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Führerschein Klasse B und Anhänger

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XJDennis
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BeitragVerfasst am: 21.07.2013 22:59:15    Titel:
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Also ich steig da nicht mehr drann lang.
Wird also immer mit dem zGG Gerechnet
oder dem tätsächlichen?

Ich hab im 90er 2,8zgG eingetragen + 3,5t AHK,
mit welchem Schein darf ich dann in meinem Fall mit B
konkret was anhängen??

Mit B,
in B96
und BE???

_________________
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 25.07.2013 20:34:41    Titel:
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Ich komm da jetz auch nicht mehr so ganz mit!
Ich habe den BE schein - meine freundin, die in letzter zeit mit ihrem jimny viel mit anhänger fährt hat nur B, in meinem buch was ich 2003 von der fahrschule bekommen hab steht drin, das sie mit einem fahrzeug das max 3,5 tonnen wiegen darf eine last von 750 kg anhängen darf, fährst sie also mit unserm leer 250kg wiegenden einachser, dürfte sie dort theorethisch 500 kg laden wenn der anhänger nicht auf ein gesamtgewicht von 600kg ausgelegt wär, fährt sie unseren leer 420 kg wiegenden tandemanhänger darf sie den nur mit 330 kg beladen! so stehts im fahrschulbuch von 2003!

alle andren regelungen sind mir entweder neu oder sind falsch!

frage mich daher wie man auf 1,3To kommt

Uli-RT hat folgendes geschrieben:
... wenn du dir die Schlüsselzahl 96 eintragen läßt ja.
Wenn nicht darf dein Hänger nur 1,3 t wiegen.

Grüße
Uli
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Roger W.
ex ugly33
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BeitragVerfasst am: 25.07.2013 20:54:35    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ES ist so . DAs zulässiger Gesamtgewicht vom Auto und Anhänger darf nicht mehr wie 3,5 t sein . Es zählt das was in der Zulassung steht .Und das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger darf nicht größer sein als das Leergewicht vom Auto .Wieder zählt was in der Zulassung steht .

Die haben aber dieses Jahr was geändert zum übergang bis sie die neue reglung fertig haben .

Mfg Roger
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 25.07.2013 23:27:48    Titel:
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man Leute das ist doch nicht so schwer

mitm B darf man Autos bis 3,5t zGg (zulässiges Gesamtgewicht) fahren

auch mit Anhänger bis 750 kg zGg, wenn das gesamte Gespann nicht über 3,5 t zGg hat

wenn das zugfahrzeug schon mehr als 2,85 t zGg hat, braucht man diesen neuen B96

da Auto und Anhänger zusammen ja über 3,5 t haben





dann gits noch die Regel mit dem Leergewicht

da fallen alle "leichten" Anhänger drunter die zwar über 750 kg zGg haben, aber bei denen das zGg gleich oder kleiner als das Leergewicht vom zugfahrzeug ist, zusammen aber dürfen die auch nur wieder 3,5 t zGg haben

Beispiel: irgend ein PKW mit 1500 kg Leergewicht und 2 t zGg, Anhänger mit 1,3 t zGg, = zusammen 3,3t zGg und mit B erlaubt, da Anhänger zGg leichter als Leergewicht vom zugfahrzeug

das maximale was theoretisch möglich wäre, Auto leer 1700 kg, zGg 1800 kg mit anhänger der 1700 zGg hat, sowas gibts aber nicht

anders Beispiel: Patrol mit 2,4t Leergewicht und 3,2t zGg, dürfte mit B nichtmal 1t anhängen, weil die 3,5 t Grenze weit überschritten ist, trotzdem er eigentlich 3,5 t anhängen darf, aber nur mit altem 3er oder BE




zu Daniel

Zitat:
fährst sie also mit unserm leer 250kg wiegenden einachser, dürfte sie dort theorethisch 500 kg laden wenn der anhänger nicht auf ein gesamtgewicht von 600kg ausgelegt wär, fährt sie unseren leer 420 kg wiegenden tandemanhänger darf sie den nur mit 330 kg beladen! so stehts im fahrschulbuch von 2003!


ich glaube deine Freundin fährt regelmässig ohne FS, weil ich tippe mal drauf das der Tandem auch ein 2ter ist oder mehr

es hat nichts damit zu tun wieviel er geladen hat, sondern was als zGg im Schein steht, wenn man mit B unterwegs ist




früher mit dem alten 3er war das zGg egal, da war die zul Anhängelast allein durch das zugfahrzeug begrenzt und es zählte nur das tatsächliche Gewicht, da durfte man auch nen leeren LKW Anhänger ans Auto hängen, solange die Anhänge und Stützlast nicht überschritten wurde
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lemonshaker
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BeitragVerfasst am: 26.07.2013 09:07:47    Titel:
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Moin,

@derGlonntaler,

einen bis zu 750kg Anhänger darf man mit B immer anhängen
auch an einen 3,5 t also in diesem Fall bis 4,25t

auch ist die Regel mit dem höheren zGG des Zugfahrzeugs nicht mehr aktuell,

theoretisch könnte auch das zugfahrzeug ein zGG von 1,5 t und der Anhänger ein zGG von
2 t haben . Kombination dieser Form ist mir zwar nicht bekannt aber wäre legal.

_________________
Gruss

Stefan


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BeitragVerfasst am: 26.07.2013 11:22:46    Titel:
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Da ich mich auch grade damit beschäftigt habe, weil mein zG vom zugfahrzeug über 2850 liegt....es ist seit Januar 2013 ganz einfach:

B = Fahrzeug & Anhänger zusammen nicht mehr als 3,5 t zG, ein Anhänger bis zu 750 kg geht aber trotzdem immer, egal wie hoch das zG des Zugfahrzeugs ist.

B96 = Fahrzeug & Anhänger zusammen mit nicht mehr als 4,25 t zG
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 26.07.2013 11:28:47    Titel:
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Zitat:
..es ist seit Januar 2013 ganz einfach:


ist es eben nicht, außer Du hast dein Schein erst nach dem 19. Januar gemacht

die meisten hier aber haben ihren Schein schon länger, und da zählt eben die alte Regel
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BeitragVerfasst am: 26.07.2013 12:19:07    Titel:
 Antworten mit Zitat  

DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
Zitat:
..es ist seit Januar 2013 ganz einfach:


ist es eben nicht, außer Du hast dein Schein erst nach dem 19. Januar gemacht

die meisten hier aber haben ihren Schein schon länger, und da zählt eben die alte Regel


Das ist nicht ganz korrekt. Es gelten für die vor dem 19.01. erworbenen FS: Alles was nach der Neuregelung Verbesserungen bzw. Erweiterungen sind gilt auch für diese FS.

Ganz konkret für die FS Klasse B bedeutet das, dass auch die vor dem 19.01.2013 erworbenen folgende neuen Regeln gelten = Fahrzeug & Anhänger zusammen nicht mehr als 3,5 t zG, ein Anhänger bis zu 750 kg geht aber trotzdem immer, egal wie hoch das zG des Zugfahrzeugs ist.

Willst du die vor dem 19. Januar erworbene B auf B96 erweitern, kannst du das mit dem Lehrgang und bekommst einen neuen FS mit den neuen EU Klassen. Eingetragen bekommst du aber, was du schon vorher hattest.

Zitat z.B. vom ADAC: "Für alle, die den Führerschein vor dem 19.1.2013 erworben haben, gelten die Neuregelungen nur bezüglich der Punkte, in denen sich Verbesserungen/Erweiterungen für den Fahrer ergeben. Beschränkungen, die mit den neuen Regelungen einhergehen, gelten für alte Führerscheine nicht."
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BeitragVerfasst am: 29.07.2013 21:25:50    Titel:
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
man Leute das ist doch nicht so schwer

mitm B darf man Autos bis 3,5t zGg (zulässiges Gesamtgewicht) fahren

auch mit Anhänger bis 750 kg zGg, wenn das gesamte Gespann nicht über 3,5 t zGg hat

wenn das zugfahrzeug schon mehr als 2,85 t zGg hat, braucht man diesen neuen B96

da Auto und Anhänger zusammen ja über 3,5 t haben





dann gits noch die Regel mit dem Leergewicht

da fallen alle "leichten" Anhänger drunter die zwar über 750 kg zGg haben, aber bei denen das zGg gleich oder kleiner als das Leergewicht vom zugfahrzeug ist, zusammen aber dürfen die auch nur wieder 3,5 t zGg haben

Beispiel: irgend ein PKW mit 1500 kg Leergewicht und 2 t zGg, Anhänger mit 1,3 t zGg, = zusammen 3,3t zGg und mit B erlaubt, da Anhänger zGg leichter als Leergewicht vom zugfahrzeug

das maximale was theoretisch möglich wäre, Auto leer 1700 kg, zGg 1800 kg mit anhänger der 1700 zGg hat, sowas gibts aber nicht

anders Beispiel: Patrol mit 2,4t Leergewicht und 3,2t zGg, dürfte mit B nichtmal 1t anhängen, weil die 3,5 t Grenze weit überschritten ist, trotzdem er eigentlich 3,5 t anhängen darf, aber nur mit altem 3er oder BE




zu Daniel

Zitat:
fährst sie also mit unserm leer 250kg wiegenden einachser, dürfte sie dort theorethisch 500 kg laden wenn der anhänger nicht auf ein gesamtgewicht von 600kg ausgelegt wär, fährt sie unseren leer 420 kg wiegenden tandemanhänger darf sie den nur mit 330 kg beladen! so stehts im fahrschulbuch von 2003!


ich glaube deine Freundin fährt regelmässig ohne FS, weil ich tippe mal drauf das der Tandem auch ein 2ter ist oder mehr

es hat nichts damit zu tun wieviel er geladen hat, sondern was als zGg im Schein steht, wenn man mit B unterwegs ist




früher mit dem alten 3er war das zGg egal, da war die zul Anhängelast allein durch das zugfahrzeug begrenzt und es zählte nur das tatsächliche Gewicht, da durfte man auch nen leeren LKW Anhänger ans Auto hängen, solange die Anhänge und Stützlast nicht überschritten wurde


Hallo, ich habe mir das ganze in dem buch nochmal angesehn und es mangels scanner mit der digicam fotografiert, ich hoffe das es einigermaßen lesbar ist!









Du hattest tatsächlich recht, habe das vor einigen wochen schon einmal nachgelesen und versucht zu verstehen, hab es allerdings wohl nichtso verstanden bzw. etwas überlesen, tut mir leid also, fals ich hier jemanden verwirrt haben sollte und danke "DerGlonntaler" für die aufklärung!
allerdings ist es in dem buch so beschrieben das man es schnell falsch versteht!
dann hieße das, das meine freundin zwar nicht mit zuviel last am haken gefahren ist, aber mit dem falschen anhänger!
der tandem anhänger ist ein 2to anhänger wie du richtig vermutet hast (Fahrzeugsignatur bei mir)
Obwohl ich das letztendlich wieder für unnötige bürokratie und für unnötiges kompliziertmachen halte, denn es geht ja letztenendes darum fahrern mit wenig anhängererfahrung nur eine begrenzte tonage zu überlassen!
Dieses anhängerdatenspezifisch einzugrenzen halte ich für quatsch!
denn meine freundin kommt mit dem tandem anhänger fast besser klar als mit der 600 kg kohlenkiste auf einer achse, da dieser besser zu rangieren ist und nach hinten besser sichtbar und kontrollierbarer ist!
Daher wäre es doch ideal wenn man B führerscheininghabern sagen würde: Du darfst mit einem maximal 3,5 tonnen schweren zugfahrzeug maximal 750kg ziehen, egal wie sich anhängerleergewicht und ladung die balance halten - 750 kg bleiben 750 kg am haken!
einfach und idiotensicher zu merken und der "anhänger anfänger" übernimmt sich nicht!

mal angenommen ein fahrer mit der Führerscheinklasse B möchte etwas transportieren das zwar großes volumen hat aber eben sehr leicht ist, möchte heu oder stroh von der nahegelegen wiese für das vieh im stall holen oder sein hausdach dämmen und möchte mehrere rollen steinwolle holen oder wie in unserm fall garten abfälle, sträucher und äste abtransportieren, muss der jenige für nichtmal 150 kg ladung einen BE führerschein machen um flächenmäßig größere anhänger fahren zu können!
was für ein bullshit!
desweiteren erschrecke ich mich als BE führerscheininhaber jedes mal ohne ende wenn ich einen ungebremsten anhänger fahre und dieser mit bis zu 750 kg ungebremst auf das heck des patrols drückt und ich glaube das sich ungeübtere B fahrer (mit meist auch kleineren leichteren pkw) da nochmehr erschrecken wenn sie die bremse treten und das ganze gewicht bei stärkerem bremsen auf der fahrzeugbremse lastet und es ohne ende schiebt von hinten!
ich glaub das das schon gefährlich werden kann, während gebremste anhänger viel kontrollierter zu bremsen sind völlig unabhängig von der ladungstonage!

aber wenns so ist wies ist kann man das wohl nicht ändern!
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BeitragVerfasst am: 07.04.2014 09:20:48    Titel:
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so. ich muss das ganze jetzt nochmal aufrufen.... glaub zwar das wurde im Forum schonmal diskutiert aber egal was ich in der Suche eingebe kommt die Meldung dass nichts gefunden wurde... ehrlich Wut

Und zwar gehts mir um die Schlüsselnummern, das kam jetzt grad bei nem Kumpel auf.
Er hatte den BE und jetzt auch seinen neuen Schein bekommen und darin steht hinter BE der Schlüssel 79.06.

Ich habs so in Erinnerung, dass das die Genehmigung ist, Anhänger weiterhin ÜBER 3,5t zgg ziehen zu dürfen, sofern das zugfahrzeug (Ein Fahrzeug der Klasse B) das legal zulässt.
Ohne den Zusatz dürfen nach der neuen Regelung nur noch Hänger bis 3,5t gezogen werden.

ABER der Satzbau ist so komisch gestellt, dass mit dem Kürzel BE 79.06 NUR Hänger über 3,5t gezogen werden dürfen.. das ist doch aber absolut unlogisch oder?

Hau mich, ich bin der Frühling

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BeitragVerfasst am: 07.04.2014 21:09:04    Titel:
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79.06: Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg übersteigt.

Keine Angst, du darfst natürlich auch kleinere Anhänger fahren, aber ohne die 79.06 hast du eben nur BE und da steht drin ...,sofern die Zgm des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg NICHT übersteigt.

Das Ganze müsste eigentlich auch irgendwie mit C1E einhergehen

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BeitragVerfasst am: 07.04.2014 21:11:47    Titel:
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sebbo hat folgendes geschrieben:
dann wollten die dödel mich hier bei 2 fahrschulen übers ohr haun...



Naja, es gibt aber auch Fahrschulen und Fahrschulen und leider muss ich sagen, das Qualität absolut ihren Preis hat.

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BeitragVerfasst am: 09.04.2014 07:54:08    Titel:
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Zum Thema Führerscheinklassen ne ganz gute Info - die diversen Codes sind zum Teil national unterschiedlich aber die Klassen sind EU-weit ja einheitlich (oder auf dem Weg dorthin).

lg Bodo



fuhrerscheinklassen.pdf
 Beschreibung:

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