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Besteuerung n. Lust & Laune des Nis.Nav. 3,0Ltr. V6 im Großr. St

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Highpower
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BeitragVerfasst am: 18.03.2014 20:52:23    Titel: Besteuerung n. Lust & Laune des Nis.Nav. 3,0Ltr. V6 im G
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Hallo Leute.

Festgemauert in der Erde steht die Form aus Lehm gebrannt, möglichst teuer soll die Steuer werden, frisch Gesellen seid zur Hand .... . Frei nach Schiller sagt dieser Satz das Wesentliche was im Großraum Stuttgart bei der Festlegung der Kfz.-Steuer für die Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 t - Lastkraftwagen - dem Kfz.- Halter auferlegt wird, aus.
Im benachbarten CALW, ca. 35 Km weiter, wird problemlos die günstigere LKW Steuer gewährt, wenn man dort einen Wohnsitz hat.

Das ist doch nach meiner Meinung, das höchste Maß an Willkür der im Großraum Stuttgart tätigen Steuerbeamten. Ich begreife nicht warum dieses Unrecht in Stuttgart sein darf.??

Also habe ich mir das mit der Umschlüsselung überlegt und festgestellt, dass es zwei Gutachten gibt, die ohne zusätzlichen Deckel und Anderem "Kram" den Nis. Nav. LB 3,0 Ltr. V6, sowie auch den 4Zyl. 2,5Ltr. zum voll tauglichen Pick Up - Pkw - mit 3,0 t Anhängelast gebremst.- aber ohne Sonntagsfahrverbot - machen können.
Man nehme:


Beide Gutachten sind Muster die als Beispiel gelten und so nicht verwendet werden können, weil jedes Gutachten auf das jeweils betreffende Fahrzeug über dessen Daten ( auch die Fahrgestellnummer) fixiert ist.

Auch kommt hinzu, dass der Beamte bei der Zulassungsstelle mit dem Unterzeichner ein Telefongespräch führt, um die Richtigkeit der Unterlagen festzustellen. Das ist Fakt.

Aber die Abbildungen zeigen die Form und verdeutlichen den Vorgang als solchen, besser.

Danach sind meine Kosten wie folgt: Kfz.- Steuer: Nis.Nav. LB 3,0Ltr. V6 Pick Up = 595.-- €
Kfz. Vollkasko Vers. inkl. Teilkasko je 150,-- SB + Hpfl. + 24,80 Fahrer Haftpfl. Schutz = 593,-- €
Summe = 1188,-- € Jährlich.

Mein eigenes Gutachten zur Umschlüsselung hat mich 650, -- € gekostet. Es werden aber bis zu 850 € berechnet, wobei dieses Gutachten selbst nach meiner Info. 599.-- € kostet. Den Rest kassiert der "Händler" für die Vorführung beim Sachverständigen und den Händedruck bei der Übergabe.

Nach meiner Auffassung ist die Durchführung an Hand des Mustergutachtens bei jedem TÜV möglich, wenn sich ein Sachverständiger dort dazu bereit erklärt und ein entsprechendes Gutachten zur Vorlage bei der Zulassungsstelle, selbst fertigt.

M.f.G.
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mambo
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BeitragVerfasst am: 19.03.2014 08:59:52    Titel:
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Ich stehe auch grad vor dem gleichen Problem. Ich habe mir einen Navara D40 Doppelkabine gekauft. Dieses Fz kann original nur als LKW zugelassen werden. Das Finanzamt sagt jedoch: Fläche zur Personenbeförderung ist größer als die Ladefläche => das Fahrzeug wird als PKW besteuert. Die VErsicherung sagt widerum: In den Fahrzeugpapieren steht LKW...also wirst du auch als LKW versichert. Der Navara fällt in die gleiche Gewichtsklasse wie die Sprinter der ganzen Postzusteller. Dadurch fallen enorme Versicherungskosten an. Ich habe mir gestern das Gutachten zur Umschlüsselung auf PKW bestellt und warte nun ab was da noch alles auf mich zukommt. Der Vertreiber des Gutachtens hat mir jedoch bestätigt, dass am Navara keine technischen Änderungen vorgenommen werden müssen. Mal schauen. Ich kann euch ja auf dem Laufenden halten.

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flashman
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BeitragVerfasst am: 19.03.2014 09:04:05    Titel:
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Moment mal. Mit der Äderung des KFZ Steuergesetzes zu Ende 2012, hat sich das wieder grundlegend geändert. Fahrzeuge, die als LKW von hause aus zugelassen wurden, sind als LKW zu versteuer. Schwarz auf weiss nachlesbar. Diese alte FA Ermessenregel wurde gestrichen und die Einstufung vom TÜV als maßgeblich gesetzt. Da dürfte es gar keinen Diskussionsbedarf geben. Der Gesetzestext ist wie gesagt ja relativ eindeutig. Unsicher

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mambo
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BeitragVerfasst am: 19.03.2014 09:24:27    Titel:
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Aber ganz am Ende der Gesetzesänderung steht das sich die Finanzämter nur an die Angaben im Fahrzeugschein halten müssen wenn ihnen dadurch keine finanziellen Einbußen entstehen.

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BeitragVerfasst am: 19.03.2014 09:26:42    Titel:
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flashman hat folgendes geschrieben:
Moment mal. Mit der Äderung des KFZ Steuergesetzes zu Ende 2012, hat sich das wieder grundlegend geändert. Fahrzeuge, die als LKW von hause aus zugelassen wurden, sind als LKW zu versteuer. Schwarz auf weiss nachlesbar. Diese alte FA Ermessenregel wurde gestrichen und die Einstufung vom TÜV als maßgeblich gesetzt. Da dürfte es gar keinen Diskussionsbedarf geben. Der Gesetzestext ist wie gesagt ja relativ eindeutig. Unsicher


Hallo Flashmann.
So festgeschrieben wie Du es meinst ist das nicht.!! Es ist tatsächlich so, dass diese Entscheidung im Ermessensspielraum des zuständigen Finanzbeamten liegt . Ich habe es hinterfragt!!!!!!!!!! Wenn ein Landkreis einen erhöhten Bedarf an Steuergeldern hat (warum auch immer) dann setzt "ER" diese Einnahmequelle zu Gunsten des Landkreises fest. Das ist Fakt. Ich habe bei meinem ersten Navara das Spiel mit hoher Pkw - Steuer und der hoher Lkw Versicherung fast ein Jahr (2013) lang bezahlt.
Ich spreche aus Erfahrung.
Deshalb habe ich meinen neuen Navara umgschlüsselt. Die Kosten habe ich dargestellt. Das Gutachten habe ich auch.
Den Ablauf kannst Du nachlesen. Wo man das Gutachten kaufen kann, ist mir bekannt.
Mein Auto ist zugelassen als Pkw. !!! Eine Änderung am Navara , ich glaube ab Bj. 2008 ist nicht nötig. Das Gutachten vergleicht die Geraeuschentwicklung von Lkw zum Pkw und auch der Diesel - Partikelfilter ist der selbe, hat jetzt nur eine andere Bezeichnung, als Pkw. Die Geraeusch mindernden Bauteile sind (ab Werk) eingebaut.
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BeitragVerfasst am: 19.03.2014 09:47:05    Titel:
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Laut dem Vertreiber des Gutachtens sind auch beim 2005er Navara keine Änderungen notwendig. Dämmmatten sind verbaut und das mit der verschließbaren Ladeflächenabdeckung gibt es wohl auch nicht mehr. Angeblich muss ich mit dem Gutachten nur zur Zulassungsstelle und die traegn das Fz dann auf PKW um.

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BeitragVerfasst am: 19.03.2014 10:08:29    Titel:
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flashman hat folgendes geschrieben:
Moment mal. Mit der Äderung des KFZ Steuergesetzes zu Ende 2012, hat sich das wieder grundlegend geändert. Fahrzeuge, die als LKW von hause aus zugelassen wurden, sind als LKW zu versteuer. Schwarz auf weiss nachlesbar. Diese alte FA Ermessenregel wurde gestrichen und die Einstufung vom TÜV als maßgeblich gesetzt. Da dürfte es gar keinen Diskussionsbedarf geben. Der Gesetzestext ist wie gesagt ja relativ eindeutig. Unsicher


Das stimmt so nicht. Es gelten Übergangsregelungen nach §18 des KraftStG:

§18, Absatz 12:
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__18.html

Dort wird verwiesen auf
§9, Absatz 1, Nummer 2:
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__9.html

Heißt im Klartext: Wenn das Fahrzeug bisher als Pkw versteuert wurde und sich durch eine Neueinordnung der Steuersatz ermäßigen würde, bleibt die Einstufung. Das wurde eben deshalb gemacht, weil die Zulassungsbehörden in vielen Fällen ein Fahrzeug als Lkw eingestuft haben (paar Bleche in die hinteren Fenster und gut). Inzwischen gibt es für die Zulassungsbehörden klare Richtlinien, wann ein Fzg ein Lkw ist und wann nicht, deshalb braucht es in Zukunft keinen Ermessensspielraum im Steuergesetz mehr.
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mambo
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BeitragVerfasst am: 19.03.2014 10:29:11    Titel:
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Also können die Finanzämter willkürlich bei den höheren Steuern bleiben obwohl es sich um einen LKW handelt???

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BeitragVerfasst am: 19.03.2014 11:41:40    Titel:
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mambo hat folgendes geschrieben:
Also können die Finanzämter willkürlich bei den höheren Steuern bleiben obwohl es sich um einen LKW handelt???


Nein, nicht willkürlich. Die Finanzämter hatten bis 5.12.2012, also bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung klare Vorgaben, wann ein Fahrzeug als Pkw zu versteuern ist. Dazu zählen u.a.:
- Mehr als 3 eingetragene Sitzplätze
- Ladeflächenlänge kürzer als Länge des Raums für Personenbeförderung
- Tatsächliche Nutzung (sofern belegbar)

Mit der Gesetzesänderung sind die Zulassungsstellen (und vorgelagert die technischen Überwachungsorganisationen) nun mit der Einstufung entsprechend dieser Vorgaben betraut. Bedeutet also, ein Fahrzeug, dass 4 oder 5 Sitzplätze hat und eine Ladefläche, die kürzer ist als der Innenraum (z.B. Doppelkabiner-Pickup) wird auch weiterhin als Pkw besteuert werden. Sei es, weil der Hersteller das Fahrzeug gleich ab Werk mit einer Betriebserlaubnis für Pkw ausliefert, sei es, weil die Zulassungsstelle das Fahrzeug bei der Erstzulassung so einstuft.

Wenn also zwischen 2005 und 2012 Finanzämter Fahrzeuge als Lkw eingestuft haben, die nach den Vorgaben (s.o.) als Pkw einzustufen waren, so liegt da die Willkür, nicht bei den Finanzämtern, die sich an die Vorgaben gehalten haben und die Einstufung als Pkw vorgenommen haben. Im Ausgangsbeispiel hat sich das FA Stuttgart richtig verhalten, das FA Calw nicht.
Die Versicherungsfrage ist davon unabhängig, hier werden die Fahrzeuge i.d.R. nach den Angaben im Fahrzeugbrief eingestuft. Aber auch da ist Spielraum, man kann mit den Versicherern einfach mal sprechen, in vielen Fällen ist dann eine Pkw-Versicherung möglich.
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BeitragVerfasst am: 19.03.2014 11:54:40    Titel:
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Ich möchte mal mein Beispiel erläutern. Ich habe mir einen italienischen Navara gekauft. Für diesen musste ich ein Vollgutachten machen lassen. Der Prüfer hat in seinen Unterlagen nur vergleichbare Fahrzeuge als "LKW offener Kasten" gefunden und das auch in mein Gutachten geschrieben. Eine vorherige Anfrage beim lokalen Nissanhändler ergab, dass es für LKW keine COC Papiere gibt und der Navara ab Werk auch nur als LKW zugelassen wird. Trotzdem hat ihn das FA als PKW eingestuft und auch besteuert. Bei der Zulassung habe ich auf Nachfrage die Antwort bekommen, dass sie das Fz nur so zulassen können wie es im Gutachten steht. Wer hat da nun gepennt??? Der Prüfer?

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BeitragVerfasst am: 19.03.2014 12:26:39    Titel:
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Ist das ein Doppelkabiner? Dann hat keiner gepennt.
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BeitragVerfasst am: 19.03.2014 12:58:50    Titel:
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mambo hat folgendes geschrieben:
Ich möchte mal mein Beispiel erläutern. Ich habe mir einen italienischen Navara gekauft. Für diesen musste ich ein Vollgutachten machen lassen. Der Prüfer hat in seinen Unterlagen nur vergleichbare Fahrzeuge als "LKW offener Kasten" gefunden und das auch in mein Gutachten geschrieben. Eine vorherige Anfrage beim lokalen Nissanhändler ergab, dass es für LKW keine COC Papiere gibt und der Navara ab Werk auch nur als LKW zugelassen wird. Trotzdem hat ihn das FA als PKW eingestuft und auch besteuert. Bei der Zulassung habe ich auf Nachfrage die Antwort bekommen, dass sie das Fz nur so zulassen können wie es im Gutachten steht. Wer hat da nun gepennt??? Der Prüfer?


HALLO MAMBO.
Wenn du es von mir erträgst : Mit Verlaub " Du hast gepennt" . Bitte nicht falsch verstehen, ich will Dich nicht persönlich angreifen. Aber es entschuldigt Dich das mangelnde Wissen was wie läuft.

Aber es ist noch nicht aller Tage Abend. Du kannst jetzt immer noch umschlüsseln.

Doch Hallo Leute man merke auf!!! Künftig wird die Steuer bei der Zollbehörde abgewickelt. Oder habe ich das falsch im Kopf??
Was dann sein wird, werden wir erwarten können.
Bis dahin erfreue ich mich der wenigerer Kosten für die Kfz.- Versicherung. Die Steuer kann ich nicht zerhacken. Bis jetzt.

M.f.G.
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BeitragVerfasst am: 20.03.2014 07:46:04    Titel:
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Keine Angst. Sachliche Kritik nehme ich keinem Übel. Das ist für mich ein sehr interessantes Thema und ich hoffe diesbezüglich auf Aufklärung. Mich interessiert an welcher Stelle ich in diesen Prozeß hätte eingreifen können. Das Gutachten für die Umschlüsselung ist ja bereits bestellt.

@dirtyduck: Du schreibst doch aber das mit der Gesetzesänderung die Zulassungsstellen mit der Einstufung gemäß den Vorgaben betraut sind. Dann hätte die Zulassungsstelle ja sagen müssen das es ein PKW ist. Dann wäre das Problem mit der Versicherung gelöst. Und ja es ist ein Doppelkabiner.

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BeitragVerfasst am: 20.03.2014 08:21:39    Titel:
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Ja, die Zulassungsstelle wäre mein erster Anlaufpunkt. Mit dem Hinweis auf die steuerliche Einstufung als Pkw beim Doppelkabiner wäre es zumindest einen Versuch wert, die Fahrzeugpapiere entsprechend zu berichtigen.
ABER: Im Gegensatz zur Umschlüsselung Pkw->Lkw ist in der anderen Richtung eine Menge Papierkram nötig, wegen der Emissionsklassen, Abgas- und Geräuschwerte etc. Vermutlich hätte da die Zulassungsbehörde ohnehin ein Gutachten verlangt.
Im Endeffekt hat sich für den Einzelnen nicht wirklich viel verändert, lediglich die Behördenarbeit wurde intern verlagert.
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BeitragVerfasst am: 21.03.2014 20:26:00    Titel:
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mambo hat folgendes geschrieben:
Keine Angst. Sachliche Kritik nehme ich keinem Übel. Das ist für mich ein sehr interessantes Thema und ich hoffe diesbezüglich auf Aufklärung. Mich interessiert an welcher Stelle ich in diesen Prozeß hätte eingreifen können. Das Gutachten für die Umschlüsselung ist ja bereits bestellt.

@dirtyduck: Du schreibst doch aber das mit der Gesetzesänderung die Zulassungsstellen mit der Einstufung gemäß den Vorgaben betraut sind. Dann hätte die Zulassungsstelle ja sagen müssen das es ein PKW ist. Dann wäre das Problem mit der Versicherung gelöst. Und ja es ist ein Doppelkabiner.


Hallo Mambo.

Du hättest bevor dein Auito in Deutschland zugelassen wurde, es dem Kfz.- Sachverständigen, welcher Dir das Umschlüsselungs Gutachten erstellt, vorstellen müssen. Danach Dein Auto abmelden und mit dem Umschlüsselungs Gutachten bei der zuständigen Zulassungsstelle wieder auf Dich anmelden.

Das wäre es dann gewesen. So kannst Du es jetzt auch machen.

Es sollte natürlich die Dämpfungsmatten usw. die im Gutachten beschrieben sind, schon eingebaut haben. Auch der entsprechende Partikelfilter soweit vorhanden, bekommt lediglich eine andere Bezeichnung. Der Partikelfilter ist beim Lkw und Pkw der selbige.

M.f.G.
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