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BubbaRope.de
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BeitragVerfasst am: 01.03.2014 20:45:13    Titel:
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Jeder Artikel wird einer Warentarifnummer zugeordnet. Für diese Warentarifnummern gibt es Listen wo die Zölle festgelegt sind in % vom Warenwert. Unsere Seile haben 8% Einfuhrzoll. Wut

@ Alex - ich würde über Ebay ordern
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 03.03.2014 07:29:45    Titel:
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HolgisTINA hat folgendes geschrieben:
schnullerbacke hat folgendes geschrieben:
Der Warenwert ist in $ ausgewiesen, Umrechnungsgebühren werden nicht berücksichtigt. Der Zoll hat seine eigenen Umrechnungskurs


Das stimmt nicht. Zumindest war es bei mir so, daß sie den Euro-Wert zu Grunde gelegt haben, der von meiner Kreditkarte abgebucht wurde (stand auf dem Abholungschein vom Zoll, daß ich das Dokument mitbringen muß, wo die Bezahlung bestätigt ist).

Aber vermutlich macht das jedes Zollamt anders. Oder sie würfeln vorher. Oder befragen die Glaskugel...


Der Zahlungsnachweis Kreditkartenabrechnung/Kontoauszug soll eigentlich nur dazu dienen unterfrakturierte Rechnungen auszusortieren da die meisten noch nicht so schlau sind in zwei Raten zu zahlen.

Art 29 Zollkodex, ist die Rechtsgrundlage für den Transaktionswert als Zollwert, im Art 32 sind die Korrekturfaktoren die hinzugerechnet werden müssen z.B. Fracht/Verpackungskosten.

Also das nächste mal dicke Backen machen, Abfertigungsleitung verlangen, wenn die Abfertigungsleitung der gleichen Meinung ist wie der Abferigungsbeamte, Einspruch einlegen, auf der zweiten Seite des Steuerbeschieds ist der Rechtsbehelf mit Adresse des Hauptzollamt dem das Zollamt zugeordnet ist.
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HolgisTINA
Schilderqueen
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BeitragVerfasst am: 03.03.2014 07:50:55    Titel:
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Unsicher

Aber es war doch ein guter Umrechnungskurs per KK... also warum Theater machen?

Habbich jetzt nicht so ganz verstanden traurig

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Viele Grüße von TINA!!!


Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann (Robert Lembke)
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meder
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BeitragVerfasst am: 03.03.2014 08:06:33    Titel:
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http://www.preisjaeger.at/5613/fact-auslandsbestellungen-und-zollgebuehren/


Da gibt es weiter unten einen Universal import duty & tax calculator bei meiner Bestellung hat der Betrag ziemlich genau gestimmt.

Winke Winke

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Lg.
Marcus

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BeitragVerfasst am: 03.03.2014 09:24:40    Titel:
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HolgisTINA hat folgendes geschrieben:
Unsicher

Aber es war doch ein guter Umrechnungskurs per KK... also warum Theater machen?

Habbich jetzt nicht so ganz verstanden traurig


Wenn der Umrechnungskurs der Kredtitkarte besser ist, klar kein Theater, für gewöhnlich ist der Kurs vom Zoll besser. Man könnte das ja überprüfen das Datum auf der Seite vom Zoll kann verändert werden.
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simplydynamic
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BeitragVerfasst am: 03.03.2014 09:37:53    Titel:
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Vorsicht.... hier ist ganz schön viel falsches Zeug geschrieben worden.....

Wir gehen mal von Post Sendungen von außerhalb der EU aus.

Bis 22,- sind die Sachen Abgabenfrei.
Beim örtlichen Zollamt sogar noch ein paar Euro mehr, da Abgaben erst ab 5,- dort eingezogen werden.

Bis 150,- ist es Mindermenge und wird mit einem pauschalen Abgabensatz von 17,5% verzollt/besteuert.
Darüber, bzw. bis 1000,- wird es normal verzollt und versteuert.
Der Zoll Satz richtet sich nach TARIC
Steuer ist Einfuhrumsatzsteuer, welche gleich hoch oist wie die MWSt, also 19% z.Zt.

Ab 1000,- muß man es vorab beim Zoll anmelden. Dies gilt auch für Sendungen über 1000kg.

Porto ist so ne Sache.
Ist Porto auf der rechnung enthalten wird es in die Berechnungen hinzu gezogen.
Maßgeblich für die Abgabenerhebung ist die korrekte offizielle Rechnung. Dort darf auch nicht abgezogen oder dazu gerechnet werden.

Also sollte man auch immer bitten, keine Porto Kosten auf die rechnung zu schreiben.


Dann ist evtl. noch darauf zu achten mit wem die Lieferung kommt.
UPS und Fedex verzollen eigenständig und nehmen dafür auch zusätzliche Gebühren. Dafür ist es schnell und kommt bis an die Haustür.
Ausländische Post kommt hier mit DHL/Post. Dort gibt es dann meist Selbstverzollung. Ist wesentlich günstiger, aber man muß auch ab und an zum Zollamt und abholen bzw. selber verzollen.




Steht es nicht auf der rechnung nicht.

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BeitragVerfasst am: 03.03.2014 10:49:38    Titel:
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simplydynamic hat folgendes geschrieben:
Vorsicht.... hier ist ganz schön viel falsches Zeug geschrieben worden.....

Wir gehen mal von Post Sendungen von außerhalb der EU aus.

Bis 22,- sind die Sachen Abgabenfrei.
Beim örtlichen Zollamt sogar noch ein paar Euro mehr, da Abgaben erst ab 5,- dort eingezogen werden.

Bis 150,- ist es Mindermenge und wird mit einem pauschalen Abgabensatz von 17,5% verzollt/besteuert.
Darüber, bzw. bis 1000,- wird es normal verzollt und versteuert.
Der Zoll Satz richtet sich nach TARIC
Steuer ist Einfuhrumsatzsteuer, welche gleich hoch oist wie die MWSt, also 19% z.Zt.

Ab 1000,- muß man es vorab beim Zoll anmelden. Dies gilt auch für Sendungen über 1000kg.

Porto ist so ne Sache.
Ist Porto auf der rechnung enthalten wird es in die Berechnungen hinzu gezogen.
Maßgeblich für die Abgabenerhebung ist die korrekte offizielle Rechnung. Dort darf auch nicht abgezogen oder dazu gerechnet werden.

Also sollte man auch immer bitten, keine Porto Kosten auf die rechnung zu schreiben.


Dann ist evtl. noch darauf zu achten mit wem die Lieferung kommt.
UPS und Fedex verzollen eigenständig und nehmen dafür auch zusätzliche Gebühren. Dafür ist es schnell und kommt bis an die Haustür.
Ausländische Post kommt hier mit DHL/Post. Dort gibt es dann meist Selbstverzollung. Ist wesentlich günstiger, aber man muß auch ab und an zum Zollamt und abholen bzw. selber verzollen.




Steht es nicht auf der rechnung nicht.



Sorry der Einzige der hier den grössten Bullshit geschreiben hat bist Du!
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simplydynamic
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BeitragVerfasst am: 03.03.2014 10:54:42    Titel:
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schnullerbacke hat folgendes geschrieben:


Sorry der Einzige der hier den grössten Bullshit geschreiben hat bist Du!


Sorry , ich werde es dem Zoll ausrichten wenn ich gleich wieder meine 3 Pakete abhole und auch sagen, sie sollen ihre Seite überarbeiten wo das alles nachgelesen werden kann.......

Kannst mir aber gerne genau sagen, was Du nicht weißt, dann mache ich mir die Arbeit und kopiere es von der Zoll Seite raus.

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marvin
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BeitragVerfasst am: 03.03.2014 11:05:32    Titel:
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Nö das kommt schon ganz gut hin von simply
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simplydynamic
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BeitragVerfasst am: 03.03.2014 11:13:41    Titel:
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Unterschied Post/DHL und Kurierdienste wie UPS, Fedex

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Verfahren_node.html

Übersicht über pauschalierte Abgaben, 22,- Euro Grenze und Berechnung der Abgaben

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Abgabenerhebung/abgabenerhebung_node.html
Ich würde aber ggf. mal bei TARIC nachschauen, da viele Teile für Auto usw. weniger als 17,5% Abgaben haben.
Man muß ja nicht den pauschalierten Satz nehmen.

Und dann natürlich Einfuhrumsatzsteuer.......
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Allgemeines/allgemeines_node.html

Die halt bei der Abgabenerhebung auch noch überall drauf kommt....... was dann ja de facto der MWSt entspricht.


Allerdings scheint es die 1000,- so nicht mehr zu geben. Mal schauen ob ich dazu noch etwas finde.
Dann ist das vor Kurzem geändert worden.
Dort stehen ja nun 500,- und 700,- Grenzen drin.
Die 1000kg waren damals wegen Importfahrzeugen.


Porto :

Zitat:
Wird das Porto bei der Abgabenerhebung berücksichtigt?

Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren nur dann in den Zollwert einzubeziehen, wenn sie angemeldet werden. ..........................


Wie gesagt, ruhig mal fragen, ob das Porto unbedingt mit auf die Rechnung muß. Ist ja schließlich keine Ware die man erhält oder was nach Deutschland eingeführt wird Grins
Stehen sie auf der Rechnung werden sie eben auch angemeldet wenn ich diese Rechnung vorlege.

5,- Grenze

Zitat:
Abgabenerhebung
Einfuhrabgaben von weniger als 5 Euro werden nicht erhoben. Das Original der Abgabenberechnung erhalten Sie. Grundsätzlich müssen die festgesetzten Abgaben an Ort und Stelle entrichtet werden. Sie erhalten über den gezahlten Betrag an Einfuhrabgaben eine Quittung.




Ich schreibe, das Ganze natürlich in erster Linie für Privatpersonen. Gewerblich kann das natürlich ganz anders sein.

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simplydynamic
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BeitragVerfasst am: 03.03.2014 11:21:54    Titel:
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Anmeldung für 1000kg/1000,- .
Allerdings nur für Ausfuhr. Ich bin mehr relativ sicher, dass es das selbe , zumindest bis vor Kurzem, auch für die Einfuhr gab.

http://www.zoll-service.eu/glossar/24-woerter-liste-zollabwicklung-einfuhr-ausfuhr/20-ausfuhranmeldung.html

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BeitragVerfasst am: 03.03.2014 11:23:46    Titel:
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Rechtsgrundlage für die Pauschalierter Abgabensätze ist der § 29 ZollV


Zollverordnung § 29 Pauschalierte Abgabensätze
(1) Für einfuhrabgabenpflichtige Waren im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 3 des Zollverwaltungsgesetzes, die
1.von Reisenden gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für ihren Haushalt oder als Geschenk in ihrem persönlichen Gepäck eingeführt werden oder
2.in gelegentlichen Sendungen nichtkommerzieller Art von natürlichen Personen aus Gebieten, die weder zum Zollgebiet der Gemeinschaft noch zu der Insel Helgoland gehören, unentgeltlich an andere natürliche Personen gesandt werden und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind
und deren Wert je Reisender oder je Sendung 700 Euro nicht übersteigt, werden die Einfuhrabgaben nach den in Absatz 2 festgesetzten pauschalierten Sätzen erhoben. Den Reisenden im Sinne der Nummer 1 werden Personen gleichgestellt, die aus einer Freizone des Kontrolltyps I einreisen.
(2) Es gelten folgende pauschalierte Einfuhrabgabensätze:



die 1000€/1000kg Grenze, die sogenannte "Statischtische Wertschwelle" ist nur für gewerbliche Sendungen ausschlaggebend, bei Privatfuhren muss diese nicht angewendet werden, liegt im Ermessen des Beamten ob Er eine schriftliche Anmeldung möchte oder nicht, und natürlich kann auch unter der statistischen Wertschwelle eine Anmeldung verlangt werden bei VuB(Verboten und Beschränkungen) z. B Medikamennte ist dieses sogar vorgeschrieben.

vorab muss schon mal nie eine Zollanmeldung vorab abgegeben werden, ohne Ware wird diese nämlich garnicht bearbeitet, was nicht bedeutet das man es nicht kann, aber diese Anmeldungen werden dann nur entgegengenommen.

grundsätzlich gibt man an immer eine Zollanmeldung abgeben wenn nicht schtiftlich dann mündlich




post scriptum
@simplydynamic Mit dem Lesen scheint es bei Dir nicht zu hapern aber wohl mit dem verstehen!

deine letzten zwei Postings kamen als ich meine Beitrag schrieb, jetzt steht es für mich fest.......leider darf man hier keine Beleidigungen aussprechen, aber jeglichen Blondinnenwitz darfst Du Dir auch anziehen.
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simplydynamic
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BeitragVerfasst am: 03.03.2014 11:53:14    Titel:
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Ich schreib, ja das Ganze ist für Privatpersonen geschrieben....... meist sind das gelengentliche Sendungen nichtkommerzieller Art.
Über Unterschiede der verschiedenen Werte habe ich ja geschrieben, bzw. die Links angefügt.........

Das es scheinbar die 1000,- Grenzen für die Einfuhr nicht mehr gibt, habe ich ja geschrieben.

Auch steht dort ja, das es nur bis 500,- bzw. 700,- mit dem Verfahren geht. Wie es oberhalb dieser Wertgrenzen weitergeht, steht dort nicht, bzw. ich habe nicht weiter gesucht.

Eine Voranmeldung geht aber sehr wohl noch.
Die IZA machst du eben vorab und gehst damit dann zum Zollamt.
Oder willste beim Zoll fragen ob du mal an deren Rechner kannst umd die IZA zu machen ?????
Natürlich mache ich das vorab von zu Hause.
Das wird auch bearbeitet, nur die Abgabenerhebung und Begutachtung wird dann erst gemacht wenn ich mit Unterlagen zum Zoll gehe und die Ware da abholen will.
Aber das wird nun zu kompliziert.
Vielleicht ist das der Grund warum wir aneinander vorbei reden.

Immerhin geht es hier ja zumeist um einzelne Sendungen welche die Leute für den Privatgebrauch sich schicken lassen oder von der Reise mitbringen.

Naja und von alles Unsinn, zu 2 Punkten sich hochziehen..... ich glaube da brauche ich nicht mehr viel zu zu sagen......
Immerhin kannst Du ja mal wegen der IZA nachschauen, das man das immer noch vorab erstellen kann.....
Und die 1000,- Grenze hatte ich ja kommentiert........
Das war zu der Zeit wo ich noch wegen Fahrzeugen in USA geschaut hatte.

Was war es jetzt noch mal, was ALLES Unsinn war?????

Aber zumindest kann der Leser des Threads sich jetzt ein Bild machen und 99% der Sachen in den Links und Quotes nachlesen....... und muß nicht auf die hören die am lautesten Schreien, und dabei doch nur Unsinn rauskommt.

Lustig finde ich immer wenn du Links auf die Behörden Seite reinstellst und einige Leute immer noch schreiben, das stimmt nicht und ist Unsinn.......

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BeitragVerfasst am: 03.03.2014 14:30:26    Titel:
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simplydynamic hat folgendes geschrieben:
Vorsicht.... hier ist ganz schön viel falsches Zeug geschrieben worden.....



Wer so seinen Beitrag beginnt sollte selbst 100% liefern. Und es bleibt dabei der grösste Bullshit kam von Dir, so einen Schwachsinn zur Pauschalierung hab noch nirgends gelesen, hatte das Ganze jetzt eine Stunde lang auseinander genommen aber ehrlich gesagt war es mir dann einfach zu blöde. Lass es Dir noch mal von meinen Kollegen erklären.
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simplydynamic
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BeitragVerfasst am: 03.03.2014 15:56:24    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hmmm, was hab ich nen Glück gehabt dann.
Obwohl es nicht stimmt, wurden meine Sachen, die über der Freimenge waren nur mit 17,5% Abgaben belegt........



Wie dem auch sei, es kann sein, das sich 1-2 Dinge geändert haben.
Wenn Du so in der Materie drin bist, dann sag uns doch z.B. wann sich das geändert hat.
Weiterhin sag uns doch bitte was denn der größte Bullshit ist ????
Ach so, stimmt.... dass es nicht 101% korrekt war ???? dass veraltete Angaben drin waren ?
Oder vielleicht doch die restlichen 90% wo ich Dir die Link Deinem Arbeitgeber dann geschickt habe ???
Was stimmte denn sonst noch nicht ? Das 5,- Abgaben nicht eingetrieben werden ????
Das UPS und Fedex die Verzollung übernehmen und dafür Gebühren erheben ???
Das bis 22,- Frei ist ????
Das wenn es mit DHL kommt eigentlich immer per Selbstverzollung ist ??? Und man bei locker 50-60% Glück hat und es so durchgeht ?????
Das ich für nichtkommerzielle Sendungen kein Porto mitzahlen muß, wenn es nicht auf der Rechnung aufgeführt ist ?????
Wie das ausgelegt wird ist sicherlich von Zollamt zu Zollamt abweichend. Da kann ich Dir nur sagen wie es bei uns gehandhabt wird......
Wobei bei uns rechnen sie Porto sogar von der Rechnung runter, was ja eigentlich nicht richtig ist.

Sicherlich könnte man noch streiten, was laut Verordnung korrekt ist und wie es die jeweiligen Zollämter handhaben.
Da gibt es doch sicherlich auch eine Anweisung der OFD ????

Aber anstatt uns hier zu streiten, wäre es doch viel sinnvoller gewesen, die 1-2 Punkte die bei mir nicht 100% korrekt im Sinne des Gesetzestextes waren zu korrigieren und damit hier einen Thread zu haben wo die Interessierten die Infos auch gut und richtig finden.

Und ich sehe da nicht soviel Falsches ?????
Höchstens, dass man versucht hat 5 verschiedene Dinge in ein Posting zu bringen und es unübersichtlich wird.
Aber wie gesagt, es steht Dir frei, das zu ordnen und ein übersichtliches Posting zu machen........

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Zuletzt bearbeitet von simplydynamic am 03.03.2014 16:13, insgesamt einmal bearbeitet
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