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Fahrzeugzulassung
So. KFZ


 
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basticsl
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...und hat diesen Thread vor 4191 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 20.02.2014 10:40:35    Titel: Fahrzeugzulassung
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Servus zusammen,

gibts hier jemand der sein Geländewagen als Sonder-KFZ Werkstattwagen zugelassen hat?
Falls ja hat jemand Erfahrungswerte oder ähnliches was es damit zu beachten gibt?
Sehr interessant wäre wie das Fahrzeug dann versteuert wird (laut paar Aussagen nach Gewicht) und wie euer Auto bei der Versicherung eingestuft wurde?

Gruß Basti

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BeitragVerfasst am: 20.02.2014 11:01:45    Titel:
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"So." steht für sonstige

für einen Werkstattwagen ist Stehöhe im Arbeitsraum vorgeschrieben, es müssen Arbeiten im Innern durchgeführt werden können.
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basticsl
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BeitragVerfasst am: 20.02.2014 11:37:17    Titel:
 Antworten mit Zitat  

"So." steht nich für sonstige sondern für Sonder.

Des im Innenraum Stehhöhe ist bei mir nich so, kann mein Auto dazu umbauen und würde so zugelassen werden.
Gibt paar Dinge die das Auto aifweisen muß aber keine Stehhöhe im Innenraum-dann könnt ichs auch als Wohnmobil zulassen.
Die Frage ist nur ob des schonmal jemand gemacht hat und Tipps hat.
Am wichtigsten wäre mir wie dann das Auto bei der versicherung eingestuft war (PKW, LKW oder was auch immer)

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ChristianNO
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BeitragVerfasst am: 20.02.2014 11:42:15    Titel:
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Darüber hinaus ist auch ein gewisses Masz an Werkzeug mitzuführen bzw. fest zu installieren.

Einfach einen Werkzeugkasten ins Auto werfen......damit ist es nicht getan. z.B fest installierter Schraubstock

Was das genau verlangt wird, fragst du am Besten im Vorfeld den TÜV-Prüfer, der das Fahrzeug abnehmen soll.

basticsl hat folgendes geschrieben:
"So." steht nich für sonstige sondern für Sonder.


Das mag vielleicht im Freistaat so sein, aber im Rest der Republik steht es für sonstige.

In der STVZO ist ja auch nur von PKW und anderen Fahrzeugen die Rede. LKW gibts dort nicht.

....sagt jemand der ein sonstiges KFZ-Geländetransporter zugelassen hat Winke Winke Winke Winke Winke Winke

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Kai
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BeitragVerfasst am: 20.02.2014 11:46:36    Titel:
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basticsl hat folgendes geschrieben:
"So." steht nich für sonstige sondern für Sonder.

Des im Innenraum Stehhöhe ist bei mir nich so, kann mein Auto dazu umbauen und würde so zugelassen werden.
Gibt paar Dinge die das Auto aifweisen muß aber keine Stehhöhe im Innenraum-dann könnt ichs auch als Wohnmobil zulassen.
Die Frage ist nur ob des schonmal jemand gemacht hat und Tipps hat.
Am wichtigsten wäre mir wie dann das Auto bei der versicherung eingestuft war (PKW, LKW oder was auch immer)



Wenn Du alles weist.... Warum fragst Du....

sorry, aber....


Kai
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BeitragVerfasst am: 20.02.2014 11:48:13    Titel:
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basticsl hat folgendes geschrieben:
"So." steht nich für sonstige sondern für Sonder.


Nein, es steht für "sonstige". Siehe "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen" des Kraftfahrtbundesamtes.

Welche Bedingungen ein Werkstattwagen erfüllen muss findet sich in den Begutachtungsleitlinien und Arbeitsanweisungen der amtlich anerkannten Sachverständigen, vielleicht findest Du einen der Dich mal reinschauen lässt.

Die Anforderungen an einen Werkstattwagen sind im Bundesverkehrsblatt von 1997, S. 450ff definiert, kann man online kaufen und einsehen.


Um das Ganze abzukürzen: Stehhöhe ist vorgeschrieben.

Wie das Fahrzeug dann versichert wird ist Deiner Versicherung überlassen; wenn Du ein entsprechendes Gewerbe hast welches Werkstattfahrzeuge benötigt, wird sicherlich ein besonderer Flottentarif zur Anwendung kommen.

Wenn es aber Dein einziges Fahrzeug ohne jeglichen gewerblichen Hintergrund ist, wird es wohl bei PKW bleiben.
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basticsl
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BeitragVerfasst am: 20.02.2014 13:00:53    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Mim Tüv hab ich es ja bereits abgeklärt, was verlangt wird, wie usw., und das mach ich dann so wie vom Tüv erwünscht.
Wieviel Werkzeug, welches und so alles besprochen, die Aussage dass es mit meinem Auto klappt hab ich.

@Kai: Ich hab gefragt weil ich wissen wollt ob jemand weiß wie es dann mit der Versicherung ist, das weiß ich nich. Wie ichs es umbaun muß ist geklärt.

@Sir Landy: Die Aussage dass des meiner Versicherung überlassen bleibt hilft mir weiter, danke!!

Gruß Basti

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MichaH
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BeitragVerfasst am: 03.03.2014 09:28:14    Titel:
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Sprich erstmal mit deiner Versicherung, da können böse Überraschungen lauern Hau mich, ich bin der Frühling

Ein eingetragenes Bergungsfahrzeug 5,0 Liter ohne Kat kostet ca240,-€ Steuern (das ist toll) aber 150,-€ Versicherung im Monat Obskur damit war die Freude über die LKW Besteuerung dahin...

Gruß
Michael

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