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Muss ich was bezahlen???


 
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Maiki
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...und hat diesen Thread vor 4459 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 07.05.2013 09:30:02    Titel: Muss ich was bezahlen???
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mal ne Frage!
Wenn ich ein Auto verkaufe,muss ich da ne Garantie geben?

Die Sache ist die:

Vor einem Monat habe ich meinen RX4 verkauft,Bj,2002,1,9Diesel und 150tkm.
Das Auto hat ein Schlosser fuer seine Frau gekauft,also jemand der sich mit Autos auskennt!
Er kam zu uns,hat ne Probefahrt gemacht sich alles genau angesehen und wir sind mit dem Auto noch auf die Rampe weil er meinte,dass viell.was mit der Lenkung nicht ok ist.
ich sagte ihm,dass der Turbo ausgewechselt wurde,dass die Bremsen nicht mehr so gut sind,dass und noch einige "Kleinigkeiten".Und ich sagte,dass die Kontrolllampe fuer die "Fahrzeugelektronik"manchmal leuchtet und ein Leistungsabfall eintritt.Und,dass man mir in der Werkstatt sagte es ist das Abgasregelventil welches ne Macke hat.
So,er bekam dass Auto dann 400Euro billiger.
Nun rief er an.
Er hat Zahnriemen gewechselt,Bremsen,Stossdaempfer hinten auch.
Als er mit dem Auto jetzt unterwegs war hat der Motor gesponnen.Er hat sich abschleppen lassen und den Motor zerlegen lassen.Nun meinter er,dass im Oel Spaene sind und die Kolben und Oelpumpe kaputt.
Reperatur cca.1500Euro!!!
Jetzt meinte er,dass es "fair"waere wenn wir die Halfte dazu geben!
Ich bin der Meinung,er hat ein altes Auto gekauft.Da steckt man nicht drin.Und er hat schon viel selbst gemacht.Das heisst,er kann auch selbst am Auto was Falsches gemacht haben.Aber ich will ihm das auf keinen Fall unterstellen!!!!
Wie ist eure Meinung dazu???

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imdek
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BeitragVerfasst am: 07.05.2013 09:49:40    Titel:
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Hm. In einem Monat kriegt man schon einiges kaputt... Falls die Ölpumpe abgesagt hat (keine Ahnung warum - schlechtes Öl, Defekt, Schraube bei ZR-Wechsel in der Ölleitung gefallen usw) - okay, hat man Späne im Öl. kaputte Kolben und alles was sonst noch kaputtgehen kann. Hat der RX4 eine Öldruck-Kontrolleuchte?

Schade um dem Motor, aber sowas kann ja passieren.

Bezahlen musst du nicht, meiner Meinung nach.
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BeitragVerfasst am: 07.05.2013 09:56:25    Titel:
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Relevant ist, was im Kaufvertrag steht. Also, was steht drin?
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flashman
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BeitragVerfasst am: 07.05.2013 10:17:36    Titel:
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Hat er die Reparatur schon durchführen lassen? - Dann ist es komplett sein Problem. Mal davon abgesehen, ob im Kaufvertrag nicht eh drin steht "gekauft wie gesehen", wärst Du in der Pflicht, die Mängel zu beseitigen. Aber es reparieren lassen und Dir die Rechnung zukommen lassen, ist nicht möglich, soweit mir bekannt. Winke Winke

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mipi
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BeitragVerfasst am: 07.05.2013 11:53:42    Titel:
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Zahnriemen um einen Zahn übersprungen? Kann auch für heftiges "Ventil-austreiben" mit anschließenden Motorschaden sorgen.

PS: Ich hab mal eine automatik-Vespa mit gerissenen VarioRiemen verkauft - der Neubesitzer ist dann mit neuen Riemen 16km weit gekommen, danach Motorschaden. War schade, aber im Endeffekt sein Problem. Er hat's schnell eingesehen, dass hier ein offensichtlicher Montagefehler vorlag.

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grafe
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BeitragVerfasst am: 07.05.2013 12:06:26    Titel:
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was steht im kaufvertrag?
von privat an privat ohne garantie.. das ist üblich (siehe adac vordruck oder so).
normalerweise ist es immer "gekauft wie gesehen". Wenn er danach nur noch 1km weit kommt ist es auch nicht dein problem.

oder gibt es keinen vertrag? dann habe ich dazu keine meinung...

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Maiki
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BeitragVerfasst am: 07.05.2013 15:46:57    Titel:
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Es gibt einen Vertrag,wo drin steht,dass ein Jahr Garantie besteht fuer "versteckte"Fehler.
Viell.kurz zur Erklaehrung:Ich habe das Auto in Tschechien verkauft.Hier steht diese Klausel im Kaufvertrag.
Aber ich wollte auch eigentlich mehr wissen ob es moralisch ok ist.
Am Anfang nannte ich alles was nicht so gut an dem Auto(er meinte dann schon"Man,der will uns das Auto ausreden!").Und es ist ein altes Auto.Und,er hat auch schon einiges "gebastelt".
Rein rechtlich ist es so:wenn er den Motor schon zerlegt hat(oder lassen hat)hat er kein Recht auf Reklamation.Er hat uns die Bilder geschickt vom Motor usw.
Aber mir gehts mehr um den moralischen Aspekt.

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BeitragVerfasst am: 07.05.2013 17:43:21    Titel:
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Um es mit Herrn Westernhagen zu sagen "Moral ist mir egal"

Ich denke wenn Dir der sich abzeichnende Motorschaden bekannt gewesen wäre hättest Du den Käufer darauf hingewiesen.

Es wurde ein gebrauchtes Auto gekauft, das kann kurzer Zeit kaputt gehen. Von mir würde es nix geben.
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Bome
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BeitragVerfasst am: 02.06.2013 17:30:39    Titel:
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ich würde ihm auch nichts bezahlen, weil es ja schon sein auto ist, verkauft ist verkauft und somit hast du in dem fall mit der ganzen geschichte nix mehr am hut

just my 2 cent Meine Meinung ist nur zwei Cent wert, wie es aussieht...

ich hatte bei einem auto was ich übern händler gekauft hab nen versteckten mangel und hab nix bekommen, also warum sollst du ihm als privatperson was zahlen

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Zitat:
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Zitat:
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Zitat:
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BeitragVerfasst am: 02.06.2013 23:40:57    Titel:
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nen zehn Jahre altes Auto mit 150tkm....und er hats dazu schon repariert,und zeigt dir Fotos???

da würd ich auch nix geben....

hat er dir ne Rechnung gezeigt???


das hätte er wenn vor der Reperatur klären müssen mit dir....und auch wenn es so drin steht,ich kann mir nicht vorstellen,das man in CZ beim Privatverkauf bei dem Alter Gewährleistung erwartet...und bei Gericht Recht bekommt.

was will er überhaupt vorlegen,is ja alles schon repariert...vielleicht hat er auch von ner Befreundeten Werkstatt ne "Gefälligkeitsrechnung" gekriegt...

lass dich nicht drauf ein...denk ich....wer weiss was er vielleicht auch beim Zahnriemenwechsel versaut hat...

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KleinerEisbaer
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BeitragVerfasst am: 03.06.2013 08:23:12    Titel:
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Maiki hat folgendes geschrieben:
Wenn ich ein Auto verkaufe,muss ich da ne Garantie geben?

Nicht Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung verwechseln.
Garantie ist freiwillig (auch bei gewerblichen Verkäufer).
Gewährleistung muss man erstmal auch als privater Verkäufer geben, dies kann im Kaufvertrag aber auch ausgeschlossen werden.

grafe hat folgendes geschrieben:

von privat an privat ohne garantie.. das ist üblich (siehe adac vordruck oder so).

Du meinst Privat an Privat + "unter ausschluss jeglicher Gewährleistung"?

@Maiki
Das gilt allerdings für Deutschland, wie es in Tschechien aussieht, keine Ahnung:
Sofern keine Gewährleistung ausgeschlossen wurde, hat normalerweise der Verkäufer erstmal das Recht selbst den Mangel zu beheben. Ich meine sogar 2 Versuche.
Da der Käufer ja schon selbst Hand angelegt hat, würde ich da nichts machen.

Könntest du denn erkennen, ob die kaputten Teile auch von deinem Auto sind?
Vermutlich nicht.

Schreibe mal genau was in eurem Vertrag steht.

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Der obere Text ist keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung, sollte jemand eine rechtssichere Aussage haben wollen, so möge man sich bei einem Anwalt beraten lassen.
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