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Kraftfahrzeugsteuer 3 Jahre im Grunde falsch berechnet......

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XJDennis
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...und hat diesen Thread vor 3868 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 20.12.2014 21:40:46    Titel: Kraftfahrzeugsteuer 3 Jahre im Grunde falsch berechnet......
 Antworten mit Zitat  

Mein Fahrzeug ist seit dem Kauf 10/2011 bzw vor dem Kauf als LKW eingestuft und Zugelassen gewesen.
Laut Papiere auch schon immer ein LKW. Nur besteuert wurde ich hier in meinem Landkreis immer als PKW
mit über 700€.
Irgendwann hatte ich mich mal per mail beschwert, das ich in jeglicher hinsicht die A-Karte habe
und dann die Aufforderung bekommen, den Wagen vorzustellen - Monate gingen ins Land, bis ich im Oktober
die Karre vorgestellt hab und diese mir dort ganz klar als LKW und nich anders Nutzbar abgenommen wurde.

Nach ewigen warten hab ich nun gestern den neuen Bescheid bekommen, 172€ und Rückzahlung von irgendeinem krummen Betrag, alles nicht ganz nachvollziehbar.

Meine Frage an euch ist nun, ob mir jetzt noch weitere Rückzahlungen für 013 und 012 zustehen??
An der Steuerbescheidtabelle auf dem Schreiben ist deutlich zu ersehen, das sich an den Rahmendaten
vom Fahrzeug - Gewicht - Abgassnorm oder sonstwas nix gerändert hat.

Mal eben anrufen ist da nich, beim Hauptzollamt Braunschweig erreicht man niemanden zu keiner Zeit
und die in der Außenstelle HI reichen auch alles nur weiter, mit ewigen Wartezeiten verbunden.

Danke und Gruß Dennis

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 20.12.2014 22:33:48    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hehe, das wird interessant, den Zoll für das haftbar machen, was das Finanzamt verbockt hat.
Bin ja gespannt wie das ausgeht.

Wenn Du Pech hast stellt sich der Zoll auf den Standpunkt, dass die neue Steuerfestsetzung erst ab Zeitpunkt der Fahrzeugvorführung gilt. Dann brauchst Du einen Rechtsverdreher.
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XJDennis
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BeitragVerfasst am: 20.12.2014 22:39:24    Titel:
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Gerade mal selber geschaut, laut Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung §7 Absatz 2
muss sowas bis zum Tage der Zulassung auf den jeweiligen Halter zurückerstattet werden.

Die Topf aus der das kommt wird ja im Grunde die gleiche sein, ganz gleich ob Zoll
oder Finanzamt das eintreibt.

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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 20.12.2014 23:22:45    Titel:
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also damals als das FA zu spinnen anfing und alle LKW als PKW versteuerte haben sie auch bis zu 5 Jahre rückwirkend die Steuer nachverlangt

dementsprechend müssten sie auch jetzt für 5 Jahre zurück zahlen

nur ob sie das tun?

Viel Glück das sie es tun
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 20.12.2014 23:39:41    Titel:
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XJDennis hat folgendes geschrieben:
Gerade mal selber geschaut, laut Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung §7 Absatz 2
muss sowas bis zum Tage der Zulassung auf den jeweiligen Halter zurückerstattet werden.

Die Topf aus der das kommt wird ja im Grunde die gleiche sein, ganz gleich ob Zoll
oder Finanzamt das eintreibt.


Nice!

Ich drück Dir die Daumen - und mir kommt da die einen oder andere gemeine Idee. Perfekt Komm Kürbis, ich hab auf Dich gewartet
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Marci
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BeitragVerfasst am: 21.12.2014 14:08:55    Titel:
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Was ist daran nice?

Der 7ner trifft doch gar nicht zu, da es sich nicht um eine Steuervergünstigung handelt oder bring ich da was durcheinander???

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 21.12.2014 15:42:16    Titel:
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Moins

Naja, der kann aber -weil sinngemäss und keine andere Norm existent ist- imho angewendet werden.
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Marci
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BeitragVerfasst am: 21.12.2014 20:14:40    Titel:
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Das halte ich für ein Gerücht!
Er hier geht es nicht um ne Steuervergünstigung im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes bzw um ne Steuerbefreiung und Anwendung findet das KraftStG und die AO.

Lass mich aber gerne mit Quellen eines Besseren belehren, man hat ja nie ausgelernt.

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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 21.12.2014 21:48:20    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Gerade wenn es um so viel Geld geht würde ich kein Risiko eingehen oder auf irgendwelches Forenhalbwissen vertrauen, sondern einen Fachanwalt aufsuchen.
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Marci
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BeitragVerfasst am: 21.12.2014 23:02:22    Titel:
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Den Gang zum Fachmann kann ich auch nur empfehlen.
Die Steuerbescheide sind ja bestandskräftig da kein Einspruch innerhalb der Frist eingelegt wurde. Ob und wie dagegen noch vorgegangen werden kann muss dir echt ein Fachmann sagen.
Mir ist das zu hoch.
Die Daumen drück ich trotzdem und hoffe es erfolgt dann ein Bericht darüber.

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mecelo
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BeitragVerfasst am: 22.12.2014 09:32:23    Titel:
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Um was für ein Fahrzeug handelt es sich den genau und was wurde umgebaut oder ein/ausgetragen??

So könntest du evtl auch andere helfen.
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BeitragVerfasst am: 22.12.2014 16:41:58    Titel:
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Marci hat folgendes geschrieben:
Den Gang zum Fachmann kann ich auch nur empfehlen.
Die Steuerbescheide sind ja bestandskräftig da kein Einspruch innerhalb der Frist eingelegt wurde. Ob und wie dagegen noch vorgegangen werden kann muss dir echt ein Fachmann sagen.
Mir ist das zu hoch.
Die Daumen drück ich trotzdem und hoffe es erfolgt dann ein Bericht darüber.





DAS FINANZAMT KANN ABER STEUERN,AUCH KFZ-STEUERN,FÜR DIE LETZTEN 4 JAHRE NACHFORDERN !!!
DESHALB DARF AUCH DER ,,KUNDE,, DIE ZUVIEL GEZAHLTEN STEUERN ZURÜCK FORDERN. Der Oberlehrer spricht, also zuhören!
ich würde aber auch einen fachanwalt kontaktieren. Ja


klappte bei mit mit der einkommensteuer auch für 4 jahre rückwirkend......... YES rotfl

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SIGGI109

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mein teiledealer ?? natürlich
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Marci
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BeitragVerfasst am: 22.12.2014 21:20:15    Titel:
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Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

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siggi109
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BeitragVerfasst am: 23.12.2014 10:19:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Marci hat folgendes geschrieben:
Du vergleichst Äpfel mit Birnen.





..........ein bekannter hat schonmal vom finanzamt kfz-steuern für das vergangene jahr zurückerstattet bekommen weil
sein toyo hzj75 als pkw versteuert worden war........ Ja
ist aber schon etwas länger her.

also ich kenn einen der............ Ätsch

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SIGGI109

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Marci
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BeitragVerfasst am: 23.12.2014 12:29:40    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Du springst von Steuerbescheid zu Steuererklärung für die Einkommenssteuer und jetzt wieder zu Kfz-Steuer daher sagte ich du vergleichst Äpfel mit Birnen.

Interessant an dem Fall deines Bekannten wäre, ob er fristgerecht gegen den Steuerbescheid Einspruch erhoben hat oder nicht.

Wenn nicht und er tatsächlich Geld bekommen hat würde es dem Threadstarter helfen sonst sind wir wieder bei Tomaten und Gurken.
Frag ihn mal bitte.

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