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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Köngen Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 3933 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Defender 110, 98, 300 TDi  2. Defender 110, 95, 300TDI  3. Serie 2a, Bj. 64  4. BMW R100RS, Bj. 82 5. R1200GS, Bj 06 |
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Verfasst am: 31.10.2014 13:48:17 Titel: Streit um Garantie - alte MOBILE Anzeige wiederfinden |
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Hallo,
ich habe vor ein paar Monaten einen PKW ( KIA ) gekauft, der laut Händler eine Gesamt-Garantie von 7 Jahren hat.
Da das Fahrzeug 2Jahre alt war war die Restgarantie noch 5 Jahre.
Der Vorbesitzer ( ca. 40.000km/Jahr ) war mit dem Fahrzeug 1x im Jahr bei der Inspektion,
er hätte aber nach 30.000km gehen müssen. ( lt. KIA Serviceheft )
Der Händler hat , daraufhin bei KIA einen Garantieerhalt angefragt und auch, lt. seiner mündlichen Aussage, bekommen.
Er hat die Inspektionen im Serviceheft abgestempelt und uns das Serviceheft zugesendet, lt. seiner Aussage passt das dann.
Er hat uns auch damals die KIA Rechnung seiner Garantierhaltanfrage zugesendet, für uns war damit alles erledigt.
Wie ich jetzt von dem lokalen KIA Händler, der die jährliche Insoektion durchführt,
erfahren habe hat das Fahrzeug keine Herstellergarantie, weil der Vorbesitzer eine Inspektion "ausgelassen" hat.
Der lokale Händler hat bei KIA nachgefragt, die Garantieerhaltanfrage wurde damlas von KIA abgelehnt.
Da damals in der MOBILE Anzeige auch die Garantie aufgeführt war bin ich nun auf der Suche nach der alten Anzeige.
Gibt es irgendwelche Archive die man durchsuchen kann?
Generell bin ich am Überlegen wie ich nun vorgehen soll, ein Grund für einen gebrauchten KIA war die 7 Jahresgarantie ......
Werde zuerst mal mit dem damaligen Verkäufer sprechen.
Gruss
Joachim | |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 31.10.2014 14:10:55 Titel: |
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Es gibt zwar Webarchive wie archive.org, die werden aber bei so kurzlebigem Inhalt wie einer Kleinanzeige, kaum einen Snapshot gmacht haben. Zudem ist die gezielte Suche quasi ohne Url auch unmöglich. Das dürfte sich als Problem herausstellen... | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Köngen Status: Urlaub
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Verfasst am: 31.10.2014 14:15:02 Titel: |
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Schade, habe leider den Ausdruck auf Papier nicht mehr, hätte die Sache vielleicht erleichtert ....
Dennoch DANKE | |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
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Verfasst am: 31.10.2014 14:18:34 Titel: |
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Ich vermute aber auch, dass der Inhalt der Kleinanzeige Dir nicht wirklich helfen wird. Letztendlich zählt, was vertraglich festgehalten und zugesichert wurde. Der Verkäufer bräuchte sich nach aktueller Lage maximal entschuldigen für den Fehler im Text.  | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Offroader


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Verfasst am: 31.10.2014 14:21:45 Titel: |
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Ich weiß,
bei MOBILE steht in den Anzeigen immer etwas von IRRTÜMER VORBEHALTEN usw...... aber es ist vielleicht eine kleine Hilfe in der Diskussion ..... | |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Bielefeld Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan X-trail ( T31) Bj.2010 |
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Verfasst am: 31.10.2014 17:16:16 Titel: |
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diskussions grundlage ist nur das was im vertrag steht
und wenn du von dem kia händler der das auto gewartet hat ein serviceheft bekommen hast wo die fehlende inspektion eingetragen würde ich mich mal mit dem unterhalten
für mich hört sioch das so an als ob der händler dem verkäufer einen gefallen tun wollte
würde dann heißen das du getäuscht wurdest aber um ne klärung zu finden würde ich mir rechtlichen beistand suchen | |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Köngen Status: Urlaub
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Verfasst am: 31.10.2014 18:30:26 Titel: |
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Da habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt.
Ich habe das Auto beim Händler gekauft, mit "Verkäufer" war der Vorbesitzer gemeint , mein Vertragspartner ist der Händler. | |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2012 Wohnort: Siegen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Wrangler YJ |
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Verfasst am: 31.10.2014 19:21:51 Titel: Re: Streit um Garantie - alte MOBILE Anzeige wiederfinden |
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grijo hat folgendes geschrieben: | Hallo,
ich habe vor ein paar Monaten einen PKW ( KIA ) gekauft, der laut Händler eine Gesamt-Garantie von 7 Jahren hat.
Da das Fahrzeug 2Jahre alt war war die Restgarantie noch 5 Jahre.
Der Vorbesitzer ( ca. 40.000km/Jahr ) war mit dem Fahrzeug 1x im Jahr bei der Inspektion,
er hätte aber nach 30.000km gehen müssen. ( lt. KIA Serviceheft )
Der Händler hat , daraufhin bei KIA einen Garantieerhalt angefragt und auch, lt. seiner mündlichenAussage, bekommen.
Er hat die Inspektionen im Serviceheft abgestempelt und uns das Serviceheft zugesendet, lt. seiner Aussage passt das dann.
Er hat uns auch damals die KIA Rechnung seiner Garantierhaltanfrage zugesendet , für uns war damit alles erledigt.
Wie ich jetzt von dem lokalen KIA Händler, der die jährliche Insoektion durchführt,
erfahren habe hat das Fahrzeug keine Herstellergarantie, weil der Vorbesitzer eine Inspektion "ausgelassen" hat.
Der lokale Händler hat bei KIA nachgefragt, die Garantieerhaltanfrage wurde damlas von KIA abgelehnt.
Da damals in der MOBILE Anzeige auch die Garantie aufgeführt war bin ich nun auf der Suche nach der alten Anzeige.
Gibt es irgendwelche Archive die man durchsuchen kann?
Generell bin ich am Überlegen wie ich nun vorgehen soll, ein Grund für einen gebrauchten KIA war die 7 Jahresgarantie ......
Werde zuerst mal mit dem damaligen Verkäufer sprechen.
Gruss
Joachim |
Da wirst Du keine Chance haben !
Die Bedingungen für eine über das gesetzliche Maß hinausgehende "Garantie" legt der Garantiegeber (Hersteller) fest.
Wenn der Garantienehmer (Kunde) diese nicht erfüllt (hier Inspektions-km-Intervall) ist der Hersteller aus der Nummer raus.
Was Dein Händler gemacht/versprochen hat, ist sicher weder schön noch nett aber so wie Du
schreibst, offensichtlich leider in dem Fall auch nicht "schriftlich" festgehalten worden
Die damalige Anzeige wird Dir nichts nutzen.
Rechtsgrundlage ist der Kaufvertrag. Wenn dort nicht explizit eine (die Weiterführung)
der 7-Jahres-Herstellergarantie benannt wurde, hast Du auch keine / keinen Anspruch !!
Interessant wäre in diesem Fall jedoch die ZWEIjährige Gewährleistung die Dir
von dem Händler aus zusteht WENN er diese nicht im Kaufvertrag schriftlich auf 1 Jahr
begrenzt hat.
Weiter prüfe mal ob er die wirklich gemachten 40.000km/Jahr in dem Serviceheft
nachgetragen hat ODER aber "fälschlicherweise" nur 30.000km/Jahr !?
DANN wäre er vielleicht bei einem "Betrugsvorwurf" etwas kooperationsbereiter was
das suchen/finden einer Lösung angeht  | _________________ CJ-Blender - geländetauglich |
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 Offroader


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...und hat diesen Thread vor 3933 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 02.11.2014 16:43:14 Titel: |
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Danke für die Einschätzung.
Ich habe nun mit dem Händler der das Fahrzeug an mich verkauft hat gesprochen.
Es gabe eine 3er Konferenz zw, Autohausbesitzer, dem angestellten Verkäufer und mir.
Bisher ist das Autohaus der MEinung, dass das Fahrzeug eine Werksgarantie hat, weil sie von KIA nichts abschlägiges bekommen haben ( laut denen ihrer Aussage ... )
Sie wollen nun am Montag mit KIA Kontakt aufnehmen um den tatsächlichen "Istzustand" zu bekommen.
Je nachdem was KIA sagt muss man schauen wie man weitermacht.
Der Chef hat in dem Gespräch auch den Verkäufer gefragt, ob das Auto mit Werksgarantie an mich verkauft wurde, dies hat der Verkäufer bejaht.
Daraufhin meinte der Chef: " dann steht Hr. xxx auch ein Auto mit Werksgarantie zu."
Natürlich habe ich das jetzt auch nicht schriftlich, ich warte jetzt erst mal ab was KIA sagt ...... | |
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