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Infos zum neuen Nissan NP300 Navara
...der neue Navara ist KEIN LKW, sondern ein Geländefahrzeug !


 
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Navara NP300
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...und hat diesen Thread vor 3484 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 02.02.2016 20:24:22    Titel: Infos zum neuen Nissan NP300 Navara
 Antworten mit Zitat  

Nachfolgende gesicherte Infos liegt mir vor:

der neue Nissan NP300 Navara ist lt. Papiere ein Geländefahrzeug mit Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen (GELÄNDE.GÜ.BEF.B. 3,5 T PICKUP) und kein LKW.
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hzj
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 11:57:48    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Die Eintragung: "GÜ.BEF.B. 3,5 T" bedeutet eindeutig, dass es ein NFZ Klasse N1 ist, also ein LKW bis 3,5t! G steht für Gelände.
M1G wäre PKW - Geländewagen. M1G hat gegenüber N1G die Vorteile,
dass Anhänger bis zum 1,5 fachen des zGG des Zugfahrzeugs (max 3,5t) gezogen werden dürfen,
dass sie nicht dem Sonntagsfahrverbot mit Anhänger unterliegen,
dass sie (meist günstiger,) als PKW versichert sind,
dass in einigen Ländern ein Anhänger ohne zusätzliche oder erhöhte Maut gezogen werden darf,

M1G bekommt man nur durch Umschlüsselung, falls irgendwann wieder jemand Umschlüsselungen anbietet.

Als PKW wäre der NP300 mit Euro 5 überhaupt nicht mehr zulassungsfähig. Das geht nur noch als LKW und auch nur bis Sommer 2016. Danach wird ein anderer Motor und/oder eine andere Abgastechnik kommen müssen.

N1G hätte nur dann einen Vorteil, wenn das Fahrzeug nach Gewicht besteuert würde. Das geht beim Single Cab als 2-Sitzer, beim 1,5 Cab nach Rückbau auf 2 bis max. 3 Sitze, beim DC gar nicht. Da hat Herr Schäuble vorgesorgt. Das ist jedoch ein anderes Thema.


Rili 70/156/EWG, Anh II Nr. 4
"4. Geländefahrzeuge (Symbol G)

4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:

- mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, daß sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;

- mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.

Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:

- Der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,

- der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,

- der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,

- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,

- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,

- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.

4.2. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen sowie Fahrzeuge der Klassen N2 und M2 und der Klasse M3 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 12 Tonnen gelten als Geländefahrzeuge, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann oder wenn die drei folgenden Anforderungen erfüllt sind:

- Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann,

- es muss mindestens eine Differentialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden sein, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet,

- als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung."
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quadman
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 22:19:06    Titel: Re: Infos zum neuen Nissan NP300 Navara
 Antworten mit Zitat  

Navara NP300 hat folgendes geschrieben:
Nachfolgende gesicherte Infos liegt mir vor:

der neue Nissan NP300 Navara ist lt. Papiere ein Geländefahrzeug mit Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen (GELÄNDE.GÜ.BEF.B. 3,5 T PICKUP) und kein LKW.



Welche Vor- oder Nachteile zieht das mit sich. Ist halt ein pickup - wie viele andere auch!



Gruß Stefan
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 23:32:06    Titel: Re: Infos zum neuen Nissan NP300 Navara
 Antworten mit Zitat  

quadman hat folgendes geschrieben:
Navara NP300 hat folgendes geschrieben:
Nachfolgende gesicherte Infos liegt mir vor:

der neue Nissan NP300 Navara ist lt. Papiere ein Geländefahrzeug mit Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen (GELÄNDE.GÜ.BEF.B. 3,5 T PICKUP) und kein LKW.



Welche Vor- oder Nachteile zieht das mit sich. Ist halt ein pickup - wie viele andere auch!



Gruß Stefan


Ja, ich frage mich auch, was mir diese gesicherte Info sagen soll... Unsicher

Stefan

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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 23:42:42    Titel:
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hzj hat folgendes geschrieben:
M1G hat gegenüber N1G die Vorteile,
dass Anhänger bis zum 1,5 fachen des zGG des Zugfahrzeugs (max 3,5t) gezogen werden dürfen,


Ich habe gerade gelesen,dass es tatsächlich so in der STVZO steht.
Steht es auch so in der EU-Rili?

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hzj
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BeitragVerfasst am: 13.02.2016 11:15:47    Titel:
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Die Info von NP300 war so zu verstehen, dass nach seiner Meinung der neue Navara als PKW zugelassen wird. Das ist falsch!

Damit das niemand glaubt, habe ich es korrigiert und versucht, die wichtigsten Unterschiede aufzuzählen, vor allem für nicht gewerbliche Nutzer. Die Gewerblichen sollten das eigentlich wissen.

Viele, die sich jetzt einen neuen PU kaufen, weil das ein neuer Trend wird, informieren sich vorher nicht über die Beschränkungen als LKW. Die neuen Kisten sind ja auch fast wie große PKW zu fahren und werden auch so beworben.

Die 1,5 fache Anhängelast wird zunehmend unwichtig, weil PU zunehmend mit 3 bis 3,5t zGG und entsprechender Anhängelast zugelassen werden und an den Kugelkopf nicht mehr als 3,5t dürfen. Wer nur den Führerschein Klasse B hat, muss sich keine Gedanken darüber machen, wer BE macht, lernt das hoffentlich in der Fahrschule.

Bernhard
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BeitragVerfasst am: 13.02.2016 11:47:02    Titel:
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Hej,

es geht wohl hier um N1G mit Aufbauart BE und um die daraus resultierende Kfz-Steuer.

Denn der Zoll in Bielefeld macht da u. U. wieder ein eigenes Süppchen:
http://www.pickuptrucks.de/index.php/kunena/19-plauderecke/14768-zollvorladung?start=100


Pickupfahrer haben eben immer mit Zulassung, Versicherung und Steuer zu kämpfen traurig

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BeitragVerfasst am: 30.10.2016 19:37:03    Titel: Steuer/Außenthermometer/Rückruf Bremsleuchte zum neuen NP300
 Antworten mit Zitat  

Ja Bin neu aber habe eine kurze Info zur Besteuerung. Nachdem ich mich Anfang des Jahres von meinem 13 Jahre alten Mazda B2500 getrennt habe (zugelassen als Sonder-Kfz. Wohnmobil mit Wohnkabine, Steuer 290 Euro), habe ich mir im Mai 2016 den neuen NP300 (2,3 l; 190 PS, DOKA) zugelegt. Hatte eigentlich mit über 400 Euro Steuer gerechnet - aber dann kam die Mitteilung vom Hauptzollamt Frankfurt/Oder >>> 185 Euro <<< war angenehm überrascht!

Dann noch eine weitere Info:
Habe mich bei Nissan Deutschland mal richtig über das fehlende Außenthermometer (einfachster Standard) beschwert. So wie es rüber kam, war ich wohl nicht der einzige Beschwerdeführer. Und siehe da, seit September gibt es eine Nachrüstungsmöglichkeit, die von Nissan aus "Gründen der Kundenzufriedenheit" voll übernommen wird. Habe jetzt die schriftliche Zusage bekommen und Termin des Einbaus ist der 17.11.16. Bin gespannt wie es dann aussieht.
Also eine Mail an Nissan und nachrüsten lassen!!!

Aktuell auch noch eine Rückrufaktion, weil wohl das im Hardtop installierte Bremslicht nicht synchron mit der Betätigung des Bremspedals funktioniert. Bekommt aber jeder, der sich so etwas zugelegt hat. Habe es natürlich noch nicht gemerkt - habe ja die Augen nicht am Hinterkopf.

VG
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BeitragVerfasst am: 31.10.2016 08:03:39    Titel: Re: Steuer/Außenthermometer/Rückruf Bremsleuchte zum neuen N
 Antworten mit Zitat  

Katze hat folgendes geschrieben:
Ja Bin neu aber habe eine kurze Info zur Besteuerung. Nachdem ich mich Anfang des Jahres von meinem 13 Jahre alten Mazda B2500 getrennt habe (zugelassen als Sonder-Kfz. Wohnmobil mit Wohnkabine, Steuer 290 Euro), habe ich mir im Mai 2016 den neuen NP300 (2,3 l; 190 PS, DOKA) zugelegt. Hatte eigentlich mit über 400 Euro Steuer gerechnet - aber dann kam die Mitteilung vom Hauptzollamt Frankfurt/Oder >>> 185 Euro <<< war angenehm überrascht!

Dann noch eine weitere Info:
Habe mich bei Nissan Deutschland mal richtig über das fehlende Außenthermometer (einfachster Standard) beschwert. So wie es rüber kam, war ich wohl nicht der einzige Beschwerdeführer. Und siehe da, seit September gibt es eine Nachrüstungsmöglichkeit, die von Nissan aus "Gründen der Kundenzufriedenheit" voll übernommen wird. Habe jetzt die schriftliche Zusage bekommen und Termin des Einbaus ist der 17.11.16. Bin gespannt wie es dann aussieht.
Also eine Mail an Nissan und nachrüsten lassen!!!

Aktuell auch noch eine Rückrufaktion, weil wohl das im Hardtop installierte Bremslicht nicht synchron mit der Betätigung des Bremspedals funktioniert. Bekommt aber jeder, der sich so etwas zugelegt hat. Habe es natürlich noch nicht gemerkt - habe ja die Augen nicht am Hinterkopf.

VG


Sind die 185 Euro vielleicht wegen LKW Besteuerung schau doch mal in deinen Fahrzeugschein ob da LKW drin steht
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BeitragVerfasst am: 31.10.2016 18:05:40    Titel:
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Hallo, beim neuen Modell steht geschrieben: Geländefahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen (GELÄNDE.GÜ.BEF.B. 3,5 T PICKUP)
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