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Anhänger, Pick Up, 3,5 t Lkw und Sonntagsfahrverbot mit Anhänger

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V8-Charly
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1. Volvo Kettenfahrzeug mit hydraulischen Anbaugeräten
BeitragVerfasst am: 12.04.2014 21:09:54    Titel:
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Highpower hat folgendes geschrieben:
Hallo V8-Charly.

Bei uns fahren einige mit einem geschlossenen Pferdeanhänger mit einem Planverdeck durch die Gegend, das wäre ja eine Pferdesport Anhänger für Dich, zudem mit Tandem Achse. Eine Möglichkeit???

M.f.G.
Highpower


Wär noch ein Tipp.. ansonsten muss ich wohl einen Wohnwagen schlachten...
Wobei der Autotransport-Anhänger damals auch immer Sonntags unterwegs war.
Der hatte "natürlich" eine reine Privat-Sportwagen-Transporter-Freizeitanhänger-Zulassung... grins Grins

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quadman
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1. 4.2 Ltr. Diesel Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. 2.5 Ltr. Diesel Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
3. 3.8 Ltr. Benzin Rote Plakette - Lassen Sie mich raten. Als Sie das Auto gekauft haben, wurde es als Umweltwunder angepriesen?
BeitragVerfasst am: 12.04.2014 21:12:37    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ChristianNO hat folgendes geschrieben:
Wie sieht das eigentlich mit Norwegern aus ???

Der AT37 ist ein Varebil. Das ist weder ein PKW noch ein LKW.

Personbil = PKW
LKW = lastebil

Was sagen da denn die Spezialisten der Kontrollfraktion ?? rotfl rotfl rotfl




Solang du Sonntags keinen Dranhänger ziehst, ist alles schön. Sonst gibts Ärger. Auch für Ausländer.


Gruß Stefan
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HolgisTINA
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5. nochmal 1PS
6. und noch 1PS mit ner Kutsche hintendran (manchmal)
BeitragVerfasst am: 12.04.2014 21:43:19    Titel:
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In einem als "Pferdeanhänger zu Sportzwecken" zugelassenen Anhänger (ich habe so einen, der ist steuerfrei) dürfen aussschließlich Pferde transportiert werden... sonst ist es Steuerhinterziehung.

Weiterhin habe ich zu besagtem Anhänger auf Nachfrage bei der Zulassungstelle (es ging um den evtl. Kauf eines als LKW zugelassenen PKW) die Auskunft bekommen, daß das Sonntagsfahrverbot NATÜRLICH auch für mein potentielles Gespann bestünte und man entweder jedes Mal (20€) eine Ausnahmegenhmigung zu beantragen hätte oder dies auch für ein Jahr "buchen" könne (irgendwas um die 300€)

Es ist ja dann der Terrano geworden und der ist kein LKW, von daher betriffts mich nicht.
Meine Freundin hat nen BT 50 und beantragt jedes Mal so eine Ausnahmegenehmigung.

Danke für den Auszug aus der StVO!


Übrigens betrifft das "Sonntagsfahrverbot" während der Sommermonate auch die Samstage.


Alles irgendwie irre und jeder sagt was anderes Wut

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Viele Grüße von TINA!!!


Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann (Robert Lembke)
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ChristianNO
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BeitragVerfasst am: 12.04.2014 23:01:34    Titel:
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quadman hat folgendes geschrieben:



Solang du Sonntags keinen Dranhänger ziehst, ist alles schön. Sonst gibts Ärger. Auch für Ausländer.


Gruß Stefan


Das ist schon klar.....nur wo wird die Kiste dann einsortiert ??? Es ist definitiv nach norwegische Definition KEIN LKW,
aber halt auch kein PKW.

Darüber hinaus bin ich nicht zu komerziellen Zwecken unterwegs, nur rein privat.

Ich war übrigens auch schon mit dem AT37 auf der Rücktour nach Norwegen mit einem deutschen Anhänger
sonntags unterwegs. rotfl YES

Mvh

Christian

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The Survival of the fittest.
...............Charles Darwin
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Timhilux
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BeitragVerfasst am: 12.04.2014 23:57:37    Titel:
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Hallo Christian,
dann wird das wohl Auslegungssache werden.
Da Du ja in D unterwegs bist ist die Zulassung im Heimatland, zumal sie nicht eindeutig zu sein scheint, eher nebensachlich.
Ich könnte mir voratellen dass bei unserem geldgeilem Rechtsverständnis bei einer nicht eindeutigen Definition einfach die durchschnittliche Zulassungsform (nicht die Besteuerung) der DoKa Anwendung findet…
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 13.04.2014 03:04:38    Titel:
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immer wieder die gleiche Diskussion

Donald hat es doch erklärt, und den entsprechenden § gepostet, das es immer wieder welche gibt die irgendwelche andern regeln erfinden ist normal, aber Falsch, es gibt nur ein Gesetz und das steht in der STVO


und zu dem Offroad Bericht da steht auch genug Mist drinn

es gibt keine M+S Pflicht bei Anhängern, Winterreifenpflicht gilt nur bei Kraftfahrzeugen ich kenne keinen Anhänger mit Motor

beim alten 3er gelten immer 18,75t dazu braucht man keinen Antrag stellen, und die gelten auch nach Umschreibung weiter, da gibts nichts zu entscheiden

mitm 3er darf man 7,5t mit Einachsanhänger fahren, also bis max 18,75t

umgeschrieben auf Plastik genauso, nur das da die Achsbeschränkung bis 12t entfällt

aber man muß sich für nichts entscheiden, es gilt immer beides

vorausgesetzt die FS Stelle hat nicht geschlampt und alles richtig eingetragen also BE C1E und die Schlüsselzahlen dazu
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Highpower
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...und hat diesen Thread vor 4379 Tagen gestartet!


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1. BMW E 12 S 1 S - M 88, Nissan Navara D 40 , Fiat Punto.
BeitragVerfasst am: 13.04.2014 09:59:05    Titel:
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[quote="DerGlonntaler"]immer wieder die gleiche Diskussion

Donald hat es doch erklärt, und den entsprechenden § gepostet, das es immer wieder welche gibt die irgendwelche andern regeln erfinden ist normal, aber Falsch, es gibt nur ein Gesetz und das steht in der STVO


und zu dem Offroad Bericht da steht auch genug Mist drinn

es gibt keine M+S Pflicht bei Anhängern, Winterreifenpflicht gilt nur bei Kraftfahrzeugen ich kenne keinen Anhänger mit Motor

@"DerGlontaler"
Wie sieht es denn aus, wenn der Anhänger eine Auflaufbremse oder gar an eine zum zugfahrzeug "durchgehende" Bremsanlage (Schausteller + Marktbeschicker) hat und damit speziell zu diesem Motorwagen gehört. Also auch bei den M&S Wetterbedingungen im Einsatz ist ???
Ich glaube, das mit der Winterreifen Pflicht schon einmal gehört zu haben, wenn das zugfahrzeug auch so ausgerüstet ist. Sicher bin ich mir nicht.
Möglicherweise kann das Donald Dark eventuell beantworten.

Ich finde auch, Donald hat es sehr gut erklärt, mit der StVO. Ich habs mir ausgedruckt.!
Mensch Leute , ich bin wirklich froh, meinen Navara auf Pkw umgeschlüsselt zu haben. Darf auch 3 t ziehen, gebremst und gut.
M.f.G.
Highpower

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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 13.04.2014 13:51:45    Titel:
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Wie Highpower schon gesagt hat, Winterreifenpflicht gilt nur für KRAFTfahrzeuge! Und da zählt kein Hänger dazu, egal wie auch immer er gebremst ist. Und nur weil ein Hänger z.B. ne Druckluftbremse hat, isser deswegen nicht ausschließlich für dieses zugfahrzeug bestimmt sondern eben für Zugfahrzeuge mit der entsprechenden Anhängeeinrichtung und Druckluftbremsanlage für den Hänger. Schaut mal im Winter auf die Sattelzüge, die haben in eher seltenen Fällen auch am Auflieger Winterreifen sondern eben nur an der zugmaschine.

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Highpower
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...und hat diesen Thread vor 4379 Tagen gestartet!


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1. BMW E 12 S 1 S - M 88, Nissan Navara D 40 , Fiat Punto.
BeitragVerfasst am: 13.04.2014 18:07:20    Titel:
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Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Wie Highpower schon gesagt hat, Winterreifenpflicht gilt nur für KRAFTfahrzeuge! Und da zählt kein Hänger dazu, egal wie auch immer er gebremst ist. Und nur weil ein Hänger z.B. ne Druckluftbremse hat, isser deswegen nicht ausschließlich für dieses zugfahrzeug bestimmt sondern eben für Zugfahrzeuge mit der entsprechenden Anhängeeinrichtung und Druckluftbremsanlage für den Hänger. Schaut mal im Winter auf die Sattelzüge, die haben in eher seltenen Fällen auch am Auflieger Winterreifen sondern eben nur an der zugmaschine.


@Donald Dark
Überragend beantwortet.

M.f.G.
Highpower

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ChristianNO
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5. Volvo BV202
BeitragVerfasst am: 13.04.2014 18:12:31    Titel:
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Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Schaut mal im Winter auf die Sattelzüge, die haben in eher seltenen Fällen auch am Auflieger Winterreifen sondern eben nur an der zugmaschine.


Deshalb werden die Jungs auch mit LaOla im Winter in Norwegen begrüßt. Nee, oder? Wut

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