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Verfasst am: 25.05.2013 21:45:44 Titel: |
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Zitat: | Wie ist den das möglich??? |
das frag ich mich auch schon die ganze Zeit
vor allem wo das sein soll, ich kanns so nicht glauben
achja, parken in der Umweltzone ohne Plakette ist erlaubt
wenn er Google fragen würde, wüsste er es, gibts genug Urteile
ich sag ja immer wieder
gidf.de | |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2011 Wohnort: Herzogtum Lauenburg
| Fahrzeuge 1.  G 320 W463 lang 1995 |
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Verfasst am: 25.05.2013 22:43:07 Titel: |
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Problematischer als die Plakette könnte etwas anderes sein:
Ist es nicht verboten, LKWs (längere Zeit) in reinen Wohngebieten zu parken? | _________________ Die Antwort auf die Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest: 42
(Douglas Adams) |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2010 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4462 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 25.05.2013 23:16:13 Titel: |
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Pajero hat folgendes geschrieben: | Wie ist den das möglich??? |
Ganz einfach: NEU(!)baugebiet am Rande der Umweltzone. Neben uns ist zwar quasi Acker, aber ein Poller in der Strasse zur Verkehrsberuhigung. Der einzige Weg mit zweispurigen Fahrzeugen führt halt in die andere Richtung. Rein, abbiegen und dann gleich wieder raus aus der Umweltzone. Doof ist, dass dieses Stück Strasse eben der Rand der Umweltzone, aber laut Stadthaus und Webseite unserer Stadt zweifelsfrei zugehörig ist. Ach ja: Durch Nachbars Garten(zaun) käme ich auch direkt raus.
Zitat: | achja, parken in der Umweltzone ohne Plakette ist erlaubt wenn er Google fragen würde, wüsste er es, gibts |
Aha... Und was ist dann z.B. das hier? Hast Du da mal eine vernünftige anderslautende Quelle - mein google zeigt mir nämlich immer nur sowas an. Ansonsten: Naja, kann ja mal vorkommen, das man sich etwas zu weit aus dem Fenster lehnt, Schwamm drüber. | _________________ Beste Grüße!
"derBert" |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2010 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4462 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 25.05.2013 23:24:46 Titel: |
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Handtuch hat folgendes geschrieben: | Problematischer als die Plakette könnte etwas anderes sein:
Ist es nicht verboten, LKWs (längere Zeit) in reinen Wohngebieten zu parken? |
Dachte, das wäre wie mit Anhängern? Da habe ich etwas von 14 Tagen in Erinnerung? Anyway: Wenn, dann würde der LKW i.d.R. während der Aufbauphase eh auf unserer Einfahrt stehen. Zum einen wegen der kurzen Wege zum Werkzeug, zum anderen weil die Spielstrasse sonst doch sehr eng würde. Müllabfuhr, DHL und Konsorten haben jetzt schon manchmal Probleme und dabei ist der Strassenendausbau mit Grünstreifen und Bäumen etc. noch gar nicht passiert.
Nachtrag: Streiche "i.d.R." oben. Habe mir gerade mal den Strassenausbauplan gezogen und festgestellt, dass es schlicht keine doppel-Parkbuchten geben wird. Immer nur einzelne PKW-Stellplätze (sieht nach ca. 7m aus) und dann eine Beetabtrennung. | _________________ Beste Grüße!
"derBert" |
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Verfasst am: 26.05.2013 01:58:48 Titel: |
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Zitat: | Hast Du da mal eine vernünftige anderslautende Quelle - mein google zeigt mir nämlich immer nur sowas an. |
dann suchst Du falsch, so Urteile gibts genug
aber wo bitte steht der § das man in der Umweltzone nicht parken darf?
dein link sagt auch keinen § dafür, nur das es so sein soll, aber das war soweit ich bis jetzt gesehen habe Wunschdenken der Gemeinden, damit sie noch mehr abkassieren können
Umweltzonen sind durchs Bundes-Immissionsschutzgesetzes geregelt, in der STVO steht nur wie die Beschilderung aus zu sehen und das man ne Plakette braucht wenn man am Verkehr teilnehmen will, vom parken steht da nix
auch in der neuesten Fassung nicht
weder unter parken im §12 noch in §41 die die Zeichen regeln
http://www.vm-verkehrsinstitut.de/stvo/stvo_2013428_12.pdf
das Wort Umweltzone kommt gerade mal 6 Mal vor in der gesamten STVO
und auch im neuen Bußgeldkatalog findest du dazu nichts
http://www.kba.de/cln_033/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/BT__KAT__OWI/bkat__owi__01042013__pdf,templateId=raw,property=public... [Link automatisch gekürzt]
nur das man dort nicht fahren darf
Zitat: | Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher
Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug
am Verkehr teil |
Ich habe auch nichts gefunden, das parkende Autos passiv am Verkehr teilnehmen
also wer lehnt sich da zu weit ausm Fenster? | |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2010 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4462 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 26.05.2013 08:09:02 Titel: |
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Dann park Du da halt und lass Dich überraschen ob der Richter für Dich eine Ausnahme macht. Ansonsten: Solltest Du keine Quelle für Deine nahezu sämtlichen Google-Treffern widersprechende Meinung zeigen können, verschone mich bitte mit Deiner persönlichen Rechtsauffassung. Die Stadt Osnabrück ahndet das im ruhenden Verkehr schon seit Jahren. | _________________ Beste Grüße!
"derBert" |
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 Burgerkiller


Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: 51503 Rösrath Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. KVB |
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Verfasst am: 26.05.2013 08:53:01 Titel: |
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Guten Morgen,
ich würde die Flucht nach vorne antreten und beim Ordnungsamt der zuständigen Stadt/Gemeinde nachfragen, was ich in diesem Fall machen kann. Dabei spielt sicherlich dann auch das Argument, dass ein 20-Jahre altes MAN KAT-Fahrzeug mit einem angemessenen Aufweand nicht mehr auf eine grüne Umweltplakette umzurüsten ist. Wichtiger ist aber, dass in Wohngebieten keine LKW abgestellt werden dürfen, auch nicht für eine Nacht. Deswegen wäre die Umschlüsselung zum "Sonder-KFZ Wohnmobil" (und wegen der Mautpflicht die Ablastung auf 11,9 Tonnen) sinnvoll.
Und wenn ich mich richtig erinnere ist in der Nähe von Osnabrück doch eine aufgelassenen Kasernenanlage die von drei niederländischen Mitbürgern vor Jahren gekauft und zu einem OR-Zentrum umgebaut worden ist. Dort gibt es nach meinem Wissen jede Menge überdachte Stellpätze auf denen bereits vor 30 Jahren MAN KAT (und jede Menge SPz Marder) abgestellt waren. Fragen kostet nichts und möglicherweise kannst Du Dich dort einmieten. (Fürstenau, Pommernstraße)
Schönen Spätfrühlingstag
Hans-Peter | |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2010 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4462 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 26.05.2013 15:29:20 Titel: |
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Hallo Hans-Peter,
erste Sondierungsgespräche mit der Stadt OS habe ich wie gesagt schon vor einiger Zeit geführt. Das war aber einfach zu vage. Da ich noch kein konkretes Projekt hatte/habe, konnte ich die Aussergewöhnlichkeit meiner Situation (gegenüber täglich einem Dutzend anderer Bürger, die aus allen möglichen Gründen Ausnahmegenehmigungen haben wollen) nicht gut darstellen. Zudem hatte ich da noch nicht gemerkt, dass unser Wohngebiet nach der Einführung der Umweltzone in OS kam und daher schlicht nicht mit aufgeführt ist (was sich übrigens auch noch ändern könnte )
Ziel wäre in der Tat die Wohnmobil-Zulassung, dafür gibt es in OS z.Zt. noch gegen jährliche Gebühr eine Ausnahmegenehmigung. Nur dauert es nach meinen Recherchen im LKW-Allrad- und KAT-Forum wohl realistisch mind. 1 Jahr, bis man den alten LKW soweit hat, dass man zum TÜV kann und die Wohnmobilzulassung bekommt. Bis dahin wird an dem Ding quasi jedes freie WE geschraubt und es muss auch einige Male zu irgendwelchen Firmen verbracht werden. Für diese Zeit brauche ich eine Lösung.
Fürstenforrest nimmt 25,- Stellplatzmiete, ist allerdings schon relativ weit weg. Hier zuhause habe ich eine voll eingerichtete beheizte Werkstatt, da wär's schon deutlich einfacher zu arbeiten. Naja, wir werden sehen. Im Augenblick bin ich dran, ob ich evtl. nen Schlüssel für den oben erwähnten Poller bekommen kann (mit der Begründung, dass unsere Gartenpforte hinterm Haus jenseits des Pollers liegt und ich manchmal Brennholz, Kompost oder Baumaterial mit dem Hänger da abladen will). | _________________ Beste Grüße!
"derBert" |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 31.05.2013 15:25:02 Titel: |
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derBert hat folgendes geschrieben: | Wenn, dann würde der LKW i.d.R. während der Aufbauphase eh auf unserer Einfahrt stehen. |
Und dann steht er da halt.
Fertig.
Solange er angemeldet ist,haben Ordnungsamt und Polizei keine Handhabe.
Es sei denn,du fängst an dort Betriebsflüssigkeiten zu wechseln. | _________________ autoteam-essen.de |
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