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 Das alte Autoleiden plus Gicht..


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Berlin
...und hat diesen Thread vor 6960 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 08.07.2006 09:59:34 Titel: Nebelschlußleuchte - wie weit weg = |
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Hallo, geht um Nebelschlußleuchte die beim Suzuki ja so lieblos rangepappt ist und jedesmal zerbröselt (bei Artgerechter Haltung)
Meine Frage, wie weit darf die NLS von der linken Fahrzeukante weg sein ?
vinzenz | _________________ ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung ! |
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 Meister Propper


Mit dabei seit Anfang 2006 Status: Urlaub
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Verfasst am: 08.07.2006 10:12:46 Titel: |
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Wie weit weg weis ich nicht, aber ich hab meine auf die Stosstange drauf gesetzt... Genau an der Kannte zur Plasteecke Loch in die Stossstange gebohrt und angeschraubt...
Hab noch ca 1cm Platz von Aussenkannte Leuchte zur Aussenkante Plasteecke und die Heckklappe geht auch noch auf...
Hab seit dem auch bei mehr wie artgerechter Haltung keine Probleme mehr gehabt...
Gruss Frank | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 08.07.2006 21:40:24 Titel: |
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Die NSL darf zwischen der linken (!!) Fahrzeugaussenkante und der Fahrzeugmitte angebracht sein. | |
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 Unterirdisch!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Neumarkt Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4 |
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Verfasst am: 09.07.2006 00:43:45 Titel: |
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§53d StVZO:
1)...
2)...
3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein
....
Kini | _________________ "Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!
auf twitter von @haekelschwein
Kein Popel mehr.
Straßen sind Ausdruck unseres Unvermögens, eigene Wege zu finden! |
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 Meister Propper


Mit dabei seit Anfang 2006 Status: Urlaub
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Verfasst am: 09.07.2006 00:49:17 Titel: |
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Kini hat folgendes geschrieben: | In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen.
Kini |
Ob das überall im Serienzustand schon stimmt...
In diesem Falle ist meine Variante nicht TÜVkonform, Schlussleuchte sitz genau über den Rückleuchten...
Gruss Frank | |
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| Fahrzeuge 1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4 |
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Verfasst am: 09.07.2006 00:56:39 Titel: |
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Frankpropper hat folgendes geschrieben: | Kini hat folgendes geschrieben: | In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen.
Kini |
Ob das überall im Serienzustand schon stimmt...
In diesem Falle ist meine Variante nicht TÜVkonform, Schlussleuchte sitz genau über den Rückleuchten...
Gruss Frank |
Ist nicht von mir. Guckst Du.
Kini | _________________ "Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
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 Meister Propper


Mit dabei seit Anfang 2006 Status: Urlaub
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Verfasst am: 09.07.2006 01:04:28 Titel: |
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Das war mir schon klar Kini, wollte Dir auch damit nix unterstellen...
Die Frage kam mir nur weil ich an die Serienmäßigen Rückleuten mancher Modelle gedacht hab...
Kann aber auch sein das das immer grad so ausgeht mit den 100mm...
In D ist ja schliesslich alles geregelt...
Gruss Frank | |
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| Fahrzeuge 1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4 |
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Verfasst am: 09.07.2006 02:00:20 Titel: |
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Das dürfte so ausgehen. Wenn die NSL un die rückleuchte integriert ist, ist normal zwische Bremsleuchte und NSL der Rückfahrscheiunwerfer und/oder Blinker.
Kini | _________________ "Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
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