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Lightpartzs LEDs

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TiberiusCassius
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1. NISSAN PATROL Y61
BeitragVerfasst am: 11.12.2015 19:58:17    Titel: Lightpartzs LEDs
 Antworten mit Zitat  

Moin,

überlege mir 2 von den 70W Lightpartz LED Zusatzscheinwerfer bei meinem Patrol zu verbauen.
Hat jemand mit denen Erfahrung?
Welchen Winkel nehmen? 10° oder 40°? 10° erscheint mir etwas sehr schmal...
Kann ich die bei dem Patrol oben auf die Stossstange vor den Grill schrauben und einfach mit an das Fernlichtkabel der Hauptscheinwerfer anklemmen? Oder gibt es Probleme, Dinge zu beachten, etc?

Danke,
D.
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flashman
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BeitragVerfasst am: 11.12.2015 20:07:18    Titel: Re: Lightpartzs LEDs
 Antworten mit Zitat  

TiberiusCassius hat folgendes geschrieben:
Kann ich die bei dem Patrol oben auf die Stossstange vor den Grill schrauben und einfach mit an das Fernlichtkabel der Hauptscheinwerfer anklemmen? Oder gibt es Probleme, Dinge zu beachten, etc?


Das untersagt Dir die Deutsche Zulassungsverordnung / ex. StVZO. Zusatzscheinwerfer müssen getrennt von regulären Leuchtmitteln geschaltet werden.

Welchen Streuwinkel Du bevorzugst, hängt ganz davon ab, was Du beleuchten magst.

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TiberiusCassius
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1. NISSAN PATROL Y61
BeitragVerfasst am: 11.12.2015 22:30:24    Titel:
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Wieso ist das verboten?
4 Fernlichtscheinwerfer sind doch erlaubt oder bin auch auf veraltetem Stand?
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flashman
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BeitragVerfasst am: 11.12.2015 22:54:49    Titel:
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TiberiusCassius hat folgendes geschrieben:
Wieso ist das verboten?
4 Fernlichtscheinwerfer sind doch erlaubt oder bin auch auf veraltetem Stand?


Diesen Stand gab es so vereinfacht nie. Hier galt und gilt das Einhalten weiterer wichtiger Kriterien. Nachzulesen in §52: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php und der Euronorm ECE R48 (in Bezug auf die Beleuchtungskriterien)

Hier gehts aber um LED Funzeln mit Streuung und die sind keine zulässigen Fernscheinwerfer. Daher auch keine Kopplung an Fernscheinwerfer-Schaltung. Winke Winke

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TiberiusCassius
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1. NISSAN PATROL Y61
BeitragVerfasst am: 11.12.2015 23:24:13    Titel:
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Ich dachte mit ECE-Kennzeichnung wäre das ok?
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flashman
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BeitragVerfasst am: 11.12.2015 23:57:11    Titel:
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Ich zitiere mal:

Zitat:
Aber Straßenzulassung ist nicht gleich Straßenzulassung. Wenn Sie für Ihr Fahrzeug ein Bauteil mit ECE-Straßenzulassung erwerben, bedeutet dies noch nicht, dass Sie damit alle Bedingungen der Straßenverkehrsordnung erfüllen. Wichtig ist nämlich auch, für welchen Einsatzzweck dieses Bauteil eine Genehmigung erhalten hat. Das sogenannte „E-Zeichen“ auf dem Bauteil sagt lediglich aus, dass dieses Bauteil mindestens einer ECE-Regelung entspricht, aber nicht, für welchen genauen Einsatzzweck diese Straßenzulassung gilt. Bitte überprüfen Sie vor der Montage eines Produkts an einem Fahrzeug, welches am regulären Straßenverkehr teilnehmen soll, ob die von Ihnen benötigte Funktion auch abgedeckt wird.


Ich finde für die 70W Lightartz Scheinwerfer mit 10° Spot eine R112 Zulassung. Damit ist er der Einzige, da gem. R48 ein Raumwinkel von 5° vorgegeben ist (Mitte zu Lichtkegel außen x2 =10°)

Dann haben wir noch die Begrenzung der Helligkeit:
Zitat:
Die Lichtstärke aller einschaltbaren Fernscheinwerfer darf 430.000 cd
nicht überschreiten. Die Summe der Referenzzahlen darf nicht größer
als 100 sein.


Zwei Lightpartz Scheinwerfer kommen auf 22.000 Lumen (Lichtstrom) bei 10° Winkel. Daraus berechnen wir die Lichtintensität in Candela = 920.139

Autsch - "Zu Hell".

Nehmen wir nun die 40° Variante, kommen wir nur noch auf zusammen ca. 58.000 Candela. Das passt also locker. Allerdings sagt die Voschrift R48 halt, das für Fernlicht ein Winkel von 5° in alle Richtungen vorgeschrieben ist.

Aber genau hier bin ich unsicher. 5° mindestens, maximal, genau? Unsicher
Könnten zwei 40° Modelle in der Referenzzahl / Licht intensität so niedrig sein, dass sie doch als Zusatzscheinwerfer in Deutschland erlaubt sind? - Spannende Sache. Weiß das jemand genauer? ich bin in Bezug auf die EC R48 nicht wirklich tiefergehend informiert. Unsicher

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1. NISSAN PATROL Y61
BeitragVerfasst am: 12.12.2015 07:14:52    Titel:
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Vielen Dank schon mal für die umfangreichen Infos.

Das lohnt sich natürlich nur wenn es sich mit überschaubaren Aufwand und legal verbauen lässt.
Sollen ja keine "Arbeitsscheinwerfer" sein.

Gruß
D.
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Fuchs89
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BeitragVerfasst am: 12.12.2015 11:06:49    Titel:
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Na die VisionX Cannons haben ja auch ne E-Kennung mit 20°, daher schlussfolgere ich mal tollkühn mindestens 5°.

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Navigator, Bedenkenträger, Protokolleur und Innovationsbeauftragter beim Матт Еагле Раллы Комбинат
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BeitragVerfasst am: 12.12.2015 11:25:48    Titel:
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Fuchs89 hat folgendes geschrieben:
Na die VisionX Cannons haben ja auch ne E-Kennung mit 20°, daher schlussfolgere ich mal tollkühn mindestens 5°.


Ne ECE Kennzeichnung nach R112 haben die ja alle. Aber das "reicht" eben nicht. Nach R48 (maßgeblich) müssen Sachen erfüllt sein. An der Sache mit der Referenzzahl / Lichtintensität, kommt man trotz Einzelkennzeichnung nicht vorbei.

Bei der Visionx Canon, ist auch nur ein Modell zugelassen und zwar die 50 Watt Variante mit 20° Spot. Das ist in der Tat spannend und spräche dafür. Aber wenn schon die 10° 50W Variante keine E-Kennzeichnung mehr hat....

Wobei ich bei der "Canon" auch davon ausgehen würde, dass schon direkt ein "E1" draufklebt.

@TiberiusCassius: Lass Dich von mir mal nicht durcheinander bringen. Vielleicht geht das mit den Lightpartz Dingern ja doch. Be der 10° Variante scheint es klar an zu großen Helligkeit scheitern zu können. (Trotz Kennzeichnung, weil beim PKW nicht zulässig) - Aber die 40° Variante wieder würde ja locker und sicher gehen.

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BeitragVerfasst am: 13.12.2015 11:53:06    Titel:
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Grade den Artikel gefunden: http://www.amazon.de/dp/B013W0UVP8/ref=dra_a_cs_ss_hn_xx_P3128_100?tag=dradisplay0b-21&ascsubtag=25f5f020c321bd0ec4637a79665... [Link automatisch gekürzt]

Amazon schreibt "Zulassungsfrei: Die Eyourlife LED Scheinwerfer verfügt über ein E-Prüfzeichen und ist damit legal im Straßenverkehr."

Die e-Kennzeichung ist 13=Luxemburg. Generell bedeutet dies aber wohl nur, dass die Zustimmung in Luxemburg erteilt wurde und Europaweit gültig ist.

Leider finde ich bei dem Angebot keinen Abstrahlwinkel. Aber der Preist ist echt interessant. Ja
Ich tendiere immer mehr dazu, mich selber zu korrigieren und meine erste Antwort im Thema in Frage zu stellen. Scheinbar kann man doch mit 200W LED extra Fernlicht legal unterwegs sein.

Solange ein e-Kennzeichen drauf ist, wird vielleicht niemand es in Frage stellen - Außer beim Lichttest der Hauptuntesuchung...Da hagere ich noch, weil die Vorgabe mit der Gesamtreferenzzahl definitiv existiert und man sie mit zu intensiven Leuchten auch sehr schnell knackt.

Das ist in etwa so, als würde ich in einen mit E1 gekennzeichneten Reflektor (=zulassungsfrei) eine 100 Watt Birne bauen. Damit ist das Ding dann doch nicht mehr zulassungskonform....

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Gorli
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BeitragVerfasst am: 13.12.2015 12:27:04    Titel:
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Ich verstehe nach wie vor nicht wie sich der gesetzgeber bei FERNlicht so bescheuert anstellt. Fernlicht darf man eh nur anmachen wnen niemand entgegen kommt. also kann ich eh keinen blenden und somit ists doch egal ob ich da vorne in 500m anfange die Nadelbaeume abzufackeln.... Mal uebertrieben ausgedrueckt....
Bei Abblendlicht verstehe ich dass es da um jede Winzigkeit geht um blendung zu vermeiden, bei Fernlicht machts da in meinem Kopp nurn schwarzes Loch von Unverstaendniss...
Komischerweise kommen die ganzen norwegischen trucks und PKW sehr oft mit Lichtanbauten die nem deutschen pruefer wohl schlaflose Naechte bereiten koennten. Dabei halten sich die Norwegeer ja eigentlich sehr sehr nah an den europaeischen Regeln auf, manchmal habe ich das Gefuehl, sogar strenger.

Dessen ungeachtet wuerde ich fuer die Extrascheinwerfer trotzdem irgendwo nen Schalter verbauen um sie nur dann anzuschalten wenn es auch wirklich notwendig ist.

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BeitragVerfasst am: 13.12.2015 15:59:09    Titel:
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Interessant ist bei den obigen und hier bei denen die Helligkeits-Kennzahl (Referenzzahl) 12,5 neben der E-Kennung.
http://www.amazon.de/Eyourlife-Scheinwerfer-Zusatzscheinwerfer-Arbeitsleuchte-Arbeitsbeleuchtung/dp/B013W0UIQ0/ref=pd_sim_sbs_26... [Link automatisch gekürzt]

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BeitragVerfasst am: 13.12.2015 16:30:11    Titel:
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Gorli hat folgendes geschrieben:
Ich verstehe nach wie vor nicht wie sich der gesetzgeber bei FERNlicht so bescheuert anstellt. Fernlicht darf man eh nur anmachen wenn niemand entgegen kommt. also kann ich eh keinen blenden ...


Dann warts mal ab bis Dir so ein Held mit 100 Watt Birnen und illegalen Reflektoren im Dunkeln entgegenkommt. Ich hab sein Licht gesehen und abgeblendet (im Kurvenbereich) aber für seine Lichtorgel war ich mit meinen originalen H4 Funzeln nicht existent. Und bis er den Ablendlichtschalter gefunden hat war mein Augapfel schon gebraten. Das ist dann kein Spaß mehr. Sieht man auch oft bei unseren BERUFSKRAFTFAHRERN die unbedingt ihre Hella Luminator in achtfacher Ausführung auf dem Dach zünden.
Aber das ist ein Thema wo wir in 2 Wochen noch schreiben können. Hau mich, ich bin der Frühling

Gruß
Rene

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BeitragVerfasst am: 13.12.2015 16:41:05    Titel:
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Vitara V6 hat folgendes geschrieben:
Interessant ist bei den obigen und hier bei denen die Helligkeits-Kennzahl (Referenzzahl) 12,5 neben der E-Kennung.


Damit wären wir dann aber tatsächlich bei einem Ergebnis, dass 100% konform mit den Gesetzen geht.

1. Der Scheinwerfer darf gem E-Kennzeichnung grundsätzlich verbaut werden.
2. Die Referenzzahlen in Addition bleiben unter 100 -> Der Scheinwerfer darf auch als Fernscheinwerfer benutzt werden.

Eigentlich ganz einfach. setzt nur zwingend voraus, dass die Referenzzahl auch aufgeduckt ist.
Nach viel theoretischem Geschreibsel, hier nun quasi die einfache "Antwort."

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BeitragVerfasst am: 14.12.2015 19:54:23    Titel:
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"Ja, wie geil!" wie es unter den jungen Leuten so heißt. rotfl

Bei 2x 89 Euro ist der Preis echt heiß!

Ich denke ich werde die von Amazon wohl mal probieren oder meint jemand die Lightpartz hätten Vorteile in Haltbarkeit o.ä..

Bei 2x 80W wird es aber mit Abzweigen vom Hauptscheinwerfer knapp oder?

Gruß
Dennis
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