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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2014 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 3975 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 15.09.2014 11:58:39 Titel: Wegerecht Vogesen / Alpen |
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so jetz musst ich mich doch mal anmelden, bin schon einige zeit stille mitleser hier und bewundere vor allem immer wieder die tollen offroad touren, die ihr alle so gemacht habt. und auch hab ich mich schon öfter durch die Forensuche gewühlt und mit der frage befasst (achtung typisch deutsch):
JA DÜRFEN DIE DAS?
Bezugnehmend auf: http://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?t=69973
Ich meine, ich wohne auch "recht nahe" an den Vogesen, aber weiter wie auf das Gelände in Saverne hab ich mich nie getraut, weil man ja hier zu lande gleich standrechlich erschossen wird sobald man auch nur 1cm vom teer abkommt.
Ihr habt hier eine tolle Tour durch die Vogesen gemacht, alles auf unbefestigten wegen, teils durch den Wald. Schwarz oder darf man da offiziell fahren?
Oder hier: http://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?t=72198
Ich bin bislang nur mit dem Straßenmotorrad in den Alpen gewesen, Schweiz u Österreich. Hier wurden wir teilweise schon schief angeschaut wenn wir auf der Passhöhe nicht auf dem Busparkplatz sondern an einem Feldwegabzweig gehalten haben.. | |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2014 Wohnort: Aargau Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan Navara 2.5l 2014 |
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Verfasst am: 15.09.2014 16:43:22 Titel: |
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Hallo Benaor
Also vielleicht sehe ich das zu einfach, aber es ist doch recht simpel: Wo ein Fahrverbot ist, ist es illegal, wo aber kein Fahrverbot ist, warum sollte es illegal sein? Ein Tourist kann ja nicht wissen was für ungeschriebene Gesetze es sonst noch geben mag.....
In den Schweizer Alpen wird es sehr schwierig mit legalen ungeteerten Pisten, in den italienischen Alpen ist es kein Problem.
In den Vogesen gibt es viele Forstwege ohne irgendein Fahrverbot. Wenn man legal unterwegs ist und Wanderer trotzdem motzen, weise ich sie höflich daraufhin dass es für sie noch eine Menge Alternativrouten gibt wo sie ganz sicher kein Auto antreffen....
Grüsse
Jo | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2008 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. 89-92er Samurai |
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Verfasst am: 15.09.2014 19:14:07 Titel: |
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Terraformer hat folgendes geschrieben: | Hallo Benaor
Also vielleicht sehe ich das zu einfach, aber es ist doch recht simpel: Wo ein Fahrverbot ist, ist es illegal, wo aber kein Fahrverbot ist, warum sollte es illegal sein? Ein Tourist kann ja nicht wissen was für ungeschriebene Gesetze es sonst noch geben mag.....
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GAANZ falsches herangehen an die sache. ist das gleiche wie wenn ein russe aus sibieren nach deutschland kommt und hier besoffen auto fährt. nur weil in seinem busch kaff der bulle auch besoffen rumgefahren ist und nie was gesagt hat muss das hier nicht erlaubt sein.
Du bist Gast und hast dich über Gesetze und Gebote zu informieren! | _________________ Ein durstiges Auto ist ein fahrendes Auto.
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2014 Wohnort: Aargau Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan Navara 2.5l 2014 |
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Verfasst am: 15.09.2014 21:11:45 Titel: |
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...habe zwar geschrieben: ungeschriebene Gesetze.....kann man sich über die Informieren? Denk mal gut nach.
Nee, Fakt ist ein Fahrverbot ist international verständlich....oder? | |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2014 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 3975 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 16.09.2014 10:19:58 Titel: |
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sebbo hat folgendes geschrieben: | Du bist Gast und hast dich über Gesetze und Gebote zu informieren! |
Genau das wäre mein Anliegen! Auch bei uns gilt ja Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Bei uns in BaWü ist das ganz klar im Gesetzestext verankert: Im Wald hat ein Kfz nix zu suchen, dafür bedarf es keiner extra Beschilderung. Wer sagt, dass es im Elsass/Vogesen nicht auch so geregelt ist?
Aber hier lese ich immer wieder von wunderschönen Touren, natürlich nicht querfeldein, aber auf unbefestigen Wegen, und ich dachte vielleicht kann mir hier im Forum einer sagen wie das in den anderen Ländern geregelt ist. Ich komme aus dem Motorradsektor und weiß auch von Bekannten, die immer in Spanien schöne Endurotouren machen, da sei das ganz legal, außer ein Weg ist als verboten ausgeschildert.
Aber das ist alles hörensagen, habe schon versucht entsprechende Gesetzestexte der anderen Länder zu googlen, bin aber nur auf fadenscheinige Niederschriften diverser Privatpersonen gestoßen, nix offizielles also. Oder kann mir jemand sagen, wo man sich da am besten informieren kann?
Es gibt ja gewerbliche Anbieter von Offroadtouren, die z.T. angeben eine Genehmigung zu haben, die müssen sie ja auch irgendwo eingeholt haben.. | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 16.09.2014 11:50:39 Titel: |
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Moins
In Deutschland gibt es die Landeswaldgesetze, die einigermassen klar regeln, was legislativ Sache ist. Die Anwendung hängt dann auch schon mal von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Im Ausland ist es nicht anders, wobei nicht in allen Ländern der Umweltschutz so hochgehalten wird wie bei uns.
Und dann kommt dazu, dass ja alle die entsprechenden Gesetze vor Ort besser kennen als die lokalen Behörden. Hat man ja in dem Thread "Winterreifen in Italien" sehr nett gesehen. ;-) |
Zuletzt bearbeitet von am 16.09.2014 15:58, insgesamt einmal bearbeitet |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2014 Wohnort: Aargau Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan Navara 2.5l 2014 |
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Verfasst am: 16.09.2014 13:36:08 Titel: |
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Genau! Die praktische Anwendung: Vor einer Tour die über das Land von sagen wir 5 Kommunen führt, planen wir eine zweite Tour wo wir alle 5 Bürgermeister besuchen und sie befragen zu irgendwelchen Sonderbestimmungen für ihren Wald. Ob man den auf einer Teerstrasse ohne Verbotsschild befahren darf oder nicht, ob allfällige Verbotsschilder auch weiss sind, rund mit rotem Rand oder ob vielleicht doch etwas anderes gemeint ist. Wie es ist mit schön ausgebauten Schottersträsschen ohne Verbot usw. usw. Vor eine Vogesentour empfehle ich dann mit allen 489 Kommunalverwaltungen konsultativ Kontakt aufzunehmen, und, bitte (!) alles hier im Forum einzustellen, so dass wir alle dazulernen können.
Frohes Fahren
Jo  | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 16.09.2014 16:02:49 Titel: |
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Moins
Mir ist das egal wie Du es machst. Verknackt wirst Du dooferweise halt auch wenn Du irgendwas nicht weisst.
Aber ich probier's das Ding mit dem"das hab ich aber leider nicht gewusst" auch immer wieder, nur bin ich leider nicht blond und mein Dekolleté ist auch nicht wirklich sehenswert. Von Minirock wollen wir erst gar nicht reden. | |
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 da kommt eh nur Blödsinn raus

Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. SJ Longbody 2,0 16V 2. D-Max 3L Schalter 3. Volvo Amazon 4. Suzuki DRZ 400 Y 5. Vespa PX 225 6. Cube Attention 7. Hackbrett Killer |
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Verfasst am: 16.09.2014 16:15:38 Titel: |
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Wenn die miniberockte Schicksenblondine mit ihrem Golf Cabrio fälschlicherweise aufn vogesischen Feldweg abbiegt, ist das sicherlich auch unverdächtiger als der komplett in Jack Wolfskin gehüllte Städter mit seinem zu allen Schandtaten bereiten Offroader, oder? | _________________ Es ist ein dreckiges Hobby, aber irgendwer muss es ja machen! |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 17.09.2014 05:32:41 Titel: |
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"Früher", ich hab' die genaue Jahreszahl nicht mehr im Kopf, ist aber nur ein paar Jahre her, war es in Frankreich legal, sämtliche Wege zu befahren, die offiziell als solche gekennzeichnet waren, d.h z.B. auf Karten eingezeichnet. Also keine Rückegassen oder Ähnliches. Verboten war's nur dort, wo das ausdrücklich durch Schilder oder Schranken ausgewiesen war.
Haben wir früher regelmässig gemacht, da ging auch Offroad der härteren Gangart.
Seit ein paar Jahren ist das nicht mehr legal möglich, es ist praktisch alles abseits öffentlicher Wege pauschal gesperrt und die Strafen sind teilweise drakonisch, Beschlagnahme des Autos eingeschlossen.
Allerdings ist die Chance, erwischt und angezeigt zu werden nicht besonders hoch. Verboten bleibt's trotzdem.
Wenn man sich Genehmigungen einholt, dann schriftlich. Fragen bringt gar nix, legal befahrbare Wege ohne Asphalt erkennt man auch so, gibt noch 'ne Menge davon in der Ecke.
Das, was auf den Bildern in den verlinkten Beiträgen teilweise zu sehen ist, war definitiv nicht legal, Nachahmung ist also... | |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2014 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 3975 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 17.09.2014 08:56:59 Titel: |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 17.09.2014 12:13:20 Titel: |
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Moins
Gibt es da irgendeinen Gesetzestext zu?
Gerne auch auf Französisch. | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 17.09.2014 15:56:43 Titel: |
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Nein, natürlich nicht. Ich hab' mir das nur ausgedacht um eine oppositionelle Position einzunehmen.
Du färbst ab. | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 17.09.2014 16:01:14 Titel: |
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Ach ja,
wenn es einen gäbe, er wäre mit ziemlicher Sicherheit auf französisch... | |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2014 Wohnort: Aargau Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan Navara 2.5l 2014 |
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Verfasst am: 17.09.2014 18:00:50 Titel: |
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Was um Himmels Willen ist ein öffentlicher Weg?
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