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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 10.05.2014 20:41:15    Titel:
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Marci hat folgendes geschrieben:
flashman hat folgendes geschrieben:
Bei gewerblichen Sachen schaut der Zoll seit einiger zeit darauf, ob die elektronischen Geräte eine echte CE Zulassug haben. Fand ich auch obskur, aber ist so. Für den privaten Import allerdings uninteressant.

Siehe hier: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Produktsicherheit/marginalspalte_faq... [Link automatisch gekürzt]

Es geht letztendlich also um "In-Verkehrbringung" . Das Thema scheint aber nicht trivial zu sein.


Wenn du als Privatperson außerhalb der EU bestellst (z.B. USA oder CHINA) ist es gewerblich!


Moins

Unfug.
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Marci
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BeitragVerfasst am: 10.05.2014 20:50:03    Titel:
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Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:

Moins

Unfug.


Und warum wird dann gewerblich angenommen und die Ware an der Grenze aufgehalten/ dir weggenommen wenn du als Privatperson z.B. ein Paar Turnschuhe (die geschützt sind) aus China bestellst??

Und wenn du mit dem Fleuzeug zurück kommst interessiert der gleiche Schuh keine Sau???

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flashman
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BeitragVerfasst am: 10.05.2014 21:17:42    Titel:
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Moment, dass sind aber wirklich "zwei Paar Schuhe". Da gehts ja um Markenrecht und Fälschungen. Unsicher
Interessiert auch bei Mitahme im Flieger, wenns der Zoll checkt. Und wir haben ja Zöllner hier, die dazu was sagen können.

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el Bodo
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BeitragVerfasst am: 22.05.2014 19:01:54    Titel:
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Ich bin zwar nicht beim Zoll sondern bei bei dem anderen Trachtenverein aber wir haben zT ja auch damit zu tun...

Produktpraterie und Plagiatsgeschichten sind ne ernste Sache, die Strafen dafür gehen (auch bei Privaten) ganz schön ins Geld. Ob du dir die gefälschten Adidas-Treter mit der Post aus Honkong schicken lässt oder vom Urlaub in Bangkok im Flieger mit nach Hause bringst ist Jacke wie Hose. Sobalds auffällt ists weg und du darfst blechen. Die Beweislast liegt (zumindest in Österreich) bei dir...

Ähnlich verhält sichs mit Gegenständen die in China u. Co zwar verkauft werden deren Besitz aber in (den meisten) europäischen Ländern verboten ist - zB Laser mit 500mW Leistung.

Die CE-Kennzeichnung ist, wie in anderen Beiträgen schon erwähnt, ja eine Selbstkennzeichnung - auch wenn man sie nur unter Erfüllung bestimmter Kriterien bekommt bzw auf seinen Produkten anbringen darf. Wenn du nen Scheinwerfer ohne CE-Kennzeichnung am Auto hast darfst du ihn zwar im Straßenverkehr nicht verwenden, Strafbestimmungen wegen fehlender Kennzeichnung gibts aber meines Wissens nach nicht.

lg Bodo
PS: ich unterstelle genannten Ländern keinesfalls die Verbreitung von Plagiaten und illegalen Produkten und Usern die sich betroffen fühlen auch keine, wie auch immer gearteten, Urlaube in Thailand rotfl

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StefanR
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1. '15 Jeep Wrangler Rubicon Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 22.05.2014 19:11:43    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ansich ein interessantes Produkt, gibt es identisch ja auch bei ebay & Co. Einer meiner zwei Scheinwerfer war nach 1-2 Jahren undicht und hat fleißig Regenwasser gesammelt, funktioniert aber noch. Sind auf dem Dach montiert.

Ich weiß nicht ob ich sie nochmal kaufen würde Grins

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Rocco
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BeitragVerfasst am: 22.05.2014 19:12:43    Titel:
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Winke Winke *nur Laserpointer... Vertrau mir sonst wäre ich arbeitslos...

Gruß Rocco

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