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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 4208 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 31.01.2014 12:02:14    Titel:
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Toolman hat folgendes geschrieben:
Ja und das schleissige Gehabe nehmt ihr alle jetzt so hin oder was?


Wo war oder bin ich denn schleißig zu Dir? Wo die Leuchten sind weiß keiner, das wird sich im Zuge der Nachforschung klären. Wo das hinführen kann hab ich Dir an dem Drama betreffend die Bestellung eines anderen Nutzers aufgezeigt; da bekommt man dann einen "Ablieferungsnachweis" vorgelegt, der außer einer mund- oder fußgemalten Unterschrift nichts enthält. Das Problem an der Sache ist, vor der deutschen Justiz ist der Transportunternehmer damit fein raus.

Ich kann zu diesem Kurs keinen Ersatz mehr beschaffen, also hab ich Dir sofort Geld zurück angeboten. Am 28sten hast Du mir die Bankdaten zur Verfügung gestellt (ich komm bei 28-31 irgendwie auf 3 Tage, aber das liegt wohl an mir...), am 29sten ist das Geld rausgegangen. Und wenn der "Rückweg" genausolang dauert wie der Hinweg, wirds Anfang kommender Woche auf Deinem Konto sein.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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...und hat diesen Thread vor 4208 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 31.01.2014 12:03:53    Titel:
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Martin, zunächst mal ist die Abwicklung eines Verkaufs Sache zwischen Verkäufer und Käufer. Die User hier im Forum können sich schlecht auf die eine oder andere Seite stellen, ohne den genauen Sachverhalt auf beiden Seiten zu kennen.
Es bringt auch wenig, den Vorgang hier oder anderswo öffentlich zu machen, das löst das Problem nicht.

Wie ich bereits geschrieben habe, hilft nur, den Verkäufer entsprechend in Verzug zu setzen, um seine gesetzlich verbrieften Rechte geltend zu machen. Dafür gibt es das BGB, AGB, Kaufverträge etc. und eben auch entsprechende Fristen und Maßnahmen, die jede Seite einhalten muss bzw. sollte.

Du hast einer Rückerstattung zugestimmt, aber keine Fristen gesetzt. Mit der Zustimmung zur Rückerstattung (rechtlich ein Rücktritt vom Vertrag) ohne weitere Forderungen hast Du vermutlich auch keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das wäre aber noch prüfen:
- Wenn der Verkäufer die Ware hatte und anderweitig veräußert hat, obwohl bereits ein Kaufvertrag zwischen Euch bestand oder die Ware gar nicht hatte, muss er entweder gleichwertige Ware liefern oder Du kannst die Ware bei einem anderen Verkäufer kaufen und die Differenz dem ursprünglichen Verkäufer in Rechnung stellen.
- Wenn der Verkäufer die Ware niemals hatte und auch keine Möglichkeit hatte, sie zu bekommen (und damit keine Möglichkeit, sie überhaupt zu veräußern), könnte auch Betrug in Frage kommen.
Durch die fehlende Fristsetzung hat der Verkäufer deutlich mehr Zeit, das Geld zurückzuerstatten, gesetzlich ist das nicht geregelt, aber "innerhalb angemessener Frist" legen Gerichte auch mal als 4 Wochen und mehr aus.

Ich empfehle Dir daher, im Zweifel mit einem Anwalt zu sprechen anstatt hier weiterzumachen.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 4208 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 31.01.2014 12:26:10    Titel:
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Dirty Duck hat folgendes geschrieben:
Ich empfehle Dir daher, im Zweifel mit einem Anwalt zu sprechen anstatt hier weiterzumachen.


Der wird ihm vermutlich erstmal erklären, das beim B2B-Verkauf der Gefahrenübergang bereits mit dem Abschicken des Paketes eintritt, und ich zur Rückerstattung des Kaufpreises gar nicht verpflichtet wäre. Das nur mal am Rande, wenn Du schon mit "Schadenersatz" und "Betrug" anfängst.
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BeitragVerfasst am: 31.01.2014 12:27:37    Titel:
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Die Rückerstattungsfrist habe ich wohl gestellt (am 25.1, die ist heute abgelaufen (Geld einlangend), darum hab ich hier den Thread eröffnet.
Wenn ich die Überweisungsbestätigung mal sehen könnte bin ich auch schon ruhig.

Die Lampen nehme ich im Übrigen immer noch gerne, aber sicher nimmer gegen Vorkasse.
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...und hat diesen Thread vor 4208 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 31.01.2014 12:34:06    Titel:
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Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Dirty Duck hat folgendes geschrieben:
Ich empfehle Dir daher, im Zweifel mit einem Anwalt zu sprechen anstatt hier weiterzumachen.


Der wird ihm vermutlich erstmal erklären, das beim B2B-Verkauf der Gefahrenübergang bereits mit dem Abschicken des Paketes eintritt, und ich zur Rückerstattung des Kaufpreises gar nicht verpflichtet wäre. Das nur mal am Rande, wenn Du schon mit "Schadenersatz" und "Betrug" anfängst.


uiii, B2B also. Respekt
Rechnung war im Paket nehme ich an, oder? Da kannst du mir sicherlich eine Kopie senden und wir beide beim Versandspezi Schadenersatz einfordern. Schliesslich hat ER ja das Paket verschludert.
Ich habe als Privatperson gekauft, nicht als Firma. Hab mit keinem Wort die Firma erwähnt. Lediglich die Versandadresse ist die Firma.

Komm mir jetzt nicht mit solchen Ausreden daher.

was kommt als Nächstes? Abgegeben beim Bruder des Schwagers des Nachbarns gegenüber?
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BeitragVerfasst am: 31.01.2014 13:24:32    Titel:
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Zitat:

"Der wird ihm vermutlich erstmal erklären, das beim B2B-Verkauf...."


Ich vermisse an dieser Stelle die Anbieterkennzeichnung von Sir Landy nach Forenregeln sowie EU-weit gültigen Gesetzen und fordere Herrn Kubitschek aka "Sir Landy" hiermit höflich auf diese UNVERZÜGLICH nachzupflegen.

Grüsse

Peter Hochsieder

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...und hat diesen Thread vor 4208 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 31.01.2014 13:33:50    Titel:
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Nakatanenga hat folgendes geschrieben:

Ich vermisse an dieser Stelle die Anbieterkennzeichnung nach EU-weit gültigen Gesetzen


Dito, Herr Hochsieder!

Und bitte nicht an diesem Thread hier laben, sondern erstmal die eigenen Baustellen abarbeiten....
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BeitragVerfasst am: 31.01.2014 13:43:06    Titel:
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Unsere Angebote und unser Forenauftritt entspricht den Forenregel sowie der gültigen Gesetzeslage.

Während bei ihnen nur ein begrenzt komischer Spruch steht....

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BeitragVerfasst am: 31.01.2014 13:49:37    Titel:
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Der getroffene Hund bellt!

Der Tank ist geregelt, zur Zufriedenheit des Kunden.....

Wer viele Kunden hat und sehr viel verkauft der hat auch manchmal "Problemfälle" Das ist dann völlig normal. Gemessen an unseren Verkaufszahlen sowie der Marktpräsenz ist das bei uns aber sehr gering. Da haben andere, wesentlich kleinere Marktbegleiter WESENTLICH schlechtere Presse, bzw Foreneinträge.

Peter Hochsieder

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BeitragVerfasst am: 31.01.2014 13:51:26    Titel:
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Jo und lenken noch von den eigenen Problemen ab.
Den Nachweis für die durchgeführte Rücküberweisung hab ich noch immer nicht.
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BeitragVerfasst am: 31.01.2014 14:13:55    Titel:
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Solcherlei Threads sind die interessantesten und lehrreichsten Threads im ganzen Forum.

Man lernt sehr viel über rechtliche Themen und das wahre Leben und "Internet-Bekanntschaften".

Super, weiter so!
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BeitragVerfasst am: 31.01.2014 14:14:07    Titel:
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Toolman hat folgendes geschrieben:
Den Nachweis für die durchgeführte Rücküberweisung hab ich noch immer nicht.




So - das hat uns jetzt bei der Lösung dieses Problems wieviel weitergebracht? Unsicher

Genau gar nix, meiner Meinung nach...
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BeitragVerfasst am: 31.01.2014 14:14:44    Titel:
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Du hast noch gefehlt Willi.....wie Zahnweh! Grins
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BeitragVerfasst am: 31.01.2014 14:18:19    Titel:
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Toolman hat folgendes geschrieben:
Ja und das schleissige Gehabe nehmt ihr alle jetzt so hin oder was?


er hat ja nun anscheinend deine unbewiesenen Erzählungen mit seinen Belegen richtig gestellt?

so wie es aussieht hast dich selbst in die Sch.... geritten
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BeitragVerfasst am: 31.01.2014 14:26:29    Titel:
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xenon hat folgendes geschrieben:
Toolman hat folgendes geschrieben:
Ja und das schleissige Gehabe nehmt ihr alle jetzt so hin oder was?


er hat ja nun anscheinend deine unbewiesenen Erzählungen mit seinen Belegen richtig gestellt?

so wie es aussieht hast dich selbst in die Sch.... geritten


WER bist du jetzt? Und was kannst du dazu beitragen? Nee, oder?

Ich hab mich nirgends hingeritten, die Bildschirmhardcopy hätte er mit gleich nach der Überweisung schicken können, dann gäbs diesen Thread gar nicht. Wut

Habe fertig. Nee, oder?
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