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Verfasst am: 03.09.2014 13:18:33 Titel: |
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parken aufm Gehweg ist ab 2,8t verboten, auch wenns ein Schilld erlaubt
bei gewerblichen Transporten brauchst ab 2,8 t Fahrtenbuch, ab 3,5t Fahrtenschreiber
das mitm Fahrtenschreiber ist bekannt, das mitm Fahrtenbuch wissen die wenigsten
und dann gibts noch ein paar so kleinigkeiten die ab 2,8 t gelten
die meisten wurden aber im laufe der Zeit geändert und auf 3,5t angehoben | |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2013 Wohnort: Essen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan Terrano II |
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Verfasst am: 03.09.2014 13:28:50 Titel: |
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| OK, Danke ,war mir da nicht ganz sicher, auf jedenfall wäre er nicht betroffen. Solange sein Wägelchen nicht mehr auf die Waage bringt. | _________________ Gruß
Dirk
Ohne Kaffee alles Doof. |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 03.09.2014 14:03:03 Titel: |
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| DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: | parken aufm Gehweg ist ab 2,8t verboten, auch wenns ein Schilld erlaubt
bei gewerblichen Transporten brauchst ab 2,8 t Fahrtenbuch, ab 3,5t Fahrtenschreiber
das mitm Fahrtenschreiber ist bekannt, das mitm Fahrtenbuch wissen die wenigsten
und dann gibts noch ein paar so kleinigkeiten die ab 2,8 t gelten
die meisten wurden aber im laufe der Zeit geändert und auf 3,5t angehoben |
ok dachte du meinst was zum -alles klar das vergessen die meisten zB beim Parken auf dem Gehweg | |
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