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marvin
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Mit dabei seit Mitte 2012
Status: Urlaub


BeitragVerfasst am: 03.03.2014 16:01:52    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Reiseverkehr=/= Postverkehr...
Im Reiseverkehr gelten ganz andere Regeln...
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simplydynamic
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Mit dabei seit Ende 2012
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BeitragVerfasst am: 03.03.2014 16:17:31    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ja, tlw. gelten die Sachen auch nur für den kommerziellen Verkehr.
Hab jetzt nen Infoblatt der IHK gefunden. Da steht das auch mit den 1000kg und 1000,- drin und einige anderen Sachen. Kann das aber, da geschütztes pdf ist, leider nicht raus kopieren.
Weil manchmal wird gesagt, wenn man Ware von einem Händler bestellt ist es kommerziell, manchmal nur wenn man Handel betreibt.
Das ist z.B. ein Punkt wo ich auch gerne mal Aufklärung hätte.
Das ist ja z.B. wichtig für die Abgaben auf Porto. Wenn man mir dort aber sagt es ist kommerziell, da von einem US Händler, dann gelten aber wieder die Sachen mit der (schriftlichen) Anmeldepflicht.
Und laut meinen Unterlagen seit 2011 (ESumA) auch Pflicht ist.
Sind die Sendungen aber nicht kommerziell, da ich Privatperson bin....... dann wird es interessant.
Dann wird eben häufig Porto mit berechnet was eben nicht darf. Zumindest wenn es nicht auf der Rechnung steht.

Das ist ein wenig durcheinander, da ich 3 Sachen auf ein mal beantwortet habe.
Ich sag, ja schnullerbacke, kann das gerne mal ordentlich sortieren, anstatt nur plump zu behaupten alles sei falsch.

Im ersten posting wurde nach ebay, bzw. halt Post gefragt. Weiter unten sagte dann jemand, streich mal weg und nimm komplett die Einfuhr von Waren......

Da solche Fragen aber immer und in allen Foren kommen, kann man das echt mal sortieren und ein FAQ machen.

_________________
Vorsicht ! Dieses Posting kann durch Dramatisierung und Spuren von Sarkasmus verstörend auf manche Leser wirken.
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reinhard
Offroader
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Mit dabei seit Anfang 2006
Wohnort: fast München
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BeitragVerfasst am: 10.03.2014 11:02:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Heute war ich beim Zoll, da der Verkäufer die Rechnung in das Paket gelegt hat, statt sie außen zu befestigen. Zum Glück hatte ich als Lieferadresse meine von mir nur 1km, aber anderer Landkreis, entfernte Arbeitsstelle angegeben. Somit konnte ich das 42km nähere Zollamt anfahren. Alternativ kann man auch die Post mit der Verzollung beauftragen dauert dann aber ca. 1 Woche länger.

Lufkompressor: 414,95 USD
Fracht und Handling: 100,25 USD

Total netto: 515,20 USD

Umrechnungskurs: 1 : 1,3745, wie von schnullerbacke, siehe ( http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollwert/Aktuelle-Umrechnungskurse/Datenbankanwendung/datenbankanwendung_node.html;jsess... [Link automatisch gekürzt] beschrieben.

Somit Nettowarenwert in Euro = 374,83

Zoll- EU 3,5% von 374,83 € = 13,12 €
EUSt 19% von 387,95 € = 73,71 €*

*EUSt-Wert = Zollwert + zum EUSt-Wert gehörende Koten + Abgabenbeiträge (Zölle/VSt ohne EUSt)


Das Zollamt wollte entweder die Rechnung oder einen anderen Zahlungsnachweis in Papierform (PayPal-, Kontoauszug, usw.) sehen. Bei Kreditkartenzahlung könnte es Probleme geben, wenn die Karte, wie bei mir, nur einmal im Monat abgerechnet wird. Hier kann es mit der 14-tägigen Aufbewahrungsfrist der Lieferung knapp werden, wenn die Rechnung nicht vorliegt.


Viele Grüße
Reinhard

PS
Ob ich nochmal in den USA bestellen werde, weiss ich noch nicht. Normalerweise kaufe ich viel in UK, da der Preisunterschied zur USA meist im einstelligen Prozentbereich liegt und die Abwicklung einfacher ist. Zudem ist das Tracking-System von USPS (US-Postal Service) nicht besonders zuverlässig. Das Paket liegt angeblich immer noch in LA und auf der DHL Seite ist überhaupt nichts zu finden. Auch hat sich der Versender, da mehr Papiere auszufüllen sind, acht Tage Zeit gelassen, bevor er das Paket bei der Post abgeliefert hatte.
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