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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Hochborn Status: Offline
| Fahrzeuge 1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX |
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Verfasst am: 09.09.2013 16:37:32 Titel: |
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Noch ein paar Bilder vom Verschränkungswettbewerb.
 | _________________ Owner of the "Bastelbudenfred" |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 09.09.2013 16:54:03 Titel: |
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Schöne Bilder - ich würde aber keine veröffentlichen, wo rote Händlerkennzeichen drauf zu sehen sind...  | |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2007
...und hat diesen Thread vor 4355 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Volvo Kettenfahrzeug mit hydraulischen Anbaugeräten |
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Verfasst am: 09.09.2013 18:15:40 Titel: |
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Das nächste mal werd ich wohl noch vorher Luft aus den Reifen hinten rechts und vorne links rauslassen..
Aber 48cm waren ja ganz ok..
Danke für die Bilder!!
 | _________________ Verwechsle Nettigkeit nicht mit Dummheit!
Ein Organspendeausweis rettet Leben! Bitte macht mit. |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2012 Wohnort: Ostfalen
| Fahrzeuge 1. 84er Toyota Hilux 4WD 2. 93er Toyota Hilux 2WD (ETS) 3. Fahrrad 4. ...und die beszere Hälfte fährt Subaru Legacy |
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Verfasst am: 09.09.2013 19:09:34 Titel: |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 09.09.2013 22:14:13 Titel: |
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Sir Landy hat folgendes geschrieben: | Schöne Bilder - ich würde aber keine veröffentlichen, wo rote Händlerkennzeichen drauf zu sehen sind...  |
Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten. Eindeutiger geht es doch wohl nicht.
Etliche Buschtaxler würden sich freuen, wenn ihr die Bilder auch im einstellt oder dort einen link setzt.
http://forum.buschtaxi.org/btt-2013-die-bilder-t42228.html
Hering | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 09.09.2013 22:17:27 Titel: |
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Hering hat folgendes geschrieben: | Sir Landy hat folgendes geschrieben: | Schöne Bilder - ich würde aber keine veröffentlichen, wo rote Händlerkennzeichen drauf zu sehen sind...  |
Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten. Eindeutiger geht es doch wohl nicht. |
Richtig, eindeutiger geht es nicht. Weswegen diverse Gerichte schon ausgeurteilt haben, wie eine "Probe"fahrt definiert ist - der Besuch des Buschtaxitreffen gehört nicht dazu. | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 09.09.2013 22:28:17 Titel: |
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Das ist interessant, das sich ein Gericht bereits mit dem Buschtaxitreffen in Verbindung mit der Verwendung von sog. roten Kennzeichen beschäftigt hat.
Ein Geländefahrzeug möchte ich bei der Probefahrt ausprobieren, auch im Gelände, nicht nur auf der Straße, selbst wenn "Gelände" nur eine Rampe ist. Meist ist das mit der Anfahrt dahin verbunden. | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 10.09.2013 09:39:42 Titel: |
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Hering hat folgendes geschrieben: | Das ist interessant, das sich ein Gericht bereits mit dem Buschtaxitreffen in Verbindung mit der Verwendung von sog. roten Kennzeichen beschäftigt hat. |
So habe ich das nicht geschrieben. Ich sagte lediglich, dass eine "Probefahrt" genauestens definiert ist - und Besuch des BTT gehört eben nicht dazu. Wenn der Betreffende dann auch noch sonntags damit heimgefahren ist....leichtsinner geht es nicht mehr
Zitat:
"Das rote Kennzeichen (genannt: 06er) darf nur noch zur betrieblichen Verwendung für Probe-, Prüfungs- oder Übungsfahrten geführt werden. Dabei muss ein Betriebsangehöriger fahren oder mitfahren."
Quelle: STMI Bayern
Hering hat folgendes geschrieben: | Ein Geländefahrzeug möchte ich bei der Probefahrt ausprobieren, auch im Gelände, nicht nur auf der Straße, selbst wenn "Gelände" nur eine Rampe ist. Meist ist das mit der Anfahrt dahin verbunden. |
Nette Idee, aber:
Fahrten, die allein zur "Anregung der Kauflust in der Öffentlichkeit" dienen, sind mit Händlerkennzeichen nicht zulässig.
Quelle: Zunner - Praxiskommentar zur FZV und StVZO
Mögliche Konsequenzen:
"Bei unberechtigtem Führen eines Fahrzeugs mit roten Kennzeichen sieht das Gesetz eine Strafanzeige nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz in Verbindung mit der Abgabeordnung und eine Ordnungswidrigkeit nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gegen den Fahrzeugführer des jeweiligen Fahrzeugs und gegebenenfalls auch gegen den Halter vor. Ebenso setzt die Polizei die örtlich zuständige Zulassungsbehörde über den festgestellten Verstoß in Kenntnis. Diese hat bei Verstößen die Möglichkeit, Händlern oder Herstellern von Fahrzeugen die zugeteilten roten Kennzeichen zu entziehen."
Quelle: Zunner - Praxiskommentar zur FZV und StVZO
Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist wird wieder rumgeheult und auf den bösen Staat geschimpft...schwärzt doch einfach das Kennzeichen und gut ists.
Mit bauernschlauen Argumentationen haben schon andere versucht sich aus der Misere rauszureden - und sind kläglich gescheitert. | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Eisenach/Thüringen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Mitsubishi Pajero V20 Lang (V43)  2. Ex Nissan Patrol GR Y60  3. Ex Suzuki Samurai-Viagra  4. Ex Nissan Patrol K260  5.  Ex DAF 400 6. Ex JEEP CJ7 mit 5,7L Chevy V8  7. Ex JEEP CJ7 4,2L  8. Ex Mahindra CJ 540  |
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Verfasst am: 11.09.2013 00:59:01 Titel: |
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V8-Charly hat folgendes geschrieben: | BlackDeath hat folgendes geschrieben: |
...ist im Übrigen für ALLE (Fahrzeuge) offen & mit Sicherheit für JEDEN Offroader oder der,der es werden möchte absolut interessant & informativ!
Das mal nur so nebenbei & ein paar Doofe sind doch immer & überall dabei.
Mfg Christian  |
Hi Christian,
danke für die Fotos und die wahren Worte!
Hast Recht, das musste nochmal explizit gesagt werden - nur um Missverständnissen vorzubeugen. Hab das leider versäumt.
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hama uns ja auch gesehen und jetzt weiß ich wo du hin gehörst
Gruß Marko | _________________
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 Urgestein


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 11.09.2013 10:12:05 Titel: |
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Sir Landy hat folgendes geschrieben: | Hering hat folgendes geschrieben: | Das ist interessant, das sich ein Gericht bereits mit dem Buschtaxitreffen in Verbindung mit der Verwendung von sog. roten Kennzeichen beschäftigt hat. |
So habe ich das nicht geschrieben. Ich sagte lediglich, dass eine "Probefahrt" genauestens definiert ist - und Besuch des BTT gehört eben nicht dazu. Wenn der Betreffende dann auch noch sonntags damit heimgefahren ist....leichtsinner geht es nicht mehr
Zitat:
"Das rote Kennzeichen (genannt: 06er) darf nur noch zur betrieblichen Verwendung für Probe-, Prüfungs- oder Übungsfahrten geführt werden. Dabei muss ein Betriebsangehöriger fahren oder mitfahren."
Quelle: STMI Bayern
Hering hat folgendes geschrieben: | Ein Geländefahrzeug möchte ich bei der Probefahrt ausprobieren, auch im Gelände, nicht nur auf der Straße, selbst wenn "Gelände" nur eine Rampe ist. Meist ist das mit der Anfahrt dahin verbunden. |
Nette Idee, aber:
Fahrten, die allein zur "Anregung der Kauflust in der Öffentlichkeit" dienen, sind mit Händlerkennzeichen nicht zulässig.
Quelle: Zunner - Praxiskommentar zur FZV und StVZO
Mögliche Konsequenzen:
"Bei unberechtigtem Führen eines Fahrzeugs mit roten Kennzeichen sieht das Gesetz eine Strafanzeige nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz in Verbindung mit der Abgabeordnung und eine Ordnungswidrigkeit nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gegen den Fahrzeugführer des jeweiligen Fahrzeugs und gegebenenfalls auch gegen den Halter vor. Ebenso setzt die Polizei die örtlich zuständige Zulassungsbehörde über den festgestellten Verstoß in Kenntnis. Diese hat bei Verstößen die Möglichkeit, Händlern oder Herstellern von Fahrzeugen die zugeteilten roten Kennzeichen zu entziehen."
Quelle: Zunner - Praxiskommentar zur FZV und StVZO
Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist wird wieder rumgeheult und auf den bösen Staat geschimpft...schwärzt doch einfach das Kennzeichen und gut ists.
Mit bauernschlauen Argumentationen haben schon andere versucht sich aus der Misere rauszureden - und sind kläglich gescheitert. |
............man gut das DU in diesem falle nix zu sagen hast.............
deine meinung kannst du allerdings gerne kundtun..........  | _________________
SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich  |
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