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Bw-Anhänger - wie sag ich's dem TÜV?


 
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GasGerd
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...und hat diesen Thread vor 3763 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 20.04.2015 00:01:55    Titel: Bw-Anhänger - wie sag ich's dem TÜV?
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Tag die Runde,

ich stehe mit zwei Freunden seit kurzem vor dem Problem, einen Anhänger aus Bundeswehr-Beständen zulassen zu wollen.
Leider ist der TÜV da wenig begeistert von und verweigert die Einzelabnahme mit Hinweis auf die Zugöse.

Es handelt sich um einen Einachser, 4t ZGg, mit Antennenmast. Technisch müsste er weitgehend den üblichen 1,5t-Anhängern entsprechen. Beleuchtung ist umgerüstet, technisch alles ok. Deichselendstück wurde gegen eins ebenfalls von der Bw mit ziviler Öse getauscht. Und genau das ist nun das Problem. Der TÜVler stellt sich auf den Standpunkt, dass die Deichsel nur militärisch verwendet werden dürfe, während tausende dieser Anhänger mit diesem Endstück anderswo zugelassen werden.

Anfrage bei Endstück-Hersteller brachte keinen Erfolg, keine Daten mehr aufzufinden.

Wie nun weiter? Hat wer Argumente oder idealerweise gar Gutachten zu dem Deichselproblem?
Dürfte nach meinem Verständnis ja eigentlich ettliche Fahrzeuge betreffen, das Endstück scheint ja auch zum 127er Typ als Standard-Einachs-Anhänger zu passen.
Jegliche Erfahrungsberichte und Hilfen willkommen :o)





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Terranoman
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1. Nissan Pathfinder 2.5 cdi
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BeitragVerfasst am: 20.04.2015 07:23:29    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hallo GasGerd,
hast Du mal bitte Bilder von den "Deichselendstücken" mit Typenangaben.
Bekommst Du den Anhänger positiv geprüft wenn die original Zugvorrichtung verbaut ist?
Ist der Deichsel, Achs- und Bremshersteller der Selbe?

Thomas

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Ich weiß freilich nicht, ob es besser wird,wenn es anders wird.
Aber es muss anders werden!

Alles ist möglich aber Nichts ist sicher!
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wmntmn
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1. Unimog 403 turbo
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BeitragVerfasst am: 20.04.2015 08:52:07    Titel:
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Hallo GasGerd,

ich habe vor zwei Jahren auch eine Vollabnahme für einen alten Blumhardt Bundeswehr Anhänger gemacht. Auch bei diesem Teil wurde die Zugöse durch eine zivile Bundeswehröse ersetzt.

Ich hatte ursprünglich einen ersten Termin beim TÜV vereinbart, um eventuelle NAcharbeiten abzustimmen. Das war aber gar nicht nötig. Die Abnahme erfolgte sofort und ohne jegliches Problem. Der Prüfer hat lediglich kontrolliert ob alle kritischen Teile eine Prüfnummer haben das wars! Ich würde an Eurer Stelle mal zu einer anderen TÜV-Niederlassung fahren. Ich habe den Eindruck, daß die Jungs schon so ihre Freiheiten haben und die auch ausnutzen.

Viel Glück dabei.

Micha
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GasGerd
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Mit dabei seit Anfang 2015
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 3763 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 04.05.2015 13:55:34    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Moin,

Danke schonmal für Eure Antworten. Die letzten Tage leider Anderes um die Ohren gehabt.
Aber nun weiter im Zulassungsproblem :o)


Was genau ist die Typenangabe zum Deichselendstück?
Oben auf dem Deichselfoto steht jedenfalls eine Nummer 2300127-xxx die ich mal als Zugehörigkeit zum Standard-1-Achs-Anhänger der 127-Reihe werte. Die ZTP-Prüfnummer entspricht genau jener, die als Auflage in der Datenbestätigung genannt wird.

Leider steht der Anhänger nicht bei mir, weitere Angaben muss ich heute Abend mal nachgucken lassen.


Original-Öse: Gute Frage, ob es dann klappt. Dann krieg ich ihn bloß nicht transportiert :)
Naja, und dann steht da der Vermerk im Datenblatt, dass mit Deichselverlängerung nur Prüfnummer des jetzt montierten Endstücks zulässig ist. Können die ZTP-Prüfnummern mehrere Endstücke umfassen?


Anderer TÜV: Nunja, sind dann nochmal 200 Öre und leider steht die ablehnende Beurteilung in der TÜV-IT.


Gruß,
GG
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