverschwendung mit meinem Motorrad erinnern, bei der der Prüfer unbedingt vorne ein Stand-/Parklicht sehen wollte, was es halt nie hatte, bzw. nie haben wird....


Grüße
Reinhard
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flashman
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BeitragVerfasst am: 25.04.2013 11:00:37    Titel:
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Man kann das mal zusammenfassen: Ja, natürlich muss es formell gesehen eingetragen werden und ja, in 95% der Fälle stellt das Eintragen auch gar kein Problem da. Supi

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