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Hede
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...und hat diesen Thread vor 3244 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Grand Cherokee WK2 3.0 Multijet
2. Grand Cherokee ZJ 5.2
3. Wohnwagen Fendt 450 TF
4. QH mit 4x4
BeitragVerfasst am: 12.09.2016 11:40:26    Titel: Offroad Polen
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Hallo,

wir wollen nächstes Jahr Polen kennenlernen. Es soll dabei schon deutlich Offroad sein, keine Green Landing Tour. Geht so was mit eigener Orga oder ist besser, bei einem Veranstalter zu buchen?

Gruß

Hede

_________________
Grand Cherokee ZJ, Bj. 95, weiß, D3, mit 3,5" RE-Superflex Fahrwerk, inkl. oberer einstellbarer Längslenker, Bilstein 5100 Stoßdämpfer, 31x10,5x15 Cooper STT, Rockslider und Skidplate VTG, Detroit TrueTrac HA, das ganze mit AHK als Zugpferd für meine QH, immer öfter auch zum Offroaden.
Update: Winde hinter Stoßstange verbaut und Schnorchel eingebaut.

Update: Neu als Daily-Driver: Jeep Grand Cherokee WK2 3.0 Multijet mit 8-Gang Automat
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stubenhocker
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1. T5 California 4Motion
2. Mercedes Benz 220TE
BeitragVerfasst am: 12.09.2016 11:59:43    Titel:
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Zum Befahren von Wäldern und Wegen in Polen gibt's hier im Forum einen Thread, in dem alles erklärt ist, musst mal suchen.
Ganz kurz: Wild West im wilden Osten ist nicht! Wälder dürfen auch ohne Verbotsschilder oder Schranken nicht befahren werden, es sei denn, ein Ort ist ausgeschildert. Allerdings sind manch reguläre Straßen/Wege abenteuerlich genug, das reicht vielleicht schon.
Anbieter von geführten Touren gibt's reichlich, vielleicht nimmst Du da mal Kontakt auf.

Alex

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BeitragVerfasst am: 12.09.2016 12:01:21    Titel:
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Moins

Ich bin erst vor kurzem in Polen unterwegs gewesen und habe dabei sehr viel abseits der Strassen gemacht, zum Beispiel die Strecke Posen - Stettin zu 80% in OR zurückgelegt.

Jetzt ist natürlich die Frage, wie Du OR definierst, und wie ich das tue. Deiner Frage entnehme ich, dass Du eher zur Hardcore-Fraktion gehörst. Ich dagegen bin Reisender.
Und natürlich wird viel von dem, was ich in OR gefahren bin, für Dich greenlaning sein. Aber es waren durchaus auch sehr anspruchsvolle Passagen dazwischen und vor allem, es war absolut trocken. Ein halber Tag Regen und es wäre eine perfekte Mud-Trophy draus geworden (aber dann wäre ich einiges davon nicht gefahren, denn alleine und mit Hänger gibt es eben Grenzen).

Wenn Du also gezielt nach Schlamm- und anderen Löchern suchst, in denen Du rumtoben kannst, und Dein OR-Fahrzeug eventuell sogar auf dem Trailer mitbringst, bist Du mit einem Veranstalter sicherlich besser bedient.

Wenn Du jedoch eher der abenteuerliche Typ bist, der gerne erkundet und alles so nimmt wie es kommt, dann hast Du in Polen jede Menge Möglichkeiten.

Und, btw, was hier in Foren alles geschrieben wird darüber, wie und wo man angeblich nicht fahren kann in polnischen Wäldern, ist nach meinen Erfahrungen ziemlicher Humbug und entspricht von der Güteklasse her so ziemlich dem, was hier über das angebliche Winterreifennutzungsverbot für Geländewagen in Italien verbreitet wird.
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stubenhocker
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1. T5 California 4Motion
2. Mercedes Benz 220TE
BeitragVerfasst am: 12.09.2016 12:18:37    Titel:
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Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
Und, btw, was hier in Foren alles geschrieben wird darüber, wie und wo man angeblich nicht fahren kann in polnischen Wäldern, ist nach meinen Erfahrungen ziemlicher Humbug und entspricht von der Güteklasse her so ziemlich dem, was hier über das angebliche Winterreifennutzungsverbot für Geländewagen in Italien verbreitet wird.



Ach Schlicki, nachdem Dein Post so gut angefangen hat hast Du mit dem letzten Absatz doch noch die Kurve gekriegt um das Forum nicht zu enttäuschen...

Aaalso: wir (Familie) sind häufiger mal in Polen, ich bin dort oft bei Radrennen. Hab mich die ersten Male gewundert, warum der gemeine Pole sein Fahrzeug am Waldrand stehen lässt, obwohl der hineinführende Weg eine Autofahrt zuließe, weil a) breit genug, b) nicht verbarrikadiert und c) nicht mit Schildern versperrt. Daraufhin fragte ich einen polnischen Kollegen, der mir von einem generellen Verbot Wälder zu befahren (mit kleineren Einschränkungen) berichtete. Ein Forumsmitglied, der bis vor kurzem geführte Touren im Nordwesten Polens anbot, hat dazu einen längeren Post verfasst. Such mal danach.

Um auf Schlickis Einwand zurückzukommen: es gibt ein Fahrverbot in polnischen Wäldern genauso wie das "angebliche Winterreifennutzungsverbot für Geländewagen in Italien". Ob man sich daran hält und welche Konsequenzen man im Falle des Erwischtwerdens zu tragen hat ist eine andere Geschichte. Ist im Prinzip wie Ladendiebstahl. Oder Sachbeschädigung: at your own risk!

Wo ich Schlicki zustimme: wahrscheinlich ist "Greenlanding" ausreichend um das Land zu entdecken.

Alex

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BeitragVerfasst am: 12.09.2016 13:43:42    Titel:
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Sorry, ich war nicht nur mehrere hundert Kilometer in polnischen Wäldern unterwegs, sondern habe auch angeregt mit der polnischen Forstpolizei (oder was die Jungs und Mädels in ihren Defendern auch immer für eine Bezeichnung haben) über dieses Thema geplauscht.

Fakt ist, dass es Naturschutzgebiete gibt, in die man auch auf den Forststrassen nicht reinfahren darf. Die sind aber alle gut gekennzeichnet.
Ansonsten darf man die nicht geteerten Waldstrassen und -wege befahren, und die polnischen Pilzsucher (von denen es eine Menge gibt) tun das auch dauernd. Was man nicht darf ist, die Strassen und Wege im Wald verlassen.

Witzigerweise gibt es in den grösseren Waldgebieten an den Forststrassen sogar extra eingerichtete Rastplätze. Ob man sein Auto dorthin wohl mit dem Rucksack bringen soll?

Ich beziehe mich auf Süd- und Westpolen. Im Norden war ich bisher noch nicht unterwegs, im Osten leider auch nicht.

Und den entsprechenden Thread habe ich gelesen - und war auch entsprechend beeindruckt.
Das hielt so lange bis ich die Realität sah - und mit den Rangern darüber sprach.
Zu diesem Thread gilt wieder einmal mehr Flashis Spruch (der Zweite) in meiner Sign. Früher hiess das mal "Stammtischgeschwätz".
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Lonerider
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1. Suzuki Jimny
2. Suzuki DR650se, T4, Sprinter
BeitragVerfasst am: 12.09.2016 19:16:52    Titel:
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Also aus meiner Enduroerfahrung kann ich nur sagen, der offroad Spaß ist im Grenzbereich zu Deutschland vorbei und
nur mit Vorsicht oder gut gefüllter Brieftasche zu genießen.

Leider haben auch dort einige Bekloppte dafür gesorgt, dass es hier zahlreiche Sperrungen gibt.

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oder halt fährt!
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Balkandriver
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1. Grand Wagoneer lim 81
2. Astro 4x4 94
3. Ford F150PU 83
BeitragVerfasst am: 12.09.2016 20:13:36    Titel:
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Hallo,

fahre doch einfach los und probiere aus, was passiert,

bin selber oft in den alten deutschen Siedlungsgebieten unterwegs, Westpommern oder in der Neumark,

mit Gruppen oder auch solo zur Erkundung, hatte noch nie Probleme beim befahren von irgendwelche Waldwegen,

Rundfahrt um den Jelensee, klares Wasser bester Fisch, der Weg am Nordufer wird oft als nicht befahrbar beschrieben, war trocken, ging also.

des weiteren, einige Ralleystrecken fangen nördlich von Stettin an und sind über 400 km lang,

Fahrgelände gibt es in großer Anzahl, um sich voll zu drecken

und vor allem, kein unnütze deutsche Bürokratie, die das Leben schwer macht,

mfg Leo

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BeitragVerfasst am: 13.09.2016 07:53:40    Titel:
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Moins

Nachgehakt bzw. nachgesucht ...

Hier zum Beispiel ...:

... im Wald fahren, campen, reiten
Eine Durchfahrt durch die polnischen Wälder mit Motorfahrzeugen, Fuhrwerken sowie Motorrädern ist gesetzlich auf öffentliche Wege begrenzt. Ausnahmsweise ist eine diesbezügliche Durchfahrt auf Waldwegen erlaubt, wenn der Straßenverkehr durch entsprechende Beschilderung zugelassen ist.

Es werden in polnischen Wäldern die uns aus dem deutschen Verkehrsrecht bekannten Verbotsschilder anzutreffen sein. „ZAKAZ WJAZDU WSZELKICH POJAZDOW“ bedeutet: „Für Kraftfahrzeuge gesperrt“. Auch wird die Durchfahrt wie in der BRD durch Durchfahrtsschranken versperrt. Es gibt natürlich auch Waldwege, die keine Verbotsbeschilderung aufweisen.
Waldwege dürfen u. a. dann befahren werden, wenn dort geschwindigkeitsbeschränkende Verkehrsschilder aufgestellt worden sind. Des Weiteren ist ein Befahren auch dann möglich, wenn Schilder aufgestellt worden sind, die darauf hinweisen, dass der Waldweg den Verkehr zulässt, wie beispielsweise: „DROGA UDOSTEPNIONA DO UZYTKU PUBLICZNEGO“, was bedeutet: „Ein zum öffentlichen Verkehr zugelassener Weg“.Im Ergebnis ist das Fahren auf Waldwegen mit Motorfahrzeugen nur erlaubt, wenn dies Verkehrsschilder ausdrücklich erlauben. Findet sich keine Schranke, keine Beschilderung im oben genannten Sinne, sollte zwecks Vermeidung von Bußgeldern auf ein Befahren des Waldweges verzichtet werden. Auch Parken auf den Waldwegen ist im Sinne des art. 29 ustawa o lasach, ausschließlich bei entsprechender Beschilderung zulässig.Bei Verstößen gegen das Waldgesetz sind Geldbußen bis zu 500 zloty (125 EUR) vorgesehen.

Woran erkennt man aber, ob man sich in einem Wald befindet?
Zu den Wäldern gehören im Sinne des polnischen Waldgesetzes (art. 3) nicht nur eine Grundfläche, die mit Wald- und/oder Waldsträuchern bewachsen ist, sondern auch kahlgeschlagene oder verdichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsflächen, Holzlagerplätze, im Wald liegende kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden und Ödland sowie weitere mit dem Wald verbundene oder ihm dienende Flächen. Auch ist das Reiten durch das polnische Straßenverkehrsrecht (art. 35 prawo ruchu drogowegeo) geregelt. Grundsätzlich gilt, dass auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen geritten werden darf. Vorgeschrieben ist, dass auf Randstreifen geritten werden muss, soweit dieser vorhanden ist. Erst bei Fehlen eines solchen Randstreifens darf auf einer befestigten Fahrbahn geritten werden. Hierbei ist zu beachten, dass dies auch nur Personen über 17 Jahren gestattet ist. Des Weiteren dürfen Schnellstraßen nicht von Reitern benutzt werden.
Das Reiten im Wald ist nach dem Waldgesetz (art. 29) nur auf Waldwegen zulässig, die durch Beschilderung auf Reitmöglichkeiten hinweisen. Wildzelten oder Campen in den Wäldern ist in Polen nach dem Umweltschutzgesetz (art. 15) und dem Waldgesetz (art. 30) verboten. Erlaubt ist dies nur an den durch die Waldeigentümer und die Forstbetriebe ausdrücklich zugelassenen Stellen (art. 30 Nr. 10 ustawa o lasach), diese Zulassung erfolgt durch die Beschilderung: „MIEJSCE BIWAKOWANIA“ – Biwakplatz.

Auch an den Flüssen ist das Campen oftmals nicht erlaubt. Viele Flüsse Polens verlaufen in Naturschutzreservaten, die mittels gelber, quadratischer oder rechteckiger Schilder ausgewiesen sind. Diese sind mit folgenden Texten beschriftet:


OSTOJA ZWIERZYNY – WSTEP WZBRONIONY
(Wildeinstandsgebiet – Zutritt verboten)
REZERWAT SCISLY – WSTEP WZBRONIONY
(Totalreservat – Zutritt verboten)
REZERWAT PRZYRODY – WSTEP WZBRONIONY
(Naturschutzgebiet – Zutritt verboten)
TEREN CHRONIONY – WSTEP WZBRONIONY
(Schutzgebiet – Zutritt verboten)
ZEREMIA BOBROW – WSTEP WZBRONIONY
(Biberkolonie – Zutritt verboten) oder
ZAKAZ BIWAKOWANIA (Zelten verboten),
oder auch ein Schild mit durchgestrichenem Zelt.

Das Wildzelten kann dabei nach dem polnischen Ordnungswidrigkeitengesetz mit einer Geldbuße von bis zu 500 zl (125 EUR) geahndet werden.

Das Wildzelten ist daher zwar verboten. Jedoch zeigt die bisherige Erfahrung, dass man in Polen auch – sofern man der Natur keinen Schaden zufügt – wild zelten kann. Die Behörden zeigen sich hier meist "kulanter" als in Deutschland. Selbstverständlich nur, sofern außerhalb der Nationalparke, in denen wildes Zelten strengstens verboten ist!, gezeltet wird.

Taucht unerwartet ein Bauer auf, sollte man ihn um seine Einwilligung bitten, die selten versagt wird. Auch wenn ein Lagerfeuer vor dem Zelt in Polen als alltägliche Sitte angesehen wird, ist festgelegt, dass eine Feuerstelle mindestens 100 m vom Wald entfernt liegen muss. Im Inneren des Waldes, auf Wiesen, Torfmooren und Heideland ist die Herstellung und Nutzung einer Feuerstelle grundsätzlich verboten.
Oftmals wird bei starker Trockenheit die Waldbrandstufe III ausgerufen (was in sandigen Kiefernforsten im Sommer häufig geschieht). Dann herrscht nicht nur absolutes Feuerverbot, man darf gar nicht erst den Wald betreten.


Ich hoffe, dass die Ammenmärchen mit dem generellen Fahrverbot in polnischen Wäldern damit endgültig vom Tisch sind.
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1. vorübergehend ohne 4x4...
BeitragVerfasst am: 13.09.2016 09:35:24    Titel:
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Für richtiges schweres Offroadfahren würde ich auch in Polen ein spezielles Gelände aufsuchen oder einen Touranbieter suchen, der passendes Privatgelände zur Verfügung hat...

Ansonsten deckt mich mein Kenntnisstand mit dem was hier schon gesagt wurde, befahren von Wegen nur wenn sie durch Schilder freigegeben sind, generelles Verbot von "wildem" Campen.

Es gibt aber reichlich unbefestigte Verbindungsstrecken zwischen den Dörfern, die durchaus interessant zu befahren sind.

Durch die dünne Besiedelung kann sicher auch mal an illegalen Plätzen sein Nachtlager aufschlagen, geht ja anderswo auch Supi
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stubenhocker
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BeitragVerfasst am: 13.09.2016 22:55:01    Titel:
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Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
Ergebnis ist das Fahren auf Waldwegen mit Motorfahrzeugen nur erlaubt, wenn dies Verkehrsschilder ausdrücklich erlauben. Findet sich keine Schranke, keine Beschilderung im oben genannten Sinne, sollte zwecks Vermeidung von Bußgeldern auf ein Befahren des Waldweges verzichtet werden.

Ich hoffe, dass die Ammenmärchen mit dem generellen Fahrverbot in polnischen Wäldern damit endgültig vom Tisch sind.


Von einem generellen Fahrverbot hat niemand gesprochen. Ich habe lediglich geschrieben, dass ein Waldweg auch dann nicht befahren werden darf, wenn es keine sichtbaren Sperren oder Verbotsschilder gibt, außer: Ortsschaft ist ausgeschildert Deine Internetquelle führt dies weiter aus und damit wird das wilde Geschreibsel aus Deinem Post #2 widerlegt.
Zitat:
Ansonsten darf man die nicht geteerten Waldstrassen und -wege befahren, und die polnischen Pilzsucher (von denen es eine Menge gibt) tun das auch dauernd.

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