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Ich fahr jetzt aufs Buschtaxitreffen
mit nem Nissan Patrol

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Team-Wildsau
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2008
Wohnort: Hochborn
Status: Offline


Fahrzeuge
1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 09.09.2013 16:37:32    Titel:
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Noch ein paar Bilder vom Verschränkungswettbewerb.








































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Owner of the "Bastelbudenfred"
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 09.09.2013 16:54:03    Titel:
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Schöne Bilder - ich würde aber keine veröffentlichen, wo rote Händlerkennzeichen drauf zu sehen sind... Unsicher
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V8-Charly
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Anfang 2007


...und hat diesen Thread vor 4355 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Volvo Kettenfahrzeug mit hydraulischen Anbaugeräten
BeitragVerfasst am: 09.09.2013 18:15:40    Titel:
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Das nächste mal werd ich wohl noch vorher Luft aus den Reifen hinten rechts und vorne links rauslassen.. rotfl

Aber 48cm waren ja ganz ok..

Danke für die Bilder!!

Winke Winke

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Verwechsle Nettigkeit nicht mit Dummheit!
Ein Organspendeausweis rettet Leben! Bitte macht mit.
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Makrele
Offroader
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Mit dabei seit Mitte 2012
Wohnort: Ostfalen


Fahrzeuge
1. 84er Toyota Hilux 4WD
2. 93er Toyota Hilux 2WD (ETS)
3. Fahrrad
4. ...und die beszere Hälfte fährt Subaru Legacy
BeitragVerfasst am: 09.09.2013 19:09:34    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Noch ein kleines Filmchen vom Grundstückseigentümer selbstpersönlich: Smile

http://www.youtube.com/watch?v=2yjQr_yzcmk&feature=youtu.be

_________________
Luxige Grüße!

http://forum.buschtaxi.org/download/file.php?id=29666&mode=view http://up.picr.de/14011555lz.jpg
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 09.09.2013 22:14:13    Titel:
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Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Schöne Bilder - ich würde aber keine veröffentlichen, wo rote Händlerkennzeichen drauf zu sehen sind... Unsicher



Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten. Eindeutiger geht es doch wohl nicht.


Etliche Buschtaxler würden sich freuen, wenn ihr die Bilder auch im btf einstellt oder dort einen link setzt.

http://forum.buschtaxi.org/btt-2013-die-bilder-t42228.html


Hering
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 09.09.2013 22:17:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hering hat folgendes geschrieben:
Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Schöne Bilder - ich würde aber keine veröffentlichen, wo rote Händlerkennzeichen drauf zu sehen sind... Unsicher



Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten. Eindeutiger geht es doch wohl nicht.


Richtig, eindeutiger geht es nicht. Weswegen diverse Gerichte schon ausgeurteilt haben, wie eine "Probe"fahrt definiert ist - der Besuch des Buschtaxitreffen gehört nicht dazu.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 09.09.2013 22:28:17    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Das ist interessant, das sich ein Gericht bereits mit dem Buschtaxitreffen in Verbindung mit der Verwendung von sog. roten Kennzeichen beschäftigt hat. Supi

Ein Geländefahrzeug möchte ich bei der Probefahrt ausprobieren, auch im Gelände, nicht nur auf der Straße, selbst wenn "Gelände" nur eine Rampe ist. Meist ist das mit der Anfahrt dahin verbunden.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 10.09.2013 09:39:42    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hering hat folgendes geschrieben:
Das ist interessant, das sich ein Gericht bereits mit dem Buschtaxitreffen in Verbindung mit der Verwendung von sog. roten Kennzeichen beschäftigt hat. Supi


So habe ich das nicht geschrieben. Ich sagte lediglich, dass eine "Probefahrt" genauestens definiert ist - und Besuch des BTT gehört eben nicht dazu. Wenn der Betreffende dann auch noch sonntags damit heimgefahren ist....leichtsinner geht es nicht mehr Nee, oder?

Zitat:

"Das rote Kennzeichen (genannt: 06er) darf nur noch zur betrieblichen Verwendung für Probe-, Prüfungs- oder Übungsfahrten geführt werden. Dabei muss ein Betriebsangehöriger fahren oder mitfahren."

Quelle: STMI Bayern

Hering hat folgendes geschrieben:
Ein Geländefahrzeug möchte ich bei der Probefahrt ausprobieren, auch im Gelände, nicht nur auf der Straße, selbst wenn "Gelände" nur eine Rampe ist. Meist ist das mit der Anfahrt dahin verbunden.


Nette Idee, aber:

Fahrten, die allein zur "Anregung der Kauflust in der Öffentlichkeit" dienen, sind mit Händlerkennzeichen nicht zulässig.

Quelle: Zunner - Praxiskommentar zur FZV und StVZO

Mögliche Konsequenzen:

"Bei unberechtigtem Führen eines Fahrzeugs mit roten Kennzeichen sieht das Gesetz eine Strafanzeige nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz in Verbindung mit der Abgabeordnung und eine Ordnungswidrigkeit nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gegen den Fahrzeugführer des jeweiligen Fahrzeugs und gegebenenfalls auch gegen den Halter vor. Ebenso setzt die Polizei die örtlich zuständige Zulassungsbehörde über den festgestellten Verstoß in Kenntnis. Diese hat bei Verstößen die Möglichkeit, Händlern oder Herstellern von Fahrzeugen die zugeteilten roten Kennzeichen zu entziehen."

Quelle: Zunner - Praxiskommentar zur FZV und StVZO


Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist wird wieder rumgeheult und auf den bösen Staat geschimpft...schwärzt doch einfach das Kennzeichen und gut ists.

Mit bauernschlauen Argumentationen haben schon andere versucht sich aus der Misere rauszureden - und sind kläglich gescheitert.
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allrad-marko
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Mit dabei seit Mitte 2006
Wohnort: Eisenach/Thüringen
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Mitsubishi Pajero V20 Lang (V43) Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. Ex Nissan Patrol GR Y60 Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
3. Ex Suzuki Samurai-Viagra Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
4. Ex Nissan Patrol K260 Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
5. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern. Ex DAF 400
6. Ex JEEP CJ7 mit 5,7L Chevy V8 Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
7. Ex JEEP CJ7 4,2L Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
8. Ex Mahindra CJ 540 Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 11.09.2013 00:59:01    Titel:
 Antworten mit Zitat  

V8-Charly hat folgendes geschrieben:
BlackDeath hat folgendes geschrieben:


...ist im Übrigen für ALLE (Fahrzeuge) offen & mit Sicherheit für JEDEN Offroader oder der,der es werden möchte absolut interessant & informativ! Vertrau mir

Das mal nur so nebenbei & ein paar Doofe sind doch immer & überall dabei. Grins

Mfg Christian Winke Winke


Hi Christian,

danke für die Fotos und die wahren Worte!
Hast Recht, das musste nochmal explizit gesagt werden - nur um Missverständnissen vorzubeugen. Hab das leider versäumt.

Winke Winke


hama uns ja auch gesehen und jetzt weiß ich wo du hin gehörst Ätsch

Gruß Marko

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1. LAND ROVER 109D 2,5
2. FIAT SEICENTO
3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 11.09.2013 10:12:05    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Hering hat folgendes geschrieben:
Das ist interessant, das sich ein Gericht bereits mit dem Buschtaxitreffen in Verbindung mit der Verwendung von sog. roten Kennzeichen beschäftigt hat. Supi


So habe ich das nicht geschrieben. Ich sagte lediglich, dass eine "Probefahrt" genauestens definiert ist - und Besuch des BTT gehört eben nicht dazu. Wenn der Betreffende dann auch noch sonntags damit heimgefahren ist....leichtsinner geht es nicht mehr Nee, oder?

Zitat:

"Das rote Kennzeichen (genannt: 06er) darf nur noch zur betrieblichen Verwendung für Probe-, Prüfungs- oder Übungsfahrten geführt werden. Dabei muss ein Betriebsangehöriger fahren oder mitfahren."

Quelle: STMI Bayern

Hering hat folgendes geschrieben:
Ein Geländefahrzeug möchte ich bei der Probefahrt ausprobieren, auch im Gelände, nicht nur auf der Straße, selbst wenn "Gelände" nur eine Rampe ist. Meist ist das mit der Anfahrt dahin verbunden.


Nette Idee, aber:

Fahrten, die allein zur "Anregung der Kauflust in der Öffentlichkeit" dienen, sind mit Händlerkennzeichen nicht zulässig.

Quelle: Zunner - Praxiskommentar zur FZV und StVZO

Mögliche Konsequenzen:

"Bei unberechtigtem Führen eines Fahrzeugs mit roten Kennzeichen sieht das Gesetz eine Strafanzeige nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz in Verbindung mit der Abgabeordnung und eine Ordnungswidrigkeit nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gegen den Fahrzeugführer des jeweiligen Fahrzeugs und gegebenenfalls auch gegen den Halter vor. Ebenso setzt die Polizei die örtlich zuständige Zulassungsbehörde über den festgestellten Verstoß in Kenntnis. Diese hat bei Verstößen die Möglichkeit, Händlern oder Herstellern von Fahrzeugen die zugeteilten roten Kennzeichen zu entziehen."

Quelle: Zunner - Praxiskommentar zur FZV und StVZO


Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist wird wieder rumgeheult und auf den bösen Staat geschimpft...schwärzt doch einfach das Kennzeichen und gut ists.

Mit bauernschlauen Argumentationen haben schon andere versucht sich aus der Misere rauszureden - und sind kläglich gescheitert.





............man gut das DU in diesem falle nix zu sagen hast............. YES rotfl

deine meinung kannst du allerdings gerne kundtun.......... Ja

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SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

LAND ROVER S III






mein teiledealer ?? natürlich
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