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allgemeine Frage zur Verkäuferhaftung


 
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veah1122
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...und hat diesen Thread vor 3630 Tagen gestartet!


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1. Mercedes G 230 GE
BeitragVerfasst am: 20.08.2015 14:17:14    Titel: allgemeine Frage zur Verkäuferhaftung
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Hallo,

dieser Fall ist nicht hypothetisch sondern leider aktuell.

Ein in einem Autohaus der betreffenden Marke gekaufter Jahreswagen hat folgendes Problem:

Der Käufer hat einen leider sehr entscheidenden Fehler gemacht: er hat auf eine Probefahrt verzichtet, da es schnell gehen musste (der Vorgänger war mit kapitalen Motorschaden liegen geblieben und es musste schnell Ersatz her) und das Auto an sich auch bekannt war.

Als die vom Käufer gewünschter Bereifung montiert wurde, wurde festgestellt, dass eine Felge so schwer beschädigt ist, dass sie getauscht werden musste. Nun kommt der Fehler 2: der Käufer hat sich nicht weiter drum gekümmert.

Der Wagen wird übergeben, der Käufer stellt fest auf dem Heimweg fest, dass das Lenkrad sehr schief steht! Huch, natürlich sofort reklamiert und heute nun war der Vermessungstermin. Und nun kommt es: der Querlenker an dem die kaputte Felge hing, war bei dem Einschlag oder was auch immer krumm geschlagen worden und wurde von dem Verursacher oder Vorbesitzer nicht etwa getauscht, sondern nur gerade gebogen!

Der Wagen wurde als unfallfrei verkauft. Ist er das wirklich? Oder wird es Zeit, an eine Rückabwicklung nicht nur zu denken, sondern diese auch in Angriff zu nehmen?

Ich stelle das mal hier ein. Wenn s falsch ist, bitte verschieben.

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angelone
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1. '17 Jimny Comfort AT
2. '98 Santana Long
BeitragVerfasst am: 20.08.2015 14:31:57    Titel:
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anbieten, dass man das teil selber tauscht.
der händler soll die kosten tragen
unfallfrei ist schliesslich anders

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mfg
Martin
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Sprotte
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1. vorübergehend ohne 4x4...
BeitragVerfasst am: 20.08.2015 14:52:30    Titel:
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Der Vorschaden dürfte dem Verkäufer bekannt gewesen sein, ist bei einem Jahreswagen nicht verschleierbar, die bekommen alle ein Gutachten, bevor die in die Vermarktung gehen, Reparatur auf Verkäuferkosten oder besser sofort zurück geben, da er nicht dem Vertrag entspricht, da ja nicht unfallfrei ist....
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veah1122
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1. Mercedes G 230 GE
BeitragVerfasst am: 20.08.2015 14:55:14    Titel:
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Du meinst das Auto komplett zurück? Ja so sehe ich das auch. Denn wer weiß, was da noch einen Knacks weg hat. Ich habe mich deswegen zwischenzeitlich entschlossen, dass gleich mal an die Profis weiter zu reichen. Dumm nur, dass wir damit morgen in den Urlaub fahren wollten... Aber zum Glück habe ich mein Rally-Begleitauto doch noch nicht verkauft.

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veah1122
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1. Mercedes G 230 GE
BeitragVerfasst am: 20.08.2015 14:57:33    Titel:
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Ein wenig ärgere ich mich ja über mich selbst, da ich keine Probefahrt gemacht hatte. Allerdings wer weiß, hätte ich das vor dem Verkauf moniert, hätten die das vielleicht einfach kommentarlos repariert und ich hätte mich gewundert, warum denn ständig was vorn rechts Mucken macht, mal das Radlager, dann die Antriebswelle...

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Hallunke
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1. Isuzu D-Max
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4. MZ ETZ 250 A
5. KR50
BeitragVerfasst am: 20.08.2015 14:58:34    Titel:
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Wahrscheinlich ist komplette Rückabwicklung sinnvoller, da nicht klar ist, was die Kiste sonst noch so an Schäden davon getragen hat. So wär man zumindest vor weiteren Überraschungen sicher.
Unter Unfallschaden läuft sowas normalerweise eher nicht, aber unter "erheblicher Schaden", auf beides muss vom Verkäufer hingewiesen werden. Die Chancen für eine stressfreie Rückabwicklung stehen als so schlecht nicht

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veah1122
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1. Mercedes G 230 GE
BeitragVerfasst am: 20.08.2015 15:21:57    Titel:
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Ich werde berichten wie es weiter geht. Zuerst hat das Autohaus jetzt Gelegenheit für ein Angebot. Was ich mir vorstellen könnte, hatte ich geäußert.

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Sprotte
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1. vorübergehend ohne 4x4...
BeitragVerfasst am: 20.08.2015 18:02:07    Titel:
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Ich hab meinen Wagen auch reparieren lassen und hab nur Ärger hinterher gehabt, allerdings kam erst nach der Reparatur raus, das nicht die Bundeswehr, sondern der Verkäufer für die Schäden verantwortlich war ( als Unfallwagen ausgemustert und an mich halb repariert weiter verkauft ).

Mein Anwalt hat mir für die Zukunft geraten, immer rückabwickeln und nicht das reparieren anfangen....
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Mog9
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BeitragVerfasst am: 20.08.2015 18:35:38    Titel:
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So manche Beule in Tür oder Kotflügel wir doch schon als Unfall bezeichnet.
Ich denke daß das auf jeden Fall ein Unfallschaden ist der unsachgemäß repariert wurde und auf jeden Fall hätte genannt werden müssen. Es ist schließlich kein Bagatellschaden wenn die Felge und ein Achslenker verbogen ist. Das sind sicherheitsrelevante Teile.
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veah1122
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1. Mercedes G 230 GE
BeitragVerfasst am: 08.09.2015 18:02:25    Titel:
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So ging die Sache nun weiter. Mein Kardinalfeiler, war wiengesagt der Zeitdruck, dem ich nachgab.
Ich habe dann noch mit einem gerichtsbestallten Gutachter gesprochen, der meinte, das so ein Schaden gar nicht so selten ist und daher es durchaus wahrscheinlich ist, dass es ein Bordstein war und nichts anderes.

D.h. eine Wandlung bzw. Rückabwicklung wäre wahrscheinlich kaum durchsetzbar gewesen. Ich habe mich daher für Plan B entschieden: Reparatur und zusätzlich eine kostenlose Garantieverlängerung.

So weit so gut. Nach erfolgter Reparatur und Achsvermessung ging es dann in den Urlaub auf den Balkan bis zur albanischen Grenze. Schon in Slowenien wurde mir aber dann klar: da ist noch was. Das leichte Wummern ab 100 km/h, dass ich auf die GY Duratecs geschoben hatte, verschwand in den Rechtskurven auf der slowenischen Autobahn (hier in Deutschland hatte ich so etwas nicht bzw. wahrscheinlich Musik an). Sch... Radlager rechts also auch auf dem Weg ins Nirwana und das zu Beginn einer Reise über fast 5.000 km. Rückfrage an meinen Special-Mechanic. Er sah das auch so, wie ich: ignorieren und weiterfahren.

Hat auch funktioniert. Auf dem Rückweg war das Wummern dann zwar ziemlich unangenehm, aber es hat gehalten.
Heute war er nun das hoffentlich letzte Mal deswegen in der Werkstatt. Das Radlager hatte noch nicht mal Spiel und war auf der Bühne noch völlig unauffällig. Hätte also noch eine ganze Weile gehalten. Nun ist es neu, das Auto wieder ruhig, besser gesagt erstmalig richtig ruhig und ich habe 4 Jahre Garantie.
Und eines gelernt: nie wieder einen Gebrauchtwagen ohne richtige Probefahrt und Begutachtung kaufen. Grins

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