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 Bin neu hier


Mit dabei seit Ende 2011 Wohnort: Brixen Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 3780 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol 3,3TD K160 1988 / Golf 2 GTD / BMW e30 318is / VW T4 2,5 TDI ACV |
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Verfasst am: 02.04.2015 09:45:38 Titel: PATROL K160 als Zugmaschine |
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Hallo!
Hab gestern einen 3.2TD aus Italien importiert.
Vorläufig hab ich den als "LKW-OFFEN" angemeldet bekommen.
Fährt hier jemand noch mit der alten Zulassung als Zugmaschine?
Der TÜV-Prüfbericht von 1985 hat die Nummer: 5-PB-155/85
(Umrüstung zur mit 5000kg Anhängelast / Zugmaul bis 25 km/h)
Aber bei Nissan gibs leider nichts mehr.
Und beim TÜV konnten wir den Bericht auch nicht mehr finden.
Mit einer Briefkopie würde es aber auch klappen..
Grüße!!
alex
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2015 Wohnort: Lappersdorf Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol K260 2. Opel Rekord D 3. Kawasaki ZX9R |
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Verfasst am: 02.04.2015 11:43:44 Titel: |
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Servus kann dir zwar leider nicht weiterhelfen aber wenn du dich von deinem dachträger und der reserveradhalterung trennen willst gib mir bescheid!
Gruß Reiner | |
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 Bin neu hier


Mit dabei seit Ende 2011 Wohnort: Brixen Status: Urlaub
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| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol 3,3TD K160 1988 / Golf 2 GTD / BMW e30 318is / VW T4 2,5 TDI ACV |
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Verfasst am: 02.04.2015 13:16:44 Titel: |
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hhahaha OK,
Die hab ich aber selber gebaut!
Ich könnte evtl. was ähnliches anfertigen.. | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 02.04.2015 14:41:40 Titel: |
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Moins
Schön, das alte Hängebauchschwein mal wieder auf der Strasse zu sehen!
Deiner ist aber ein 86er oder so, schon der Facelift. Oder wurde die Front nachträglich umgebaut?
Den Prüfbericht kenne ich, hab den aber leider nicht in Kopie.
Welcher TÜV hat den denn damals gemacht? | |
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 Bin neu hier


Mit dabei seit Ende 2011 Wohnort: Brixen Status: Urlaub
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| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol 3,3TD K160 1988 / Golf 2 GTD / BMW e30 318is / VW T4 2,5 TDI ACV |
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Verfasst am: 02.04.2015 16:00:34 Titel: |
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Hängebauchschwein triffts wirklich genau :-D
Baujahr ist 1988, Der Kühlergrill ist original.
Ich weiß nicht von welchem TÜV der Prüfbericht stammt,
Hab in Rosenheim beim TÜV-SÜD nachgefragt, aber sie konnten leider nichts finden.
Vermutlich sind die alten Akten längst vernichtet worden...?
Andererseits lese ich gerade im Netz, daß man für die Zugmaschinenzulassung mittlerweile einen Fahrtenschreiber benötigt.
Das stellt alles nochmal in Frage..
"LKW-offen" wird dann wohl die beste Veriante sein.
mit Anhänger muß man halt akzeptiern | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 02.04.2015 16:04:03 Titel: |
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und was fürn baujahr ist der denn nun. wenn der 86 ist, könntest du doch noch ein jahr warten und dann mit h-kennzeichen fahren. das jahr kfz steuer in relation zur tüvabnahme müsste man mal ausrechen.
edit hat sich überschnitten | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Groß Sarau Status: Offline
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Verfasst am: 02.04.2015 16:16:18 Titel: |
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Moin
Sehr chic der .
Ihr verwechselt das.
Er hat oben nur geschrieben, das Gutachten ist von 1985.
Da steht nix vom Baujahr.
Dann kam Schlicki mit der 86.
Naja, und der Besitzer hat 1988 genannt, das sollte es dann sein.
Ich denke auch.
LKW Zulassung spart Nerven.
Du kannst ja am Ball bleiben mit der ,
ohne und Zeitdruck forschen.
Gruß Mario | _________________ Galloper Exceed LWB 2.5TDIC |
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 Bin neu hier


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| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol 3,3TD K160 1988 / Golf 2 GTD / BMW e30 318is / VW T4 2,5 TDI ACV |
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Verfasst am: 02.04.2015 16:17:33 Titel: |
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Ob der in dem Zustand eine H-Zulassung bekommen würde ist die Frage,
Sicher, sobald es soweit ist (2018) und wenn sich die Bestimmungen bis dahin nicht geändert haben,
werd ichs versuchen.
Aber mir geht es prinzipiell um die Anhängelast und ums Fahrverbot am Sonntag. | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Groß Sarau Status: Offline
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Verfasst am: 02.04.2015 16:40:27 Titel: |
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| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol 3,3TD K160 1988 / Golf 2 GTD / BMW e30 318is / VW T4 2,5 TDI ACV |
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Verfasst am: 02.04.2015 17:08:16 Titel: |
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Super Danke!!
Dann ruf ich gleich mal an! | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 02.04.2015 20:20:26 Titel: |
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alex_e30 hat folgendes geschrieben: | Hängebauchschwein triffts wirklich genau :-D
Baujahr ist 1988, Der Kühlergrill ist original.
Ich weiß nicht von welchem TÜV der Prüfbericht stammt,
Hab in Rosenheim beim TÜV-SÜD nachgefragt, aber sie konnten leider nichts finden.
Vermutlich sind die alten Akten längst vernichtet worden...?
Andererseits lese ich gerade im Netz, daß man für die Zugmaschinenzulassung mittlerweile einen Fahrtenschreiber benötigt.
Das stellt alles nochmal in Frage..
"LKW-offen" wird dann wohl die beste Veriante sein.
mit Anhänger muß man halt akzeptiern |
Hehe ... hatte doch selbst einen (W160) und kenne das Tier.
Als 88er ist er original.
Warum willst Du ihn denn auf 25 bzw 40 km/h runterdrücken?
Das wäre ja eine landwirtschaftliche , und da weiss ich nicht ob Du das durchkriegst, wenn Du keinen Betrieb hast. Imho gibt es auch noch die 60 km/h-Zugmaschinen (wie sie die Schausteller und Zirkusse haben), aber ob das mit dem und 5 Tonnen geht, glaube ich eher weniger.
Ich hatte damals 3 To AH-Last eingetragen, aber nur bei 12% Steigung/Gefälle, mehr hab ich nicht durchbekommen.
Ich finde den Tip mit dem H-Kennzeichen optimal, denn Deiner ist ja bis auf das fehlende Hardtop noch im Serienzustand (soweit ich sehen kann) und sollte das problemlos schaffen.
Aber vielleicht hast Du ja Glück mit dem Verkäufer, der Dir verlinkt worden ist.
Ich drück Dir jedenfalls die Daumen! | |
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Verfasst am: 02.04.2015 20:37:24 Titel: |
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Die 5 Tonnen beziehen sich nur auf die Maulkupplung.
Als darf ich dann bis z.B. 2800kg mit dem Kugelkopf bzw. mit der Maulkupplung ziehen (ohne Geschwindigkeitsbegrenzung)
und alles was darüber ist (zwischen 2800 und 5000kg) nur mit der Maulkupplung - bei 25km/h Geschwindigkeitsbegrenzung.
Das Hardtop hab ich auch noch. Ich muß nur den Deckel mit der Heckscheibe abschrauben.
Verkehrsrechtlich gesehen ist es dann eine Laderaumabdeckung, da die Trennwand trotzdem erhalten bleibt.
So hat man es mir jedenfalls erklärt.
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 02.04.2015 20:49:23 Titel: |
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Ah, so war das. Ist schon so lange her ...
Na super, dann kannst ja in drei Jahren einen Oldie draus machen, und alles ist schick. | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: bei Bremen
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Verfasst am: 02.04.2015 21:07:08 Titel: |
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Wo kommt denn die Info bzgl. Fahrtenschreiber her?
In besagtem Gutachten ist von Fahrtenschreiber sowieso nichts erwähnt (hab grad nochmal nach geschaut). Da ich grade Ende letzten Jahres noch ein Fahrzeug mit Zugmaschinenzulassung durch den TÜV gebracht habe und dies auch ohne weiteres zugelassen wurde gehe ich nicht davon aus das die Aussage zum Fahrtenschreiber bei belastbar ist. Gilt natürlich nur für den Privatgebrauch, bei Zulassung im gewerblichen Bereich siehts natürlich ggf. anders aus. | _________________ GR-uß Thorsten
...irgendwas is´ ja immer! |
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Verfasst am: 02.04.2015 21:11:55 Titel: |
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Beim TÜV hat man mir erklärt daß bei Zugmaschinen ab 40kW ein Fahrtenschreiber Pflicht ist.
Im Internet hab ich das auch oft gelesen.
Aber wenns nicht stimmen sollte umso besser!  | |
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