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Zulassung (en) des Santana PS10


 
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eltobo
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...und hat diesen Thread vor 4009 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Santana PS-10
BeitragVerfasst am: 31.07.2014 18:21:12    Titel: Zulassung (en) des Santana PS10
 Antworten mit Zitat  

Liebe Gemeinde,
über die Suchfunktion bin ich nur wenig fündig geworden, daher hier hoffentlich gebündelte Antworten.
Welche Zulassungsformen haben wir in Dt für den Santana?

Wegen der Steuer / Versicherung und Sonntags Fahrverbot mit Hänger, die Frage,
Was bringt die LKW Zulassung?

Hat jemand den Santana in Dt als PKW oder Womo zugelassen bekommen?

Vom Fachdienst kfz-zulassung in Marburg(für Hessen zuständig) erhielt ich die Antwort, dass eine Umschlüsselung von LKW auf PKW erfolgen kann,wenn durch ein Abgasgutachten die Einhaltung der Schadstoffemissionen für PKW nachgewiesen wird.

Also ist nur der Motor für die Einstufung als LKW verantwortlich?

Viele grüße
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Gorli
ich Idiot...
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1. ML 270CDi W163
2. Mountainbike
BeitragVerfasst am: 31.07.2014 18:35:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

find ich irgendwie lustig, "alle Welt" versucht seinen GW auf LKW zu kriegen und kriegts nicht hin wegen dem Finanzamt.

Die Eintragung LKW oder PKW interessiert das Finanzamt de fakto nicht! Die sehen 5 Sitzplaetze, oder mehr und machen nen PKW draus.

Was die reine Zulassung als LKW angeht muessten andere sich aeussern oder Du schaust mal selber bei Google ob Du da was in der StVZO findest....
Was die Abgaseinstufung betrifft bin ich ueberfragt, eventuell hilft aber das EU Recht bezueglich der Fahrzeugklasse weiter unter Verweis auf eben die Sitzplatzanzahl...

War da nicht etwas wegen maximalem Gewicht ab wann das Fahrverbot besteht? bin da nicht mit Wissen gesegnet was das betrifft.

_________________
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eltobo
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1. Santana PS-10
BeitragVerfasst am: 31.07.2014 19:12:32    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Fahrverbot mir Anhänger unabhängig des zgg der Zugfahrzeugs..
Mit Handy, daher knapp LG tobi
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PeterM
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Mit dabei seit Anfang 2011
Wohnort: Wien
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 31.07.2014 19:18:52    Titel:
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Zum gefühlten 155. Mal: Der Motor ist nur nach der LkW-Norm geprüft worden, damit war das Fahrzeug in ganz Europa LkW. Abgastest kannst Du vergessen, LkW hat den Motor allein nachzuweisen, PkW das Gesamtfahrzeug, dh Du schnallst auf die Rolle und fährts den Zyklus..was dabei herauskommt ? Und die Kosten machen schon den versuch gänzlich unwirtschaftlich.

Wenn irgendeine Behörde sich breitschlagen lässt und als PkW zulässt - schön, ich würde schweigen und genießen.

Steuerecht ist nationale Spielwiese, da darf ich als Gesetzgeber PkW/LkW nach irgendwelchen unterscheidlichen oder gleichen Kriterien behandeln, wie ich will - von mir aus die 3.Wurzel aus dem Produkt von LängexLeistungxLeergewicht, samt Logarithmus..

Grüsse
Peter
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eltobo
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1. Santana PS-10
BeitragVerfasst am: 01.08.2014 02:48:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Das Steuerrecht war nicht mein Anliegen, dazu gibt es genügend zu finden auch im Rahmen des Petitionsausschusses der Bundestages....
Wie gesagt darum ging es mir nicht. Nach dem Briefwechsel mit der Zulassungsstelle scheint es zumindest nicht unmöglich den Santana als PKW zuzulassen.
Daher die Frage ob jemand sein Gefährt anders als als LKW zugelassen hat.
Evtl bin ich ja schwer von Begriff, aber was bedeutet denn "nur LKW Norm geprüft" doch nur, dass kein Gutachten in Bezug auf Grenzwerte wie sie für einen PKW gelten würden erstellt wurde.

Ganz wichtig mir gehts nicht um 200€ im Jahr, sondern um die offensichtlichen Einschränkungen der LKW Zulassung.
LG tovi
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takeshi
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Mit dabei seit Mitte 2013
Wohnort: Schwoich (Tirol, Österreich)


BeitragVerfasst am: 01.08.2014 11:33:28    Titel:
 Antworten mit Zitat  

eltobo hat folgendes geschrieben:
Ganz wichtig mir gehts nicht um 200€ im Jahr, sondern um die offensichtlichen Einschränkungen der LKW Zulassung.
LG tovi


Gibt's da nicht den Passus mit Freizeitzwecken und den Hänger?

_________________
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 01.08.2014 11:49:18    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Richtig! Da gibt es eine Ausnahme für! LKW bis 3,5 t mit Wohnwagen oder Anhänger zu Sport und Freizeitzwecken dürfen fahren.

http://www.offroad-forum.de/wiki.php?page=view&word=Sonntagsfahrverbot
http://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?t=68675


http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=40004!0
6. Punkt unter :Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge und Transporte

Hoffentlich nun das letzte Mal in der Diskusion

schöne Grüße

Horst
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jeepgärtner
Quetscheschäff
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Mit dabei seit Mitte 2009
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1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO
2. Nissan Pickup D40
BeitragVerfasst am: 01.08.2014 15:01:04    Titel:
 Antworten mit Zitat  

und hier...
http://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?t=71332&highlight=
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eltobo
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1. Santana PS-10
BeitragVerfasst am: 02.08.2014 09:39:25    Titel:
 Antworten mit Zitat  

All diese Berichte kenne ich:
In Hessen gilt die Ausnahmeregelung nicht.
Wurde mir von der BAG und der Verkehrsbehörde des Lahn-Dill-Kreises schriftlich mitgeteilt.
Hessen hat das was auf der Verkehrsminister Konferenz 2007 in Merseburg beschlossen wurde nicht umgesetzt.
Auf der HP des Bundestages gibt es schon hinreichend viele Petitionen, dass dieser Missstand behoben wird. Diese Petitionen sind entweder noch in der Prüfung oder weitergereicht.
Also gilt noch nichts neues......
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