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Fernscheinwerfer Lightforce AUS


 
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Elcano
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...und hat diesen Thread vor 3381 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 08.05.2016 01:25:09    Titel: Fernscheinwerfer Lightforce AUS
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Hallo,

ich möchte mir aus Australien die XGT240 HID 50W besorgen. NAchdem die sicher kein E Prüfzeichen haben frage ich mich, ob ich die Dinger im deutsche Strassenverkehr mit einer Abdeckung herumfahren kann. Die Leuchten sind nur für den Offroadeinsatz gedacht !

Für weitere Tips bin ich Eich dankbar

Viele Grüße
Tom
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Twin-Burro
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BeitragVerfasst am: 08.05.2016 06:37:09    Titel:
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Ob etwas mit oder ohne E-Zeichen verbaut wird ist erst mal egal.
Bsp. Lampenbügel auf dem Dach - die Höhe des Fahrzeuges hat sich verändert also Tüv
Zusatzscheinwerfer Vorne die über die Stoßstange ragen - Länge hat sich verändert also Tüv
Ob die Dinger E-Zeichen dann haben ist erstmal unrelevant, da Du deine Betriebserlaubnis verändert hast.

In deinem Falle würde ich folgendes machen, einen kleinen Schalter für die AussieLampen dazwischen, hat zur Folge das wenn das Fernlicht angemacht wird die AusieLampen nicht immer mit angehen. Würde ja ja auch Sinn machen, da ja ne Kappe drauf ist.

Das E-Zeichen bezieht sich nur auf die Funktion der Lampe.
Kannst auch einen Kasten Bier dir aufs Dach schrauben, das einige was daran interessiert ist das sich die Höhe verändert hat.
Erfahrungsgemäß glotzt auf das E-Zeichen bei Zusatzscheinwerfern kein Tüv.

Gruß Michel
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patrol-gu
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BeitragVerfasst am: 08.05.2016 08:04:54    Titel: lihtforce
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Na Klasse dann lässt auch dein Dachträger eintragen wegen der Höhe?

Der Anbau von Scheinwerfer ist generell nicht beim TÜV vorzuführen aber ein Schalter JA . Abdeckkappe ist zu empfehlen
Wobei ich mir beim letzteren nicht sicher bin, ob man diese braucht.
Ich selber Habe Genesis 55W HID weil mir die 240 zu Groß sind.Halte einfach mal eine große Bratpfanne an dein Auto, und du wirst dich wundern wie groß die sind.Die wahren sogar für meinen Patrol Y61 zu groß und haben über die Haube gestand.

Gruß Thom
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patrol-gu
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BeitragVerfasst am: 08.05.2016 08:05:57    Titel: lihtforce
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Soll heißen Gruß Thomas
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Elcano
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Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 3381 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 08.05.2016 09:16:11    Titel:
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danke fûr Eure Tips. hab ich das richtig verstanden, dass wennich einen Schalter installiere mit dem ich die Scheinwerfer einschalte benötige ich eine TÜV Eintragung ?

Danke für den Hinweis mit der Grösse, werd mir eine Schablone machen Ätsch
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patrol-gu
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BeitragVerfasst am: 08.05.2016 09:26:08    Titel:
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Schalter ja, aber wo für TÜV?
Du darfst sie nur nicht im geltungsbereich der STVO benutzen.
Seit wann miuß man Scheinwerefer eintragen lassen?
Sie sind drann abere du darfst sie nicht benutzen.
Gruß Thomas
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K260
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BeitragVerfasst am: 08.05.2016 09:27:23    Titel:
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Mein Sachstand..........Du kannst soviele Scheinwerfer anbauen wie Du möchtest, von ihnen darf keine direkte Verkehrsgefährdung ausgehen. Natürlich ist ein Schalter nicht eintragungspflichtig, jedoch dürfen Zusatzscheinwerfer sich eben nicht mit den regulären vorgeschriebenen Straßenbeleuchtungen einschalten lassen, was viele gern machen aber in D verboten ist.
Untersagt ist dann, mit Ausnahme von Nebenscheinwerfen die oft nachgerüstet werden müssen, der Betrieb im Straßenverkehr und damit ist eine E-Zulassung egal, allerdings, so ein Prüfer, müssen alle angebrachten Beleuchtungen funktionstüchtig sein.
Nachgewiesen werden muss im Zweifel, nicht jeder Prüfer macht das, dass sich die Zusatz und Suchscheinwerfer separat schalten lassen, eine fliegende Elektrik ist dabei dann natürlich nicht zielführend.

Wie gesagt, mein Sachstand der sich aber durchaus geändert haben kann.

Bezüglich der Änderungen der Fahrzeugdimensionen, frag bei einer Prüforganisation einfach mal nach. Ich wollte mal eine Winde verbauen, durch das Seilfenster verlängerte sich mein Patrol um ~8cm, der Prüfer hat abgewunken, war ihm egal.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 08.05.2016 10:19:46    Titel:
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Twin-Burro hat folgendes geschrieben:

Bsp. Lampenbügel auf dem Dach - die Höhe des Fahrzeuges hat sich verändert also Tüv


Einen Dachgepäckträger lässt du also auch eintragen? Nee, oder?

Du kannst dir m.W. und nachdem was mir der Prüfer mal erklärt hat, Lampen als "Arbeitsscheinwerfer" mit oder ohne "E" ans Auto bauen so viel Batterie und Lima verkraften und so viel du willst, solange

a) du sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt

b) und von den Dingern keine Gefährdung ausgeht. (z.B. Fußgängerschutz)

Bei mir hat es bislang gereicht dem Prüfer zu erklären, dass ich die auf der Straße nicht benutze und vorzuführen, dass die separat geschaltet werden müssen.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 08.05.2016 11:21:03    Titel:
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Twin-Burro hat folgendes geschrieben:
Ob etwas mit oder ohne E-Zeichen verbaut wird ist erst mal egal.
Bsp. Lampenbügel auf dem Dach - die Höhe des Fahrzeuges hat sich verändert also Tüv
Zusatzscheinwerfer Vorne die über die Stoßstange ragen - Länge hat sich verändert also Tüv
Ob die Dinger E-Zeichen dann haben ist erstmal unrelevant, da Du deine Betriebserlaubnis verändert hast.

In deinem Falle würde ich folgendes machen, einen kleinen Schalter für die AussieLampen dazwischen, hat zur Folge das wenn das Fernlicht angemacht wird die AusieLampen nicht immer mit angehen. Würde ja ja auch Sinn machen, da ja ne Kappe drauf ist.

Das E-Zeichen bezieht sich nur auf die Funktion der Lampe.
Kannst auch einen Kasten Bier dir aufs Dach schrauben, das einige was daran interessiert ist das sich die Höhe verändert hat.
Erfahrungsgemäß glotzt auf das E-Zeichen bei Zusatzscheinwerfern kein Tüv.

Gruß Michel


Moins

Das was ich in braun markiert habe, ist purer Unsinn und sollte auf keinen Fall ernst genommen werden. Dazu haben ja auch Andere teilweise etwas gesagt.

Fakt ist dass Scheinwerfer, die keine Zulassung haben, als Arbeitsscheinwerfer gelten (können) und separat geschaltet werden müssen. So ist dann alles gut, egal wo die angebaut sind.
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Henning
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BeitragVerfasst am: 08.05.2016 11:57:09    Titel:
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das Thema hatten wir ja schon öfter

www.offroad-forum.de/viewtopic.php?p=454818

_________________
Gruß ........................
Henning
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Elcano
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...und hat diesen Thread vor 3381 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 08.05.2016 12:48:14    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Alles klar, danke jetzt hab ich gecheckt Winke Winke

Viele Grüße
Thomas
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SafariTecPeter
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BeitragVerfasst am: 08.05.2016 15:37:29    Titel:
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Die LF bekommst Du auch ab Lager von Outback in Frankreich.
Zumindest waren sie vorm WE verfügbar, so auch Schwarze Kappen.
Ich hab ua den kleineren mit 35W
35W weil ich sie so günstig bekommen hab, das man nicht mehr drüber Spricht.

Leider hat LF kein E-Zeichen, das stimmt :-/
Wems juckt...
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BlueGerbil
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BeitragVerfasst am: 09.05.2016 13:10:10    Titel:
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Es gibt auch Lightforce mit E, aber kein Xenon, nur Halogen. Finde ich aber für das, was sie können, zu teuer.

Alternativ: Vision-X Cannon 25W oder 50W mit "E" und aufclipsbaren Streuscheiben für veränderte Ausleuchtung und/oder Lichtfarbe.

Dann kann man sie legal als Fernscheinwerfer, parallel zu den Fernscheinwerfern in den Hauptscheinwerfern nutzen - falls gewünscht.

Bei den "Nicht-E"-Scheinwerfern: einfach separat schaltbar machen, Arbeitsscheinwerfer nennen, je nach Prüfer noch´ne Abdeckung drüber und Ruh is. Mein Versuch, meine LED Bar als Arbeitsscheinwerfer eintragen zu lassen, wurde abgelehnt mit der Begründung: "Die benutzt Du nicht auf der Straße, die geht mich nix an."

Dachträger wird beim hiesigen TÜV nicht eingetragen, wenn er "einfach mit Bordwerkzeug zu demontieren ist - dann ist´s Ladung, und kein Anbau" - das mag bei anderen Prüfstellen anders gesehen werden.

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