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Sinn dieses Schildes ??
Das widerspricht sich doch

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Lemming
besser Lemming als Leitwolf :-)
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1. Hilux
2. SC Nomad
BeitragVerfasst am: 23.09.2013 16:27:40    Titel:
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'tschuldigung traurig

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Jage nicht was du nicht töten kannst
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Bayernlandy
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...und hat diesen Thread vor 4317 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 23.09.2013 18:56:17    Titel:
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Jens hat folgendes geschrieben:
Heee... werdet mal nicht ausfallend!
Ich verstehe die Hinterfragung des Schildes auch nicht.
Das Schild regelt doch eindeutig das Überholverbot oder?
Was ist daran nicht zu verstehen?
Und wenn ich mit Trailer unterwegs bin, muss ich eben hinter den LKW's bleiben. Klar Arschkarte....aber na und?
Die Regelung ist so und fertig. Und diese Zusatzbeschilderung gibt es schon ewig.
Man kan ja ein Spässle draus machen, aber nicht so'ne freche Anmache.


und morgen wird das befahren von 50% aller strassen verboten , was dann ? auch arschkarte ? und schlucken ?

Sinnvolle Verkehrsregelung ok aber das macht vorne und hinten keinen Sinn ,

_________________
Das Leben ist zu Kurz ich habe nur das eine
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Henning
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BeitragVerfasst am: 23.09.2013 19:04:40    Titel:
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Bayernlandy hat folgendes geschrieben:


und morgen wird das befahren von 50% aller strassen verboten , was dann ? auch arschkarte ? und schlucken ?

Sinnvolle Verkehrsregelung ok aber das macht vorne und hinten keinen Sinn ,



Das Posten hier im Forum macht auch keinen Sinn, oder?

Da es eine BAB-Beschilderung ist, die den Unmut erzeugt wäre das wohl die passende Anlaufstelle:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a15/

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Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
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Baloo
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BeitragVerfasst am: 23.09.2013 19:27:20    Titel:
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Der angesprochene Autobahnabschitt ist bei uns um die Ecke. Dort ist die Autobahn zweispurig und es herrscht fast immer dichter Verkehr.
Rechts ist meist alles voll mit LKW.
Das Überholverbot ist ein Versuch den Verkehr flüssig zu halten.
Ob das nun funktioniert, oder nicht kann ich nicht beurteilen, dazu fahr ich zu selten dort, aber ich finde es durchaus nachvollziehbar was mit der Beschilderung angestrebt wird.
Was in dem Bereich fehlt ist der schon seit Jahren geplante dreispurige Ausbau.

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HolgisTINA
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BeitragVerfasst am: 23.09.2013 19:33:05    Titel:
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Es wäre äussert hilfreich, wenn mal jemand erklären könnte, was das Schild nu bedeutet... meine bessere Hälfte wußte es auch nicht wirklich, aber ich mach mal ne Befragung im Bekanntenkreis draus Supi

Obwohl ich garnicht blond bin, versteh ich nicht, was die Fahrzeuge unter dem Schild bedeuten sollen, wenn es offenbar nicht so ist, daß man diese überholen DARF. Weil: das obere Schild bedeutet doch schon "Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art", wieso also noch der Zusatz da drunter?

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lemitone
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BeitragVerfasst am: 23.09.2013 19:52:56    Titel:
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wäre das Schild so nicht ausreichend?
Denn wenn Überholverbot für LKW besteht dann auch für welchen mit Hänger


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HolgisTINA
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BeitragVerfasst am: 23.09.2013 20:06:08    Titel:
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Na, hat der Herr Dich auch noch nicht mit Hirn getroffen? Ich warte auch noch drauf rotfl rotfl rotfl

Ich bin nach wie vor dafür, daß das erste doch reichen täte, denn das bedeutet "Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art", darunter fallen meines Wissens (was ja beschränkt ist, wie sich schon rausgestellt hat) auch LKW, LKW mit Hänger und sogar PKW mit Hänger Supi

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Baloo
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BeitragVerfasst am: 23.09.2013 20:12:26    Titel:
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Die kleinen weißen Schilder unten drunter sind einschränkend gemeint, das Überholverbot gilt also für die aufgeführten Fahrzeuge.

Als Führerscheininhaber sollte man das schon wissen.

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lemitone
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BeitragVerfasst am: 23.09.2013 20:18:22    Titel:
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HolgisTINA hat folgendes geschrieben:
Na, hat der Herr Dich auch noch nicht mit Hirn getroffen? Ich warte auch noch drauf rotfl rotfl rotfl

Ich bin nach wie vor dafür, daß das erste doch reichen täte, denn das bedeutet "Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art", darunter fallen meines Wissens (was ja beschränkt ist, wie sich schon rausgestellt hat) auch LKW, LKW mit Hänger und sogar PKW mit Hänger Supi


nein - mein Hirn ist angeboren :-)
ohne die Zuordnung unter dem roten Runden dürften PKW OHNE Hänger wie du schon schreibst auch nicht überholen, das ist aber im gegebenen Fall wohl nicht gewollt.

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Der Grader
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BeitragVerfasst am: 23.09.2013 20:21:06    Titel:
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Führerschein? Wo wir fahren brauchen wir keinen Führerschein! rotfl
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HolgisTINA
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BeitragVerfasst am: 23.09.2013 20:21:56    Titel:
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Baloo hat folgendes geschrieben:

Als Führerscheininhaber sollte man das schon wissen.


Das bedeutet, daß Du jetzt bei mir vorbei kommst und meinen Lappen haben willst? Ätsch


In der Anlage zur StVO steht, daß die Schilder Ge- oder Verbote sein können.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php

Zitat:
Die kleinen weißen Schilder unten drunter sind einschränkend gemeint, das Überholverbot gilt also für die aufgeführten Fahrzeuge.


Bei dem verwendeten VZ 276 macht die von Dir ausgelegte Bedeutung halt irgendwie keinen Sinn... da müßte doch dann eher das VZ 277 stehen und untendrunter ein PKW mit Anhänger-Symbol und ein "auch" drüber.


Ja, wär vielleicht besser, wenn ich den Führerschein abgeben täte - bevor ich noch von Hirn erschlagen werde Grins

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BeitragVerfasst am: 23.09.2013 21:13:34    Titel:
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Zitat:
Es wäre äussert hilfreich, wenn mal jemand erklären könnte, was das Schild nu bedeutet

Ich mach das mal, anstelle deines Fahrlehrers, der entweder unwissend war, oder du geschlafen hast, oder du deinen Führerschein bei Neckermann oder Aldi gefunden hast.

Dieses runde Schild mit den roten und schwarzen Auto drauf bedeudet ein generelles Überholverbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge. Das Schild darunter, mit den kleinen scharzen Matchboxkarren grenzt das obige, runde Schild mit den roten Kreis auf weissen Grund etwas ein. Hier gilt also dieses generelle Überholverbot nur für

1.) LKW mit Anhänger
2.) LKW ohne Anhängerüber 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht
3.) PKW mit Anhänger ( und dazu zählt auch dein PU mit nen Klaufix oder Bumscontainer dahinter.

um das mit den LKW etwas klarer zu erklären:
Der Gestzgeber meint hier sämtliche Lastkraftwagen, die einen sogenannten "Tachographen " ,zwecks Aufzeichnung der aktuellen Geschwindigkeit und zur Kontrolle der Lenkzeit , an Bord vorgeschrieben sind. Und das sind i.d.R.alle gewerblich eingestzten LKW mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 t.

Im Klartext heisst das:
wennste nen Laster unter 7,5 zGG. ohne Anhänger durch die Gegend kutschierst, darfste auch, im Rahmen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, überholen. Wennste aber mit nen Clio oder Polo mit Anhänger hinten dran dort rumgurkst, darfste noch nich mal dran denken, an nen langsam fahrenden Unimog vorbei zu ziehen.

Ich hoffe dir ein bissel auf die Sprünge geholfen zu haben....

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HolgisTINA
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BeitragVerfasst am: 23.09.2013 21:33:12    Titel:
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Vielen herzlichen Dank, daß Du meinem Fahrlehrer da ausgeholfen hast Respekt

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BeitragVerfasst am: 23.09.2013 21:41:35    Titel:
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gern geschehen und bei weiteren Fragen steh ich gerne zur Verfügung, obwohl ich KEIN Fahrlehrer bin und auch niemals so tun würde, als wäre ich einer..... Ätsch

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BeitragVerfasst am: 23.09.2013 21:53:03    Titel:
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Weißt Du vielleicht auch, warum zu diesem Zweck nicht einfach das VZ 277 (LKW-Überholverbot) verwendet wird und drunter ein Zusatzschild "auch PKW mit Anhänger"? Wär das zu einfach?

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