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Safari Snorkel
TÜV?

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DanielG
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...und hat diesen Thread vor 3297 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Grand Cherokee WH, Wrangler TJ
BeitragVerfasst am: 11.07.2016 09:41:13    Titel: Safari Snorkel
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Hallo zusammen,

habe diesen Winter einen TJ erworben mit Komplettpaket (Fahrwerk, Bodylift, Sperren, Winde) und auch einem Safari Snorkel dran. Muss das Ding vom TÜV eingetragen werden, und wenn ja, wo bekomme ich eine ABE oder ein Gutachten her?

idS Daniel

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Fährt Geländewägelchen jetzt nur noch zum Spass
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Darkling
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1. Jeep Grand Cherokee ZJ *sold*
2. Dodge Ram Hemi 4x4
BeitragVerfasst am: 11.07.2016 10:17:08    Titel:
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Ich meine, solange der original Luftfilterkasten drin bleibt, muss der nicht eingetragen werden.
Hab ich zumindest so in Erinnerung, da ich bei meinem ZJ damals auch einen wollte.
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samse2101
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1. 2003 Liberty Red River 2,8 CRD
2. 2003 Liberty Ltd 3,7l
3. 2002 Grand Cherokee 4,7l
BeitragVerfasst am: 11.07.2016 10:57:01    Titel:
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Im Ösiland leider schon... Nee, oder?

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Verkaufe: http://www.jeep4fun.at/jeepforum/viewtopic.php?f=15&t=27789
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Alle sagten: "Das geht nicht." Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.
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Nakatanenga
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6. Discovery 3
7. ATV BEAR 250
8. Buggy 2WD
BeitragVerfasst am: 11.07.2016 11:31:24    Titel:
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Das Gutachten sollte es beim Importeur geben, das ist für Safari die Firma Taubenreuther in Kulmbach - www.offroad24.de

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P. Escobar
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Status: Offline


BeitragVerfasst am: 11.07.2016 11:39:45    Titel:
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Schick mir Deine Postanschrift, dann schick ich Dir das Gutachten.

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BeitragVerfasst am: 11.07.2016 13:04:56    Titel:
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Moins

Schon wieder eine dieser urbanen Legenden ...

Nein, ein Schnorchel muss NICHT eingetragen werden, solange er nicht Leistung, Abgasverhalten oder die Aussenmaße des Fahrzeugs verändert.
Und wenn z.B. der Pilz 2 oder 3 cm über das Dach hinausragt braucht es schon einen patentierten Korinthenkxxxxxx, um das zu beanstanden. Auf der Strasse wirst Du so jemand wohl kaum begegnen, aber bei TÜV-Dienststellen soll es von diesen einige geben.

Sollte da einer drauf bestehen, einfach verlangen dass er Dir die verkehrsrechtliche Grundlage für seine Forderung schriftlich gibt.
Eine Antwort der Art "weil ich das sage" kannst Du nur milde belächeln und ignorieren.
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Nakatanenga
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BeitragVerfasst am: 11.07.2016 14:15:53    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zitat:
Foren sind ein Hort der Halbwahrheiten ...


QED
oder um Herrn Nuhr zu bemühen...

Um inhaltlich etwas beizutragen - ein Gutachten für einen Schnorchel umfaßt z.B.:

Zitat:

Folgende Prüfungen wurden durchgeführt:
- Luftwiderstand (Änderung der Höchstgeschwindigkeit);
- Fahrverhalten;
- Äußere Gestaltung gem. Richtlinie 74/483/EWG i.d.F. 2007/15/EG;
- Splittersicherheit;
- Befestigung;
- Einhaltung der Sichtwinkel;
- Abgas- und Geräuschverhalten.


Wer mit einem Mindestmaß an kaufmännischem Denken gesegnet ist, wird einsehen, das sich kein Hersteller die Arbeit (=Kosten) machen wird, ein Gutachten erstellen zu lassen, wenn´s nicht nötig ist - also eine Eintragung nicht nötig wäre.

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 11.07.2016 15:44:18    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Nakatanenga hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Foren sind ein Hort der Halbwahrheiten ...


QED
oder um Herrn Nuhr zu bemühen...

Um inhaltlich etwas beizutragen - ein Gutachten für einen Schnorchel umfaßt z.B.:

Zitat:

Folgende Prüfungen wurden durchgeführt:
- Luftwiderstand (Änderung der Höchstgeschwindigkeit);
- Fahrverhalten;
- Äußere Gestaltung gem. Richtlinie 74/483/EWG i.d.F. 2007/15/EG;
- Splittersicherheit;
- Befestigung;
- Einhaltung der Sichtwinkel;
- Abgas- und Geräuschverhalten.


Wer mit einem Mindestmaß an kaufmännischem Denken gesegnet ist, wird einsehen, das sich kein Hersteller die Arbeit (=Kosten) machen wird, ein Gutachten erstellen zu lassen, wenn´s nicht nötig ist - also eine Eintragung nicht nötig wäre.


Man sollte sich an das halten was man zitiert ...

- Luftwiderstand (Änderung der Höchstgeschwindigkeit): Ah ja. Für jedes Anbauteil wird im EU-Gutachten die Änderung der Höchstgeschwindigkeit überprüft. rotfl Supi
- Fahrverhalten; Oh ja, das ändert sich durch den Anbau eines Schnorchels natürlich entscheidend. rotfl Supi
- Äußere Gestaltung gem. Richtlinie 74/483/EWG i.d.F. 2007/15/EG; Das ist die Richtlinie zum Fußgängerschutz. Das könnte tatsächlich ein Punkt sein ... siehe auch nächster Punkt.
- Splittersicherheit; Wenn ich Teile selbst produzieren lasse, bin ich für diese verantwortlich und lasse das -schon zum Eigenschutz, aber nicht nur- überprüfen. Wenn ich jedoch Teile einkaufe, die irgendein Hersteller anbietet, dann liefert er mir die entsprechenden Nachweise mit oder ich kaufe die nicht. So einfach ist das. Mindestmass an kaufmännischem Denken und so ... und dass ein Herr Nakadingsbums Schnorchel nach Maß produzieren lässt ... naja, wer's glauben will ...
- Befestigung; Dafür ist keine TÜV-Abnahme nötig.
- Einhaltung der Sichtwinkel; Ist bei der Prüfung "Äußere Gestaltung ..." mit dabei.
- Abgas- und Geräuschverhalten. Hatte ich ja selbst schon geschrieben, mit dem -korrekten- Zusatz wenn eine Beeinflussung stattfindet. Doof nur dass das eben nicht so ist.

Du hast übrigens vergessen, auf die FTV und noch ein paar andere Regularien hinzuweisen.

Und -Gutachten und angebliche Eintragungspflicht- waren schon vor Jahrzehnten ein gern genommener Trick, um Interessenten mehr Geld als notwendig aus der Tasche zu ziehen. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Und ob das klug ist, mit Verkaufsgerede jemand beeindrucken zu wollen, der sowas (u.a. Teilegutachten, §21-Abnahmen u.v.m) schon gemacht hat, als Du vielleicht gerade eben in der (Grund?)Schule warst, musst Du selber wissen.
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Nakatanenga
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BeitragVerfasst am: 11.07.2016 16:26:57    Titel:
 Antworten mit Zitat  

YES

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BeitragVerfasst am: 11.07.2016 17:51:31    Titel:
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Nakatanenga hat folgendes geschrieben:
YES


Eine fachlich extrem fundierte Antwort. Respekt
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Toxic4x4
da kommt eh nur Blödsinn raus
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BeitragVerfasst am: 11.07.2016 18:01:53    Titel:
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Nun denn, ich hab Feierabend, meine heutige To Do Liste ist abgearbeitet, Zeit für Chips und Bier, bißchen die Mauken hochlegen, Forum an und mal schauen ob´s was Lustiges gibt Unsicher :

Jawoll, Volltreffer, der schlickigste aller Surfer läuft wieder zu neuer Bestform auf! YES

Dann mal los, der König hat Laune Vertrau mir

Genau das Richtige, Ahnungslosigkeit und Arroganz gepeppt mit ein bißchen Halbwissen, dazu ein paar schlecht versteckte Beleidigungen, das ganze mit Angriffen auf langjährige User und der verzweifelte Versuch, sich über die Signatur in des Zeppelins wahrhaft großen Schatten zu stellen und Nähe zu suggerieren:

Einfach nur schön, dieser Seelenstrip Love it

Dafür muss man sich auch mal angemessen bedanken: Good Job Sensationell

Gruß,
Andreas

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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 11.07.2016 18:39:17    Titel:
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In Kurzform: der Nackte hat Recht.

Prinzipiell ist die Argumentation...

Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:

- Abgas- und Geräuschverhalten. Hatte ich ja selbst schon geschrieben, mit dem -korrekten- Zusatz wenn eine Beeinflussung stattfindet. Doof nur dass das eben nicht so ist.


...insofern richtig, dass wenn keine Beeinflussung von Abgas- oder Geräuschverhalten oder den anderen genannten Punkten vorliegt, eine Eintragung tatsächlich nicht notwendig wäre.

Nur: kann ich diesen Nachweis rechtssicher führen? Ich persönlich kanns nicht.

Zweifelt die Polizei die Rechtmäßigkeit eines Umbaus an, ist sie in der Beweispflicht hierfür. Das ist in der Praxis kein großartiges Problem; die Kiste wird aufgeladen, eine Vorfahrt bei einer anerkannten Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr angeordnet, und durch eine Begutachtung ermittelt ob und wenn ja welche Beeinträchtigung besteht. Wenn der Prüfer fündig wird, zahlst Du die Kosten für die Begutachtung plus das Bußgeld.

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Norman
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1. Hilux Doka
BeitragVerfasst am: 11.07.2016 19:02:04    Titel:
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Geh einfach zu Deinem TÜVer und frag ihn! Bei meinem Terrano musste er nicht eingetragen werden, genau mit den Argumenten, die Schlicki oben genannt hat. Insofern.... Wenngleich ich die Art und Weise wie hier rein sachliche PillePalleFragen diskutiert werden schon fragwürdig finde.
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 11.07.2016 19:04:29    Titel:
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Diese Aussage haben schon einige Prüfer getroffen - merkwürdigerweise war nie einer bereit, diesen Sachverhalt auch schriftlich wiederzugeben. Komisch Grins

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BeitragVerfasst am: 11.07.2016 22:32:07    Titel:
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Fragwürdig ist hier nicht nur manche Art und Weise ...

Ich hätte gerne einen einzigen Fall, in dem ein Fahrzeug wegen eines nicht eingetragenen Schnorchels zwangsvorgeführt worden wäre. Oder auch nur aus dem Verkehr gezogen.

Interessieren würde mich auch ein dokumentierter Fall, in dem einem Fahrzeug wegen nicht eingetragenem Schnorchels die Plakette verweigert wurde.

Ich sag's mal deutlicher: die Aussagen dieses Users Nakadingsbums in diesem Thread sind unseriös und nicht durch Fachwissen belastet.
Aber wie es so schön heißt, wo steht geschrieben dass ein Kapitän unbedingt schwimmen können muss?

Eine Empfehlung für sein Unternehmen ist das trotzdem nicht.
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