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Besteuerung n. Lust & Laune des Nis.Nav. 3,0Ltr. V6 im Großr. St

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Highpower
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...und hat diesen Thread vor 4404 Tagen gestartet!


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1. BMW E 12 S 1 S - M 88, Nissan Navara D 40 , Fiat Punto.
BeitragVerfasst am: 27.03.2014 20:28:07    Titel:
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Dirty Duck hat folgendes geschrieben:
Ja, die Zulassungsstelle wäre mein erster Anlaufpunkt. Mit dem Hinweis auf die steuerliche Einstufung als Pkw beim Doppelkabiner wäre es zumindest einen Versuch wert, die Fahrzeugpapiere entsprechend zu berichtigen.
ABER: Im Gegensatz zur Umschlüsselung Pkw->Lkw ist in der anderen Richtung eine Menge Papierkram nötig, wegen der Emissionsklassen, Abgas- und Geräuschwerte etc. Vermutlich hätte da die Zulassungsbehörde ohnehin ein Gutachten verlangt.
Im Endeffekt hat sich für den Einzelnen nicht wirklich viel verändert, lediglich die Behördenarbeit wurde intern verlagert.


Hallo Dirty Duck.

Also das Verfahren der Kfz.-Zulassung kann vom Beamten der Zulassungstelle von der Beurteilung des Abgasverhaltens abgelöst werden.!!! Dies kann der Beamte bei der Zulassungsstelle entscheiden, wenn das Gutachten darüber nicht explizit genau befindet.
Dann wird das Kfz. zugelassen , aber mit der Auflage innerhalb einer festgesetzten Frist das Gutachten über das Abgasverhalten des Kfz. nachträglich beizubringen. Dies bedeutet höhere Kosten und ein zusätzliches Abgas Gutachten. In diese "Ecke" wollte mich der Zulassungsbeamte zuerst auch stellen.

In meinem Gutachten war aber darüber vom Gutachter "befunden" worden, dass das Abgasverhalten des Kfz. ob mit Pkw oder Lkw Schlüsselung das selbige ist. Was somit ein Abgas Gutachten hinfällig macht. In soweit muß deshalb auch der Partikelfilter im Brief auf Pkw Bezeichnung umbenannt werden.

Die Bauteile im Kfz. sind auch baugleich !!! Haben den gleichen Wirkungsgrad. Darauf muß im Gutachten vom Sachverständigen hingewiesen werden. Erst dann ist das Gutachten auch "wasserdicht".

Nochmal, die "Schlüssel Nummer" für den Partikelfilter muß aber geändert werden. Da muß man aufpassen. Das ist Fakt. Da wird dann die Schlüsselnummer vom Pathfinder 3,0Ltr. V6 (in meinem Fall), ansonsten vom 2,5 Ltr. Motor eingetragen.
M.f.G.
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BeitragVerfasst am: 28.03.2014 06:19:34    Titel:
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Auf der Zulassungsstelle sitzen schon lange keine Beamten mehr, sondern Angestellte Smile ...

Ein Sachverständiger kann in einem Gutachten zwar bestätigen, dass das Fahrzeug hinsichtlich des Motors und aller sonstigen abgasrelevanten Teile bei der Umschlüsselung von Lkw zu Pkw gleich bleibt, aber das ersetzt kein Abgasgutachten.
Die Emissionsklassen bei Pkw sind nach völlig anderen Kriterien geschlüsselt als beim Lkw. Von daher ist in jedem Fall ein Abgasgutachten notwendig, da in dem Gutachten, dass der Hersteller verwendet, um das Fahrzeug als Lkw zu schlüsseln, nichts über die für Pkw relevanten Emissionen steht.
Bei der Zulassungsstelle wird definitiv nicht über die Emissionsklasse entschieden.
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1. BMW E 12 S 1 S - M 88, Nissan Navara D 40 , Fiat Punto.
BeitragVerfasst am: 28.03.2014 07:46:41    Titel:
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Dirty Duck hat folgendes geschrieben:
Auf der Zulassungsstelle sitzen schon lange keine Beamten mehr, sondern Angestellte Smile ...

Ein Sachverständiger kann in einem Gutachten zwar bestätigen, dass das Fahrzeug hinsichtlich des Motors und aller sonstigen abgasrelevanten Teile bei der Umschlüsselung von Lkw zu Pkw gleich bleibt, aber das ersetzt kein Abgasgutachten.
Die Emissionsklassen bei Pkw sind nach völlig anderen Kriterien geschlüsselt als beim Lkw. Von daher ist in jedem Fall ein Abgasgutachten notwendig, da in dem Gutachten, dass der Hersteller verwendet, um das Fahrzeug als Lkw zu schlüsseln, nichts über die für Pkw relevanten Emissionen steht.
Bei der Zulassungsstelle wird definitiv nicht über die Emissionsklasse entschieden.


Hallo Dirty Duck.

Das habe ich so auch nicht gesagt. Sondern der hier vor Ort befindliche "BEAMTE" entscheidet darüber ob die Frage der Bezeichnung des Partikelfilters für "IHN" ausreichd definiert ist oder nicht!!! Wenn nicht - dann gibt es keine Zulassung ohne Abgas - Gutachten - wenn ja dann braucht man kein Abgas - Gutachten.!!! Es gibt lediglich eine befristete Zulassung zur Erlangung des Abgasgutachtens.!!! Darüber muß vor der Zulassung entschieden werden. Das ist Fakt.
Deshalb entscheidet der Zulassungsbeamte noch lange nicht über ein Einstufung der Umwelt- Abgas - Klasse. Dies wird im Gutachten vom Sachverständigen beurteilt. So ist der Sachverhalt und der Verwaltungsablauf hier vor Ort.

Wie die Finanzgötter bei Dir funktionieren ist mir nicht bekannt, aber auch nicht wichtig, denn ich muß hier mit meiner Zulassungsbehörde klarkommen. Die einheitliche Regelung ist noch weit entfernt, weil die Bundesländer immer noch für sich und auch die Landräte im definiertem Rahmen eine Entscheidungsbefugnis in "IHREM" Zuständigkeitsbereich haben. Diese kann bist jetzt auch nicht gekippt werden. Deshalb soll auch die Kfz.- Steuer künftig über den Zoll abgewickelt werden. Denn der untersteht dem Bund.

M.f.G.
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1. BMW E 12 S 1 S - M 88, Nissan Navara D 40 , Fiat Punto.
BeitragVerfasst am: 28.03.2014 20:39:22    Titel:
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Dirty Duck hat folgendes geschrieben:
Auf der Zulassungsstelle sitzen schon lange keine Beamten mehr, sondern Angestellte Smile ...

Ein Sachverständiger kann in einem Gutachten zwar bestätigen, dass das Fahrzeug hinsichtlich des Motors und aller sonstigen abgasrelevanten Teile bei der Umschlüsselung von Lkw zu Pkw gleich bleibt, aber das ersetzt kein Abgasgutachten.
Die Emissionsklassen bei Pkw sind nach völlig anderen Kriterien geschlüsselt als beim Lkw. Von daher ist in jedem Fall ein Abgasgutachten notwendig, da in dem Gutachten, dass der Hersteller verwendet, um das Fahrzeug als Lkw zu schlüsseln, nichts über die für Pkw relevanten Emissionen steht.
Bei der Zulassungsstelle wird definitiv nicht über die Emissionsklasse entschieden.


Hallo Dirty Duck
Bei der Umschlusselung im vorliegenden Fall vom Lkw zum Pkw, wird kein Bauteil an dem betreffenden Fahrzeug gewechselt oder geändert. es wird lediglich dem Verwaltungsvorgang , der einen anderen Ablauf für Lkw und Pkw vorsieht Rechnung getragen, indem die dazu notwendigen Schlüsselangaben im neuen Brief geändert werden. Eine empirische also tatsächliche Abgasprüfung wird nicht durchgeführt, weil die Werte die selbigen sind.

Anders ist es wenn es sich um Umbauten usw. handelt. Hier muß der Prüfling das Abgasprüfverfahren komplett erdulden.

Aber ich glaube wir reden um des Kaisers Bart.

Wichtig ist für mich und viele anderen auch, dass ich meinen Nissan Navara ohne jede Einschränkung umgeschlüsselt bekommen habe und zwar so wie ich es weiter oben schon dargestellt habe. Mein Auto ist so zugelassen!!!

Aber ich habe nie behauptet dass die Zulassungstelle über die Enstufung und deren Umwelt Klassen befindet, sonder leduglich dass falls es nicht eindeutig im Gutachten definiert ist, ein separates Gutachten dann erforderlich ist, an sonsten nicht. Dies ist hier vor Ort so.!!!
M.f.G.
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BeitragVerfasst am: 31.03.2014 15:46:16    Titel:
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Jetzt ist es soweit. Mein Navara DoKa ist auf PKW umgeschlüsselt. Tatsächlich hat sich am Fz nichts geändert. Lediglich zwei Blatt Papier auf denen fettgedruckt Gutachten bla bla steht. Mehr nicht. Diese zwei Blatt Papier haben mich über 600€ gekostet. Eine riesen Sauerei das ganze. Aber naja...was will man machen. An der Emissionsklasse hat sich nichts geändert.

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Achtung: Viele Hersteller verkaufen unfertige Autos! Sie haben vergessen, alle Räder mit dem Motor zu verbinden!
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BeitragVerfasst am: 01.04.2014 12:53:37    Titel:
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mambo hat folgendes geschrieben:
Jetzt ist es soweit. Mein Navara DoKa ist auf PKW umgeschlüsselt. Tatsächlich hat sich am Fz nichts geändert. Lediglich zwei Blatt Papier auf denen fettgedruckt Gutachten bla bla steht. Mehr nicht. Diese zwei Blatt Papier haben mich über 600€ gekostet. Eine riesen Sauerei das ganze. Aber naja...was will man machen. An der Emissionsklasse hat sich nichts geändert.


Hallo Mambo.
All Zeit gute Fahrt mit deinem Pkw.!!
Ja, Ja, das war auch meine Überlegung und auch die Empfindung war bei mir die selbige. Aber nüchter betrachtet hat sich der ursprüngliche Herausgeber / Verfasser des Umschlüsselugsgutachtens (fürchterlichers Wort) diesen reellen Weg ausgedacht - auf Grund seiner fachlichen Kenntnisse erarbeitet - und quasie "patentieren" lassen, hat somit jetzt den Nutzen.

Die Kostenrechnug ist aber nach dem zweiten Jahr doch deutlich billiger gegenüber der LKW Geschicht. Hinzu kommt, dass ein 3,5 to Lkw auch die ganzen Lkw Verbote z. B. in bestimmten Wohngebieten beachten müßte!
In soweit sehe ich die Ümschlüsselung als eine lohnende Sache an. Spätere Ausrüstungen wie Winde oder feste Alukoffer auf der Ladefläche sind immer auch möglich.

Mir fehlt aber jetzt noch eine 100 % tige Sperre für die Hinterachse, die der 3,0 Ltr. V6 ab Werk nicht bekommen kann. Der hat mit 550 Nm auch normalerweise genügend Drehmoment. Wohl auch deshalb und wegen der Abmessungen ist mir bis jetzt auch keine gute Sperre benannt worden. Leider !

M.f.G.
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