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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2010 Wohnort: Locarno Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 5161 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 07.06.2011 20:28:56 Titel: |
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Huch müsste ich jetzt nochmal nachfragen weis nicht mehr genau, nur das meine zuviel haben.
wenn eine E kenzeichnung Drauf ist passt es jedenfalls ( Für die Schweiz E14) | _________________ Lieber den Jahren mehr Leben geben als dem Leben mehr Jahre. |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: LA
| Fahrzeuge 1. 2477ccm díosal, Der Grüne 2. 3959ccm gásailín DerSchwarze 3. 2499ccm díosal, Der Weiße 4. 1328ccm gásailín, Der Kleine 5. 2477ccm díosal, Der Blaue |
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Verfasst am: 07.06.2011 21:19:51 Titel: |
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Servus,
ich bin zwar auch kein Schweiz-Spezialist, aber mit der E-Nummer liegst du nicht ganz richtig:
"E-Zeichen für Scheinwerfer und Heckleuchten
E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz
Alle E-Zeichen sind in der gesamten EU zugelassen ..."
Die Nummer sagt nur aus in welchem Land die europaweit gültige Prüfung durchgeführt wurde.
Irgendeine von den E-Nummern solltest du aber draufhaben, um einigermaßen legal unterwegs zu sein ;-) | _________________ Grüße vom Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
Werner |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2010 Wohnort: Locarno Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 5161 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 07.06.2011 22:35:54 Titel: |
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Hab ich auch nicht so gemeint. Du hast recht und so meinte ich es auch
 | _________________ Lieber den Jahren mehr Leben geben als dem Leben mehr Jahre. |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 19.03.2014 23:38:12 Titel: |
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Für alle die diesen Thread finden. Es gilt immer noch Verordnung 741.41, Artikel 4. Das heisst, es gelten die Vorschriften die am Tag der 1. Inverkehrsetzung des Autos galten. Ausgenommen Vorschriften die Nachgerüstet werden müssen. | |
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Verfasst am: 22.04.2014 23:20:51 Titel: |
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Mmhhh also bei mir hat noch nie jemand was gesagt. Hab auch 4 Grosse zusätzliche, aber an nem seperaten relay dran. Solange ich sie in der öffentlichkeit nicht benutze sei es wurscht. Zur Prüfung nehm ich sie aber auch runter. | _________________ --> Meins!, Meins!, Meins!, Meins! <--
Der-Letzte Besitzer dieses Fahrzeugs. |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 28.06.2014 21:27:46 Titel: |
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Zu der Frage mit den Lux.... alle Fernscheinwerfer zusammen dürfen 480 Lux nicht überschreiten bei einer Entfernung von 25m. | |
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