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Verfasst am: 03.06.2015 01:27:26 Titel: |
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Henning
das stimmt schon, und deine Version stimmt auch
Zitat: | neu: auf das Verhältnis der zul. Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zugfahrzeuges kommt es seit dem 19.01.2013 nicht mehr an). |
aber eben auch nur wenn man den FS NACH dem 19.01.2013 gemacht hat
alle die davor Prüfung hatten, zählt weiterhin die Leergewichtsregel | |
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 03.06.2015 07:48:24 Titel: |
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: | Henning
das stimmt schon, und deine Version stimmt auch
Zitat: | neu: auf das Verhältnis der zul. Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zugfahrzeuges kommt es seit dem 19.01.2013 nicht mehr an). |
aber eben auch nur wenn man den FS NACH dem 19.01.2013 gemacht hat
alle die davor Prüfung hatten, zählt weiterhin die Leergewichtsregel |
Laut meiner Info gilt dies auch für vorher ausgestellte Führerscheine.
Belegen kann ich es aber gerade auch nicht
Edit: Hab da doch noch was gefunden
 | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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 Bin neu hier

Mit dabei seit Anfang 2016 Wohnort: Weckersdorf Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Daihatsu Feroza // Passat 2.5Tdi 4motion // T5 1.9TDI // Jeep Grand // Brenderup 2500Plane // Deutz F2L Cherokee 5.2 |
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Verfasst am: 03.08.2016 08:50:51 Titel: |
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Mir wurde es so beigebracht, dass:
- das ZGG des Anhängers kleiner sein muss als das Leergewicht des Zugfahrzeuges.
- am 3.5t ZGG Zugfahrzeuges kann man 750kg anhängen
- Bei "mehrachsigen" Anhängern darf der Radstand maximal 1m sein
Und somit kann es vorkommen das du einen 1,5t Kastenanhänger nichmal leer fahren darfst, aber mit nen 6m Wohnwagen kannste nach Timbuktu fahren | _________________ Das Glück liegt neben der Straße |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Weil (nähe LL) Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Subaru Forester SGS 2.5XT |
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Verfasst am: 03.08.2016 09:07:23 Titel: |
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samu^413 hat folgendes geschrieben: | ...darfst du noch 600 kg aufladen das schaft kein Baumarkt Anhänger... | Hallihallo, mein 750kg (zGG) Stema Baumarktanhänger hat vor ein paar Jahren in einer Rabattaktion nigelnagelneu 279€ gekostet.
Leergewicht 150kg, Zuladung 600kg.
Einfach mal die Prospekte durchblättern, da findet sich schon was...
Grüße
Klaus | _________________ „Wenn du ein Problem hast, versuche es zu lösen.
Kannst du es nicht lösen, dann mache kein Problem daraus.“
(Siddhartha Gautama) |
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Verfasst am: 04.08.2016 01:50:38 Titel: |
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samu^413 hat folgendes geschrieben: | Achso wenn der Jeep sagen wir mal die 2,5t hat dein Anhänger ca 400 kg leer wiegt darfst du noch 600 kg aufladen |
was der Leer wiegt und du laden kannst ist schnurz
es zählt das zul Gesamtzuggewicht, wenn der Jeep 2,5t zgg hat
darf der Anhänger nur 1000 kg zgg haben, zusammen 3500 kg
die tatsächlichen Gewichte waren nur zu Klasse 3 Zeiten noch wichtig
oder wenn du BE hast und der Anhänger mehr zgg hat als deine zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 04.08.2016 10:30:50 Titel: |
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Moins
Klar kann man, aber das ist eine Schnapsidee.
Da nimmst Du einen 2 oder 2,5 Tonner, der leer schon 500 kg wiegt, und lastest ihn ab auf 750 kg mit der Folge, dass Du nur noch 250 kg zuladen darfst. Und bei jeder Kontrolle schicken sie Dich auf die Waage, weil sie -berechtigterweise- nicht glauben dass jemand auf eine so wahnsinnige Idee kommt.
Vergiss es.
Zahl Deiner Frau den entsprechenden FS und gut ist.
PS: Nett zu lesen ist, wie und wohin die Diskussion schon wieder abgleitet - da streitet man sich wie so oft um das Haar am Hintern des Frosches.  | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Woodquarter Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Suzuki S-Cross allgrip 2. Citroen Jumper Dangel 4x4 |
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Verfasst am: 05.08.2016 18:21:33 Titel: |
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Um mal ein bisschen Klarheit in das Halbwissen rund ums Thema Anhänger zu bringen:
Ziehen von Anhängern mit Klasse B
Mit dem Führerschein der Klasse B darf ein leichter Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg) gezogen werden.
Ein schwerer Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg) darf mit der Klasse B gezogen werden, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn die momentane Gesamtmasse des Anhängers weder die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bzw. den bei der Genehmigung festgesetzten Wert (Anhängelast) übersteigt.
Bei geländegängigen Kraftwagen ist das 1,5-fache der höchsten zulässigen Gesamtmasse maßgebend, wenn in der Zulassungsbescheinigung keine geringere Anhängelast angegeben ist.
Code 96
Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist einen anderen als leichten Anhänger, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg beträgt; zum Ziehen solcher Anhänger ist die Absolvierung einer theoretischen und praktischen Ausbildung im Ausmaß von insgesamt sieben Unterrichtseinheiten erforderlich.
Klasse BE
Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg.
Anhängelast und erforderliches Gewichtsverhältnis:
Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn die Gesamtmasse des Anhängers weder die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bzw. den bei der Genehmigung festgesetzten (und in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen) Wert übersteigt.
Bei geländegängigen PKW, Kombis oder LKW ist das 1,5-fache der höchsten zulässigen Gesamtmasse maßgebend, wenn in der Zulassungsbescheinigung keine geringere Anhängelast vermerkt ist.
Diese Bestimmungen sind seit 19.01.2013 in Kraft und - soweit mir bekannt - in sehr vielen EU-Staaten gleich.
In wie weit "Bestandsschutz" besteht ist scheinbar von Land zu Land unterschiedlich...
lg Bodo | _________________ Wer immer mit der Herde läuft kann nur den Ärschen folgen. |
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Verfasst am: 09.09.2016 00:37:00 Titel: |
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Wenn Du bei BE den Sattel mit ansprichst, sollte man noch dazu sagen das Sattelauflieger nicht mit Auflaufbremse erlaubt sind
Sattelauflieger brauchen immer ne durchgehende Bremsanlage | |
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