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Fahrzeugimport aus Island nach Deutschland


 
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NordicMoon
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...und hat diesen Thread vor 3885 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 04.12.2014 18:53:03    Titel: Fahrzeugimport aus Island nach Deutschland
 Antworten mit Zitat  

Ich Beabsichtige einen Ford F350 "Heavy Duty" mit 46 Zoll Reifen auf Island zu kaufen und auf eigener Achse damit nach Deutschland zu Fahren.
nun soll das aber alles bis ins kleinste Geplant sein.
Da Island ja kein EU-Land ist aber bei dem Schengener Abkommen dabei ist müsste ich den hier doch eigentlich so zugelassen bekommen oder ?
Die Dekra sagt auf ihrer Seite folgendes

Somit gibt es folgende Möglichkeiten

I. bei Fahrzeugen aus dem europäischen Handelsraum:

Bei serienmäßigen Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung und Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - "CoC-Papier") mit eingetragener Fahrzeugidentifizierungsnummer erfolgt die Zulassung problemlos bei der zuständigen Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle oder Straßenverkehrsamt). In dem CoC-Papier sind in der Regel alle technischen Angaben enthalten, so dass eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgefertigt werden kann.
Bei Fahrzeugen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren, für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird. Da in den ausländischen Fahrzeugpapieren häufig nicht alle in Deutschland für die Erstellung der Papiere erforderlichen technischen Daten vorhanden sind, ist der Halter/Händler verpflichtet diese für die Zulassung verifiziert beizubringen. Dies kann zum Beispiel durch eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE oder durch einen zum Fahrzeug gehörenden (auch entwerteten) Fahrzeugbrief bzw. durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem älteren Zulassungsverfahren sein, welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden. Die Übereinstimmung mit den Daten und die Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit ist mit einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO oder bei Anordnung durch die Zulassungsbehörde auch durch ein Gutachten nach § 5 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) nachzuweisen. Ein zusätzlichen Gutachten nach § 21 StVZO ist in diesem Fall, seitens der Zulassungsbehörde, nicht zu fordern.
Liegt weder ein COC Papier, noch ein verifizierter Datensatz vor, sind die technischen Daten manuell speziell für das betreffende Fahrzeug zu erfassen. Bei diesem Einzelgenehmigungsverfahren gem. §21StVZO / §13 FZV wird die Vorschriftmäßigkeit geprüft. Geringe Abweichungen können, ggf. in Verbindung mit dem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Mitarbeiter eines technischen Dienstes, durch die Behörde per Ausnahmegenehmigung (§70) genehmigt werden. Für dieses Zulassungsverfahren in Verbindung mit Gebrauchtfahrzeugen sind nur „Technische Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr“ (TP) zugelassen. Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist DEKRA nur in den neuen Bundesländern und Berlin betraut. Für die Begutachtung von Neufahrzeugen stehen bei DEKRA bundesweit entsprechende Spezialisten zur Verfügung.

Greift da auch das Schengener Abkommen ? ist jetzt Island EU Wirtschaftsraum? ich bin der Meinung ja
weiter würde es mich interessieren, kann ich mit Überführungskennzeichen die ich aus Deutschland mitbringe nach Deutschland zurück Fahren also auf Island, durch Dänemark ?

Gibt es hier jemanden der sowas schon mal gemacht hat ?

Bin für jede Hilfe und Antwort dankbar.
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Traildriver
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BeitragVerfasst am: 04.12.2014 19:16:16    Titel:
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Da geht man wahrscheinlich von Großserienfahrzeugen aus.Hier dürften aber erhebliche Schweißarbeiten den Serienzustand erheblich verändert haben. Würde mit Bilder und technischen Unterlagen vom Wunschfahrzeug beim TÜV deines Vertrauens erstmal "vorfühlen" was da so geht oder nicht,hier können Zulassungsvorschriften zwischen Island und Deutschland erheblich voneinander abweichen,aber möglich ist viel.

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BeitragVerfasst am: 04.12.2014 21:11:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Moins

Zu Schengen: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Schengen_node.html und http://www.crp-infotec.de/02euro/basisdaten/schengen.html

Island ist NICHT in der EU, aber in der EFTA, siehe auch letzter Link.
Dazu mehr hier: http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/import-export/Import_EFTA-Staaten/default.aspx?prevPageNFB=1

So kräht der Gockel ...
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ChristianNO
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BeitragVerfasst am: 04.12.2014 21:29:52    Titel:
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Artic Trucks oder freie Werkstatt in Island???

Ansonsten lasse die Norwerger ihre Umbauten immer bei der Dekra in Dresden über den TÜV ziehen.

Da das Fahrzeug noch nie in der EU zugelassen, nicht mehrere Jahre in deinem Besitz war (Umzugsgut entfällt also)
Wirst du das Auto wahrscheinlich nach aktuellen Abgasnormen zulassen müssen.

Gibt da gerade so einen netten Fall mit einem Mini, dein ein Opa bei der Geburt seines Enkels gekauft, aber leider nie
Zugelassen hat. Nun nach 18 Jahren muss der alte Mini nach neuesten Abgasnormen zugelassen werden.....

Leider verloren.....

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Norman
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BeitragVerfasst am: 04.12.2014 22:14:05    Titel:
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Hallo, ein Freund von mir ist Isländer. Er hat damals seinen VW-Bus mit nach D gebracht und diesen hier auch verkauft. Das war aber tatsächlich ein Serienfahrzeug. In Island darf man, was Fahrzeugmodifikationen angeht, erheblich mehr als bei uns. Ich habe z.B. von unserem örtlichen TÜV-Ing. gesagt bekommen " Am Rahmen schweissen, darf nur der Hersteller". Insofern würde ich dir auch raten, erst mal mit vielen Fotos und Papieren zum TÜV zu laufen oder in eine Werkstatt, die sich hier auf 4x4-Umbauten spezialisiert hat.
Gruß Norman
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ChristianNO
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BeitragVerfasst am: 04.12.2014 22:19:12    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@Norman

Der VW Bus deines Freundes würde unter Umzugsgut fallen. Das wäre dann wenig problematisch.

Dies kann der TS leider für sich nicht reklamieren

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BeitragVerfasst am: 05.12.2014 03:59:46    Titel:
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Ich will Dir ja die Hoffnung nicht nehmen, aber meines Wissens ist der F350 mit 46"-Reifen breiter als 2,55m, d.h. eine Zulassung wird nur noch als LoF möglich sein.
Darüber hinaus frage ich mich, wie sich so was auf deutschen Straßen fährt. Ich fahre jedes Jahr bei der Baja 1000 einen F350 mit 37"-Reifen als "Chase Truck" und das macht schon nur noch wenig Spaß auf dem Highway...
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derBert
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BeitragVerfasst am: 05.12.2014 06:48:20    Titel:
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Weil? Lenkkräfte zu gross, schwammig, folgt den Spurrillen,... ?

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Beste Grüße!
"derBert"
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HannesJo
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BeitragVerfasst am: 05.12.2014 07:13:48    Titel:
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Dirty Duck hat folgendes geschrieben:
Ich will Dir ja die Hoffnung nicht nehmen, aber meines Wissens ist der F350 mit 46"-Reifen breiter als 2,55m, d.h. eine Zulassung wird nur noch als LoF möglich sein.
Darüber hinaus frage ich mich, wie sich so was auf deutschen Straßen fährt. Ich fahre jedes Jahr bei der Baja 1000 einen F350 mit 37"-Reifen als "Chase Truck" und das macht schon nur noch wenig Spaß auf dem Highway...


die begrenzung auf 2,55m breite gilt in island auch, aber da bleiben die selbst mit 54ern im limit
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NordicMoon
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...und hat diesen Thread vor 3885 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 05.12.2014 09:00:05    Titel:
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Vielen Dank für die Antworten bisher.

Also ich habe mit einigen Händlern auf Island eMail Kontakt, und ich habe mir die Date des Fahrzeugs schicken lassen, das ich mir auserkoren habe.
auf meine Frage mit den Abmessungen kann diese Antwort "Dry weight 3340 lenght 5997 wide 2550 high 3320"


Allerdings hätte ich an euch noch eine andere Frage, wie Hoch und mit welcher Maximal Bereifung kann man einen Ford F350 auf setzten und noch den Segen der Behörden in Deutschland bekommen ?
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BeitragVerfasst am: 05.12.2014 09:17:27    Titel:
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In der DRW, d.h. mit Zwillingsreifen (das ist die Basis für die Isländer, soweit ich das sehe) gehen hier in D maximal 255/85R16 auf der Serienfelge (16x6). Mit Adaptern und Lkw-Felgen bis zu 295/40R24 (sieht aber naja aus).
Grund für die Grenze ist dabei nicht der TÜV, sondern der Abstand der Reifenflanken der beiden Hinterreifen zueinander, die sollten sich tunlichst auch unter Last nicht berühren.

Als SRW, also mit Einzelbereifung hinten, gehen auf der Serienfelge (je nach Baujahr) bis zu 285/70R16, mit Aftermarket-Felgen bis zu 37x12.5R17. Letzteres erfordert dann i.d.R. ein Lift Kit (6-8") und eine Anpassung der Achsübersetzung.
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BeitragVerfasst am: 05.12.2014 09:20:22    Titel:
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derBert hat folgendes geschrieben:
Weil? Lenkkräfte zu gross, schwammig, folgt den Spurrillen,... ?


All das plus einen miserablen Wendekreis, weil die Reifen bei den Bj. bis 2006 so schnell an der vorderen Blattfeder rubbeln.
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 05.12.2014 09:24:04    Titel:
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Mit 37ern sieht der F250/350 dann so aus:

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ChristianNO
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BeitragVerfasst am: 05.12.2014 09:30:12    Titel:
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NordicMoon hat folgendes geschrieben:

Allerdings hätte ich an euch noch eine andere Frage, wie Hoch und mit welcher Maximal Bereifung kann man einen Ford F350 auf setzten und noch den Segen der Behörden in Deutschland bekommen ?



Die maximal zulässigen Fahrzeugdimensionen kannst du hier nachlesen.

Der Rest ist eine Frage, wie gut uns sauber es gemacht ist und wieviel Geld du bereit bist, für die geforderten Gutachten
auszugeben.

Für die Zulassung meines Volvo BV202 auf deutsche Strassen hab ich ca. 2000€ ausgegeben bis ein Schild endlich dran
war.

Mvh

Christian

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