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Stromfrage


 
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Kini
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...und hat diesen Thread vor 4127 Tagen gestartet!


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1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 16.04.2014 20:05:15    Titel: Stromfrage
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Muß eigentlich ein Haus ans öffentliche Stromnetz angeschlossen sein oder darf ich da die Sicherungen einfach ziehen?

Kini

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"Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
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nicolas-eric
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1. Jeep Runicon
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BeitragVerfasst am: 16.04.2014 20:11:22    Titel:
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Ich glaube angeschlossen werden muss das.
Man ist ja auch verpflichtet, ein Grundstück zu erschließen, bevor man es bebaut.
Die Hauptsicherung raus zu machen bleibt dir überlassen.
Zumindest machen wir das so, wenn wir übern Winter nicht an die Ostsee fahren.
Da ist das ganze Haus stromlos.

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Klingel
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16. Lanz
BeitragVerfasst am: 16.04.2014 20:17:51    Titel:
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Kann dich doch keiner zwingen ans Stromnetz zu Hängen Obskur

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Ich habe einen ganz einfachen Geschmack: Ich bin immer mit dem Besten zufrieden. (O.W)

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Kini
Unterirdisch!
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...und hat diesen Thread vor 4127 Tagen gestartet!


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1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 16.04.2014 20:18:44    Titel:
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Darf ich dem Stromanbieter sagen, er soll das Hasu stromlos machen und den Zähler ausbauen?

Kini

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 16.04.2014 20:19:54    Titel:
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Die wirklichen "Hauptsicherungen" (meist NH-Sicherungen) sind im Hausanschlusskasten und dieser verplombt, können also nicht gezogen werden (abgesehen davon ist das unter Last auch durchaus gefährlich).
Auch wenn ein Haus nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist (niemand zwingt Dich dazu), müssen die Erschließungskosten (im Falle eines Neubaugebietes) entrichtet werden. Einen Bestandsbau kannst Du aber jederzeit vom Stromnetz abklemmen lassen und z.B. per Solarstrom, Windenergie oder BHKW versorgen.
Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
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G.S.C.Nueno
CSI Bühl
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1. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 16.04.2014 20:51:33    Titel:
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Es reicht auch wenn du nimmer zahlst, dann klemmen die dich von selbst ab nach ner Weile Supi

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Es wird zuviel erzählt von zu wenig Erlebtem!
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MAHIJens
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1. Mahindra CJ 540
BeitragVerfasst am: 16.04.2014 22:18:13    Titel:
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Hallo,
da ich ja "im richtigen Leben" Elektromeister bin....
niemand kann dich zwingen Strom abzunehmen..
wenn du es nicht willst...... (Grundgebühr ausgenommen,
falls du einen Stromzähler hast......)

Gehe mal von Ferienhäusern aus, die lange (mehrere Jahre)
nicht genutzt werden..... AUCH KEIN VERBRAUCH UND KEINE
ABNAHME........

ABER... jedes Grundstück (Lt. Flurkarte) MUSS einen eigenen
Stromanschluss haben... Unterverkauf (Zwischenzähler)
ist lt. TAB VERBOTEN!!!!!!

LG
Jens

PS: Falls du über PV, Windkraft, BHKW.. oder ähnliches eine INSELLÖSUNG
anstrebst musst du DAS natürlich mit dem Netzbetreiber abstimmen,
SONST VIEL ÄRGER!!!!!

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zwo.achta
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1. AS53 B4 quattro...
BeitragVerfasst am: 16.04.2014 22:36:13    Titel:
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MAHIJens hat folgendes geschrieben:
Unterverkauf (Zwischenzähler) verboten


Hat sich diesbezüglich nicht unlängst was geändert?

Grüße
robert

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Das muß ordentlich werden, wir wollen Rennen fahren - pfuschen kannste auf der Straße...
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 17.04.2014 06:54:02    Titel:
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Kein Mensch und kein Gesetz zwingen Dich, ein Grundstück oder Gebäude ans öffentliche Stromnetz anzuschiessen.

Du kannst Deinen Stromanschluss jederzeit binnen Monatsfrist kündigen und sogar kostenlos den Rückbau sämtlicher dem Versorger gehörender Einrichtungen auf Deinem Grundstück verlangen und bist dann auch von den Pflichten aus dem Anschlussverhältnis (Zugang zum Grundstück, Nutzung zur Weiterleitung an Dritte ect.) befreit.
Allerdings darfst Du z.B. Mietern nicht den Zugang ans Netz verweigern.
Bei Wasser, Abwasser ect. ist das etwas anders.
Wenn Du die Anlage nur ausser Betrieb nimmst, was Du nur im nicht plombierten Teil selbst darfst, fallen nach wie vor Kosten an. Wenn Du Den Netzanschluss kündigst, wird im Normalfall (sonst siehe oben) nur der entsprechende Zähler ausgebaut, der Rest bleibt.
Selbst Strom erzeugen geht im Prinzip, die relevanten Gesetzte und Vorschriften gelten natürlich:
Baurecht/ Landesbauornungen, Wasserwirtschaftsgesetzt, Immisionsschutzgesetz, VDE Vorschriften usw.. Lediglich die Festlegungen aus den Anschlussverhältnis entfallen.
Strombezug durch Dritte (oder umgekehrt) prinzipiell möglich, hat aber einige Fallstricke parat.
Geregelt ist das alles im Energiewirtschaftsgesetz, der Niederspannungsanschlussverordnung, den Technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber.
Billiger als aus dem Netz geht in der Regel nicht.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 17.04.2014 18:06:01    Titel:
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Ach ja,
bei kurzzeitiger Stilllegung bis zu drei Monaten kann die Anlage auch durch den Versorger ohne Zählerausbau ausser Betrieb genommen werden.
Dauert's länger, muss ein konzessionierter Elektrobetrieb die Neuinbetriebnahme beantragen und trägt erst Mal die komplette Verantwortung für die Anlage. Je nach Alter und Zustand kann das dann richtig teuer werden.
Beim Komplettrückbau muss der Anschluss ggfs. ganz neu beantragt werden, das kostet schnell ein paar Tausender.
Muss man sich gut überlegen, loht eigentlich nur bei geplantem Abriss oder Sanierung.
Sonst ist es meist wirtschaftlicher, einen entsprechenden Tarif zu wählen und die monatlichen Abschläge auf ein Minimum zu reduzieren.
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Kini
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1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 17.04.2014 20:56:24    Titel:
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Das mit der Neuinbetriebnahme ist ein Argument, stimmt.

Kini

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