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 ich Idiot...

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Rennesøy, Norwegen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. ML 270CDi W163 2. Mountainbike |
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Verfasst am: 28.02.2007 14:55:43 Titel: |
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kleiner Tip aus eigener Erfahrung mit den 305/70 R16 eintragen lassen.
Gutachten vom hersteller des Fahrzeuges besorgen ( ja ich weiß, manche zickend a rum, wnen man weiß wonahc man fragen muß, zumidnest bei Mercedes nicht ) und dann die GRÖSSTE auf dem Fahrzeug am Werk lieferbare Reifengröße verwenden, und davon dann diese 8%.... TÜV Zentralestelle in München hats dann akzeptiert... | _________________
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 Motzbacke


Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Benztown
| Fahrzeuge 1. Range Rover Sport |
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Verfasst am: 03.09.2009 17:07:27 Titel: |
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Nachdem die 100%ige Antwort auf die Frage im Bezug auf Quellen, etc. nicht gegeben wurde, bin ich mal so frech und verwende dieses Thema hier wieder, ich habe nämlich folgendes "Problem" (wie auch in dem Thema zum Grandtrek AT angedeutet, hier aber der Übersichtlichkeit halber nochmals separat in passendem Thema):
Auf meinem Fahrzeug zugelassen sind Reifen der Größe 255/50 R19. Ich habe Felgen hierzu.
Als Reifen würde es die Wrangler MT/R in 255/55 R19 geben. Auf dem (mit meinem Auto weitestgehend baugleichen) Discovery sind diese Reifen zulässig. Landrover UK hat diese Reifen ebenfalls bereits auf Rover Sports (=den fahre ich) gezogen, insofern weiß ich, dass es aus technischer Sicht kein Thema ist. Auch bin ich die Reifen schon auf dem Wagen gefahren und war begeistert.
Leider sind diese Reifen rund 3,5% größer als die Serienreifen meines Fahrzeugs. Landrover D weiß nichts von passenden Reifen anderer Größen, UK weiß nicht, was ein Gutachten oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist, von Herstellerseite ist also leider keine Hilfe zu erwarten.
Ich hatte bereits ein längeres Gespräch mit einem TÜV-Menschen, der mir sagte, dass bei einer Vergrößerung der Räder um mehr als 1% eine Tachoanpassung (oder ein Gutachten über dessen Genauigkeit) vorgelegt werden müsste. Als Folge dürften dann aber alle anderen Größen nicht mehr gefahren werden.
Ich fahre täglich viele 100 km mit normalen Sommer- oder Winterreifen, die MT/Rs sind lediglich für Geländeausflüge und Urlaube gedacht, d.h. ich bin auf der Suche nach einer "einfachen" Lösung, die Seriengröße und die größeren Reifen beide fahren zu dürfen und zwar möglichst mit sehr geringem Umbauaufwand zum Reifenwechsel (d.h. möglichst KEIN Umbauaufwand).
Hier haben ja einige Leute größere Reifen montiert, manche von Euch fahren sicher ab und zu auch noch kleinere durch die Gegend. Frage an diejenigen, bei denen beides legal eingetragen ist: Wie/Wo/Was kann ich tun, wen kann ich fragen, wer kann mir helfen, wie bekomme ich das hin?
Ich habe leider keine Ahnung, der befragte TÜV-Mensch war zwar sehr freundlich, konnte mir aber auch nicht weiterhelfen und hat mir am Ende sogar gesagt: "Unter uns, montieren Sie die Dinger doch einfach, den Unterschied sieht doch kein Mensch!" Öhm, ja, aber ich weiß nicht, was die Haftpflicht sagt, wenn es kracht. Jedenfalls will ich alles legal eingetragen haben und durch die Gegend fahren und wäre für Tipps jeder Art (naja, hilfreicher Art ) sehr dankbar!  | |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 03.09.2009 17:39:19 Titel: |
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Die letzte Info des TÜV Menschen ist die Lösung.
Solange der Unfall nicht direkt auf die neuen Reifen zurückzuführen ist (bzw. auf deren andere Größe), hat das auch nichts mit der Haftpflichtversicherung zu tun. Die ist in Deutschland eine Pflichtversicherung uns muss zahlen. Das muss sie sogar tun, wenn die größeren Reifen Schuld waren, nur dann kann sie Regress bis 5000 Euro fordern. Ansonsten sind die Reifen versicherungstechnisch so egal, wie eine Kugel Vanilleeis im Badewasser.
http://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?p=585014#585014
http://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?p=519392#519392
Achso. geh zu nem anderen Prüfer, der wirds eintragen  | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Sandkrug Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Pajero V80 3,2 DID 2. Pajero V20 2,8 Diesel 3. Pajero V20Cabrio 3,0 V6 |
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Verfasst am: 03.09.2009 17:40:31 Titel: |
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Hallo MC Bunny,
Ich würde als erstes mit einem GPS meinen Tacho überprüfen um die
Abweichung bei verschiedenen Geschwindigkeiten festzustellen.
Danach die Abweichung der Reifen alt u. neu ausrechnen.
Liegt der 55 er Reifen in der Tolleranz vom Tacho dürfte es beim TÜV
eigentlich auch keine Probleme mit der zusätzlichen Reifeneintragung
geben. Tachoprüfung macht der ADAC günstig.
Gruß
Gerriet | _________________ Gruß Gerriet |
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 Motzbacke


Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Benztown
| Fahrzeuge 1. Range Rover Sport |
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Verfasst am: 03.09.2009 17:49:02 Titel: |
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Vielen Dank für die schnellen Antworten!
@flashi:
Nicht eintragen mache ich nicht, dazu bin ich viel zu sehr Schisser.
Die Idee mit dem TÜV-hopping ist aber sehr gut. Ich überlege mir gerade, ob es evtl. Sinn macht, sich bei meinem LR-Händler einen Original-Disco-Satz (sind ja genau die Reifengröße, die ich eingetragen haben möchte) zu leihen, den zu montieren und damit die TÜVs abzuklappern. Gibt ja einige hier in der Gegend.
Und danke für die Links, das mit den 5.000 € wusste ich noch nicht, ist ja spannend.
@samu1.3:
Hm, ein guter Ansatz, danke!
Der TÜV-Prüfer hatte mir bei meinem letzten Anlauf gesagt, wenn er eine andere Größe einträgt, bräuchte ich für jede Größe ein Tachogutachten, sonst würde er alles streichen, wofür ich kein Gutachten habe (auch Seriengrößen)! Ich habe natürlich nicht alle Seriengrößen in der Garage, um mal kurz sechs Gutachten machen zu lassen, aber eigentlich müsste ja ein Gutachten mit der neuen Größe und eines mit irgend einem Serienradsatz reichen, denn die Seriensätze haben ja alle (fast) den gleichen Abrollumfang. Oder?
Wenn jemand einen Tipp zu einem bestimmten Prüferteam hat (Großraum S), die auch Ahnung von so etwas haben und solchen Eintragungen eher offen gegenüber stehen -> immer her damit, gerne auch per PN!
Wie funktioniert denn das praktisch? Kann ich zum TÜV gehen und vorher fragen, ob das an Unterlagen für die Eintragung reicht oder sagt er mir das erst, wenn er sich mit dem Fahrzeug beschäftigt hat, also kostet mich jeder Versuch etwas oder geht das so?!
Sorry, für die megadumme Frage, aber Fragestellungen dieser Art hatte ich bisher noch nie. Mit meinen bisherigen Autos war die Frage immer: "Ist er zu tief oder noch okay?"  | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Südostniedersachsen
| Fahrzeuge 1. 4.2 Ltr. Diesel  2. 2.5 Ltr. Diesel  3. 3.8 Ltr. Benzin  |
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Verfasst am: 03.09.2009 20:33:36 Titel: |
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Touareg hat folgendes geschrieben: | Die Abweichung ist doch völlig wurscht, nur die Geschwindigkeitsmessung muss passen.  |
Die Aussage ist definitiv falsch!
Bei meinem PKW kam er auf 8,3%. Kaufmännisch abrunden wollte er nicht. Kein Eintrag.
Gruß Stefan | |
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 Motzbacke


Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Benztown
| Fahrzeuge 1. Range Rover Sport |
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Verfasst am: 04.09.2009 00:13:17 Titel: |
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Ich habe noch ein bisschen im Netz nach diesem Thema herum gesucht und bin zufällig auf einen Satz sehr günstige Kompletträder Grabber AT²s in 18" gestoßen!
Bei dem Preis lege ich mir gerne noch einen Satz Reifen in den Keller!
Insofern brauche ich die obige(n) Frage(n) nicht mehr dringend beantwortet, da für mich nicht mehr relevant, aber grundsätzlich interessant wäre es natürlich trotzdem.  | |
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 Mückenlochbezwinger


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Hohenloher Ländle
| Fahrzeuge 1. Navara D40 2. XJR1300 (genannt die Dicke) 3. Vito V6CDI 4. Honda MTX 80 Bj 82 5. XT500 Bj. 81 6. Focus 1,5TDCi |
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Verfasst am: 07.09.2009 17:38:57 Titel: |
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McBunny hat folgendes geschrieben: | Vielen Dank für die schnellen Antworten!
@flashi:
Nicht eintragen mache ich nicht, dazu bin ich viel zu sehr Schisser.
Die Idee mit dem TÜV-hopping ist aber sehr gut. Ich überlege mir gerade, ob es evtl. Sinn macht, sich bei meinem LR-Händler einen Original-Disco-Satz (sind ja genau die Reifengröße, die ich eingetragen haben möchte) zu leihen, den zu montieren und damit die TÜVs abzuklappern. Gibt ja einige hier in der Gegend.
Und danke für die Links, das mit den 5.000 € wusste ich noch nicht, ist ja spannend.
@samu1.3:
Hm, ein guter Ansatz, danke!
Der TÜV-Prüfer hatte mir bei meinem letzten Anlauf gesagt, wenn er eine andere Größe einträgt, bräuchte ich für jede Größe ein Tachogutachten, sonst würde er alles streichen, wofür ich kein Gutachten habe (auch Seriengrößen)! Ich habe natürlich nicht alle Seriengrößen in der Garage, um mal kurz sechs Gutachten machen zu lassen, aber eigentlich müsste ja ein Gutachten mit der neuen Größe und eines mit irgend einem Serienradsatz reichen, denn die Seriensätze haben ja alle (fast) den gleichen Abrollumfang. Oder?
Wenn jemand einen Tipp zu einem bestimmten Prüferteam hat (Großraum S), die auch Ahnung von so etwas haben und solchen Eintragungen eher offen gegenüber stehen -> immer her damit, gerne auch per PN!
Wie funktioniert denn das praktisch? Kann ich zum TÜV gehen und vorher fragen, ob das an Unterlagen für die Eintragung reicht oder sagt er mir das erst, wenn er sich mit dem Fahrzeug beschäftigt hat, also kostet mich jeder Versuch etwas oder geht das so?!
Sorry, für die megadumme Frage, aber Fragestellungen dieser Art hatte ich bisher noch nie. Mit meinen bisherigen Autos war die Frage immer: "Ist er zu tief oder noch okay?"  |
TÜV Service Center Ingelfingen.....sehr kompetent und teilweise auch mit einem halb zugekniffenen Auge ... | _________________ Hier gehts zum Muggebatsche
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Rohr Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Grand Cherokee WH 2. Mercedes 370 GE Cabrio 3. Jeep Grand Cherokee Limited 4. Volvo Panzerjäger L3304 5. Volvo Lappländer 4x4 6. Volvo Lappländer 6x6 7. ArcticCat 350 |
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Verfasst am: 17.09.2009 21:23:00 Titel: |
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Also ich kann euch nur sagen, dass ich damals bei meinem Mercedes G320 einmal keine Tüv-Abnahme bekommen habe, weil ich statt der eingetragenen 265/70R16 die Größe 265/75R16 drauf hatte. Begründung: Abrollumfang hat mehr als 3% Differenz.
Grüße Klaus | |
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 ich Idiot...

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Rennesøy, Norwegen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. ML 270CDi W163 2. Mountainbike |
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Verfasst am: 18.09.2009 00:55:50 Titel: |
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ich bin böse und sage: der hatte keine ausreichende ahnung....
alleine der tachovorlauf bei meinem beträgt 10% ! ich glaube fast, bin mir aber nicht ganz sicher, daß dies die normabweichung ist um alle eventualitäten abzufangen seitens autoherstellern. daher hat ja auch jedes auto bereits ab werk auf bestimmte reifengrößen die zwar nicht eingetragen, jedoch getestet sind und über den kompetenten händler per anfrage im werk als schriftstück organisiert werden können. man muss die manchmal nur entsprechend nerven und drauf hinweisen doch mal nachzugucken, zumindest mercedes hat dies sehr wohl und ich habe neben kompletten werksradfreigaben für den 460er auch die für den 463er irgendwo rumliegen als auch eine liste aller von mercedes für meinen g freigegebenen motor und getriebe öle....
mit diesem ganzen papierkrams für die werksradfreigaben in der hand bin ich zu dem tüver in münchen gefahren, hab dem die liste von mercedes aufn tisch gepackt sowie die papiere für den 305/70R16 und die aluräder in 7x16 und es wurde nach einem missverständniss bezüglich der 8% regelung ( welches ist die referenzreifengröße? trüver hatte die niedrigste von 205 R16 genommen statt 255/85 R16 was die größe ist und somit innerhalb der werksspezifikationen ) das alles auch anstandslos eingetragen.
problem ist: die wenigsten tüver haben mit geländewagen zu tun und müssen sich mit der tieferbreiterschneller fraktion rumärgern, deren fahrzeuge von grund auf bedeutend weniger spielräume zulassen.
und mal ehrlich, wie oft im jahr hat ein tüv prüfer schon nen geländewagen vor sich, der mit reifengrößen ab 285/750 R16 daher kommt? wohl doch eher selten.... | _________________
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Hamburg Status: Verschollen
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Verfasst am: 18.09.2009 08:54:34 Titel: |
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Es gibt da bei Mercedes ja auch noch die 3% - Regel für G´s mit ESP.
Und die macht ja durchaus Sinn, weil Reifenänderungen über 3% nicht mehr vom Regelbereich des ESP abgedeckt werden
und die "Karre" mercedestypisch den Elchtest nicht besteht und schneller als man denkt auf der Seite liegt.
Und diese 3%-Regel steckt dann im Kopf des Prüfers, ob der "G" nun ESP hat oder nicht.
Da hilft es dann, den ganzen Satz an Papieren von Mercedes dabei zu haben.
Manfred | |
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 ich Idiot...

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Rennesøy, Norwegen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. ML 270CDi W163 2. Mountainbike |
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Verfasst am: 18.09.2009 12:16:01 Titel: |
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ab welchem baujahr haben die G ESP? | _________________
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 Der letzte Offroader?


Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Zwigge
| Fahrzeuge 1.  Disco1 300TDi |
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Verfasst am: 18.09.2009 20:07:39 Titel: |
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Gorli hat folgendes geschrieben: |
Gutachten vom hersteller des Fahrzeuges besorgen ( ja ich weiß, manche zickend a rum, wnen man weiß wonahc man fragen muß, zumidnest bei Mercedes nicht ) und dann die GRÖSSTE auf dem Fahrzeug am Werk lieferbare Reifengröße verwenden, und davon dann diese 8%.... TÜV Zentralestelle in München hats dann akzeptiert... |
so wie ich weiss,nehmen die immer die Standardgröße deines autos als Grundlage,da haste Schwein gehabt
die erlaubte Abweichung 4% ist vom Umfang....obs ohne ABS mehr ist...k.A.
zumindest isses so ohne Tachoangleichung,
der rest is wohl abhängig ob mit ABS,ESP...oder ohne..
ohne zum Boschdienst etc...die Geaschindigkeit überprüfen lassen...mit dem Schriebs wenns passt zum TÜV/Dekra
mit ABS..ESP...das is wohl schwieriger.. | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 22.11.2024 15:43:35 Titel: |
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M6 Richtlinie des Rates vom 20.März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen (70/220/EWG)
Seite 26
6.1.2
Fahrzeugtypen mit verschiedenen Gesamtübersetzungsverhältnissen
Die für einen Fahrzeugtyp erteilte Betriebserlaubnis darf unter den
nachstehenden Bedingungen auf solche Fahrzeugtypen ausgedehnt
werden, die sich von dem genehmigten Typ lediglich durch die
Gesamtübersetzungsverhältnisse unterscheiden:
►M15 6.1.2.1. Für jedes Übersetzungsverhältnis, das bei den Prüfungen des
Typs I und des Typs VI benützt wird, ◄ ist das Verhältnis
E ¼ V2 V1
V 1
zu ermitteln; hierbei bezeichnen bei einer Motordrehzahl von
1 000 U/min V1 und V2 die Geschwindigkeit des genehmigten
Fahrzeugtyps bzw. des Fahrzeugtyps, für den die Ausdehnung be-
antragt wird.
►M15 6.1.2.2. Ist jedes Übersetzungsverhältnis E ≤ 8 %, so wird die Erwei-
terung der Typgenehmigung ohne Wiederholung der Prüfungen
Typ I und Typ VI erteilt.
6.1.2.3. Ist für mindestens ein Übersetzungsverhältnis E > 8 % und für
jedes Übersetzungsverhältnis E ≤ 13 %, so sind die Prüfungen
Typ I und Typ VI zu wiederholen; ◄ sie dürfen jedoch in einem
Laboratorium durchgeführt werden, das der Hersteller ►M12 vor-
behaltlich der Zustimmung des zuständigen Technischen Dienstes
auswählt. ◄ Das Prüfprotokoll ist dem für die Betriebserlaubni-
sprüfungen zuständigen Technischen Dienst zu übersenden.
6.1.3. Fahrzeugtypen mit verschiedenen Bezugsmassen und verschiedenen
Gesamtübersetzungsverhältnissen
Die für einen Fahrzeugtyp erteilte Betriebserlaubnis darf auf Fahr-
zeugtypen, die sich vom genehmigten Typ nur durch die Bezugs-
masse und durch das Gesamtübersetzungsverhältnis unterscheiden,
ausgedehnt werden, wenn alle in 6.1.1 und 6.1.2 genannten Bedin-
gungen erfüllt werden. | |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2013
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Verfasst am: 22.11.2024 17:15:50 Titel: |
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