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Rammbügel eintragen


 
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Terrano-Driver
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...und hat diesen Thread vor 3815 Tagen gestartet!


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1. Terrano 2, 2.4 Benziner 3 türer
2. 2 Damen Hollandräder
BeitragVerfasst am: 11.03.2015 16:06:52    Titel: Rammbügel eintragen
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bevor ich unnütz Geld ausgebe. Wiensieht esneigentlichnheute aus mit der Eintragung von Rammschutzbügeln? Bekommt man die heute noxh Eingetragen oder nicht?

Freue mich auf Nachrichten.

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Timhilux
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1. Hilux mit Wohnaufbau
2. King Quad
BeitragVerfasst am: 11.03.2015 17:04:29    Titel:
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Als Rammschutzbügel keine Chance, als Geräteträger mit vorhandener Winde möglich, mit Bügel obenrum zum Kühlerschutz seeehr selten und ja nach Verwaltungsbezirk etwas "wackelig".
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Terrano-Driver
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1. Terrano 2, 2.4 Benziner 3 türer
2. 2 Damen Hollandräder
BeitragVerfasst am: 11.03.2015 17:25:55    Titel:
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Muss die Abnahme dann beim TüV erfolgen oder geht das auch bei der Gtü?

Für eine Seilwinde brauche ich aber auch eine andere Stoßstange, oder?

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Timhilux
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1. Hilux mit Wohnaufbau
2. King Quad
BeitragVerfasst am: 11.03.2015 17:29:00    Titel:
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Ähhhh, jetzt wirds unübersichtlich....

Gib doch mal einen Link, was genau für einen "Rammschutzbügel" Du meinst.
Ich glaube wir reden gerade aneinander vorbei....
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Ragnarök Engineering
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BeitragVerfasst am: 11.03.2015 17:57:55    Titel:
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Es dürfte sich wohl um einen "Personenschutzbügel" handeln, oder? Den bekäme man dann auch eingetragen.

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Gruß, Ragnarök
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Timhilux
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1. Hilux mit Wohnaufbau
2. King Quad
BeitragVerfasst am: 11.03.2015 18:02:20    Titel:
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Die Befürchtung habe ich auch gerade. Das Teil hätte dann aber mit Rammen nicht viel zu tun.
Das bekommt man sie im Allgemeinen problemlos eingetragen. Wichtig ist nur das die Papiere dabei haben, wie zum Beispiel sogar eine ABE.
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Norman
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1. Hilux Doka
BeitragVerfasst am: 12.03.2015 21:09:05    Titel:
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Eine Zeit lang wollte ich so ein Ding auch haben. Einen großen Bügel, also bis auf Höhe Scheinwerfer, trägt der TÜV nicht mehr neu ein. Schau mal hier im Forum- im Falle eines Aufpralls z.B. auf einen Baum schützt so ein Bügel nicht Dein Auto, sondern killt es. Damit hast Du nämlich gleich einen Rahmenschaden.
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JoergMoeller
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BeitragVerfasst am: 13.03.2015 07:58:58    Titel:
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Darüber streiten die Gelehrten:

http://www.suzuki-jimny.info/showthread.php?18765-alten-Rammschutz-eintragen-durchaus-noch-m%C3%B6glich-%28nicht-EG-Personenschu... [Link automatisch gekürzt]

Ich war im Januar beim TÜV und der Prüfer meinte zu mir, dass eine schwarze Ramme an dem Auto besser aussehen würde, als eine verchromte. Wir haben das nicht weiter ausdiskutiert, aber ich hatte nicht den Eindruck, dass er mir eine schwarze Ramme, mit den notwendigen Papieren, nicht eingetragen hätte.

Ich denke, es ist erstmal ein Frage des Baujahrs des Fahrzeugs. Wenn das vor dieser ominösen EG Regelung liegt, hast Du bessere Chancen, als wenn es danach liegt. Ansonsten gilt wie immer: frag den TÜVer der das eintragen soll. Die meisten sind ganz nett, wenn man mal vorbeischaut und eine vernünftig formulierte Frage hat.

Neulich im Fernsehen in irgend so einer Autosendung fiel der Satz "Bullenfänger sind in Deutschland verboten" .... Schönes Beispiel für die differenzierte Berichterstattung im Fernsehen. Und ich kann jetzt wieder mit meinen Nachbarn rumdiskutieren die mit dem Quatsch losrennen ....

Gruß
Jörg

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Ragnarök Engineering
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BeitragVerfasst am: 13.03.2015 19:09:32    Titel:
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JoergMoeller hat folgendes geschrieben:
"Bullenfänger sind in Deutschland verboten" .... Schönes Beispiel für die differenzierte Berichterstattung im Fernsehen. Und ich kann jetzt wieder mit meinen Nachbarn rumdiskutieren die mit dem Quatsch losrennen ....

Gruß
Jörg



"Bullenfänger" sind ja auch verboten, ebenso wie "Rammbügel". "Geräte-/Windenträger" und "Personenschutzbügel" (OK, zweitere taugen auch nicht viel) hingegen sind legal. Ist wie mit "Überrollbügeln" und "Dachgepäckträgern"...

Blöd nur, dass es dann immer Leute gibt, die sich wichtig vorkommen und vermeindliche "Verstöße" gegen das Gesetz sofort melden müssen und damit den Autobesitzer nerven.

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Gruß, Ragnarök
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